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selbständig bestreiten, oder doch den Eltern die Sorge für den Unterhalt erleichtern zu können. Nach vier jähriger Dienstzeit wird der Postgehilfe zur Assistenten prüfung zugelassen, von deren Bestehen seine weitere Beschäftigung im Postdienst in der Regel abhängt. Der Ablegung der Prüfung folgt unmittelbar die Ernenn ung zum Postassistenten und die Erhöhung der Tage gelder auf 3 Mk. Die etatmäßige Anstellung, welcher die Erledigung der Militärpflicht vorangegangen sein muß, hängt demnächst von der Zahl der Vakanzen ab; nach den Erfahrungen erfolgt sie in durchschnitt lich 5 Jahren. An Stelle der Tagegelder tritt dann festes Einkommen von 1350 bis 1500 Mk. Gehalt nebst dem entsprechenden Wohnungsgeldzuschuß (180 bis 450 Mk.). Nach Maßgabe des Dienstalters tritt im weiteren für diejenigen Assistenten, welche nicht zu Vorstehern von Postämtern 3. Klasse (Postverwalter) verwendet werden, die Ernennung zum Oberassistenten ein, für welche im letztjährigen Etat der Reichs-Post- und Telegraphen-Verwaltung, außer dem Wohnungs- geldznschuß, ein Gehalt von 1500 bis 2400 Mk. aus geworfen war. Bei normalem Verlauf der Dienstzeit steht ein junger Mann, welcher im vollendeten 16. Lebensjahre seinen Eintritt in den Postdienst bewirkte, nach Verlauf von 4 Jahren in einem sicheren Ein kommen von jährlich 1095 Mk., nach weiteren 5 Jahren — also mit dem 25. Lebensjahre — in einem solchen von 1530 bis 1890 Mk. (Der Unterschied liegt in den ungleichen Sätzen des Wohnungsgeldzuschusses, welches nach den jetzigen Etatssätzen bis nahezu 3000Mk. steigt.) Wer über die Bedingungen des Eintritts in den Postdienst und über die Formen der Anmeldung Anfrage hatten will, wende sich an die Postanstalt seines Orts, welche nach den bestehenden Verwaltungs- Vorschriften zur Auskunftserteilung wie zur Vermittel ung der Anmeldung verpflichtet ist. — Die jetzt aufgetauchte Frage, wer die ersten Kartoffeln nach Sachsen gebracht habe, ist dahin zu beantworten, daß man das Hessenland als erste Bezugsquelle anzusehen hat. Kürfürst Christian hatte im Jahre 1591 den Landgrafen Wilhelm von Hessen, welcher ein Freund des Gartenbaues war und viele seltene Pflanzen Pflegte, gebeten, ihm einige außergewöhnliche Sämereien zu schicken. Der Landgraf that dies und schrieb dabei dem Kur fürsten, daß er ihm auch ein vor wenigen Jahren aus Welschland gekommenes Gewächs nenne, das „Taratouphli" heiße und schöne, wohlriechende Blüten trage. Unter der Erde aber erzeuge es viele Wurzeln, welche, wenn sie gekocht würden, die oberste Schale lösten und wohl zu essen wären. Man thäte auch eine Brühe daran und siedete sie in Butter. Es geht hieraus hervor, daß der Wohlgeschmack und die Zubereitungsweise der Kartoffeln schon vor 300 Jahren bekannt waren. — In der gegenwärtigen Herbstzeit sei daran erinnert, daß die Öbstbäume zum Zwecke der Ver hütung des zerstörenden Einflusses der Insekten mit Kalklösung oder dgl. zu bestreichen sind. — Die Annahme von Postsendungen kann der Empfänger wohl verweigern, doch muß dies sofort geschehen, so lange der Postbote, der den Brief rc. brachte, noch anwesend ist. Nachträglich, nach Stunden vielleicht, nimmt die Post den einmal angenommenen Brief oder das Paket nicht mehr zurück, sondern nun muß der Empfänger die Rücksendung auf eigne Kosten bewirken, und außerdem ist dieser nun der Absender geworden, an den sich die Post wegen des Portos rc. hält, wenn der neue Empfänger, also der ursprüng liche Absender jetzt die Wiederannahme verweigern sollte. Bei Paketen ist die Sache mitunter nicht un bedenklich und schon mancher Geschäftsstreit dieserhalb entstanden. — Die Lehrerschaft der sächsischen Gymnasien und Realgymnasien Königlicher Collatur hat an das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts das Gesuch gerichtet: Hochdasselbe wolle geneigtest dar auf hinwirken, daß den stündigen Lehrern an den sächsischen Gymnasien und Realgymnasien Königl. Collatur die Staatödienereigenschaft gesetzlich verliehen werde. Sollte indeß das Königl. Ministerium nicht glauben, auf dieses Ansuchen der Lehrer eingehen zu können, so richten sie an dasselbe die Bitte, daß die ständigen Lehrer an den Gymnasien und Realgymnasien Königl. Collatur wenigstens in Bezug auf die Pensions verhältnisse den Staatsdienern gleichgestellt werden. — Der „Crimm. Anz." macht folgenden Vor schlag: Angesichts des herannahenden Reformations festes dürfte es nicht unpraktisch sein, auf einen Uebel stand hinzuweisen, der geeignet ist, die Schönheit des herrlichen Reformationsliedes im Gemeindegesang zu trüben. Das Lied 171 hat nämlich in der 5. und 7. Choralzeile mehr Töne als Silben. Es macht sich deshalb notwendig, an je einer Stelle 2 Töne aus einer einzigen Silbe zu vereinigen, um den Charakter eines einheitlichen Gemeindegesangs zu erreichen. Es dürfte sich deshalb empfehlen, darauf bedacht zu sein, daß im 1. Vers die Wörter „alt" und „Macht", im 2. Vers „Fragst" und „Herr", im 3. Vers „Fürst" und „er" und im 4. Vers die Silben „Neh-" und „fah" als Träger von je 2 Melodietönen fungieren. Ein kleiner Bleistiftstrich an den betreffenden Silben im Gesangbuche würde genügen, um den Leser beim Singen an diese Eigentümlichkeit zu erinnern. — Dresden. Fünfundfünfzig Jahre lang, Tag für Tag, ob es auch stürmte und wetterte, ob die Sonne brannte oder der Frost die Glieder erstarren ließ, in einem hölzernen Bildchen sitzend, durch einen kleinen Obst- und Gemüsehandel sein täglich Brod verdient zu haben — ein solches Jubiläum eines harten arbeitsamen Lebens hat gewiß zehnfach mehr Anspruch auf freundliche Teilnahme als Hunderte von Jubiläen, wie sie heute aus allen nur glücklichen und unglücklichen Anlässen festlich begangen werden. In ihrem Bildchen an der Ecke der Johannis-Allee nnd der Marienstraßc sitzt seit langen Jahren ein altes Mütterchen, bei ihrer Kundschaft unter dem Namen „die alte Schubert" bekannt, hinter ihrem Gemüse- Wochen- und KachrichtMalt Nr. 253. 1889 W kommt, NN zur ür das ihr ein lieber. >en zur )e den liebsten ube ren, zu >erg rm- hts, be° fel- Sparkassen-Expeditronstage in Lichtenstein Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. glattes " aus ich der jweren r sich, llntrag sichaft- el des allein Wohl- e ge- , seine ehlen! ?e auf Üo in Durch r der Wirk- chung d des lügen l be- . c der Wirk- auf wäh- bald ent- : der zu- sowie mgs- iskel- mgen Z, zu iken- enuß auf- sonst chol- fort- . der des der llör- Zu- M. ein ter °lff in ng chn ns in Heute städtische Vulksbivliothel geöffnet vo» 11—12 Uhr. w. rdt in BekaMtMüchllW. Mittwoch, der; Dktober dss. Js., vormittags RN Uhr sollen auf hiesigem Güterboden ea. LVÄO Stuck Bierflaschen mit Patent- Verschlüssen im Ganzen oder partienweise an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Erstehungslustige wollen sich zur angegebenen Zeit in hiesiger Bahnhofs wirtschaft einfinden. Oelsnitz i. Erzgeb., den 26. Oktober 1889. Königl. Güterexpeditio«. Körner, Bahnhofs-Jnsp. Belmmtmachung. Wegen Reparatur der Kirchenuhr ist dieselbe auf einige Tage außer Betrieb gesetzt. Lichtenstein, den 28. Oktober 1889. Der Kirchenvorstand Amtsblatt für den Stadtrat zn Lichtenstein »s. Jahrgang. ——— Dienstag, den 29. Oktober zugleich 8WB-AWM ßr Hohndorf, Mlitz, VernÄors, WSorf, St. Wißen, HeinWort, Ramm und Rülsen Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 5 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiserl. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — I n s e r a te werden die Piergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Tagesgeschichte. *— Lichtenstein, 28. Oktbr. Das gestern abend im Saale des „Goldnen Helm" vom hiesigen Stadtorchester unter Leitung des Hrn. Dir. Schnelle, sowie unter Mitwirkung des Gesangvereins Lieder kranz gegebene Extra-Concert brachte uns einen recht genußreichen Abend in Hinsicht auf Musik- und Gesangeskunst. Das schön gewählte Programm, dessen einzelne Piocen gut zum Vortrag gelangten, fand denn auch den reichsten Beifall der Anwesenden. Leider war der Besuch ein recht schwacher und wäre es wünschenswert, wenn dergleichen Concerte in Zukunft besser besucht würden, damit unserem Stadtmusikchor die mit Recht gebührende Unterstützung zu teil werde. — Wir machen darauf aufmerksam, daß nach H 1 der Verordnung vom 11. April 1874, die Beobacht ung der geschlossenen Zeiten in polizeilicher Hinsicht betreffend, sowohl öffentliche Tanzvergnügen, als auch Tanzvergnügen geschlossener Gesellschaften und Privat bälle, auch wenn dieselben in Privathäusern abgehalten werden, bis zur letzten Woche vor dem Weihnachts feste, vom ersten Weihnachrsfeiertage einschließlich des selben zurückgerechnet, mithin in diesem Jahre bis mit Mittwoch, 18. Dezember, abgehalten werden dürfen. Die Abhaltung von Concerten und theatrali schen Vorstellungen ist dagegen auch in der letzten Woche vor dem Weihnachtsfeste gestattet. — Die Vermehrung der Postanstalten, die stetige Zunahme des Post-, Telegraphen- und Fernsprechver kehrs, der Ersatz für verbrauchte Beamte erfordern alljährlich die Einstellung einer größeren Anzahl junger Leute für den Betriebsdienst. Obschon die Beamten laufbahn von Vielen gern ergriffen wird, Post- und Telegraphenverwaltung in gutem Ansehen stehen, auch die Einkommensverhältnisse keinesfalls ungünstiger erscheinen, als in anderen Verwaltungszweigen, und obschon in vielen Berufsklassen eine Ueberfüllung sich kund giebt, soll es doch schwer halten, geeignete junge Leute für den Postdienst in genügender Anzahl zu erlangen. Die jungen Leute, welche sich dem Postdienst widmen wollen, müssen das 16. Lebensjahr erfüllt haben und gesund und kräftig sein, um den Anforder ungen eines lebendigen Verkehrs entsprechen zu können. Auch achtbar und schuldenfrei müssen sie sein, um das Vertrauen, dessen sich die Postverwaltung erfreut, bewahren zu helfen. Ferner wird von dem Eintreten den eine Kaution in Höhe von 300 Mk. verlangt. Schüler höherer Lehranstalten mit guten Zeugnissen bedürfen keines besonderen Befähigungsnachweises; andere haben ihre Kenntnisse in der deutschen Sprache, in den gewöhnlichen Rechnungsarten (einschließlich der Decimalbruch- und Verhältnisrechnung), sowie in der Geographie und dem Uebersetzen französischer Adressen in einer Prüfung darzuthun. Ihrer Verpflichtung als Postgehilfe folgt die mehrwöchentliche Ausbildung im Post- und Telegraphendienst bei einer Postanstalt, nach welcher sie in der Regel bald in den Genuß ihres Einkommens treten, um ihren Lebensunterhalt