37 letzterem Tage darf Mittags und Abends blos Brot gegessen und Wasser getrunken werden. Die Vorschriften betreffend die Kleidung der Dominikaner- Mönche sind folgende: Die Bekleidung der Mönche besteht aus einer Kutte oder Habit, einem Skapulier und einer Kapuze. Alles aus Schafwolle, von weißer Farbe. Niemand darf leinene Kleider oder Pelzkleider, Handschuhe und dergl. luxuriöse, weltliche Kleider tragen. Ein breiter, niedriger, schwarzer Hut bedeckt den Kopf. An den Füßen werden weiße, wollene Strümpfe getragen. Als Schuhzeug sind niedrige Schnallen schuhe vorgeschrieben. Stiefel und Stiefletten sind strengstens verboten. Die Kutte wird mit einem Riemen in der Mitte zu sammengehalten; nur die Mönche der polnischen Provinz be sitzen das Privilegium, statt’ des Riemens eine breite blutrote Schärpe tragen zu dürfen, und zwar zum Andenken an die vielen Märtyrer, die es daselbst gab. Wer die Kutte ablegt oder sie zu verbergen sucht ohne größte Not, begeht eine schwere Sünde und wird mit Exkommunikation und anderen Strafen belegt. Die Kleider sowie alle anderen nötigen Dinge werden den Mönchen auf Kosten der gemeinschaftlichen Kloster kasse verabreicht. Das Skapulier wird am Tage der Gelübde ablegung geweiht, und wer immer dieses mit Andacht küßt, gewinnt einen Ablaß von fünf Jahren. Wo sich ein Dominikanerkloster befindet und die Gegend recht katholisch ist, da sind die Leute von der Wohltat dieses Ablasses wohl unterrichtet, weshalb, wenn an solchen Orten ein Dominikaner sich unter ihnen zeigt, sie sich hindrängen, um ihm sein Skapulier zu küssen. Namentlich tut dies mit Vorliebe und rührender Gründlichkeit das weibliche Geschlecht. Der Kopf wird dem Dominikaner, wie bereits gesagt, mit einem Rasiermesser geschoren, so, daß ein regelmäßiger Haarkranz von genau drei Fingern Breite übrig bleibt. Die Laienbrüder tragen dagegen nur kurz geschnittenes Haar. Von Ostern bis zum 1. November muß der Kopf alle 14 Tage, im Winter alle drei Wochen rasiert werden. Dieses Geschäft be sorgen die Mönche selbst an einander. Jene Mönche, welche dieser Vorschrift nicht nachkommen und die Haare stehen lassen, wie auch solche, welche sich unterstehen sollten, einen Bart