Volltext Seite (XML)
MMLUHMM Wochen- und Kachrichtsblatt zugleich AsiM-AnzeM ßr whnötts, Ndlitz, Bemsdorf, Wdorf, St. kgiüieii, HeiNichsort, Runkmu M RiHse«. Amtsblatt für ben Sta-Lrat ;« Lichtenstein. ——— SS. Jahrgang. ——- - ——- — Nr. 98. Sonntag, den 28. April 1889. Dieses Blatt erscheint, täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden' Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis: 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer ö Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BekMrttmachUW. Am 21. dieses Monats ist in Hohndorf ein Hund getötet worden, welcher bei der vorgenommenen Sektion als der Tollwut dringend verdächtig befunden worden ist. Es wird daher unter Hinweis auf die Bestimmungen in H 34 sg. des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880, in Verbindung mit den Bestimmungen in K 22 fg. der dazu gehörigen Königl. Sächsischen Ausführungs-Verordnung vom 9. Mai 1881 für die Stadt und den Flur bezirk Lichtenstein bis zum 22. Juli I88S hiermit die Huudesperre angeorduet. Es sind daher innerhalb dieser Zeit sämtliche Hunde entweder an Ketten zu legen oder in einem Behältnisse einzusperreu, oder, nachdem sie mit einem wohlkonstruierten sicheren Maulkorbe versehen worden, an der Leine zu führen — jedoch dürfen solche an der Leine geführte Hunde nicht über den Bezirk der Stadt und Flur Lichtenstein hinausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist dabei unter der Bedingung ge stattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeil des Gebrauchs so, wie oben bemerkt, behandelt werden. Nicht minder kann die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd unter der Bedingung gestattet werden, daß dieselben außer der Zeit des Gebrauchs gleichfalls so, wie oben bemerkt, behandelt werden. Bezügliche Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu ISS Mark — oder mit entsprechender Haftstrafe geahndet werden. Auch werden in Gemäßheit von H 26, Abs. 6 der angezogenen Verordnung Hunde, welche nach Erlaß dieser Bekanntmachung innerhalb der Stadt und Flur Lichtenstein frei umherlaufend getroffen werden, bei ihrem Habhaftwerden sofort getötet werden. Lichtenstein, am 26. April 1889. Ter Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. BetKURLMÄGNAg. Nachdem die Einschätzung des steuerpflichtigen Einkommens für das Jahr 1889 in hiesiger Stadt beendet und das Ergebnis den Beteiligten bekannt gemacht worden ist, so werden in Gemäßheit der in K 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 enthaltenen Bestimmungen alle Personen, welche hier ihre Beitrags pflicht zu erfüllen haben, denen aber der in Gemäßheit der erwähnten Bestimmungen ausgefcrtigte Steuerzettel nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Stadtsteuer- Einnahme anzumelden. Lichtenstein, am 26. April 1889. Ter Rat zu Lichteustein. Fröhlich. — BetmmtMKchNW, die Wahl des Kircheuvorstandes für Hohudorf betr. Nachdem das evangelisch-lutherische Landeskonsistorium zu Dresden zu der von der Gemeinde Hohndorf im Einverständnisse mit dem Kirchenvorstande zu Lichtenstein beschlossenen Auspfarrung und Begründung einer Parochie Hohndorf Genehmigung erteilt und die Wahl eines Kirchenvorstandes angeordnet, auch mit den bei dieser Wahl dem Ortspfarrer zufallenden Obliegenheiten und Befugnissen, nicht minder mit dem einstweiligen Vorsitze in dem neuen Kirchenvorstande von Hohndorf, bis zur Besetzung des Pfarramtes, den unterzeichneten Diakonus beauf tragt hat, ist von der Königlichen Kircheniuspektion für Hohndorf die Zahl der Kirchenvorsteher — vorbehältlich deren späterer ortsstatutarischer Feststellung — im Einverständnisse mit dem Gemeinderate zu Hohndorf auf 6 (außer dem Geist lichen als Vorsitzenden) bestimmt und der Unterzeichnete angewiesen worden, mit thunlichster Beschleunigung nunmehr wegen der Wahl dieser Kirchenvorsteher gemäß Z 8 der Kirchenvorstauds- und Synodalordnung in Verbindung mit Punkt II der Verordnung vom 30. März 1868 das Erforderliche vorzukehren. Gemäß der oben angegebenen gesetzlichen Bestimmungen, deren hauptsächlichste unten im Wortlaut angefügt sind, werden daher alle selbstständigen Hausväter der Gemeinde Hohndorf, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, hierdurch aufgefor dert, in der Zeit von Montag, den SS. April, bis Montag, den v. Mai, abends S Uhr, sich bei einer der drei Anmeldestellen, den Herren Gemeindevorstand Reinhold, Obersteiger Strauß und Kassendirektor Wächter in Hohudorf zur Eintragung in die Wählerliste schriftlich oder mündlich zu melden, mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, daß nur die Angemeldeten und in die Wählerliste Aufgenommenen zur aktiven Beteiligung an der Wahl berechtigt sind. Die hierauf auf Grund der Anmeldungen von dem Unterzeichneten in Ge meinschaft mit den Vertretern der politischen Gemeinde Hohndorf geprüfte und zusammengestellte Wählerliste wird au noch zu bestimmenden Tagen bei Herrn Gemeindevorstand Reinhold zur Einsichtnahme ausliegen. Ueber den Tag, den Ort und die Zeit der Wahl wird das Nötige noch recht zeitig von der Kanzel aus und durch das Blatt bekannt gemacht werden. Lichtenstein, am 27. April 1889. Diak. Riedel. Z 8 der Kirchenvorstandsordnung vom 30. März 1868. Abs. I: Stimmberechtigt sind alle selbstständigen Hausväter, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheiratet oder nicht, mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung des Wortes Gottes oder unehrbaren Le benswandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht wieder geho benes Aergerniö gegeben haben, oder von der Stimmberechtigung bei Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschlossen sind. Abs. 4: Wählbar sind alle stimmberechtigte Gemeindegliedcr, die das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die Wähler haben ihr Augenmerk auf Männer von gutem Rufe, bewährtem christlichen Sinn, kirchlicher Einsicht und Erfahrung zu richten. FewverpaWung^ Die Teile 1 bis 8 des Wirtsfekdes sind noch pachtfrei und wollen sich Pachtliebhaber alsbald im Rentamt melden. Fürstliche Reutverwaltuug Lichtenstein, v. Uslar-Gleichen. Die Aufnahme der für die Seminarschule zu Callnberg angemeldeten Kinder findet nächste Mittwoch früh 10 Uhr im Unterrichtszimmer der 4. Klasse statt. Callnberg, 27. April 1889. .2. L2Ü8VI-, Seminardirektor. Ier^diMq-U-KW^ soll im Königliche« Seminar Dienstag, den SS. April, vormittag 10 Uhr, durch einen Festaktus gefeiert werden. Zur Teilnahme an demselben wird hierdurch ergebenst eingeladen. Callnberg, den 27. April 1889. I. Höser, Seminardirektor. Kurze Rundschau der letzten Tage. Das Osterfest ist in feierlicher Stille im Deutschen Reich dahingegangen und eine Nachwirkung des schönen Festes ist es wohl, daß auch jetzt noch das politisch garstige Lied schweigt. Bald wird es doch wieder angestimmt werden, besonders da in 14 Tagen der Reichstag auf's neue zusammentritt und die Verhandlungen betreffs Samoas ihren Anfang nehmen sollen. Hoffentlich gelingt es dann, in Berlin alles in das rechte Geleise zu bringen, eine Sache, welche in Wien nicht hat gelingen wollen, nachdem dort die Angestellten der Pferdeeisenbahn den Dienst nie dergelegt hatten. Wie unsere Leser bereits wissen, ist es infolgedessen zu den unliebsamsten Szenen in der österreichischen Hauptstadt gekommen, Szenen, die beinahe an eine Revolution erinnerten, da das Volk dem anrückenden Militär den lebhaftesten Widerstand entgegensetzte. Dennoch haben die Steine, die man in Wien auf die Soldaten wälzte, nichts gemein mit den Steinen, welche die französische Revolution einst ins Rollen brachte. Deren hundertjährige Feier steht vor der Thür und da hat es ganz den Anschein, als ob die Republik über alle ihre inneren Gegner gesiegt habe. Boulanger, ihrem gefährlichsten Widersacher ist der Boden m Brüssel bereits zu heiß geworden und er rüstet sich jenseits des Kanals in England Schutz zu suchen. So wird man in Paris ruhig seiner Ausstellung sich freuen können, wenn ihr auch der erhoffte Besuch verschiedener aus wärtiger Potentaten versagt bleiben wird. Hieß es doch sogar, daß der Zar nach Frankreich zur Besich tigung der Ausstellung kommen wollte und seitdem dieses von vorherein so unwahrscheinlich klingende Gerücht sich nicht bestätigt, verlautet, daß derzweite Sohn des russischen Kaisers, Georg, mit einer Flotte das befreundete Reich besuchen und dabei auch Paris besichtigen werde. Da aber auch diese Nachricht stark bezweifelt wird, so würden sich die Franzosen mit einigen ganz exotischen orientalischem Herrschern begnügen müssen, die im Seine-Babel einige Wochen in ckutei subito verleben wollen. In äutei subito dürften zwei Herrscher des Orients vor kurzem schwärmen. König Karl wurden anläßlich des Jah restages seiner Königskrönung und dem jungen Ale-