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MeHMUMMM Mochm- und UllchrichtsblKit ! zugleich GeschiW-AMM ßr Hohnhsrs, Rödlitz, VeiMsrf, RösSsrs, St. kziSi», tztimichÄrt, Mimi »ü Mts». Amtsblatt für Sen Stadtrat ;« Lichtenstein. — — »s. Jahrgang. — —— — — Nr. 95. Donnerstag, den 25. April 1889. ———- 1- . — Dieses Blatt erscheint, täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis: 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer S Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, elle Kaiserl. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BekanutmschMg, die land- und forstwirtschaftliche Berufsgeuosseuschast betreffend. Von dem Vorstande der land- und soritwirtschaftlichen Berafsgenossenschaft für das Königreich Sachsen zu Dresden ist in Gemäßheit Z 38 des Reichsgesetzcs vom 5. Mai 1886 und Z 14 des Landesgesetzes vom 22. März 1K8, die Kranken- und Unfallversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrüben beschäftigten Personen betreffend, ein Verzeichnis der dieser Berufsgeuosfeuschaft zugehörigen Betriebsunternehmer in hiesiger Stadt, aus welchem die Zahl der beitragspflichtigen Steuereinheiten und das Ergebnis der Veranlagung zu ersehen ist, anher gelangt und liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang vom Erscheinen dieser Bekenntmachung an in hiesiger Stadtsteuereinnahme aus. Binnen einer weiteren Frist von 4 Wochen können die Betriebsunternehmer wegen der Aufnahme oder Nichtaufnahme ihrer Betriebe in das Verzeichnis, sowie gegen die Zahl der beitragspflichtigen Einheiten und das Ergebnis der Veranla gung bei dem Genoffenschaftsvorstande — Dresden, Reichsbahnstraße 20 parterre — Einspruch erheben. Nach Maßgabe des Statuts der Genossenschaft sind zur Bestreitung der Ver waltungskosten der Genossenschaft von jedem Beitragspflichtigen 3 Pfennige für je 10 Grnndsteuereinheiten von uns zu erheben und bis längstens den 18. Mai d. I. an die Königl. Bezirkssteuereinnahme zu Glauchau für die Genossenschaft einzu senden. Wir werden demgemäß die nach dem eingangsgedachter. Verzeichnis ent fallenden nud ausgcworfenen Beträge nach Ablauf der vorerwähnten Ausliegefrist des Verzeichnisses von den Beteiligten einheben lassen. Lichtenstein, am 23. April 1889. Der Rat zu Lichteustei«. Fröhlich. GekaMtnmchrmg. Die Ziehungslisten der am 4. März 1889 ausgelosten 4°/o Stadtschulden- Kassenscheine vom Jahre 1847, der an demselben Tage ansgelosten 30/0 Staats schulden-Kassenscheine vom Jahre 1855, sowie der am 5., 6. u. 7. März ausge losten, im Jahre 1851 vom Staate übernommenen Sächsisch-Schlesischen Eisen bahn-Aktien und der im Ostertermine ausgelosten Königlichen Landrentenbriefe liegen in hiesiger Polizeiexpedition zu jedermanns Einsicht bereit. Lichtenstein, den 24. April 1889. Der Rat zu Lichteusteiu. Fröhlich. BMMmschurrg. Vom diesjährigen Reichs-Gesetzblatt sind die Nummern 6, 7, 8, Ä erschienen und für die nächsten 14 Tage zu jedermanns Einsicht in hiesiger Poli zeiexpedition ausgelegt worden. Dieselben enthalten: Nr. 1848. Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaus halts-Etat für das Etats-Jahr 1889/90 vom 27. März 1889. Nr. 1849. Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver waltung des Reichsheeres vom 27. März 1889. Nr- 1850. Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze über die Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß-Lothringen vom 27. Februar 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 57) vom 4. März 1889. Nr. 1851. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Trennung des Oberkomman dos der Marine von der Verwaltung derselben vom 30. März 1889. Nr. 1852. Gesetz, betreffend die Aufhebung der KZ 4 und 25 des Gesetzes über die Besteuerung des Branntweins vom 24. Juni 4887 (Reichs- Gesetzbl. S. 253) vom 7. April 1889. Nr. 1853. Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes vom 5. Mai 1886, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 16. April 1889. Lichtenstein, den 24. April" 1889. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Tagesgeschichte. —* Lichtenstein, 24. April. Der hiesige Mili tärverein feierte den 61. Geburtstag Sr. Majestät unseres allverehrten Königs Albert am gestrigen Abend in dem mit den Büsten des Kaisers Wilhelm II. und des Königs Albert geschmückten Ratskellersaale durch Concert, Gesangs- und komische Vorträge sowie Theater. Eingeleitet wurde die Feier mit dem Jubel- Marsch von Berger, welcher vom Stadtmusikchor in gewohnter Weise exakt zu Gehör gebracht wurde. Nachdem dieser verklungen, ergriff der Vorsteher des Vereins, Herr Stadtrat Beyerlein, das Wort und nahm Bezug auf das thatenrciche Leben unsres allge liebten Landesvaters und wie König Albert treu zu Kaiser und Reich halte, so stehe auch das ganze Sach senvolk in Treue zu ihm. In das zum Schluß aus gebrachte 3fache Hoch wurde von den Anwesenden begeistert eingestimmt. Das reichhaltige Programm war gut gewählt und wurde von Mitgliedern des Mi litärgesangvereins in zufriedenstellendster Weise aus geführt. Ganz besonders sprachen das Melodrama „Auf dem Schlachtfelde", von E. Lange, „Der Leip ziger Thorschreiber", von Simon und das Duett „Der Hausschlüssel", von A. Schäffer, an; ebenso trugen bei dem laktigen Theaterstück „Die Kompanie- Mutter" alle Mitwirkenden durch die gute Ausführung der ihnen zugeteilten Rollen zum guten Gelingen bei. Ueber das Vorgetragene läßt sich nur günstig urtei len, denn Dirigent sowohl als auch die Mitglieder sind bemüht, bei dergleichen Feierlichkeiten dem Verein genußreiche Abende zu bereiten. Möge der Militär verein auch ferner blühen und erstarken! *— Auch der hiesige Kriegerverein beging gestern abend den Geburtstag Sr. Maj. des Königs Albert durch entsprechende Feierlichkeiten im Schützenhause. *— Zu Ehren der Geburtstagsfeier Sr. Maj. des Königs Albert erglänzten gestern abend die Gas dekorationen am Rathause und auch auf dem Markt platze in ihrem Lichterschmucke. 1— Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrollversamm- lungey für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes werden bei der 1. Bezirkskompanie (Lichtenstein) auf dem alten Schießanger hierselbst abgehalten und finden in folgender Weise statt: am 26. April vorm. 9 Uhr die Beurlaubten der Reserve, der Landwehr 1. Auf gebots und die zur Disposition Entlassenen aus den Städten Lichtenstein und Callnberg; am 26. April nachtti. 2 Uhr die Beurlaubten der Reserve und zur Disposition Entlassenen, aus den Orffchaften des Amts- gerichtsbezirks Lichtenstein; am 27. April vorm. 9 Uhr die Beurlaubten der Landwehr 1. Aufgebots aus den Ortschaften des Amtsgerichts-Bezirks Lichtenstein; am 27. April nachm. 2 Uhr die Beurlaubten der Ersatz- Reserve aus der Stadt und den Ortschaften des Amts- gerichtsbezirks Lichtenstein. Eine persönliche Beorde rung zu den Kontrollversammlungen findet nicht statt und haben alle diejenigen Mannschaften, welche ohne genügende Entschuldigung fehlen, der für dieses Ver gehen ausgeworsenen Strafe gewärtig zu sein. Wer nach dem Verlesen eintrifft, verfällt der Bestrafung als ob er bei der Kontrollversammlung gefehlt hätte. Etwaige Dispensationsgesuche, welche spätestens 5 Tage vor der Kontrollversammlung beim Hauptmelde- amt des Königl. Bezirkskommandos Glauchau anzu bringen sind, finden nur auf Grund einer beigefügten behördlichen Bescheinigung Berücksichtigung. Die Mannschaften haben unter Anlegung der Ehrenzeichen in geeigneter Kleidung zu erscheinen und die Militär papiere mitzubringen. — Beim Eintreffen der Vögel sei darauf auf merksam gemacht, daß das Töten und Einfangen von Blaukehlchen, Rotkehlchen, Nachtigall, Grasmücke, Rot schwanz, Steinschmätzer, Bachstelze, Pieper, Zaun könig, Pirol, Goldhähnchen, Meise, Ammer, Finke, Hänfling, Zeisig, Stieglitz, Baumläufer, Kleiber, Wiedehopf, Lerche, Tagschlaf, Staar, Fliegenschnäpper, Kukuk, Specht, Wendehals, Bussard (Mäusefalke) und Eule, mit Ausschluß des Uhu, untersagt ist. Zuwi derhandlungen ziehen Geldstrafe von 3—30 Mark oder Haftstrafe nach sich. Die genannten Vögel dürfen auch nicht feilgeboten werden. — Ueber den Einfluß des Turnens auf die körperliche Entwickelung haben zwei französische Aerzte, Dally und Chassagne, auf Grund zahlreicher Beobachtungen, eine interessante Statistik aufgestellt. Derselben ist folgendes entnommen: In 5 Monaten hat der Umfang des Brustkastens bei 76 von 100 Turnern um 2sis Centimeter zngenommen. Bei 32 von 100 Turnern hat, immer in demselben Zeiträume, der Umfang des Armes (also Muskelentwickelung) nm 1,28 Centimeter zugenommen, derjenige des Vorderarmes bei 62 von 100 nm 0,57 Centimeter, derjenigen des Schenkels bei 63 von 100 um 1,38 Centimeter, derjenigen der Wade bei 63 von 100 um 0,82 Centimeter. Als notwendige Folge der Muskelentwickelung erscheint nun auch die Zunahme der Kräfte. Die allgemeine Hebekraft vermehrte sich bei 86 von 100 Turnern um 56 Pfund, die Greif kraft der Hände (Zusammenziehen oder Ballen) bei 81 von 100 um 19^/8 Pfund. Wenn aber der Muskel sich entwickelt und damit auch die Arbeit, so nimmt dagegen das Fett und folglich auch das Totalgewicht des Körpers ab. In 5 Monaten hat das Gewicht bei 63 von 100 um 14,7 Pfund abge nommen. Auch über die bei dem schulgerechten Turnern vorkommenden Unfälle und Körperverletzun gen, welche ja so oft von den Gegnern des aktiven Turnbetriebes als Beweismittel angeführt und leider noch immer von vielen geglaubt werden, haben die beiden Aerzte in der Schule von Joinville statistische Erhebungen zusammengestellt. Ihre Beobachtungen erstrecken sich auf die Dauer vou 6 Jahren. In diesen Jahren kamen bei 8000 Männern auf dem Turnplätze im Ganzen 30 Verrenkungen, 19 Quet- schnngen und 2 Knochenbrüche vor; nn Ganzen noch nicht "einmal 9 Körperverletzungen im Jahre auf 8000 Mann oder ans 1 ungefähr je 1000 Turner. Diesen Fällen, welche im täglichen Leben oft in hundertfacher Zahl vorkommen, stellen sich als