Volltext Seite (XML)
KWtmMbWMM Wochen- und Kachrichtsblatt zugleich UWs-Anzciger für HoWdorf, Nüdlitz, BcrusWrf, Mimf, St. ßOie«, tzeimiltzsort, Raricmii und Msen. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. z«. Jahrgang. Nr. 231. Donnerstag, den 3. Oktober 1889. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 5 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiserl. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergeipaltene Korpnszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. >«1 BekMW ÜMchMH. Nachdem die hiesige Hebamme Herrmann ihre Funktion als solche nieder gelegt hat, ist an deren Stelle Frau Emilie Ernestine verehel. Schreyer geb. Süß, zcither in Pöhla, als Hebamme für den hiesigen Stadtbezirk verpflichtet und in ihre Funktion eingewiesen worden, was andurch bekannt gen acht wird. Lichtenstein, den 1. Oktober 1889. Der Rat zu Lichtenstein. Früh lich. Krarrkensteuer fällig! Einkommensteuer, LandreMen und Braudkusfe fällig, Sparkassen-Ex-edittonstage in Lichtenstein: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. GefchäftStage der Sparkasse zu Cullnberg r Montag, Donnerstag und Sonnabend. Einlagen werden mit 3'/»°/» verzinst, Zinsen für Ausleihungen möglichst billig vereinbart. Tagesgefchichte. — Am 1. 'Oktober d. I. ist das Reichsgesetz vom 1. Mai 1889, betr. die Erwerbs- und Wirt schaftsgenossenschaften, in Kraft getreten. Nach § 8 die ses Gesetzes dürfen Genossenschaften, bei welchen die Gewährung von Darlehen Zweck des Unternehmens ist (Vorschuß- und Kreditvereine), ihren Geschäftsbetrieb, soweit er in einer diesen Zweck verfolgenden Dar- lehnsgewährung besteht, nicht auf andere Personen außer den Mitgliedern ausdehnen; ebenso dürfen Konsumvereine im regelmäßigen Geschäftsverkehr nur an Personen verkaufen, welche als Mitglieder oder deren Vertreter bekannt sind, oder sich als solche in der durch das Statut vorgeschriebenen Weise le gitimieren. — Da die vielfachen Aenderungen in der Be schäftigung der Versicherungspflichtigen, sowie Aender ungen des Aufenthaltes, auch rücksichtlich der Arbeit geber, es in vielen Fällen später schwer machen wird, die vom Jnvaliditäts- und Altersversichernngsgesetz verlangten Bescheinigungen beizubringen, empfiehlt ein von Herrn Neichstagsabgeordneten Lenschner-Glauchan verbreitetes Flugblatt den Arbeitgebern, allen von ihnen gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten versicher- ungspslichtigen Personen schon jetzt für die Zeit vom 1. Januar 1886 an eine Bescheinigung über die Dauer ihrer Arbeitsthätigkeit im derzeitigen Arbeitsverhält nisse zu erteilen, daneben aber denjenigen unter den gedachten Personen, welche am 1. Januar 1891 be reits ihr 60. Lebensjahr vollendet haben werden, eine Bescheinigung über den durchschnittlichen Jahres arbeitsverdienst für die Zeit vom 1. Januar 1888 an auszustellen. Die auf Grund des Z 157 erforder liche Bescheinigung bedarf nach Z 161 der Beglaubig ung durch eine öffentliche Behörde und ist für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu ergänzen. Den unter das Gesetz fallenden versicheruugspflichtigen Personen ist zu empfehlen, sich auch von ihren früheren Arbeitgebern für die oben gedachte Zeit eine gleiche Bescheinigung ausstellen zu lassen, ebenso für den Fall, daß in jene Zeit eine Krankheit oder militärische Dienstleistung fallen sollte, sich die nach K 17 Absatz 2 und 8 18 erforderlichen Nachweise hierüber zu sichern. Hinsichtlich der Altersrente möge sich jede Person, welche zur Zeit älter als 58 Jahre ist, die Höhe ihres Lohnes bescheinigen lassen, denn nach der Höhe desselben richtet sich die Hohe der Altsrente, welche bekanntlich jeder Versicherte frühestens mit dem ersten Tage des 71. Lebensjahres dann erhält, wenn er nachweisen kann, daß er drei Jahre lang unmittel bar vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vorher in einem versichernngspflichtigen Gewerbe oder Dienst stand, innerhalb der ersten 10 Jahre nach dem In krafttreten des Gesetzes. — Die Lokalblätter schreiben: Der ungetreue Kalkulator der Kasse des Staatsschuldcnwesens, welcher sich bedeutender Unterschlagungen und Fälsch ungen schuldig machte, diente mit Auszeichnung beim Militär, trat vor länger als 10 Jahren als Kanzlist bei der Staatsschuldenverwaltung ein, machte größeren Aufwand, als seine übrigens gut dotierte Stellung es erlaubte, .und vergriff sich, wie schon erwähnt wurde, an ungiltig zu machenden, bereits eingelösten Koupons rc., die er wieder in den Verkehr brachte, anstatt sie in die Verbrennungspakete zu verschnüren. Der Vorstand des Landtagsausschusses zu Verwalt ung der Staatsschulden, Bürgermeister Bönifch-Dres- deu, fand bei der jetzt stattgefundenen Revision Un richtigkeiten in Berger's Abteilung, ließ ihn verhaften und der Staatsanwaltschaft zuführen. Die Defrau dation soll 12,000 Mrk., nach anderen 21,000 Mrk. nach ungefährer Schätzung betragen. — Dresden, 1. Oktober. Im Mittelgebäude der Waldschlößchen-Brauerei brach heute gegen Morgen Feuer aus, wodurch Dachstuhl und obere Etage, wo sich Darrböden befinden, zerstört wurden. Der Schaden wird auf ca. 70 000 Mark geschätzt. Der Betrieb ist nicht gestört. Alles versichert. — Infolge einzelner Maßnahmen, welche gegen die in den Vororten Leipzigs sich stetig mehrenden Verkaufsautomaten für Näschereien er griffen worden waren, war die Frage an die Ver waltungsbehörden herangetreten, ob sich ein allge meines Vorgehen gegen jene Einrichtungen empfehlen würde. Seitens des Königlichen Ministeriums des Innern ist ein generelles Vorgehen abgelehnt worden nnd neuerdings hat auch die Amtshaupt mannschaft Leipzig-Land die Angelegenheit weiter zn verfolgen verneint. — Am Sonntag, den 29. September fand die 2. diesjährige Versammlung des Verbandes der Gabelsberger'schen Stenographen-Vereine Chemnitz (Stenographen-Bundes) und der Umgebung in Chem nitz, „Baierische Krone" statt. Von den auswärtigen Vereinen waren vertreten: Limbach, Stollberg, Neu kirchen, Schönau, Hohenstein, Ernstthal. Nach Be grüßung des Vorsitzenden, Herrn R. Vieweg-Chem nitz, gaben die Preisrichter über, die am 19. Mai d. J.in Stollberg abgelieferlen Stenogramme des Preis schreibens ihr Gutachten ab und erhielt den 1. Preis der ersten Abteilung Herr Rob. Seim-Grüna, den 2. Preis gleicher Abteilung Herr Röder-Neukirchen, den Preis der 2. Abteilung Herr Max Landgraf- Hohenstein nnd den Preis der 3. Abteilung Herr Libold-Stollberg; außerdem waren noch mehrere zu beloben. Das gewertete Stenogramm der 2. Abtei le »g wurde als „mustergiltig" besonders noch ausge zeichnet. Die Preise bestehen in stenographischen Drucksachen. Für das Preisschreiben erster und zweiter Abteilung wurden wiedergewählt Herr R. Vieweg- Chemnitz und W. Kunze-Hohenstein, für die dritte Abteilung Herr Röder-Neukirchen. Die Preisver- teilnng findet in der nächsten, nächstes Frühjahr ab zuhaltenden Versammlung statt. Besondere Stellung zur 50jährigen Jubelfeier des Königl. stenogr. In stituts in Dresden nahm der Verband nicht, da die einzelnen Vereine schon selbst als Mitglied des Ge samtvereins im Königreich Sachsen dort vertreten sind. Zum nächsten Versammlungsort wurde Schönau nnd als Zeit der Himmelfahrtstag 1890 gewählt. — Sonntag und Montag tagte in Chemnitz die 8. Hauptversammlung des Allgem. sächs. Lehrer vereins, dessen Mitgliederzahl namentlich in dem letzten Jahrzehnt sehr gestiegen ist und die Höhe von ziemlich 6000 erreicht hat. Gegründet wurde der Verein 1845; er teilt sich gegenwärtig in 61 Bezirksvereine mit zusammen 140 Zweigvereinen. Die erste diesmalige Delegiertenversammlung fand am Sonntag abend in der „Linde" statt. Nach kurzer Begrüßungsrede des Vorsitzenden Direktor Gläsche- Dresden wurden geschäftliche Angelegenheiten er ledigt, während am Nachmittage in der St. Petri- nnd St. Jacobikirche geistliche Musikanfführungen abgehalten worden waren. Die Hauptversammlung am Montag früh vereinte die Lehrerschaft im Tha- liatheater, in dessen Räumen wohl znm ersten Male frühmorgens frommer Choralgesang erklang. In längerer Rede begrüßte Oberbürgermeister vr. Andrä die Versammlung. Im Laufe der Sitzung teilte der Vorsitzende u. A. mit, daß von jetzt ab die königl. Mufeen in Dresden den Vereinsmitgliedern gegen Vorzeigung ihrer Bereinskarte unentgelllich geöffnet sind. Nachdem Direktor Gesell-Chemnitz über die Entwickelung der sächsischen Volksschule in dem Zeit räume von 1864—1889 einen längeren anregenden Vortag gehalten, sprach auch Direktor Kleinert- Dresden über die Notwendigkeit des französischen Sprachunterrichts in den Seminaren. Es fand ein Antrag ans ausdrückliche Aufnahme des französischen Sprach-Unterrichtes in den Lehrplan der Seminare einstimmige Aufnahme. Ferner wurden die Ver sammelten durch Direktor Kleinert ersucht, für Er richtung eines Ludwigs-Richter-Denkmals durch Veranstaltung von Pfennigsammlungen nnter den Schülern thätig sein zu wollen. Außerdem beschloß die Versammlung die Absendung nachstehender Tele gramme: „Sr. Majestät dem König Albert und Ihrer Majestät der Königin Carola, dem allver ehrten und allgeliebten Königspaare, giebt den Ge fühlen ehrfurchtsvoller Ergebenheit, unverbrüchlicher Treue und dankbarer Liebe in einmütiger Begeiste rung allerunterthänigsten Ausdruck die von 2000 Lehrern Sachsens besuchte 8. Hauptversammlung des Allgemeinen sächsischen Lehrervereins zu Chemnitz." — „Se. Exzellenz Herrn Kultusminister lOr. von Gerber begrüßt in größter Ehrerbietung und ver trauensvoller Ergebenheit die 8. Hauptversammlung des Allgemeinen sächsischen Lehrervereins." — Am 1. November d. I. sind es zweihundert Jahre, daß die neuerbaute Kirche Ernstthal ihre Weihe empfing. Die damalige Feier wurde mit einem Festznge eröffnet, der seinen Ausgang vom Hause des „fürnehmen" Handelsmannes Johann Simon nahm. Die Kirchweihpredigt hielt der damalige seit 1687 in Ernstthal amtierende Pfarrer Georg Friedrich Reinhechel. — Im Gemeindekrankenhaüse zu Hartmanns dorf bei Burgstädt ist die Stelle eines Kranken-