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ÄtMmMckMMMi früher Wochen- und RnchrichtMati zugleich Keschöfts-Aiizkigtr für WMrs, Üiöi»!^ Vtrnsdürs, Niis^rf, St. KOieil, Hckrtlhsort, MlnitNu u«ö Müht«. Amtsblatt für den Stadtrat ;n Lichtenstein. «N. Jahrgang. — Nr. 16. Sonnabend, den 19. Januar 1889. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis: 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 5 Pfennige.— Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiserl. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen des Bäckers August Paul Hofmann eingetragene Hausgrundstück Folium 294 des Grundbuchs, Nr. 1206 des Flur buchs und Nr. 690 des Brandkatasters für Röblitz, 5,>Ar umfassend, mit 133ui Steuereinheiten belegt und ortsgerichtlich auf 14600 Mark —- geschätzt, soll an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 15. Februar 188S, vormittags 10 Uhr, als Anmeldetermin, ferner der 5. März R88S, vormittags 10 Uhr, als Versteigerungstermin, sowie der 16. März ll88N, vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des Verteilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang verhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unter zeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Lichtenstein, am 7. Januar 1889. Königliches Amtsgericht. Gehler. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen des Lebensversicherungs-Inspektors Oskar Grüner in Gera eingetragene Pferdefrohngut Nr. 45 des Brandkatasters und Folium 40 des Grundbuchs für Rüsdorf, bestehend aus den Flurstücken Nr. 13 a, 13 k, 15, 127, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172 und 172 a des dasigen Flurbuchs nach Ausweis des letzteren 28 Acker 184 ORuten umfassend und mit 529,2g Steuereinheiten belegt, ortsgerichtlich auf 30,329 Mk. 50 Pf. geschätzt, soll im hiesigen Amtsgericht zwangsweise versteigert werden und ist der 21. Februar 188S, vormittags 10 Uhr, als Anmeldetermin, ferner der 12. März 188V, vormittags 10 Uhr, als Versteigerungstermi», sowie der 2lt. März 188V, vormittags l1 Uhr, als Termin zu Verkündung des Verteilungsplanes anberaumt worden. Die Realberechtigten werden ausgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang verhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unter zeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Lichtenstein, am 12. Januar 1889. Königliches Amtsgericht. Gehler. Deutscher Reichstag. Sitzung vom 17. Januar. Der Reichstag beriet heute zunächst den Etat der Eisenbahnverwaltung (elsaß-lothringischen Bahnen). Der Berichterstatter Diffenö teilte mit, daß die Vorlage dahin getroffen sei, daß die Beamten jeden siebenten Tag frei haben. Abg. Petri (natlib., Elsässer) führt den Rückgang der Eisenbahneinnahmen auf die bekannten Paßvor schriften zurück, die er einer eingehenden Kritik unter zog. Der Paßzwang schädige den Handel auf das Empfindlichste. Nicht nur einige Hotelbesitzer, wie be hauptet wurde, seien durch die Paßmaßregeln geschädigt; großer noch als die Verkehrsstörung sei' der moralische Schaden der Maßregel, die zudem kein geeignetes Mittel sei, unlautere Elemente aus den Reichslanden fernzuhalten. Er und seine Freunde wünschten dringend eine innige Anlehnung der Reichslande an Deutschland; durch die Paßmaßregeln würden aber ihre Bestrebungen empfindlich geschädigt. Es sei wenigstens bei der Hand habung derselben mit größerem Wohlwollen vorzugehen, damit der üble Eindruck derselben verwischt werde. Staatssekretär v. Bötticher erkennt den patrio tischen Sinn Petris an; die Maßregeln rührten aber nicht von der Reichsregierung her, sondern von der elsaß-lothringischen Landesregierung, an diese würden demnach auch die Beschwerden zu richten sein. In demselben Maße wie man in den Reichslanden den deutsch-feindlichen Verkehr mit Frankreich und den Franzosen unterlasse, würde man übrigens auch die Möglichkeit fördern, die Paßmaß-egeln aufzuheben. Abg. v. Staufsenberg (freis.) glaubt doch, daß die Reichsregierung einen Einfluß auf die elsaß- lothringische Landesregierung üben könne, um eine mildere Handhabung der Paßmaßregeln zu ermöglichen. Abg. Windthorst stimmt dem Vorredner bei. Man müsse sich wundern, daß zu solchen kleinlichen Plackereien gegriffen würde, die uns die Sympathien aller entfremden müßten, die früher noch auf unserer Seite gestanden. Abg. Miquel (natlib.) wünscht, daß in der Aus führung der Maßregeln durch die untergeordneten Be amten möglichst jede unnötige Strenge vermieden werde und die Ausführung auf den notwendigen politischen Zweck beschränkt bleibe. Möge man auch daran denken, durch bessere-Verbindungen der Reichslunde mit Alt- Deutschland den Verkehr zu fördern, namentlich durch zweckmäßige Kanalanlagen, insbesondere des Kanals von Straßburg nach Ludwigshafen-Mannheim und ähnliches. Abgg. v. Kardorff und Diffenö (natlib.) sprechen sich in gleichem Sinne aus. Abg. Guerber (klerik., Elsässer): Der Paßzwang habe den Zweck, die Reichslande von Frankreich herme tisch abzuschließen; unter solchen Umständen könne man für die Ausführung der Maßregel nicht die Unterbe amten verantwortlich machen. Abg. Petri habe die Mißstimmung der Bevölkerung sehr richtig geschildert. Abg. Clemm-Ludwigshafen behält sich vor, über die erwähnte Kanalanlage nötigenfalls bei geeigneter Gelegenheit nähere Mitteilung zu machen. Abg. Lingens (Zentr.) wünscht eine Erweiterung der Sonntagsruhe für die Eisenbahnbeamten. Heute hänge die Sache noch zu sehr von dem Belieben der Stationsvorsteher ab. Geh. Rat Kienel: Thatsächlich bestehe für sämt liche Beamte die vom Vorredner gewünschte Einrich tung und eine Generalverfügung sei vorhanden. Der Etat der Reichseisenbahnen wird genehmigt; es folgt der der Postverwaltung. Abg. Lingens bringt seine Wünsche für Gewäh rung erweiterter Sonntagsruhe für die Postbeamten zum Ausdruck. Er erkenne an, daß auf diesem Ge biete vieles bereits geschehen sei, es müsse aber allen Beamten die Sonntagsruhe gewährleistet werden. Abg. Singer (Soz.-Dem.) führt Beschwerde darüber, daß die Erklärung, mittelst welcher Liebknecht die Wahl im 6. Berliner Wahlkreis annahm, nicht durch die Post bestellt worden sei, weil die Unterschrift des Wahlkommissars unter der Anzeige unleserlich war und auf der Adresse an ihn nur nachgebildet werden konnte. Erst ein Telegramm habe seine Adresse erreicht und zwar in letzter Stunde; nur dadurch sei es mög lich geworden, eine abermalige Wahl im 6. Berliner Wahlkreis zu vermeiden. Eine Kreuzbandsendung an Liebknecht sei nicht bestellt worden, sie sei nach dem Reichstag adressiert gewesen, und obwohl damals L. Abgeordneter war, habe er sie nicht erhalten. Das sei bezeichnend für die „Findigkeit der Post", die selbst Briefe und Postkarten, die in der Bantusprache ver faßte Adressen trügen, zu bestellen wisse. Singer beklagt sich ferner darüber, daß Postsendungen an seine soz.-dem. Gesinnungsgenossen oftmals den Ein druck machten, als ob sie in unbefugter Weise durch sucht worden seien; er beschwert sich über eine Ver letzung des Briefgeheimnisses. Staatssekretär v. Stephan: Die Postverwaltung bewahre unverbrüchlich das Briefgeheimnis innerhalb der gesetzlichen Schranken. Nur wenn Beschlagnahme vom Staatsanwalt oder Untersuchungsrichter beantragt sei, müßten Briefsendungen angehalten werden. In dem ersten von Singer erwähnten Falle sei nicht auf geklärt, wo der Brief so lange geblieben, vielleicht sei er an die städtischen Behörden in Berlin abgegeben worden und habe dort gelegen. Verbotene Schriften allerdings dürften nicht befördert werden; sobald sie als solche erkannt würden, erfolge ihre Saisierung. In zahlreichen Fällen seien Ermittelungen angestellt worden, sie hätten aber ergeben, daß niemals Ver sehen der Post vorgekommen. Es sei ja erklärlich, daß die Herren Sozialdemokraten mit der Postbestellung unzufrieden seien, denn sie hielten ihre Verbindungen untereinander, die gesetzlich verboten seien, durch die Post aufrecht, und wenn dann eingegriffen würde, so ließen sie ihren Unmut gegen die Post aus, anstatt sich gegen diejenigen Behörden wenden, von denen die Maßnahme veranlaßt wurde. Abg. Rickert (freis.) wünscht zu wissen, ob das Gerücht auf Wahrheit beruhe, daß in Zukunft eine größere Anzahl von Beamtenstellen im Postdienste für Offiziere aufbehalten werden sollten. Direktor im Reichsamt Dr. Fischer: Von einer solchen Einrichtung im Reichspostamte sei ihm bisher nichts bekannt worden. Abg. Liebknecht behauptet, es bestünden An ordnungen über die Durchsuchung der Postsendungen: zur Ermittelung verbotener Schriften sei ein ganzes System der Spionage organisiert. Abg. Dr. Hartmann (kons.) legt das Verfahren bei der Beschlagnahme von Postsendungen dar und führt aus, daß dieselbe stets nach den Vorschriften der Prozeßordnung erfolge. Abg. Liebknecht: Das Ungesetzliche bestehe darin, daß die Beschlagnahme erfolge, ohne daß dem Beteiligten davon Kenntnis gegeben werde. Hierauf vertagt das Haus die Weiterberatung auf morgen. Tagesereignisse. — Lichtenstein, 18. Januar. Wer es nur irgendwie ermöglichen kann, versäume ja nicht, die Vortragsabende des Herrn Amberg im Laufe der nächsten Woche zu besuchen. Eine günstigere Gele genheit, derartige physikalische Experimentalvvrträge zu hören, dürfte sich nicht gleich wieder darbieten. Die Vorträge sind populär gehalten und werden durch äußerst interessante Experimente erläutert. 1. Abend: Experimental-Vortrag aus dem Gebiete der Elektrizität und des Magnetismus. Der galvanische Strom. Glüh- und Verbrennungs-Er scheinungen durch eine mächtige galvanische Batterie. Das elektrische Kohlenlicht. Ablenkung der Magnet-