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MmMMMWIU Wochen- und Kachrichisblati zugleich MW-AnzeM ßr hshohorf, Adlitz, Berisd-rf, Mdars, Zt. Wilie», HkiüriDsrt, Raritii«« md Miilsc«. Amtsblatt fiir Sen Stadtrat zu Lichtenstein. ———— — — 88. Jahrgang. — ————— —— —— Nr. 99. Dienstag, den 30. April 1889. Dieses Blatt erscheint, täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden' Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis: 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 5 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Feldverpachtmig. Die Teile 1 bis 8 des Wirtsfeldes sind noch pachtfrei und wollen sich Pachtliebhaber alsbald im Rentamt melden. Fürstliche Reutverwaltung Lichtenstein, v. Uslar-Gleichen. Montag, den 18. Mai nachmittags 2 Uhr, sollen im Fürstlichen Rcntamte hier die am 1. Oktober c. pachtfrei werdenden Grundstücke und zwar: das Beetel — 3 Acker 207 O-Ruten Feld, das Mühlfeld 10 Acker 62 O-Ruten Feld, der Sangraben — 2 Acker 267 Ul-Ruten Wiese, das Göhlersche Grundstück in der Nähe der Rümpfteiche — 2 Acker 132 Ui-Ruten Feld und Wiese, der Psußler-Teich in der Nähe der Zwickauer Chaussee 1 Acker 248 O-Nuten Teich und Wiese, der Arzig-Garten — 1 Acker 263 O-Ruten Gras und Obst, das sonst Kellcr-Reihold'sche Grundstück in Michelner Flur — 2 Acker 66 Ul-Ruten Feld und Wiese, unter den vorher bekannt gemacht werdenden Bedingungen auf 12 Jahre meist bietend verpachtet werden. Fürstliche Rentverwaltung Lichtenstein. v. Uslar-Gleichen. BekmmtVMchNKg, die Wahl des Kirchenvorstandes für Hohndorf betr. Nachdem das evangelisch-lutherische Landeskonsistorium zu Dresden zu der von der Gemeinde Hohndorf im Einverständnisse mit dem Kirchenvorstande zu Lichtenstein beschlossenen Auspfarrung und Begründung einer Parochie Hohndorf Genehmigung erteilt und die Wahl eines Kirchenvorstandes angeordnet, auch mit den bei dieser Wahl dem Ortspfarrer zufallenden Obliegenheiten und Befugnissen, nicht minder mit dem einstweiligen Vorsitze in dem neuen Kirchenvorstande von Hohndorf, bis zur Besetzung des Pfarramtes, den unterzeichneten Diakonus beauf tragt hat, ist von der Königlichen Kircheninspektion für Hohndorf die Zahl der Kirchenvorsteher — vorbehältlich deren späterer ortsstatutarischer Feststellung — im Einverständnisse mit dem Gemeinderate zu Hohndorf auf 6 (außer dem Geist lichen als Vorsitzenden) bestimmt und der Unterzeichnete angewiesen worden, mit thunlichster Beschleunigung nunmehr wegen der Wahl dieser Kirchenvorst« der gemäß Z 8 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung in Verbindung mit Punkt II der Verordnung vom 30. Mürz 1868 das Erforderliche vorzukehren Gemäß der oben angegebenen gesetzlichen Bestimmungen, deren hauptsächlü unten im Wortlaut angefügt sind, werden daher alle selbstständigen Hausväter d« Gemeinde Hohndorf, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, hierdurch aufge dert, in der Zeit von Montag, den 28. April, bis Montag, den 6. Mai, abends 6 Uhr, sich bei einer der drei Anmeldestellen, den Herren Gemeindevorstand Reinh id, Obersteiger Strauß und Kassendirektor Wächter in Hohndorf zur Eintragunc die Wählerliste schriftlich oder mündlich zu melden, mit dem ausdrücklichen Hin! darauf, daß nur die Angemeldeten und in die Wählerliste Aufgenommenen aktiven Beteiligung an der Wahl berechtigt sind. Die hieraus auf Grund der Anmeldungen von dem Unterzeichneten in meinschaft mit den Vertretern der politischen Gemeinde Hohndorf geprüfte uno zusammengestellte Wählerliste wird an noch zu bestimmenden Tagen bei Herrn Gemeindevorstand Reinhold zur Einsichtnahme ausliegen. Ueber den Tag, den Ort und die Zeit der Wahl wird das Nötige noch recht zeitig von der Kanzel aus und durch das Blatt bekannt gemacht werden. Lichtenstein, am 27. April 1889. Diak. Riedel. K 8 der Kirchenvorstandsorduung vom 30. März 1868. Abs. 1: Stimmberechtigt sind alle selbstständigen Hausväter, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheiratet oder nicht, mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung des Wortes Gottes oder unehrbaren Le benswandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht wieder geho benes Aergernis gegeben haben, oder von der Stimmberechtigung bei Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschlossen sind. Abs. 4: Wählbar sind alle stimmberechtigte Gemeindeglieder, die das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die Wühler haben ihr Augenmerk auf Männer von gutem Rufe, bewährtem christlichen Sinn, kirchlicher Einsicht und Erfahrung zu richten. MKtsWWe^ MliM- Tagesgeschichte. *—- Lichtenstein, 29. April. Die am gestrigen Sonntag in den oberen Lokalitäten des Rathauses nachm. von 2 bis 4 Uhr stattgefundene Prüfung der Schüler der Web- und Wirkschule erfreute sich eines guten Besuches. Im Prüfungszimmcr befanden sich die Web- und Wirkstühle, sowie eine komplizierte Musterstrickmaschine im Gang, auch lagen einige be vorzugte theoretische Arbeiten beider Fächer aus. Der Vorstand, Herr Stadtrat Beyerlein, sprach der hohen Staatsregierung seinen Dank für die gewährte Bei hilfe aus und dankte anch zugleich allen, welche durch Gewährung von Unterstützung re. zum Bestehen des Instituts beigetragen haben. Darnach fand die Ver teilung der Prämien statt. Es erhielten Belobigungs dekrete: der Wirker Ernst Schellenberger, der Weber Leonhard Kober; Geschenke für Fleiß: die Wirker Paul Schubert, Hermann Böhm, Gerhard Ebersbach, die Weber Emil Koch, Hermann Scharschmidt, Robert Kohlschmidt, Ernst Ruder: Belobigung für Fleiß und regelmäßiges Erscheinen: die Wirker Hermann Merkel, Carl Pleißner, Johannes Schüppel, Paul Kunz, Ru dolph Ebert, die Weber Emil Zscherpel, August Großer, Martin Müller, Max Beyerlein, Bernhard Müller, Arno Schubert, Paul Landrock. *— Am heutigen Tage ist der Einkommensteuer termin fällig. Wir wollen nicht unterlassen, unsere geehrten Leser an dieser Stelle darauf aufmerksam zu machen, daß nach 8 79 Absatz 1 des Einkommenge setzes vom 2. Juli 1878 die Steuer binnen 3 Wochen vom Erhebungstermine an gerechnet zu bezahlen ist, und alsdann wegen der etwaigen Rückstände das Mahn- und bez. Zwangsvollstreckungsverfahren unver züglich eingeleilet wird. — Der Kreisturnrat des Königreichs Sachsen hat die 75000 Mitglieder zählende Turnerschaft Sach sens zur Beteiligung aufgefordert. Demnach nehmen die Turnvereine an der allgemeinen Feier ihrer Heimat orte teil und haben in Sonderheit die Abbrennung von Freudenfeuern am Abend des 19. Juni auf ge eigneten Bergen des Sachsenlandes in die Hand zu nehmen. Zu dem Festzuge bei der Landesfeier am 19. Juni in Dresden entsendet jeder Turnverein eine Abordnung von 3 bis 5 Turnern mit der Fahne. Dieselben werden hinter dem Friedenswagen, geführt von den Turnern Dresdens, marschieren. — Die Zweckmäßigkeit der Fahrräder wird in immer weiteren Kreisen anerkannt. So hat neuer dings das Ministerium den Straßenmeistern empfohlen, wo nur irgend anwendbar, sich mit Dreirädern zu versehen und zu diesem Zweck auch schon mit einer großen Dresdener Firma einen Lieferungsvertrag abgeschlossen, welche die Maschine zu einem bedeutend ermäßigten Preise liefert. — Wiederum sind alle Nebenflüsse der Elbe infolge der unausgesetzten Niederschläge und teilweisen heftigen Gewitterregen bedeutend im Wachsen begriffen, so daß abermals die Hoffnung, endlich einmal einen normalen Wasserstand der Elbe zu haben, vernichtet ist. Ganz besonders ist seit vorgestern die Weißeritz angeschwollen, welche wiederum große Wasscrmassen im raschen Lauf der Elbe zusendet. Es ist bekannt, wie gefährlich namentlich für Kinder dieser reißende Waldstrom werden kann, es wird daher oftmals davor gewarnt, in seiner Nähe unerwachsene Kinder spielen zu lassen. Die Elbschiffsahrt leidet unter den ungün stigen Hochwasserverhältnissen wiederum teilweise ganz bedeutend und namentlich sind es die Sandstein kähne, die mit Beschwerlichkeiten zu kämpfen haben. Bereits am Donnerstag Abend waren die Dämme bis nach Schmilka und Schöna hinauf unter Wasser gesetzt, wodurch die Verladung der Sandsteine teil weise unterbrochen oder erschwert wird. Die Ueber- fahrten sind zeitraubender und kostspieliger geworden. — Die in das laufende Jahr fallende Jubel feier der 800jährigen Regierung des Hauses Wettin in Sachsen soll nach Befehl Sr. Majestät des Königs am 16. Juni, als am Trinitatisfeste, durch eine kirch liche Feier eingeleitet werden. Diese kirchliche Jubi läumsfeier wird einer Verordnung des evangelisch lutherischen Landeskonsistoriums zufolge mit den am gedachten Tage ohnehin stattfindenden Gottesdienste verbunden und soll es rücksichtlich des Glockengeläutes, der Bekleidung der Kanzeln snd Altäre, der Auffüh rung von Kirchenmusik ingleichen mit der Abendmahls feier, wo solche stattfindet, wie an den hohen Festen der Kirche nach jedes Ortes Herkommen gehalten, außerdem aber nach der Predigt der Ambrosianische Lobgesang, oder wo dieser nicht in völlig geeigneter Weise aufgeführt werden kann, das Lied „Nun danket alle Gott" angestimmt, endlich in der Mittagsstunde von 12 bis I Uhr in drei langen Pulsen mit allen Glocken gelautcn werden. — Auch die Schulen sollen zur Wettinfeier be sondere Veranstaltungen treffe». Das Kultusmini- sterinm hat diesbezüglich den Wunsch geäußert, daß am 16. Juni mindestens die Oberklassen der Volks schulen der kirchlichen Feier beiwohnen sollen, während der 17., ein schulfreier Tag, am Vormittage mit festlichen Veranstaltungen in der Schule und am Nachmittage mit allgemeinem Schulfeste begangen werden soll. — Dresden, 27. April. Von einem überaus plötzlichen Tod wurde gestern morgen der Kommandeur