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WMMckMWW Wochen- und Kachrichlsblatt zugleich Geschäfts-Anzeiger ßr HoDorf, M-litz, Aernsdors, Rüsdors, St. Witien, Heinichsort, Mmennn nnd Mülse». Amtsblatt für de« Stadtrat zu Lichtenstein. — ———— —- 4« Jahrgang. —- Nr. 234. Mittwoch, den 8. Oktober 1890. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Soun- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die vtergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BekanntMachung. Vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen sind das N. und 10. Stück und vom diesjährigen Reichs-Gesetz blatte die Nummern SS bis mit 28 erschienen und für die nächsten 14 Tage zu jedermanns Einsicht in hiesiger Polizeiexpedition ausgelegt worden. Dieselben enthalten: a. Gesetz- und Verordnungsblatt. Nr. 51. Verordnung, betreffend die Abänderung des der Verordnung vom 17. Juni 1887 (G.- u. V.-Bl. S. 80) beigefügten Auszugs aus der Dienstvorschrift über Marschgebührnisse bei Einberufungen zum Dienst, sowie bei Entlassungen vom 24. Juli 1890. Nr. 52. Verordnung, die am 1. Dezember 1890 vorzunehmende Volkszählung betreffend vom 15. August 1890. Nr. 53. Verordnung, die Abtretung von Grundeigentum zu Erbauung einer normalspurigen Eisenbahn vom Bahnhofe Gera-Pforten nach Wolfs gefärth betreffend vom 20. August 1890. Nr. 54. Bekanntmachung, die zwischen dem Königreich Sachsen und dem Fürstentum Reuß j. L. wegen Erbauung einer Eisenbahn von Schön berg nach Hirschberg, sowie wegen Abtretung des Fürstlich Reubischen Teiles der Schönberg-Schleizer Eisenbahn an die Königlich Sächsische Regierung und wegen Herstellung einer Verbindungsbahn zwischen den Eisenbahnlinien Gößnitz-Gera und Weischlitz-Wolfsgefärth unterm 26. Juli 1890 abgeschlossenen Staatsverträge betr. vom 29. Aug. 1890. Nr. 55. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt Zwickau betreffend vom 30. August 1890. Nr. 56. Verordnung, die polizeiliche Beaufsichtigung der Dampfkessel betreffend vom 5. September 1890. Nr. 57. Verordnung, den Verkehr von Straßenlokomotiven auf öffentlichen Wegen betreffend vom 5. September 1890. Nr. 58. Verordnung, die Aufhebung der Verordnung vom 3. Mai 1850 über das Verfahren bei der polizeilichen Beaufsichtigung der zu militärischen Zwecken bestimmten Dampskessel betreffend vom 5. September 1890. Nr. 59. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum für Erweiterung der Eisenbahnstrecke zwischen den Haltestellen Böhla und Frauenhain der Bahnlinie Dresden-Elsterwerda betreffend vom 6. September 1890. Nr. 60. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der normalspuri gen Sekundäreiseiibahn Großpostwitz-Cunewalde betreffend vom 11. September 1890. b. Reichs-Gesetzblatt. Nr. 1914. Bekanntmachung, betreffend allgemeine polizeiliche Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln vom 5. August 1890. Nr. 1915. Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in dem Südwestafri kanischen Schutzgebiete vom 10. August 1890. Nr. 1916. Bekanntmachung, betreffend die technische Einheit im Eisenbahn wesen vom 15. September 1890. Nr. 1917. Allerhöchster Erlast, betreffend die Festsetzung des Zinsfußes für die zufolge der Allerhöchsten Erlasse vom 17. Dezbr. 1888, 7. Sept. 1889 und 17. März 1890 noch zu begebenden Anleihebeträge vom 17. September 1890. L i ch t e n st e i n, den 7. Oktober 1890. Ter Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. BekanntMachung. In der Herberge zur Heimat sind 1 Stuben- und 1 Küchenofen zu verkaufen. Kaufslustige wollen sich an Herrn Stadtrat Bauch wenden. Jngleichen ist dort in der 2. Etage eine Stube nebst 2 Kammern an eine einzelne Person zu vermieten. Lichtenstein, den 7. Oktober 1890. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Bekanntmachung. Nachdem die beabsichtigte Feier des hundertjährigen Jubiläums der hiesigen Kirche auf nächsten Sonntag, den 12. dss. Mts. festgesetzt ist, wird die darüber aufgestellte Festordnung nachstehend bekannt gemacht. Sonnabend, den 11. Oktober dss. Js., nachmittags S Uhr Einläuten des Festes. Sonntag, den 12. Oktober dss. Js., früh von 7 bis 8 Uhr abwech selnd Glockengeläute und Choralblasen vom Kirchturm. Vormittags i/sN Uhr Uebergabe der der Kirche zugedachten Geschenke im Pfarrhause. Vorm. ^S Uhr Aufstellung der hiesigen Vereine und Gesellschaften mit Fahnen und Standarten auf hiesigem Marktplatze, darauf Festzug um den Marktplatz, unter Vorantritt des Stadt- gemeinderats mit der Stadtfahne, des Festksmitee's und des einen Choral blasenden Musikchors nach der Kirche, daselbst von S Uhr an Fest- gottesdieust. Nach Beendigung des Letzteren Choralblasen vom Turme, Rückmarsch der Vereine und Abbringen der Fahnen in ihre Aufbewahruugslokale, nachmittags von 3 Uhr an geistl. Musikaufführuug in der Kirche, und abends von 8 Uhr an Familienabend im hiesigen Schützenhause. Die hiesigen Bewohner werden zur Beteiligung an dieser Feier hiermit ein geladen und gebeten, die hiesige Kirche zu ihrem Jubiläumstage mit Kränzen, Blumengewinden usw. schmücken zu helfen und die Letzteren Tags vorher bei Herrn Kirchner Winter hier abgeben zu wollen, sowie ferner durch Schmückung der Häuser mit Fahnen und Flaggen dem Feste auch äußerlich Ausdruck zu verleihen. Schließlich werden noch alle hiesigen Vereine und Gesellschaften hierdurch er sucht, sich mit Fahnen und Standarten recht zahlreich bei dem vorgedachten Fest zuge zu beteiligen und diejenigen hiesigen Bewohner, welche einem Vereine nicht angehören, sich wie bei früheren allgemeinen Festlichkeiten hier, der Stadtfahne anzuschließen. Callnberg, den 6. Oktober 1890. Das Festkomitee. Bürgermeister Schmidt, Vors.' Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen der Emma Emilie verehel. Findeisen geb. Sieber in Heinrichsort eingetragene Feldgrundstück Folium 95 des Grund buchs für Heinrichsort und Nr. 1004a, des Flurbuchs, nach Ausweis des letzteren 19,s Ar umfassend, mit 3,se Steuereinheiten belegt und ortSgerichtlich auf 750 Mark geschätzt, soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und ist der 8. November 18S0 vormittags 10 Uhr als Anmeldetermin, ferner der SS. November 18S0 vormittags 10 Uhr als Versteigerungstermin, sowie der 13. Dezember 18S0 vormittags 11 Uhr als Termin zu Verkündung des Verteilungsplaus anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Lichtenstein, am 2. Oktober 1890. Königliches Amtsgericht. Gehler. Der Reichsbeitrag zur Altersversicherung. Ein Teil der Kosten der am 1. Januar 1891 voraussichtlich in Kraft tretenden Alters- und Inva lidenversicherung für Arbeiter soll bekanntlich durch einen Beitrag des Reiches gedeckt werden. Das Reich hat aber kein anderes Geld, als was aus Steuern und Abgaben einkommt, mithin hat die Menge der Steuerzahler, welche Steuern und Abgaben bestreiten, auch den Reichsbeitrag zur Alters- und Invaliden versicherung zu bezahlen. Das ist so klar, wie zwei mal zwei gleich vier. Nun ist es aber erwünscht, daß die Aufbringung der Summen für den Reichs beitrag, welche mit den Jahren hoch in die Millionen gehen werden, denn die Zahl der „Reichs-Rentiers" wächst ja von Jahr zu Jahr, in einer Weise erfolgt, welche nicht zum zweiten Male die Personen trifft, welche außer dem Reiche zur Alters- und Invaliden versicherung beisteuern müssen, also Arbeitgeber und Arbeiter. Viele Gewerbebetriebe, deren Gewinn nicht hoch ist, haben aus den Abgaben für die soziale Ge setzgebung nicht unbeträchtliche Lasten, und ebenso die Arbeiter. Es ist selbstverständlich, daß auf diesem Gebiet ohne Geld nichts anzufangen, daß Beiträge gezahlt werden müssen, diese Notwendigkeit besteht, wenn überhaupt für Kranke, Invaliden und Greise Sorge getragen werden soll. Aber an dem einmaligen Zahlen soll es auch genug sein! Daß der Neichsbei- trag zur Alters- und Invalidenversicherung Mittel nötig macht, welche in der Reichskasse heute nicht vorhanden sind, ist außer Frage. Diese Mittel könnten nur dann vorhanden sein, wenn die Militär-Aus gaben erheblich vermindert werden. Das wünscht alle Welt, aber wenn die Notwendigkeit zur Weiter haltung eines starken Heeres fortbesteht, was dann? Man muß doch immer mit der nüchternen Prosa rechnen, und nicht mit dem, was sein könnte, und was sein möchte! Der im Februar gewählte Reichs tag hat mit starker Mehrheit eine Vermehrung der Reichsarmee bewilligt, weil er dieselbe für geboten hielt. Wer will also wohl im Ernst annehmen, der selbe Reichstag werde in naher Frist eine Verminder ung der Militärlasten beschließen? Niemand kann das glauben, und mit diesem Faktum muß gerechnet werden.