Volltext Seite (XML)
IM Schandau, Sonnabend, den 12. September Amtlicher Theil. Bürgen». Wieck. u. wie groß die beschädigte Fläche gewesen ist, 6. welcher Art die beschädigten Fcldfrüchlc waren, v. ob von den beschädigten Früchten ein Theil anderweit, z. B. als Vichsuttcr, Düngemittel n. s. w., verwendbar und welchen Umfang und Geldwert!) dieser Theil hatte, t. ob nnd welche Ersparnisse an Arbeitslohn oder sonstigen Ernlckostcn infolge der Mindercrnte erwachsen, 8- ob außerdem noch Umstände vorhanden sind, welche geeignet erscheinen, den Betrag der Schüdcnvergütnng zu erhöhen oder zu vcrlingc>u, nach Befinden wann diese Umstände bestehen. Die Beantwortung dieser Fragen ist schriftlich mcdcrzulcgcu, das betreffende Schriftstück aber, welches von dem Ollövorslaude, sowie den beiden unparteiischen Orts eingesessenen unterschriftlich vollzogen sein muß, ist der AbschähnugS Kommission im SchätzimgStcrmiue vorzulegcn. allerdings eine nicht zu unterschätzende politische Tragweite aufzuwcisc». Aber es scheint doch, als ob die russisch-türkische Bcrciubaruug, welche bekanntlich den Transport russischer Soldaten auf russischen Handelsschiffen durch die Mecrcö- straßcn des Bosporus und der Dardanellen unter gewissen Bedingungen künftig gestaltet, mit dem Minislerwcchsel in Constantinopel nichts zn Ihn» habe. Biclmchr dürfte» die Ursachen des letzteren Ereignisses in Vorgängen zu suchen sein, die mit der hohen Politik in keiner Weise Zusammen hängen und bei denen höchstwahrscheinlich Palast-Jutrigmm zum guten Theil ihre Nolle mitspiclen. Wenn eö somit den Anschein gewinnt, als ob die Neu bildung des lüikischcu Ministeriums nulcr Djewad Pascha nicht jene politische Bedeutung besitze, welche man diesem Vorgänge im erste» Angcnblicke überall znschrciben wollte, Wegen uothwcndigcr Vornahme banlicher Arbeiten wird die Olbsirasie vom 14. September dieses Jahres ab ans die Dauer von 3—4 Wochen für den Fähr verkehr gesperrt werden. Es wird indes; Sorge getragen werde», daß die Straße für leere Waget» und Pferde der Anwohucnvcn passirbar bleibt. die Versicherung der Waschfrauen nnd der nur vorüber gehend beschäftigten Personen bei der Jnvaliditäts- nnd Altersversicherung betr. Es kommt immer noch hänfig vor, daß Waschfrauen und andere nur vor übergehend beschäftigte Personen von ihicn Arbeitgebern nicht zur Jnvalidi- iats- nnd Altersversicherung angcmeldct werden. Zur Vermeidung von Unannchmlichkcitcn für die betreffenden Arbeitgeber machen wir daher hiermit wiederholt daraus aufmerksam, daß jede Herrschaft sich vor Beginn der Beschäftigung davon zn überzeuge» hat, ob die betreffende Waschfrau oder die vorübergehend zn beschäftigende Person Mitglied der Invalidität«- nnd Altersversicherung ist, und sich zmn Beweise die Mitgliedskarte vorlcgen zu lassen hat. _ _ Däfern dies nicht der Fall ist, hat die Anmeldung unverzüglich c. welchen Ertrag (anSgcdrückt in Cenlnern, Fndcin u. s. w. und in Geldcöwcrlh dttt'ch den Arbeitgeber ZU erfolgen. unter Zngrundclcgnng von Einheitssätze» für de» Ee»l»cr pp) die Früchte ohne Z»widcrhand!»ngcn gcge» die Meldepflicht werden an den Arbeitgebern mit die slailgchablc Beschädigung ergeben haben würden, Geldstrafe bis zu 100 Mark geahndet. ci. welches Onanlmn au Flüchten wiiklich beschädigt beziehentlich gänzlich verloren Schandau am 9 September 1891 gegaugcu ist, , , . ' ' Früchte auf dem Felde ein höherer als der durch die Truppen vcrnrsachlc Schaden ent stehen würde, namentlich also bei Früchlcii, welche dem Verde»den ausgesetzt sind. Ordnet der OrlSvorsland die Abcrnlnng vor dem Eintreffen der AbschätzimgS- Eommission an, so hat derselbe sofort in Gemeinschaft mit zwei nuparlciischcn Oriscm- gcsesscncn fcstznstcllcn, Zur allgemeinen Lage. Die europäische Tagespolitik wird uuverkcuubar noch immer durch die jüngsten Vorgänge am „goldncn Horn" beherrscht, wie sic sich das russisch-türkische Dardaucllcu- Abkommcu und die slattgchabte durchgreifende Erncucrnng des türkischen Cabinclö darslellcu. Bis znr Stunde ist cs noch unklar, ob der erwähnte Vertrag nnd der Minister- Wechsel in Stambul wirklich in einem inneren Zusammen. Hauge mit einander stehen oder ob beide Ereignisse durchaus für sich zu betrachten sind. Falls diese AuffassungSform richtig wäre, der CabinclSsturz am goldncn Horn sci lcdi. glich eine Folge des russisch-türkischen Abkommens nnd des in letzterem unzweifelhaft sich wieder einmal ausdrückenden diplomalischcn UcbergcwichtS Nnßlandö über England bei der Pforte, so hätte der Minister stnrz in Constantinopel digtcn Fcldcr cinzntrcten hat. Der OrlSvorsland Hal die Abcrnlnng anznordnc», dafcrn beim Vcrblcibcn der so stellt cö sich jetzt anders heraus, daß auch die von Ruß land wieder aufgcrollte Mecrcöcugensragc schwerlich noch weitere bcnnrnhigcndc Kreise ziehen wird. Es könnte dies mir m dem Falle geschehen, wenn die übrigen Großmächte gegen das unzweifelhaft getroffene Abkommen zwischen der plorle nnd Rußland in der Dardancllenfrage energisch pro- lcstnlen, indessen ist von einem solchem etwa beabsichtigten lLchntt noch nichts bekannt geworden. Am ehesten stünde cm derartiger Protest noch von Seile» Englands zn er warten, als derjenigen Macht, deren Interessen in der ganzen Nccercngcn.Angelegenheit mit am meisten cngngirl sind, aber m der Haltnng de« Landauer Eabinctö deutet nichts ans ein solches Unternehmen hm. Wenn cs jedoch England nicht für gnt befindet, in das russisch lütkische Separat Abkommen ein Wörtchen mit hinciuznreden, so ist dies von den übrigen Nachdem der GntSbcsitzer . , Herr Ernst Gustav tzentsichcl m Waitzdorf al« 1^«! sür diesen Ort bestellt nnd in Pflicht genommen worden ist, wird solches andnrch bekannt gemacht. Schandau, am 4. September 1891. , Königliches Amtsgericht. Jl)lc, Amtsrichter. Gesetze« vom 21. Juni 1887 die Beschädigten znr Anmeldung ihrer Enlschädigungs- fmdcrnngen anfzufordcrn nnd letztere bchnfö Vorbereitung der Fcslstcllnng der Vergütungen in einer Nachweisung nach dem Scilc 481 des NcichSgesctzblattcs vom Jahre 1887 abgc. druckten Muster 1'1 unter Berücksichtigung der demselben bcigcgcbcucn Anwcisnng 1 Absatz 2 znsammcnznstcllcn. Diese 'Nachweisungen, zn denen Formnlarc bei der nnlcrzcichmtcn Königlichcn Amts- hauplmamischaft zn cnluchmcn sind, müssen bis spätestens zum 22. dieses Monats anher ciugcieicht wcrdcn. Die Beschädigten haben nnmiltclbar nach cingclrctcner Beschädigung die Emschci. dang des Orisvorstcmdc« darüber anznrufcn, ob nnd inwieweit die Abcrnlnug der bcschä- Bekanntmachung, die Äiinieldiiiig pp. der durch die diesjährigen TniWniilmgen culjlchcndcn LlmMen betreffend. An« Aulaß der gegcuwärlig im Gauge bcfiudlicheu Truppcuübnngcu wird andnrch znr ösfcullichc» Kemitiiiß gebracht, daß nach Artikel II 8 7 des NcichSgcsctzes vom 21. Juni >887 (iNcichsgesctzblatt vom Jahre 1887 Seite 215)^allc durch die Bcnnhnug von Grundstücken zn dergleichen Ucbungcn entstehenden Schäden ans Militärfonds vergütet und daß die Feststellung dieser Vergütungen, sofern über den Betrag eine Einig ung nicht staltfindct, nnmiltclbar nach Schluß der Truppenübungen cndgillig unter Aus schluß des Rechtsweges ans Grund sachverständiger Schätzung erfolgt. Sind dnrch die Trnppcnübnngcn Flurschäden entstanden, so hat der betreffende OrtSvorstand nach Punkt 111 zn 8 14 der unter dem 30. August 1887 erlassenen Instruc tion znr Ausführung des Gesctzcs über die NatnrallcisMngcn für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 und der dazu ergangenen abändcrndcn Bestimmungen dcö Holzverstcigerung auf Mittelndorfer Forstrevier. Den 18. NN«! 18. 1881 solle» versteigert werden, als: im Hotel „znm Lindenhof" in Schandau, «len 18. 8cplvinl»<;i 1881 Bormitt. 0 Uhr: 85 wch. Hölzer, 11,, u. 13.« m lg., 22—35 cm strk., 370 wch. Sparren, 783 rothbnch. Klötzer n. Schlicke, 2,»-5„, m lg., 13-68 cm strk., 4069 wch. Klötzer, 3,„ n. 4,^ m lg., sorlirt 13—67 cm strk., 57 lief. Klötzer, 3,^ u. 4„, m lg., anSgcsncht 22—44 cm strk., Äst d.r OrMmswud °d.r «d«. sU»ft dn ' N Beschädigte, so muß er die Nothwimdigkcil der Abcrnlnng vor dem Eintreffen der Ab- . . schätznugs Eommission, sowie den Umfang des Schadens dnrch zwci uiipartciischc Zeugen in lM ^rvgertchtsgnsthof ZU LlchtenhalN, . dcr voistlhends angegebenen Wcisc feststellen lassen. <Iv» 18. Bormitt. 10 M)k: ^isdrücklich hervorzuheben bleibt hierbei, daß die nnparlciischcn OrtScingescssenen 5 rm hrt., 13 rm wch. Brcnnschcilc, 3 rm hrt., 51 rm wch. Brcnnknüppcl, 84 >m hrt., 'czicheullich Zeugen lediglich de» Umfang dcö Schadens, nicht aber anch die Höhe der Ent- 56 rm wch. gcschncib. Acstc, 25 rm ta. Breun-Rinde, 20 rm wch. Nodcstöckc. schadignngssmumc fcstznstcllcn haben. Schläge: Ablh. 18 u. 66; im Einzelnen in Ablh. 1, 3, 4, 8, 9, 19, 25, 30, 53, 57, 74. '»-'«'N d!-»-w-b' habt», d-b ,!- Knl.Forftrc»tamtSch<nwau n K«l.Norftr«v>crvcrwaItunaM>ttcl»dors, dmch die Trnppcnübungeii dcr nächsten Tage zerstört wcrdcn »mßtcn, begründen einen An- - - sprnch ans Schadloshallnug nichl. Di- „«ächs. «lbz-ituug" -rsch-int Mittwoch und Sonnabend und tst durch die Erptdiiivn dicscS BlaMS sür 1 Mark Inserat- unter süns Zeilen werden bis Dienstag früh V Uhr, sür daS Aomnwcnd-Iüa» ,p-ilcstcnS bis Freitag früh N Uhr «rb-t-n. '0 Wiraermstr Hesse, in Dresden und Leipzig die Annoncen, wcrdcn mit 50 Pf. berechnet, (tabellarisch- oder complicirtc nach Ucbcrcmrunst.) — Inserate sür die ElbzeNung nehmen an in Haustein H 0 ! - V BürcanS von Haasenstein L Vogler, Jnval.d-ndank und Nud. Mosse. Mlhsrslhe MMuntz AmI'iblüU ßr dns Röniylillst LinisMilhi und den Andlrulh ZlWim, somit siir den Slodiyemtindtrolh »u 1s0h»l>cin. Fünfnnddrcifiigster Jahrgang. Für dc» Bereich dcr ciucm Gcmcindcvcrbaudc nicht cinvcrleibtcn selbstständigen Gulöbezirke hat die Anmeldung der Schäden unmittelbar bei dcr Amishauplmannschaft ebenfalls bis zn dein oben festgesetzten Dagc s > Z 1 Pirna, am 7. September 1891. Königliche AmtShauptmaunschaft. am 9. September 1891.