Enthält zahlreiche Anstreichungen Karl Mays, Anmerkungen Karl Mays auf dem Nachsatz, sowie eine Anmerkung von unbekannter Hand im Text (Seite 114) ; der Plan von Constantinopel fehlt
Strukturtyp
Monographie
Parlamentsperiode
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Wahlperiode
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Titel
Neunzehntes Kapitel. Das Innere eines türkischen Kaffeehauses
289 rung Murad IV., brach eine Stimmung des Mißver gnügens unter dem Volke aus, welche sich in den Kaffee häusern laut aussprach. AuS Furcht, daß dieses Miß vergnügen der Anlaß zu neuen Feuersbrünsten und die Kaffeehäuser der Brennpunkt neuer Empörungen werden könnten, erging der Befehl, dieselben alle niederzureißen, und der Befehl wurde schonungslos vollstreckt. Auf die Einreißung der Kaffeehäuser folgte unmittelbar das Ver bot deö TabackcauchenS bet Todesstrafe. Den Vorwand hierzu lieferte die Gefahr, welche auS dem Gebrauche der Pfeifen der Hauptstadt drohe; in der That aber war eS Maßregel höherer Polizei, um durch Verbot deS Kaffees und TabackS alle Zusammenkünfte müßiger Schwätzer zu vereiteln und die Vereine zu zerstäuben, in welchen bet Kaffee und Taback die Handlungen der Regierung bekrit telt wurden. Allnächtlich machte der Sultan selbst die Runde; wer ohne Licht in den Straßen getroffen oder bei Pfeife oder Kaffee erwischt wurde, war ein Kind deS TodeS. Ungemein viele Liebhaber dieser verbotenen Genüsse büßten ihre Liebhaberei mit dem Kopfe. Schon unter Murad III. und Achmed I. waren ähnliche Verbote ergangen aber nur einige Tage lang beobachtet worden; während der übrigen Regierungözeit Murad IV. blieben aber die Kaffeehäuser geschlossen. (S. v. Hammer-Purgstall'S Geschichte deS Osmanischen Reiches.)