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Japan. Bearbeitet von Professor vr. Kühne. (Fortsetzung.) Jjejas starb 1606. Es war ihm gelungen, faktisch die ganze weltliche Gewalt des Reichs in seiner Hand zu vereinigen. Der bisherige Krvngeneral war zugleich Gesetzgeber und Ver walter des Reichs; der Mikado, trotz der äußern Anerkennung seiner Suprematie, war zu einem Schattenkaiser herabgesunken. Man bezeichnet daher wohl Gonghensama im Gegensatz zu den früher» Sioguneu als den ersten Taikun; doch hat weder er, noch einer seiner Nachfolger diesen Titel jemals geführt, der erst im Jahre 1854 entstanden ist. Auf Jjejas folgte sein Sohn Fide-Tada. Auch ihm lag die Erhaltung der Herrschaft für seine direkten Nachkommen am Herzen. Er belehnte daher seine drei Söhne mit den reichen Provinzen Owari, Ksiu und Mito und verordnete, daß nur der Inhaber eines dieser Lehen zur Nachfolge auf den Thron be rechtigt sein solle. Diese Provinzen werden als Lehen der Kaufleutebesuchten die Häfen von Formosa, Tonking, Kam bodscha, Siam, von Java und von den Molukken, einige gingen selbst bis nach Mexiko. Japanische Matrosen kamen bis nach London, japanische Soldaten dienten in den ostiudischen Kriegen unter den holländischen und englischen Truppen. Zu jener Zeit eroberte der Fürst von Satsuma die Liu-kiu-Jnseln, die unter der Oberhoheit des Mikado im Besitze seines Hauses ge blieben sind. Japanische Schiffe durchforschten die Küsten des Tatarischen Golfs bis zur Mündung des Amur und die Ge wässer des großen Ozeans bis nach Kamtschatka im Nordosten, bis nach den Bonin-Inseln iin Südosten. Auf den letzteren gründete die japanische Regierung im Jahre 1675 die erste Niederlassung, den nordöstlichen Theil von Jessv, die großen Kurilen und den südlichen Theil von Krafto nahm sie erst gegen das Ende des 18. Jahrhunderts in Besitz. Znstt Webster im Golf von Mo. Gosaukes bezeichnet, ihre Inhaber führen den Titel Dono: Owari-dono, Gosanke von Owari; Ksiu dono, Gosanke vou Ksiu; Mito-dono, Gosanke von Mito. Ebenso errichtete der dritte Nachfolger Jjejas', um seinen Nachkommen im Falle des Aussterbens der Gosankes die Thron folge zu sichern, für seine drei Söhne die drei neuen Lehne der Gosaukios, deren Inhabern das gleiche Recht und der gleiche Titel, aber in zweiter Linie, zusteheu sollte. Die Gosankios führten die Titel: Stootsbaschi-dono, Tätasu-dono und Schi- midsu-dono. Die letztere Linie starb aus und das Lehen siel au die Fürsten von Kwanto zurück. Auch die Linie der Stoots- baschi war erloschen, doch wurde das Lehen einem jünger» Sohne ans der Linie der Gosanke von Mito übertragen. Zur Zeit, als der Vertrag des Gonghensama in Kraft trat, beschränkten sich die Japaner keineswegs auf deu Tauschhandel, den sie mit den Portugiesen an den Küsten Kiusiu's trieben. Sie besaßen selbst eine Kolonie ans Manila, ihre Schiffer nnd Tie letzten Thatsachen beweise» z»r Ge»üge, daß es keines Wegs in der Absicht der Siognnc lag, das japanische Reich st vollständig abznschließen, wie man wohl anzunehmen pflegt Höchst wahrscheinlich ist das Gesetz, welches den Japanern den Besuch fremder Häfen verbietet, nur iu der Absicht erlassen worden, um die engen Beziehungen zu zerreißen, welche durch Vermittelung der Jesuiten zwischen den Höfen von Rom nnd Lissabon nnd zwischen mehreren Mitgliedern des hohen Fendal-Adcls angeknüpft worden waren. Eben so wenig dacht man daran, die Ausländer von den inländischen Märkten aus zuschließen, wenn auch ihr Verkehr der strengsten Polizei-Kon trole unterworfen war; vielmehr gewährte Jjejas der nieder ländisch-ostindischen Kompagnie im Jahre 1611 dieselben Recht nnd Privilegien, welche bisher die portugiesische Faktorei in Firado allein genossen hatte. Freilich mnßte die alsbald >n Hellen Flamme» cmporlodernde Eifersticht der beide» Gesell schaften wesentlich dazn beitragen, die Achtung der Japaner