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Aus allen Welttheilen
- Bandzählung
- 1.1869/70(1870)
- Erscheinungsdatum
- 1869/70
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- KM0143
- Vorlage
- Karl-May-Stiftung Radebeul
- Digitalisat
- Karl-May-Stiftung Radebeul
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1047573407-187000007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1047573407-18700000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1047573407-18700000
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Karl-May-Stiftung
- Saxonica
- Bemerkung
- Enthält Anstreichungen Karl Mays im Inhaltsverzeichnis und im Text
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Aus allen Welttheilen
-
Band
Band 1.1869/70(1870)
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis III
- Register Verzeichniß der Illustrationen und Karten VII
- Sonstiges Berichtigungen VIII
- Ausgabe No. 1, 6. Oktober 1869 1
- Ausgabe No. 2, 13. Oktober 1869 9
- Ausgabe No. 3, 20. Oktober 1869 17
- Ausgabe No. 4, 27. Oktober 1869 25
- Ausgabe No. 5, 3. November 1869 33
- Ausgabe No. 6, 10. November 1869 41
- Ausgabe No. 7, 17. November 1869 49
- Ausgabe No. 8, 24. November 1869 57
- Ausgabe No. 9, 1. Dezember 1869 65
- Ausgabe No. 10, 8. Dezember 1869 73
- Ausgabe No. 11, 15. Dezember 1869 81
- Ausgabe No. 12, 22. Dezember 1869 89
- Ausgabe No. 13, 29. Dezember 1869 97
- Ausgabe No. 14, 5. Januar 1870 105
- Ausgabe No. 15, 12. Januar 1870 113
- Ausgabe No. 16, 19. Januar 1870 121
- Ausgabe No. 17, 26. Januar 1870 129
- Ausgabe No. 18, 2. Februar 1870 137
- Ausgabe No. 19, 9. Februar 1870 145
- Ausgabe No. 20, 16. Februar 1870 153
- Ausgabe No. 21, 23. Februar 1870 161
- Ausgabe No. 22, 2. März 1870 169
- Ausgabe No. 23, 9. März 1870 177
- Ausgabe No. 24, 16. März 1870 185
- Ausgabe No. 25, 23. März 1870 193
- Ausgabe No. 26, 30. März 1870 201
- Ausgabe No. 27, 6. April 1870 209
- Ausgabe No. 28, 13. April 1870 217
- Ausgabe No. 29, 20. April 1870 225
- Ausgabe No. 30, 27. April 1870 233
- Ausgabe No. 31, 4. Mai 1870 241
- Ausgabe No. 32, 11. Mai 1870 249
- Ausgabe No. 33, 18. Mai 1870 257
- Ausgabe No. 34, 25. Mai 1870 265
- Ausgabe No. 35, 1. Juni 1870 273
- Ausgabe No. 36, 8. Juni 1870 281
- Ausgabe No. 37, 15. Juni 1870 289
- Ausgabe No. 38, 22. Juni 1870 297
- Ausgabe No. 39, 29. Juni 1870 305
- Ausgabe No. 40, 6. Juli 1870 313
- Ausgabe No. 41, 13. Juli 1870 321
- Ausgabe No. 42, 20. Juli 1870 329
- Ausgabe No. 43, 27. Juli 1870 337
- Ausgabe No. 44, 3. August 1870 345
- Ausgabe No. 45, 10. August 1870 353
- Ausgabe No. 46, 17. August 1870 361
- Ausgabe No. 47, 24. August 1870 369
- Ausgabe No. 48, 31. August 1870 377
- Ausgabe No. 49, 7. September 1870 385
- Ausgabe No. 50, 14. September 1870 393
- Ausgabe No. 51, 21. September 1870 401
- Ausgabe No. 52, 28. September 1870 409
-
Band
Band 1.1869/70(1870)
-
- Titel
- Aus allen Welttheilen
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246 ist, die an Japanischer üniler. Funktionen entsendet werde». (Fortsetzung folgt.) diesem von mächtigen krenelirten Manern umgeben den Ecken oder auf ihrer ganzen Ausdehnung in regelmäßigen Zwischen räumen viereckige Thür- me mit leicht gekrümm tem Dache tragen. Im Innern befindet sich der Park, verschiedene Gär ten und die Residenz des Besitzers, die aus einem Hauptgebäude und zahlreichen Neben gebäuden besteht. Zu weilen erhebt sich in der Mitte des Ganzen ein ebenfalls viereckiger iso- — lirter Thurm, der die Umfassungsmauer um zwei oder drei Stock werke überragt, welche sämmtlich von Dächern, selten aber gleichzeitig von Galerien umgeben sind. Alles Mauerwerk ist durch Cemeut ver bunden und ohne An wurf, nur Pisübauten sind mit Kalk geweißt. Das Holzwerk ist roth der Mikados ist, wie aus diesem Besitztitel bezüglich der reichs unmittelbaren Städte und der nicht als Lehen vergebenen Land schaften ein wesentlicher Theil der Reichseinnahmen fließt, so gehört den Dalmios Grund und Boden ihrer Herrschaften und Provinzen als erbliches Lehen, das ihnen entweder von den Mikados selbst oder als Afterlehen von den mächtigeren Lehens fürsten übertragen ist und die Hauptquelle ihrer Einnahme bildet. Je nach der Größe dieser Territorien stuft sich Macht und Reichthum der Dalmios manigfach ab. Eigene Militär haltung , selbständige Verwaltung und Rechtspflege erhebt die mächtigsten derselben fast zu Souveränen, die innerhalb ihres Gebiets oft mit Erfolg den allgemeinen Regierungsmaßregeln der Siogune sich widersetzten, wie unter anderen die mächtigen Fürsten von Satsnma nie einen Regierungs-Kontroleur in ihrem Bereiche duldeten. Die Schlösser der Dalmios liegen in der Regel fern von den Städten und Dörfern nnd bestehen meist aus einem weiten, viereckigen Raume, der zunächst von einem Graben und hinter nnd schwarz angestrichen und mit Kupferornamenten geschmückt, die entweder lackirt oder mit Grünspan überzogen sind. Die Dachziegel haben die Farbe des Schiefers. Im allgemeinen sieht man weniger auf den Reichthum der Details als auf den Gesammteffekt, welcher durch die Größe und durch die harmo nischen Verhältnisse der Gebäude erzielt wird. In dieser Be ziehung verdienen manche dieser Herrensitze unter die hervor ragendsten Bauwerke der ostasiatischen Völkerschaften gerechnet zu werden. Seit die siegreiche Politik der Siogune die Familien der Dalmios zum beständigen, die Dalmios selbst zum wechselnden Aufenthalte in Jedo zwang, entstanden hier ähnliche Paläste mit großen Gärten und Parkanlagen, die sich zu gewaltigen Straßen nnd Stadttheilen an einander reihten, deren Stille nur durch die Aufzüge der Dalmios unterbrochen wurde, wenn sich letztere zn Pferde oder im Norimon in großem Kostüm und mit zahlreichem Gefolge zur Audienz beim Siognn begaben. Vor jedem marschirtcn stolz mitten in der Straße vorauf zwan zig Mann mit je zwei Säbeln, dann der Damno in perlgran seidenem Gewände, mit großem Lackhut von verschiedenster Farbe, zu Pferde, das Pferd in mittelalterlicher Weise gehar nischt, den Huf durch Strohschuhe statt der Eisen geschützt; hinter ihm, abermals eine Schar von Männern mit zwei Sä- tos, die Nachkomme" der 80,000, welche der Siogun Jjcj^ (Goughensama) in de" Adelsstand erhob, aber nicht mit Landbesitz ausstattetc, um M ihnen dem hohen Adel ein wesentlich nnr von der siogumüm Gewalt abhängiges politisches Gegengewicht entgcgcnzustelle"- Im Solde der Regierung, und nur von diesem lebend, besorge" sie als Naknninc den Zolldienst, fnngiren als Polizcibeam^ üben als Offiziere die Milizen ein nnd überwachen die Fremde"- Als äußeres Abzeichen ihrer Funktionen tragen sie nur eine" runden, zugespitztcn Lackhut nnd zwei Säbel im Gürtel a»dc> linken Seite, einen großen mit zweihändigem Griffe und eine" kleineren. Die meisten Naknninc sind verheiratet nnd bewohne" in Jedo mit ihren Familien große, kasernenartig eingerichtete Quartiere, deren Straßenseite einem hohen BreterverschlG gleicht. Niedrige Thüren führen durch diesen in regelmäßige" Abständen zu einem umschlossenen Raume, welcher einen kleines Garten, ein Wasserreservoir und einen Feuerherd enthält "ch an dessen Rückseite ein geräumiges, durch Kulisscuwändc w zwei oder drei Abtheilungen theilbares Zimmer sich befinde - welches mit dem genannten Raume zusammen die WohnE einer Nakuninfamilic bildet. Frauen nnd Kinder bleiben in zurück, während die „Jedo-Offizicre", wie sic sich selbst nenm"" nach den verschiedenen Theilen des Reichs zur Ausübung bcln und dann eine Anzahl einfacher Kulis mit langen Bambus stangen, von deren Spitze große, schwarzlackirte Holzkastcu herabhängen. Je größer die Zahl dieser Kasten, desto höher der Rang des Daünio. Sic enthalten Kleider für jede Witte rung, für jede Jahreszeit — für Hitze nnd Kälte, für Rege" nnd Sonnenschein. Noch größer ist der Pomp und das Gefolge des Damno, wenn er sich auf eine Reise begibt. Ausrufer verkünden von weitem das Nahen seines Zuges, dem jeder niedriger Geborene auszuweichcn verpflichtet ist. Kann er dies nicht, so muß er am Rande der Straße, das Gesicht im Staube, den Zug an sich vorübergehen lassen. Theilnahme an den Staatsgeschäften des Reichs, Regie rung nnd Verwaltung der eigenen Territorien, Verbesserung ihres Militärs sind die Gegenstände, die hauptsächlich ihre Thä- tigkeit in Anspruch nehmen, während der Aufenthalt auf ihren Besitzungen ihnen Gelegenheit gibt, dem edlen Waidwerk obzu- liegcn, welches sie entweder auf europäische Weise mit Fencr- gewehr und Hunden oder mit Pfeil nnd Bogen ausüben. Letzteres gilt für nobler, da cs mehr Gewandtheit er fordert. Die Jugend übt sich im Reiten und im Gebrauch der Was feu, macht wohl auch innerhalb bestimmt vor geschriebener Schranken allgemeine wissenschaft liche Studien auf der Universität zu Jedo. Wie anderwärts wird sie nicht selten das Opfer nobler Passionen, unter denen jedoch das Ha- zardspiel keine Stelle findet. Die gute Ge sellschaft Japans ver- achtet das letztere und überläßt die Karten de" -- Bedienten nnd Stall knechten, die aber nie nm Geld spielen dürfen. Den nieder» Adel bilden die Hattaino
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