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WMMcktzMgM Wochen- nnd Uachrichtsblatl zugleich UWs-Anzeiger fiir vohidsrf, Rödlitz, PerlMorf, AüsSors, St. KAit», Hciiiriijsmt, Mckm üüil Miitse«. Amtsblatt für den Stadtrat zn Lichtenstein. SS. Jahrgang. —— Nr. 90. Mittwoch, den 17. April 1889. Dieses Blatt erscheint, täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden' Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis: 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer ö Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. OeffeMiche StaStverord«eteMtzMg Mittwoch, des 17. April, abeuds 7/o Uhr. Tagesordnung: 1. Kenntnisnahme resp. entsprechende Beschlußfassung über die Angelegenheit: „Die Abtrennung der Gemeinde Hohndorf von der Kirchengemeinde Lichtenstein." 2. Beschlußfassung über eine Adresse der sächsischen Städte an Se. Majestät König Albert zur Wettinfeier. Sparkassen-Expeditionstage in Lichtenstein: Dienstags, Donnerstags nnd Sonnabends. Geschäftstage der Sparkasse zu Callnberg: Montag, Donnerstag und Sonnabend. Einlagen werden mit 3'/-°/« verzinst, Zinsen für Ausleihungen möglichst billig vereinbart. Tagesgeschichte. —* Lichtenstein. Heute Mittwoch abend 8 Uhr findet im Kaufm. Verein im Saale des goldnen Helm der letzte Vortrag in diesem Semester statt und zwar wird Herr Schuldirektor G. Gesell, Chemnitz, über: „Deutsches Bürgertum im Mittel- alter" sprechen. Es sei deshalb auch an dieser Stelle noch besonders darauf hingewiesen. — Noch immer herrschen Zweifel darüber und sind auch falsche Ansichten darüber verbreitet, welche Vergnügungen in der „Karwoche" verboten sind. Vom grünen Donnerstag an bis mit Sonnabend sind Concertmusiken, mit Ausnahme geistlicher Mu siken in den Kirchen, mit Musikbegleitung verbundene geräuschvolle Vergnügungen an öffentlichen Orten, theatralische Vorstellungen verboten. Schaustellungen, öffentliche Aufzüge und öffentliche Versammlungen dürfen am Karfreitag und ersten Osterfeiertag eben falls nicht stattfinden. — Eine kleine Ueberraschung, die aber gewöhnlich nicht mit freudigem Herzen entgegengenommen wird, bilden die zur Ausgabe gelangenden Steuerzettel. Ohne kleine und größere Aufwallungen geht es bei Empfang derselben nicht ab. Um allen Empfängern die Möglichkeit zu bieten, nach den Abschätzungen der Kommission und ihren eigenen die Prüfung em- treten zu lassen, veröffentlichen wir nachstehend die betreffende Tabelle: Staatliche Einkommensteuer. Satz 3 vom Tausend desjenigen Einkommenbetrages, mit welchem die Klasse beginnt. Die Klassen steigen Einkommen: Steuersatz: 1. Klasse von 3M— 4M Mark 0,50 Mark. 2. 400— 5M 1,— 3. 500— 6M 2,— 4. 600- 7M 3,— 5. 700— 8M 4 — 6. 800— 950 6,— 7. 950— 1100 8,— 8. 1100— 1250 11,— 9. 1250— 14M 17,— 10. 1400— 16M 18,— 11. 1600— 19M 22,— 12. 1900— 22M 30,— 13. 2200— 25M 38,— 14. 2500— 28M 48,— 15. 2800— 33M 59,— 16. 33M- 38M 76,— 17. 3800— 43M 94,— 18. 4300— 48M 114,— 19. 4800— 5400 136,— 20. 5400— 63M 162,— 21. 6300— 72M 189,— 22. 7200— 84M 216,— 23. 8400— 96M 252,— 24. 9600—10800 288,— 25. 10800—12000 324,— 26. 12000—14000 3M,— 27. 14000—16000 s 420,— 28. 16000—18000 480,— 29. 18000—20000 540,— 30. 20000—22000 600,— Bei allen weiteren Klassen beträgt der einfache bis zu 30,000 Mark um je LOM Mark, von da ab bis zu 60,OM Mark um je 3000 Mark; weiterhin um je 5000 Mark. — Die am 20. April (Ostersonnabend) und am 21. April (1. Osterfeiertag) im Lokalverkehr der sächs. Staatsbahnen gelösten Rückfahrkarten gelten zur Rückfahrt bis mit Mittwoch, den 24. April. Ferner gelten für den Verkehr zwischen Stationen der sächsischen Staatsbahnen und denen der Direk tionsbezirke Berlin und Erfurt, und der thüring. Privatbahnen, sowie der Dame-Uckroer Bahn die am 20. April (Ostersonnabend) gelösten dreitägigen Rück fahrkarten zur Rückfahrt bis mit 23. April. — Bestimmungen im Lehrlingswesen. Da in nächster Zeit nach erfolgter Konfirmation viele Knaben in ein Lehrverhältnis treten und die für dieses be stehenden Vorschriften der Reichsgewerbeordnuug viel fach unbeachtet bleiben, so sei darauf hingewiesen, daß, wenn der Lehrvertrag nicht schriftlich geschloffen wird, dem Lehrmeister kein Recht auf Zurückführung des das Verhältnis willkürlich aufgebenden Lehrlings und auf Entschädigungsanspruch zusteht. Uebrigens kann auch bei dem Vorhandensein eines schriftlichen Vertrages, wenn eine längere Frist nicht vereinbart ist, während der ersten vier Wochen der Lehrzeit das Verhältnis durch einseitigen Rücktritt aufgelöst werden. Eine Vereinbarung, wonach diese Probezeit länger als drei Monate betragen soll, ist nichtig. Will der Lehrling die gewählte Stelle nicht antreten, so ist dem Lehrmeister davon vier Wochen vorher Anzeige zu machen, und will der Lehrling, wie das öfter geschieht, dasselbe Gewerbe bei einem anderen Meister weiter erlernen, so darf dies erst neun Monate nach Ablauf des ersten Lehrverhältnisses geschehen. — In Sachsen befinden sich von den nicht dem Staate gehörigen land- und forstwirtschaftlich benützten Grunditücken mit mindestens 120 Steuereinheiten im Besitze von Personen und Familien 96,27 Prozent der Grundstücke mit 49,61 Proz. der Einheiten, Ge meinden 1,24 Proz. der Grundstücke mit 2,84 Proz. der Einheiten, Kirchen, Schulen, Pfarren und Stif tungen 2,15 Proz. der Grundstücke mit 2,21 Prozent der Einheiten, Vereinen und sonstigen Korporationen 0,34 Prozent der Grundstücke mit 0,34 Prozent der Einheiten. Die Besitzverhältnisse erweisen sich daher auch in dieser Beziehung als ganz günstige. Unter den Vereinen und sonstigen Korporationen überwiegen der Zahl nach die Aktiengesellschaften für gewerbliche Un ternehmungen, insbesondere solche für Brauerei, Zie gelei, Bergbau rc. und Baugesellschaften; in den Händen von Kreditanstalten befinden sich nur wenige Land güter und diese stets nur ganz vorübergehend, da in der Regel ein Gutskauf in kurzer Zeit zu bewirken ist, wenn die Forderung mäßig ist. Die Verteilung des Grundbesitzes an die Landwirtschaft betreibende Be völkerung in Sachsen ist im Ganzen so, wie sie bei gesunden Verhältnissen sein soll: man ist ebenso weit entfernt von der sogenannten Zwergwirtschaft, wie vom meilengroßen Latifundienbesitz. Im Leipziger Kreise sind verhältnismäßig die meisten großen, im Dresdner Kreise die meisten mittleren und im Zwickauer Kreise (Erzgebirge und Vogtland) die meisten kleinen Besitzungen vorhanden. Immerhin sind die Abwei chungen in den einzelnen Landesteilen von dem durch schnittlichen Bcsitzverhültnis nicht sehr erheblich, und ist allenthalben der eigentliche Grundbesitz der vor wiegende. Güter mit mehr als 50 Hektar befinden sich hauptsächlich in der Amtshauptmannschaft Leipzig, Oschatz und Meißen (6—7 Proz.); im übrigen sind sie über die Kreise Bautzen, Dresden und Leipzig mit 2—4 Prozent ziemlich gleichmäßig zerstreut. In der Zwickauer Kreishauptmannschaft sind es nur die Be zirke Flöha und Plauen, welche ebenfalls 2,5 bez. 2,4 Proz. von Gütern dieser Größe enthalten, während in den anderen Bezirken nur 0,4—1,5 Prozent von solchen vorhanden sind. Güter von mehr als 500 Hektar giebt es in Sachsen überhaupt nur 7; von diesen liegen in der Amtshaupimannschaft Grimma 4 (darunter 1 mit mehr als 1000 Hektar), Zittau, Leip zig und Großenhain je 1. Die gebirgige Gestaltung unseres Landes kennzeichnet sich dadurch, daß nur 0,5 Prvz. der Gesamtfläche Sachsens tiefer als 100 Meter über der Ostsee liegen und 58,5 Proz. derselben sich um mehr als 250 Meter über dieselbe erheben, wovon 18,1 Proz. bis zu 550 Meter, 9,1 Proz. von 550 —700 Meter und noch 0,8 Proz. über 700 Meter. Der Boden wird in allen Höhenstufen in nahezu gleichem Verhältnis in landwirtschaftlicher jBearbeitung erhalten, indem von dem landwirtschaftlich benützten Gelände noch 8,5 Prozent auf die Höhenlage von 550—700 Meter und 0,9 Prozent auf die Lagen über 700 Meter entfallen. — Ueber die Geschäftspraxis gewisser Versandt- Geschäfte, Wie sie gegenwärtig nicht gerade zum Vor teile des soliden Kaufmannsstandes wie Pilze aus der Erde schießen, schreibt ein Geistlicher aus Schlesien: Es ist im Laufe zweier Monate gerade das vierte Mal, daß ich aus verschiedenen Gegenden Deutsch lands und zumeist aus der Ferne, aus Bremen, Köln, Berlin, Augsburg, briefliche Offerten von Cigarren, Kaffee und anderen Artikeln erhalte. Jedesmal liegt eine frankierte Korrespondenzkarte bei, und in dem Schreiben, das von Eigenlobshudeleien nur so wimmelt, heißt es: „Wenn Sie innerhalb acht Tagen nicht abbestellen, wird die Sendung effektuiert. Proben sind nicht beigefügt, und das Quantum der Ware bleibt dem Absender überlassen! — Mir scheint die Absicht solcher Revolver-Geschäfte dahin zu gehen, daß ich im Drange meiner Amtsgeschäfte das Ant worten vergessen und dann beim Eintreffen der Sen dung über meine Vergeßlichkeit bestürzt werden und die Waren behalten soll. Da wäre ich aber schön angeführt, wie ich aus den Klagen von Bekannten entnehmen kann, die auf diesem nicht mehr ungewöhn lichen Wege Artikel von sehr zweifelhafter Qualität zu hohen Preisen und nicht niedrigen Spesen aus großer Enffernung acquiriert haben, die in der näch sten Stadt bedeutend billiger und besser zu kaufen sind. Bei mir aber machen jene Versandthäuser ihre Rechnung regelmäßig ohne den Wirt. Geantwortet wird auf derartige Offerten grundsätzlich niemals. Warum nicht, da ja eine Karte beiliegt? Darum, weil ich es trotz dieser verblümten Appellation an mein Ehrgefühl, nicht notwendig habe; weil es mir widerstrebt, mit Geschäftsleuten, die ich nicht kenne, in irgend welche Korrespondenz zu treten und ihnen meinen Namen schwarz auf weiß zu geben, und weil solchen Leuten gegenüber eine gewisse Noblesse ganz