28 welche wenigstens die Hälfte aller Ordensmitglieder verlangt hat. (Concilium generalissimum). 4. Die Beschlüsse einer einfachen Versammlung der Ver treter des ganzen Ordens. (Concilium generale.) 5. Die Erlasse des höchsten Vorgesetzten des Ordens, oder in seiner Vertretung diejenigen des General-Vikars. Der höchste Vorgesetzte des Ordens heißt General. Die Klöster eines Landes oder eines Reiches bilden eine „Provinz“, an deren Spitze ein Provinzial steht. An der Spitze eines jeden Klosters steht der Prior. Jede Provinz wird außer dem Genannten noch gemäß den Bestimmungen des Provinzials und der Provinzkapitel, und jedes Kloster nach den Bestimmungen des Priors und des Kloster kapitels regiert. Die Regel des heiligen Augustin darf nie abgeändert werden. Alle anderen Bestimmungen können nur durch die gleiche Autori tät, welche sie erlassen hat, geändert werden. Die Bestimmun gen des Generals sowie eines Generalkapitels verlieren nur dann ihre Kraft, wenn sie durch einen nachfolgenden General oder durch ein nachfolgendes Generalkapitel ausdrücklich widerrufen werden. Die Verfügungen der Provinziale und der Prioren ver lieren ihre Verbindlichkeit mit dem Ablaufe des Amtstermins derselben. Der General wird auf Lebzeiten gewählt; der Provinzial auf vier Jahre, und der Prior auf acht Jahre. Die Vorschriften und Gesetze der Päpste bindet ein jedes Ordensmitglied unter einer schweren Sünde; die andern Bestimmungen binden blos unter der Strafe. Unter einer schweren Sünde binden die letzten nur dann, wenn es sich um etwas handelt, was an und für sich eine Sünde wäre oder wenn es sich um die drei Ordensgelübde handelt oder wenn der betreffenden Bestimmung ein ausdrücklicher Befehl oder die Androhung der Exkommunikation hinzugefügt ist oder wenn die Uebertretung einer Bestimmung aus Verachtung der Autorität oder aus irgend einer schlechten Leidenschaft geschieht. Es gibt außerdem noch manche heiligen, ehrwürdigen Ge bräuche von früheren Zeiten her, die zwar nicht vorgeschrieben sind, die dennoch aber eine bindende Kraft besitzen.