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Machen- und KachrichlsoM zugleich MD-AWM siir hohn-orf, WSütz, Beriisdorf, Riisdorf, Zt. KB>e«, HeimiPort, Rlikicmil mS Msen. Amtsblatt für Zen StaZtrat zn Lichtenstein. —— »«.Jahrgang. — Nr. 131. Freitag, den 7. Juni 1889. Dieses Blatt erscheint, täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden' Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis: 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 5 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiserl. Postanstalten, Postboten, sowie die AuÄräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Aufruf. Der am Abende des 20. Mai über die Gegend zwischen Mosel und Crimmitschau niedergegangene Wolkenbruch hat derartige Verwüstungen ungerichtet, daß die öffentliche Inanspruchnahme der Mildthätigkeit gerechtfertigt erscheint. Zwölf Menschenleben sind verloren gegangen, drei Wohnhäuser und ein Färbereigebäude sind mit allem Mobiliar vollständig verschwunden, viele andere Gebäude sind teilweis zerstört oder beschädigt, zahlreiches Vieh ist ertrunken, Felder, Wiesen und Gärten sind zerrissen und verschlämmt, Warenvorräte und Mobiliar von den Fluten mit fortgeführt oder bis zur Unbrauchbarkeit beschädigt. Ueberdies sind viele, darunter mehrere vollständig massive Brücken ganz, andere teilweis zerstört, die öffentlichen Wege zerrissen. Langer, mühsamer Arbeit wird es bedürfen, in den geschädigten Gemeinden das traurige Bild solcher Verwüstung zu beseitigen. Nach den von Beamten der K. Amtshauptmannschaft Zwickau unter Mitwirkung Sachverständiger in den letzten Tagen angestellten Erhebungen beziffert sich allein der Gesamtschaden, welcher in den betroffenen Landgemeinden entstanden ist, also noch ungerechnet der voraussichtlich noch bedeutenderen Schäden in der Stadt Crimmitschau, auf rund eine halbe Million Mark. Bei solcher Notlage drängte es die Unterzeichneten, sich zu einem öffentlichen Aufrufe um milde Gaben zu vereinigen, und bitten sie, auch anderwärts Orts komitees zur Einsammlung von Beiträgen für Linderung jenes Elends zu bilden. Sowohl die Unterzeichneten selbst, als die Haupikassen der Kgl. Awtshauptmannschaft Zwickau und der Stadträte zu Zwickau und Crimmitschau sind zur Annahme von Beiträgen bereit. Zwickau und Crimmitschau, den 26. Mai 1889. Das Zentral-HilfSkomitee für die Wafferbefchädigten im Mulden und Pleißenthale. Kreishauptmann Freiherr von Hausen, Landgerichtspräsident von Mangoldt, Oberbürgermeister Streit, Justizrat Richter, Superintendent Meyer-Zwickau Kommerzienrat Kürzel, Stadtverordnetm-Vorsteher Albrecht-Crimmitschau. Superintendent vr. Richter, Oberamtsrichter Bätz-Werdau, Rittergutsbes. Mnmmert-Carthause, Ritterguts- u. Fabrikbesitzer Eugen Esche-Chemnitz, Rittergutsbes. Hager-Gablenz, Rittergntsinspektor Däweritz, Pastor Kreißig Lauterbach, Gemeindevorstand Bauer-Leitelshain, Rittergutsbes. Gräßer. Gemeindevorstand Pfeifer, Pastor Zschommler-Mosel, Rittergutsbesitzer Beuhne, Gemeindevorstand Kießling-Oberrothenbach. Fabrikbesitzer Baumgarten, Fabrikbesitzer Sarfert, Gemeindevorstand Brenner-Wahlen. Amtshauptmann von Bose-Zwickau, Bürgermeister Or. Grundig-Crimmitschau, I. Vorsitzender. II. Vorsitzender. Auch die Ratsexpedition sowie die Tageblatt Expedition sind gern bereit, Liebesgaben zur Weiterbeförderung entgegenznuehmen Belmmtmachrmg. Nachdem in letzter Zeit wiederholt wahrzunehmen gewesen, auch Beschwerde darüber eingegangen ist, daß Kinder bei Tage sowohl, als auch abends nach 9 Uhr lärmend und schreiend auf hiesigen Straßen und Plätzen sich noch aufgehalten haben, erwachsene junge Leute aber nach 10 Uhr teils vor einzelnen Häusern stehend, teils gleichfalls auf hiesigen Straßen und Plätzen umhergehend oder sich daselbst aufhallend über alle Gebühr laut sich unterhalten und dadurch die öffent liche und nächtliche Ruhe gestört haben, so wird dieses Gebühren hierdurch mit dem Bemerken verboten, daß Zuwiderhandlungen an Kindern mit entsprechenden Schulstrafen, die Erwachsenen aber auf Grund von ß 360 des Reichsstrafgesetzes mit Gelostrafe bis zu 75 Mark oder entsprechender Haft werden geahndet werden, auch unsere Polizeiorgane zur unnachsichtlichen Anzeigeerstattung ange wiesen worden sind. Eltern und Erzieher werden deshalb hierdurch veranlaßt, ihre Kinder und Pflegebefohlenen auf vorstehende Bekanntmachung und die darin angedrohten Strafen aufmerksam und denselben ein ruhiges und anständiges Benehmen außer dem Hause zur Pflicht zu machen, sie auch nach 9 Uhr ohne Begleitung Erwachsener nicht mehr auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu belassen. Callnberg, den 6. Juni 1889. Der Stadtgemeinderat Schmidt, Bürgermeister. Aufruf. Nach Beschluß des Gemeinderates sind für die Wasserkalamitosen bei nachge nannten Herren folgende Sammelstellen errichtet worden: Restaurateur Eduard Wolf, Gastwirt Paul Nötzold, Restaurateur August Vogel und Gem.-Vorst. List. Bernsdorf, den 5. Juni 1889. Der Gemeiuderat. Tagesgeschichte. — Lichtenstein, 6. Juni. Einem Gutsbesitzer aus Bernsdorf ging heute früh gegen 8 Uhr auf der Chemnitzerstraße das Pferd mit Geschirr durch. Beim Einbiegen nach der Hospitalgasse kam der Wagen zum Fallen und wurden die Insassen sowie die Marktware herausgeschleudert. Als der Wagen wieder in Ordnung gebracht und abermals die Fahrt weiter gehen sollte, scheute das Pferd zum zweiten Male und ging durch, wurde aber glücklicher weise in der Nähe der früheren Mädchenschule zum Stehen gebracht. *— Der Wohlthätigkeitssinn unsrer geschätzten Leser, welcher sich schon sooft bewährte, Hilfsbedürfti gen in Fällen der Not durch Unterstütz»»«^ die Hand zu bieten, kann sich auch diesmal wieder m schönster Weise bethätigen. Es giebt viel Not zu lindern, denn kaum ist mit der Einsammlung von Beiträgen für die am 20. Mai betroffenen Unglücklichen im Mulden- und Pleißenthale begonnen worden, da er tönen abermals Hilferufe aus dem Elsterthale zu uns herüber. Ueberrall herzzerreißende Jammerszenen derer, die nur mit Not und Mühe ihrLeben gerettet, alles andere aber verloren haben. Edle Menschen freunde, helft die Thrünen Eurer Mitmenschen trocknen, indem Ihr, die Ihr von den furchtbaren Ueberschwemmungen verschont bliebet, ein Scherflein für die Unglücklichen spendet. Auch die kleinste Gabe, zur Masse geworfen, kann viel Elend lindern helfen! — Wir wollen nicht unterlassen, auf einige Ver haltungsmaßregeln bei Gewittern aufmerksam zu machen; vor allen Dingen spanne der beim Pflügen beschäftigte Landwirt bei Eintreten eines Gewitters sofort sein Vieh aus und bringe es aus der Nähe seines Pfluggeschirres, denn alle Eisen- und Stahl teile ziehen leicht den Blitz an, aus welchem Grunde namentlich auch mähende Landsleute gleich ihre Sensen niederlegen sollen. Dann laufe man bei einem Ge witter nicht im Trab nach Hause; man gehe ruhig, immer inmitten des Weges, nach Hause; hat man Vieh oder Fuhrwerk bei sich, so gehe mau etwas abseits oder etwas hinter demselben: vor allem aber und nicht oft genug kann vor dem Unterstellen unter Bäume bei Gewitter gewarnt werden. Besser naß geworden bis auf die Haut, als unter solch'ohnehin zweifelhaftem Schutzdach erschlagen zu werden. — Anläßlich des nahenden Pfingstfestes nehmen wir hiermit nochmals Veranlassung, auch an dieser Stelle unserem geschätzten Leserkreis, die verlängerte Giltigkeitsdauer der Rückfahrkarten zur Kenntnis zu bringen. Es gelten: 1. Die Rückfahrkarten, für den Lokalverkehr, welche am Sonnabend vor Pfingsten bis zur nächsten Mittwoch gelöst werden, zur Rückfahrt bis mit Freitag nach Pfingsten; 2. die 3 tägigen Rückfahrkarten zwischen sächsischen Stationen einerseits und Stationen des Dir.-Bez. Berlin, Erfurt, der thüringischen Privatbahnen und der Dahme-Ukroer Bahn andererseits, welche am Sonnabend vor Pfingsten gelöst werden, zur Rückfahrt bis mit Dienstag nach Pffngsten. Bei Benutzung von Schnellzügen sind Schnell zugs-Ergänzungskarten zuzulegen. Gleichzeitig nehmen wir hiermit Veranlassung, dem zu Pfingsten reisenden Publikum zwei Punkte ans Herz zu legen: 1. den Fahrkartenbetrag bei Lösung der Fahrkarten möglichst abgezählt bereit zn halten und 2. zeitiges Einfinden am Bahnhofe behufs Fahr kartenlösung. Nur bei Beachtung dieser beiden Punkte können Unannehmlichkeiten vermieden und den Schalterbeamten der Dienst etwas erleichtert werden. — lieber das Anstößen mit gefüllten Gläsern schreibt das „Gasthaus": Das Anstößen ist eine aus alter Zeit übernommene Sitte. Man trinkt auf gegen seitige Gesundheit und läßt vorher Krüge, Becher oder Gläser an einander kommen. In früheren Zeiten als man sich noch starker irdener Krüge oder Becher be diente, mag dies Gelage „beim Hellen Becherklange", „das Treffen der Gläser" am Platze gewesen sein. Heute aber, nachdem die Trinkgefäße an Haltbarkeit verloren haben, machen sich doch mancherlei Bedenken