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8ti»Ia»8, (vorzüg- e, zeichne ergebenst »L ^riiolck. ^iei* be im Ganzen und y lasse 241. un und Umgegend Hlerei, uf eiugeftellt. tiiS! e von suche solideLeute. I, Lichtenstein. ung suche sofort ewohMKg ölbe als Lager t. Hentschel. hnung, und Schlafstube, sofort beziehbar strafte 133. IM. beweise herzlicher gäbnisse. unseres es Färbergehilfen Lichtenberger, zur letzten Ruhe- inigsten Dank. »hn und Bruder, Ruhe sanft" in S.,16.April1889. . WtUhkM. 1889 Nr. 93. Dieses Blatt erscheint, täglich (außer Sonn- und Festtags) abends Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt t aackenö die Ässe. Und Der die Erbe treibt nd mit Moose, frohe Herzen jubeln darein Lenz ist wieder erstanden. Mitte der Bürgerschaft an Stelle des Herrn Rentier Seydel, welcher Kränklichkeitshalber seine Wiederwahl dankend abgelehnt hatte, Herr Bäckermeister Weise auf die Jahre 1889/91 gewählt. 6. Auf den von der Rechnungsprüfungsdeputation erstatteten Vortrag über die Schulkassenrechnung für Ostern 1887/88 wurde, da gegen dieselbe etwas nicht zu erinnern war, deren Justifikation beschlossen. 7. Die Jnspektionsakten, die Auspfarrung der Gemeinde Hohndorf aus der Parochie Lichtenstein be treffend, gelangten zur Vorlage. Das Kollegium nahm von den gesamten Verhandlungen, wie solche selten des Kircheuvorstandes gepflogen worden sind, insbe sondere auch von den bis jetzt getroffenen Vereinba rungen über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung der beiden Gemeinden, nicht minder von den in dieser Maelegenheir ergangenen Verordnungen des ev. luth. Mdes-koufiuvrmms Kenntnis und gab hierauf in lcheremfftimmung mit einem desfallsigen Ratsbeschlusse N-BrrtrelEg der hiesigen politischen Gemeinde die ein- rätige Erklärung ab, daß die letztere mit dieser Aus- Mrung um den gedachten Vereinbarungen einver- Mden ist. 8. Selten de r Sladträte der 3 größten Städte M Landes ist in E-rwägung, daß bei der bevorstehenden Mtinfeier, an dein ^fige, g» welchem der Empfang Die Glocken läuten das Ostern ein In allen Enden und Landen Das schlafende Licht, es flammt und kreist Und sprengt die fesselnde Hülle, Und über den Wassern schwebt der Geist Unendlicher Liebesfülle. Anmeldebescheinigung vvrgezeigt worden ist und die entsprechenden Mannschaften der Feuerwehr eingetroffen sind. 4. Für die Befolgung dieser Anordnung sind die Vorsteher der Vereine und die Saalbesitzer verantwortlich. Zuwiderhandlungen werden an beiden mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark, eventuell Haftstrafe bis zu vierzehn Tagen geahndet. Lichtenstein, den 17. April 1889. Der Rat zn Lichtenstein. Fröhlich. Es atmet der W Und kleidet sich Und aus den sä Den schlaf sich der Deputationen feiten Sr. Majestät stattfinden wird, unmöglich jede einzelne Stadt eine Deputation aborduen und deren Empfang erwarten kann, der Vorschlag gemacht worden, daß die gesamten 143 Städte des Landes eine gemeinschaftliche Deputation, a,. der drei Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz, b. von drei Städten mit revidierter Städteordnung und e. von drei Städten mit nicht revidierter Städte ordnung entsenden sollen. Es sollen die Städte unter b und e durch das Los bestimmt werden und jede durch das Los betroffene Stadt, ebenso wie jede der drei Städte unter a 2 Vertreter entsenden. In Ueber- einstimmung mit dem Stadtrate erklärte sich das Kolle gium mit diesem Vorschläge einverstanden und ermäch tigte ersteren, entsprechende Zustimmungserklärung an den Stadtrat in Dresden abgehen zu lassen. 9. Beschluß, daß vom heurigen Jahre ab sowohl am Geburtstage Sr. Majestät des Königs als auch am Geburtstage Sr. Majestät des Deutschen Kaisers eine Frühreveille in gleicher Weise wie am Sedantage auf Kosten der Stadtkasse durch das hiesige Sladt- musikchor stattfiuden soll. 10. Während zeither nur zu den von Theater- gcsellschaften bewirkten theatralischen Vorstellungen Mannschaften der Feuerwehr zugezogen worden sind um im Falle einer Feuersgefahr sofortige Hilfe zur Mitteilungen aus den Stadtverordneteu-Sitzungen zu Lich tenstein vom 7. März u. 17. April 1888. 1. Es wurde der Antrag gestellt und zum Beschluß erhoben, den Stadtrat zu ersuchen, künftig die städtischen Anlagenzettel so, wie dies bei der staatlichen Einkom mensteuer geschieht, verschlossen den betreffenden Abgabenpflichtigen zuzustellen, da die zeitherige Zu stellungsweise verschiedene Unzuträglichkeiten zur Folge hat. 2. Beitritt zum Ratsbeschluß, der Arbeiterkolonie Schneckengrün die zeither gewährte Beihilfe von jähr lich 10 Mark auch ferner fortzugewähren. 3. Ebenso wurde dem Ratsbcschlusse beigetreten, der in Mülsen St. Jakob zu errichtenden, mit einer Verpflegstation zu verbindenden Herberge zur Heimat eine einmalige Unterstützung von 100 Mark zu ge währen. 4. Der vom Stadtrat beschlossene und in dessen Auftrage von einem Geometer aufgestellte Bebauungs plan für das Terrain zwischen der Glauchauer- und Waldcnburgerstraße nebst den desfallsigen Baubedin- gungen gelangte zur Vorlage und wurde dessen Ge nehmigung ausgesprochen. 5. In den Sparkasfenausfchuß wurde aus der BekmmtmachMg, die Gemeindeabgaben in Callnberg betreffend. Der I. und II. Termin der Gemeindeabgaben, sowie etwaige vom vorigen Jahre noch im Rückstände befindliche Termine sind zur Vermeidung der Zwangs vollstreckung sofort an die hiesige Stadtsteuereinnahme abzuführen. Callnberg, den 17. April 1889. Der StadtgemeioderaL. Schmidt, Bürgermeister. BetimMMachuny. Die Vorschrift, daß zu allen Theateraufführm gen Mannschaften der hiesigen Feuerwehr herbeizuziehen sind, um im Fall en s Amides sofort wirk same Hilfe zur Hand zu haben, wird hiermit auch auf alle von Vereinen, Ge sellschaften und sonst in den hiesigen Sälen zu veranfi lltendeu Theaterauffüh rungen erstreckt und deshalb folgendes verordnet. Privatvereine und Gesellschaften, welche cheatn llschc Aufführungen zu veranstalten beabsichtigen, haben dies längstens 2 Tag, zuvor in hiesiger Rats expedition zu melden und gleichzeitig die an die Feuecwc ' zu entrichtende Gebühr von 1 M. zu erlegen. 2. Die ihnen darüber an Ratsstelle zu erteilende Bescheinigung haben sie unverzüglich den Kommandanten oer Feuerwehr mit d » Ersuchen vorzuzeigen, zu der von ihnen beabsichtigten Theateraufführung die er rderlichen Mannschaften seines Korps abzuordnen. 3. Kein hiesiger Saalbesitzer darf in seinem Saale die Abhaltung einer thea tralischen Vorstellung gestatten, dafern nicht vor deren Beginn ihm die stadträtliche für den folgenden' Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis: 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 5 Pfennige. — IP, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die mergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 ls ennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Amtsblatt fii^ den Stadtrat zu Lichtenstein — »». Jahrgang. Sonntag, den 21. April Wochen- Mö NamichlMall zugleich Mlists-Allzchtt für MMrs Mich Aniskmf, UMrf, St. Wien, HmirilhMt, Marit«» M Miitscli