Volltext Seite (XML)
Dreizehntes Kapitel. Die türkischen Frauen und Familien-Verhältnisse der Türken. Die Türken dürfen gesetzlich vier Frauen haben und außerdem noch so viele Sklavinnen, als sie wollen oder kaufen können. ES ist aber ein großer Jrrthum, wenn man glaubt, daß jeder Mang mehrere Frauen hat, vielmehr ist die Polygamie nur eine Ausnahme von der Regel. Allerdings sind die Harems zahlreich bevölkert, wenn man die Sklavinnen mitrechnet, welche die recht mäßigen Frauen bedienen; aber die rechtmäßigen Frauen findet man nur bet den reichsten Türken in Mehrzahl und die meisten begnügen sich, aus Bequemlichkeit, mit einer Frau. Die Heirathen der Türken sind mit gro ßen Kosten verknüpft und bei den ärmeren Männern ver steht eS sich von selbst, daß sie sich mit einer Frau be gnügen. Bet der, durch daS Gesetz erleichterten Tren- .nung von den Frauen, ist eS aber möglich, daß auch der arme Türke nach einander mehrere Frauen bekommt. Die Ehe ist bei den Türken nur ein Civilakt, die vorangehenden HochzeitSfeierlichkeiten sind aber sehr com- plicirt und für beide Theile sehr kostspielig. Die Män ner in der Türkei heirathen sehr jung. Kaum ist ein