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MWMMtMLM Wochen- und Nachrichlsblatt zugleich UWs-Archn sir Hchistrf, Militz, Vmtsttrf, Wiorf, Zl. Wiim, SeinriDorl, Mmemi M MLlse«. Amtsblatt für be« Sta-trat z« Lichtenstein. —— — —————-— —— 4«. Jahrgang. — —— — Nr. 272. Sonntag, den 23. November 1890. Diese» Blatt ersSemt täglich (außer Sonn- mch Festtag»- abends für den folgenden Lag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 2b Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichttnstein, Markt 17S, alle Kaiserl. Postaustalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpus,eile ober derer Nonm mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Städtische Sparkasse zu Lichtenstein. Bom 1. Januar 18SL ab wird der Zinsfuß für sämtliche Spareinlagen auf 3iz Prozent erhöht. Lichten st ei«, am »«. Oktober 18S«. Der Rat z» Lichtenstein. Fröhlich. Bekanntmachung. Das Ergebnis der am 20. Novbr. 1890 stattgefundenen Stadtverordneten- Ergänzungswahl wird in folgendem bekannt gemacht: Die Wahlliste zählte 292 ansässige und 172 unansässige 464 stimmberechtigte Bürger. Von diesen haben 141 Ansässige und 85 Unansässige 226 8a. abgestimmt. Gewählt, bez. wiedergewählt sind die Herren Kaufmann Paul Ehrhard Fankhänel mit 172 Stimmen und Handelsmann und Lotteriekollekteur Otto Friedrich Härtel mit 82 Stimmen als ansässige Stadtverordnete, Silberwarenfabrikant Johann Georg Bruno Apel mit 151 Stimmen als unansässiger Stadtverordneter. Die nachstmeisten Stimmen erhielten von den Ansässigen Herr Fabrikant Gustav Otto Schubert (73) und von den Unansässigen Herr Handelsmann Paul Richard K«uz (67). Weil diese aber bereits als Ersatzmänner von Stadtverordneten fungieren, so haben die nach ihnen mit den meisten Stimmen Bedachten als Ersatzmänner einzutreten und sind als solche gewählt die Herren Schnittwarenhändler Gustav Theodor Arnold mit 65 Stimmen als ansässiger Ersatzmann, Weber Eduard Ludwig Kultscher mit 42 Stimmen als unansässiger Ersatzmann. Nach diesen erhielten noch folgende Herren Stimmen: von den Ansässigen Weber Robert Kretzschmar 52, Sparvereinskassierer Preuß 46, Kaufmann Wilhelm Ebert 30, Kaufmann Arends 26, Apotheker Wahn 22, Bäcker Seidel 18, Glaser Morgner 15, Handelsmann Bernstein 13, von den Unansässigen Strumpffabrikant Seim 29, Amtsgerichtskontroleur Kühn 22, Garnhändler Stegmann 21. Im vorigen Jahre zählte die Wahlliste 465 Stimmberechtigte und waren 242 Stimmzettel eingegangen. L i ch t e n st e i n, den 22. Nsvember 1890. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Nutz- Md BreMholz-AuktiM. Im Lichteusteiner Revier sollen nächsten Montag, den 24. November L8S«, von vorm. halb 9 Uhr an in der Restauration „zum Schweizerthal" 60 Stück buchne Stangen von 9 bis 13 om. Unterstärks, 1100 „ fichtne dergl. „ 9 „ 14 „ „ 37 Rm. Laub- und Nadelh.-Brennscheite und Rollen, 30 „ fichtne Aeste, 8,so Wllhrdt. Laub- und Nadelh -Reisig und das im Forstjahre 1890/91 ausfallende Besenreisig gegen sofortige Barzahlung und unter den weitern an Ort und Stelle noch bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend verkauft werden. Die Fürstliche Forstverwaltung. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Mühlenbesitzcrs Emil Reumuth in Brauseu stein wird heute, am LS. November 18SV, vormittags 12 Uhr das Konkurs verfahren eröffnet. Der Ortsrichter und Gemeindevorstand Earl Gottlieb Füssel in Herms dorf wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 2V. Dezember 18SS bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eine« Gläubigerausschusses und einUetenden Falles über die. in Z 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 8. Dezember L8SV, vormittags II Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den SL Dezember L8SO, vormittags 1« Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Ge meinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 8. Dezember 18SO Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Königstein. Brunst, A.-G.-Rat. Veröffentlicht durch Kühne, Gerichtsschreiber. Zum Totenfeste. Der heutige Sonntag ist der Erinnerung an unsere lieben Heimgegangenen geweiht! Wohl saft ein Jeder unter uns feiert diesen stillen Tag in seinem Herzen, gilt doch sein Andenken einem Lieben, welcher vor kurzer oder auch längerer Zeit mit uns gelebt und unseren Herzen nahe gestanden hat. Thränen der Liebe steigen zum Himmel empor und die Ge danken vereinigen sich im Geiste mit den Geschiedenen. Wie himmlisch auch erquickt uns der Gesang „Mag auch die Liebe weinen, es kommt ein Tag des Herrn," welcher auf den Friedhöfen erklingt, uns Trost in die Herzen bringt und uns verkündet, daß die Zeil naht, wo wir einst doch wieder mit unseren Lieben in Ewigkeit vereint sein werden. Und die schöne Sitte, Gräber mit Blumen und sonstigen Andenken zu schmücken, erwacht wie seit langen Jahren immer wieder in den Herzen der Menschen. So schlummert denn sanft, Ihr lieben Toten! Unser Herz findet über Euren Ruhestätten Trost und Frieden. Ihr gingt frühe zu Golt, einst werden wir Euch folgen. An Euren Gräbern erheben wir zu Gott unsere Seele; mit neuen Vorsätzen, als besserer Mensch verlassen wir Eure Friedensstätte, um getröstet zurückzukehren zu dem Tagewerke dieses Lebens. Tagesgeschichte. *— Lichtenstein, 22. November. Am Donnerstag abend hielt Herr Seminaroberlehrer vr. Klausch im Kaufm. Verein im Saale des Rats kellers seinen angekündigten Vortrag: „Aus der Steinkohlenzeit der Erde." Ueber 14/s Stunden lang konnten die Anwesenden den Ausführungen des Vortragenden folgen und zwar mit vollstem Interesse, denn derselbe führte seine Zuhörer im Geiste in die Urzeit der Erde zurück. Der geschätzte Redner gab in seinem Vortrag, welchen er in 2 Teile zerlegte, ein ausführliches Bild über das Entstehen unserer Steinkohlen aus vorweltlichen Wäldern, wobei er durch Zeichnungen an der Tafel die Schichtenlager ungen in der Erde näher darstellte. Herrn vr. Klausch wurde am Schluß seines schönen Vortrages der wohlverdiente Dank der Zuhörer durch brausende Beifallsbezeigungen zu teil. — Die Entstehung der Bußtage fällt in das Jahr 1546. Wegen der damaligen gefährlichen und weit aussehenden politischen und kirchlichen Zer würfnisse wurden dieselben vom Herzog Moritz ange ordnet und vom Fürsten Georg von Anhalt, Koad jutor in geistlichen Sachen zu Merseburg, am 6. Juli 1546 ausgeschrieben. Zugleich wurde den Pfarr- Herren vorgeschrieben, wie sie sich dabei zu verhalten hätten. Diese Bußtage sollten wöchentlich zwei Mal, Dienstag und Freitag, stattfinden und mußten dazu aus jeder Haushaltung Personen erscheinen. Später wurde die Zahl der Bußtage vermindert und schließ lich auf drei im Jahre, mit vorgcschriebenem Text für die Predigt, reduziert. Bei gefährlichen Zeiten wurden auch noch wöchentliche Bußvermahnungen angeordnet. Zwei Bußtage giebt es erst seit neuerer Zeit. — Wir machen darauf aufmerksam, daß Mas kenbälle nur in der Zeit vom 7. Januar bis zur Fastnacht und spätestens am Fastnachtsdienstage, im Uebngcn aber weder an einem Sonnabende, noch an einem Sonntage stattfinden dürfen. Unter be sonderen Umständen kann jedoch geschlossenen Gesell schaften die Abhaltung eines Maskenballes an einem Sonntage dispensationsweise gestattet werden. So wohl zu öffentlichen Maskenbällen, als auch zu Ge sellschaftsmaskenbällen ist die Genehmigung des Stadt rates, bezw. der Amtshauptmannschaft erforderlich, dagegen bedürfen Maskenbälle, welche von Privat personen für ihre Familien und eingeladenen Gäste veranstaltet werden, keiner besonderen Erlaubnis und dürfen dieselben auch, mit Ausnahme der geschlossenen Zeiten, jederzeit stattfinden. Jedoch ist von dem Vorhaben mindestens einen Tag vor dem Beginn des Maskenballes bei der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen. Da im nächsten Jahre Fastnacht sehr zeitig, und zwar auf den 10. Februar fällt, so ist der Zeit raum, innerhalb welchem öffentliche und Gesellschafts maskenbälle abgehalten werden dürfen, im nächsten Jahre auf fünf Wochen beschränkt. — Das am Neujahr in's Leben tretende Invalidität«- und Altersversicherungs- gesetz bringt eine Wirkung der Streiks hervor, an die bisher Niemand gedacht hat. Zur Erlangung der vom 70. Lebensjahre eintretenden Altersrente ist bekanntlich eine 30jährige Wartezeit erforderlich. Um jedoch ältere Arbeiter, welche am Neujahr das 40. Lebensjahr bereits überschritten haben, nicht von dem Genuß einer Altersrente auszuschließen, ist im Ge setze noch vorgesehen worden, daß Arbeitern über 40 Jahre, welche den Nachweis führen, in den 3 Jahren