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Sächsische Nachrichten Neuer Fahrplan lür den Sudetengau Auch für die Reisezüge, die nach dem eingeschränkten Fahr plan im Sudetengau aus den Strecken der Reichsvahn- direktion Dresden verkehren, liegt ein Verzeichnis vor, das demnächst an den Fahrkartenschaltern zu Haven ist. Schweres Gewitter über Westsachfen Ein schweres Gewitter ging über Zwickau und Umge gend nieder, das auch einige Brände durch Blitzschlag zur Folge hatte. So wurde in Leutersdorf das Gehöft des Bauern Camillo Baumann ein Raub der Flammen. Obwohl die Kirchberger Motorspritze sofort herbeteilte, konnte das Ge höft nicht gerettet werden. Auf Planitzer Flur wurde eine Scheune im Gal gengrund, die an zwei Bauern verpachtet war, ebenfalls durch Blitzschlag eingeäschert. Aus verschiedenen Orten des Zwickauer Kreises werden auch größere Wasserschäden gemeldet. In Ebersbrunn mutzten wegen der Wasseraefahr verschiedene Häuser geräumt werden. Alle Wasserläufe führten Hochwasser. Sachsen gedenken des ersten deutschen Admirals Am 10. September 1939 sind 135 Jahre seit der Geburt Rudolf Brommys, des ersten Admirals der deutschen Flotte, vergangen. Vrommy war ein Sohn Sachsens. Das Ministerium für" Volksbildung Lat deshalb angeordnet, daß am 9. Septem- ber in sämtlichen sächsischen Schulen dieses Künders und Vor kämpfers deutscher Seegeltung zu gedenken ist. An alle"Gartenbelitzer! Die Ernte der Sommergemüse ist in vollem Gange. Die reiche Ernte die wir infolge der günstigen Witterung zu ver zeichnen haben, darf uns nicht zur Verschwendung verleiten. Was nicht frisch zu verwerten ist, ist zu konservieren. Dazu find wir im Interesse unserer Ernährungswirtschaft und auch des WHW. verpflichtet. Sorgfältige und schonende Behandlung ist nicht nur beim Obst, sondern auch beim Gemüse am Plätze. In erster Linie gilt es auch, Fruchtgemüse so zu ernten, daß die Pflanzen nicht beschädigt werden. Wer einmal beobachtet hat, wie rücksichts los an den Bohnen, besonders Stangenbohnen, Gurken und Tomaten herumgezerrt wrrd, wird die Berechtigung der vorste henden Mahnung verstehen. Die jetzt durch Abernten verschiedener Sommergemüse frei gewordenen Beete grabe man um und bestelle sie sofort wieder Noch ist es Zeit zur Aussaat von Spinat, Rapunzel, Mangold. Radieschen, Schwarzwurzeln und weißen Frühlingszwieoeln. Auch das Auspflanzen von Grünkohl, Kohlrabi, Kopfsalat und Endivien in schnell wachsenden Frühsorten kann noch geschehen, da bei günstigem Wetter ihre Ernte noch im Spätherbst möglich ist. Ber der Bestellung verwende man nur solchen Boden, der wirklich einen Nutzen verspricht. Beim Aussäen gehe man mit dem Samen sparsam und sorgfältig um. Das Deutsche Rote Kreuz teilt mit: Bei der Landesstelle IV des Deutschen Roten Kreuzes in Dresden melden sich ausßerordentlich viele Frauen und Mäd chen, die noch gänzlich unausgebildet sind und sich zur Ver fügung stellen wollen. Soweit diese im Bezirk des Landrat. amtes Dresden wohnen, wird gebeten, sich künftig nur schrift lich bei der Kreisstelle des Deutschen Roten Kreuzes, Dresden, Hauptstraße 5, zu melden. In anderen Bezirken Wohnende wollen sich immer, gleichfalls schriftlich, an die für ihren Wohn- sich zuständige Kreisstelle des DRK. melden. Bereits ausgebil dete Schwestern (frühere Kriegsfchwestern u. ä.), die sich zur Verfügung stellen wollen, haben sich beim Inspekteur IV des Deutschen Roten Kreuzes, Dresden-N. 6, Neustädter Marli l4, Blockhaus, schriftlich zu melden. Benötigt werden: Vor- und Zunahme, Geburtstag und Ort, Anschrift, frühere Ausbildung und Dienstleistungen. Die Landesstelle IV des Deutschen Roten Kreuzes, die bisher in den Räumen des Ministeriums des Innern in Dres den untergebracht war, verlegt mit dem 30. August ihren Dienstsitz nach Dresden-A. 16, Berthelstratze 1, Telephannum- mern 63161 und 48869. Nur noch 3. Klasse in Personenzügen Von jetzt an führen die Psrsonenzüge des öffentlichen Verkehrs planmäßig keine zweite Klasse mehr. Nur bei D- und Eilzügen wird diese Klasse beibehalten. Kaufmännische u. gewerbliche Drucksachen jed.Hct liefert schnell, s«»brr uns billig, in ein- unS mehrfarbiger Nusfühm», O« SuchSruckerei vom Nermsnn lMle, Ottendorf-Okrilla Sämillcde lWütunk - Leitungen liefen ru onginslpreiseu Hermann Mle, MühMratze Leiddüvstorsi fortlsuseiiätr king-nig neuer »Wer! Hauptschristleitung und verantwortlich für den gesamten Text-, Anzeigenteil und Bilder: Georg Rühle, Vttendorf-Gkrilla. Druck und Verlag: Buchdruckerei Hermann Rühle, Inh. Georg Rühle Düendorf-Okrilla. Z.Zt. ist Preisliste Nr., gültig. Was erhält man aus einen Abschnitt? vorge> Die ner 28. Eine wichtige Verfügung ist insofern getroffen worden, al» die Verteilungsstellen (Leoensmitteleinzelhändler, Fleischer) eine Kundenliste anzulegen haben, und zwar: 1. für Fleisch und Fleischwaren; . , 2. für Milch, ' - 3. für Milcherzeugnisse, Oele und Fetre. Einzelsragen der Bezugsscheln- psllcht Fleisch oder Fleischwaren: Abschnitt 1, 2 und 8 Milch: Abschnitt 1, Milcherzeugnisse, Oele und Fette: Abschnitt 1 und 2; Käse oder Frischquark Kie dafür geltenden Abschnitt« tragen die Aufschrift Eier): Abschnitt 1. . «MeEe W UM, MilL Lett ' Wann gelten dle Ausweisablchnltte? Es gelten für die gegenwärtig laufende Woche vom August bis 3. September die folgenden Abschnitte: Dieseltraststossadgabe nach Gewicht Die schon seit einiger Zeit bereitliegenden TankausweiS- karten zum Bezug von Dieselkraftstoff sind ebenso wie die für den Bezug anderer Kraftstoffe auf die Mengenangabe in Li tern abgestellt. Da die Abgabe von Dieselkraftstoffen zur Zeit noch nach Gewicht in Kilogramm erfolgt, verstehen sich die auf den Schankausweiskarten gemachten Mengenangaben ebenfalls entgegen dem Aufdruck, in Kilogramm. Pflaumen, sind in großen Mengen vorhanden. Jede Hausfrau sollte daher jetzt die Möglichkeit wahrnehmen, sich in Gemüse und Obst reichlich einzudecken. Um das Einkochen zu ermög- M «emRe md VW! Zu den Hauptnahrungsmitteln, die nach wie vor im freien Handel erhältlich sind, zählen neben Brot, Mehl und Kartoffeln vor allem auch Gemüse und Obst. Gerade dieses Jahr hat uns eine so überaus reiche Gemüseernte gebracht, daß jede Hausfrau eine reichliche Auswahl vorfindet. Die Märkte sind lichen, kann, wie schon mitgeteilt, bis auf weiteres über die vorgesehenen Zuckerrationen hinaus auch auf die Kartosfelab- schnitte der Bezugsscheine noch zusätzlich Zucker gekauft wer den. Es ist zu erwarten, daß alle Hausfrauen von dieser Mög lichkeit so viel wie möglich Gebrauch machen, damit kein Ge müse und kein Obst verdirbt. Dresden. Tödlich verunglückt. Auf der Uhlandstraße stieß ein 64jähriger Radfahrer gegen einen Lastkraftwagen und zog sich beim Sturz einen schweren Schädelbruch zu, an dessen Folgen er im Krankenhaus starb. Dresden. Nächtlicher Ueberfall. Auf dem Hohentalplatz wurde nachts ein in Dresden zu Besuch weilender 53 Jahre alter Mann von einem Unbekannten überfallen und niedergeschlagen. Der Täter raubte dem Ueberfallenen die Brieftasche mit 120 Mark Inhalt sowie »ine Aktentasche. Dresden. (Line Woche Haft für Betrunke nen. Von der Polizei wurde ein 70 Jahre alter Dres dener Einwohner mit einer Woche Haft bestraft, weil er in stark betrunkenem Zustand auf der Webergasse umher torkelte und den Verkehr behinderte. Radeburg. Todes stürz von der letzten Fuhre. In Thiendorf stürzte der Einwohner Karl Pilz beim Einfahren von Grummet von der letzten Fuhre, die nur halb beladen war. Pilz geriet unter das Fahrzeug und wurde so schwer verletzt, daß er bald darauf starb. Zittau. Starker Ausstellungsbesuch. Die Leistungsschau der Oberlausitz „Wille und Werk" weist anhaltend starken Besuch auf. Die Besucherzahl hat jetzt bereits 45 M erheblich überschritten. Königstein. Beim Klettern ab gestürzt. Im Felsengebiet in der Nähe der Ottomühle stürzte ein acht zehn Jahre alter Kletterer aus Dresden ab. Der junge Mann mußte mit inneren Verletzungen nach Dresden in ein Krankenhaus gebracht werden. Radeberg. Von Lokomotive überfahren. Am Montagabend wurde der 45 Jahre alte Reichsbahn- arbeiter Franz Geher aus Klotzsche zwischen Radeberg und Langebrück von einer Lokomotive tödlich überfahren, oerett Herannahen er nicht bemerkt hatte. Neusalza. Scheune niedergebrannt. In Beiersdorf entstand in einer Scheune ein Feuer. Das Ge bäude brannte in kurzer Zeit völlig nieder, die gesamten Erntevorräte wurden ein Raub der Flammen. Das dane ben stehende Wohnhaus mußte mit größter Eile geräumt werden, konnte aber vor einem Uebergreifen der Flammen bewahrt werden. Fleisch: Für die mit „Fleisch oder Fleischwaren" bezeich neten Abschnitte mit den Zahlen 3. 6 9, 12 sind je 200 Gramm Fleisch oder Fleischwaren (auch in Konserven) abzugeben, aus die übrigen Abschnitte je 280 Gramm. Durch diese Bestimmung soll das Auswiegen bei den Fleischern erleichtert werden. An welchen Tagen der Woche die verschiedenen Abschnitte benutzt werden, bleibt den Verbrauchern überlassen. Milch: Auf jeden Abschnitt, der mit „Milch" bezeichnet ist, können bis zu 1,5 Liter Vollmilch wöchentlich abgegeben werden. Auch diese Regelung dient der praktischen Durchfüh rung der für Vollmilch ängevrdneten Bezugsscheinpflicht mit der geschriebenen Höchstmenge von 0,2 Liter je Kops und Tag. Milchabschnitte der Ausweiskarte sind von der Verteilungs stelle am Anfang jeder Woche abzutrennen. Auf Wunsch des Verbrauchers können an Stelle von Vollmilch die gleichen Mengen an Joghurt, Kefir oder Vollmilch-Mischgetränken ver abfolgt werden. An Stells von einem halben Liter Vollmilch können nach Wahl des Verbrauchers auch 170 Gramm Kondens milch in den üblichen Dosen, an Stelle von dreiviertel Liter Vollmilch auch 280 Gramm Kondensmilch in Flaschen abgege ben werden. Magermilch kann ohne Bezugsschein bezogen werden. Milcherzeugnisse, Oele, Fette Weiterhin wird eine Aufgliederung der für „Milcherzeug- nisse, Oele und Fette" eingeführten Bezugsschempslicht von ! 60 Gramm je Kopt und Tag 'vorgenommen. Es wird bestimmt, , daß auch die mit „Milcherzeugnisse, Oele und Fette" bezeichne- ' ten Abschnitte abzugeben sind: a) auf die Abschnitte mit ungeraden Zahlen (1, 3, S, 7) st Abschnitt 90 Gramm Butter oder Butterschmalz; b) auf die Abschnitte mit geraden Zahlen (2, 4, 6, 8) st Abschnitt 280 Gramm Schmalz, Speck, Rindertalg jeder Art, Margarine, Mischfette, Kunstspeisefette, Pflanzenfette, Speise öle (einschl. Olivenöl) nicht dagegen Butter, Butterschmalz und Käse. Das Verhältnis, in dem diese unter b) genannten Fette bezogen werden können, richtet sich nach der jeweils verfüg baren Menge. Ferner werden 80 Gramm Käse oder 160 Gramm Frischquark nach Wahl des Verbrauchers je Woche abgegeben, und zwar auf die mit „Eier" bezeichneten Abschnitte. Die Ab gabe der Abschnitte für Butter hat bei der bisherigen Vertei lungsstelle zu erfolgen. Zurler und Nährmittel Die Zuckermengen, die auf drei Kartoffelabschnitte der Bezugsscheine bezogen werden können (je halbes Kilo Zucker) können in einer Menge bezogen werden. Erläutert wird der Begriff der Nährmittel. Danach kann auf Grund des Bezugsscheines jeder Verbraucher je Woche 150 Gramm Graupen, Grütze Grieß, Sago, Reis. Haserflocken oder Teigwaren beziehen. Ändere Nährmittel sind nicht bezugschein pflichtig. j Schwer- und Schwerltarveiter Als Schwer- bezw. Schwerstarbeiter gelten Berg- und Hüt tenarbeiter, die knappschastlich versicherten Betrieben oder IN . der eisenschaffenden (eisenerzeugenden) Industrie beschäftigt sind, Arbeiter in Eisen- und sonstigen Metallgießereien sowie m Me tallwerken und in Schmelzereien einschließlich in Stahlsorm- und Tempergießereien Beschäftigte, Glasschmelzer und Glas bläser, Ofenarbeiter in Ziegeleien und in der keramischen Indu strie. Bleigießer. Bleilöter in Betrieben zur Herstellung chemi scher Apparate, Blei-Bronzegießer und Blei-Bronzeschmelzel. Mischer und Schmierer in Mumulatorenfabriken. Arbeiter bei Befestigungsbauten, Steinbruch-. Tongruben-, Kalk- und Zement ! arbeiter, soweit diese besonders schwere Arbeit verrichten. > Diese Schwer- und Schwerstarbeiter erhalten außer den allgemeinen Lcbensmittelmengen zusätzlich bet Fleisch oder Fleischwaren 70 Gramm je Tag und Kops oder rund 500 Gr. je Woche, und zwar 250 aus jeden der Fleischabschnitte 1. 2, 4, 5, 7, 8, 10 und 11. Ferner erhalten sie bet Mtlcherzcuanisfen sowie Oelen und Feilen 50 Gramm je Tag oder 350 Gramm in der Woche und zwar 350 Gramm Margarine, Mischfette, Kunstspeisefette, Pflanzenfette, Speiseöl, Schmalz, Speck oder Rindertalg, aus jeden der Abschnitte 2, 4, K und 8. Um die Schwer- und Schwerstarbeit» in den Genuß dieser Verpfle gungszulagen zu bringen, sammeln die Führer der Betriebe, in denen Schwer- und Schwerstarbeit» beschäftigt werden, die ausgegebenen Lcbcusmittel-Ausweiskarten dieser Arbeiter ein und übersenden sie mit einer Liste an das für den Betriebsart ! zuständige Arbeitsamt. Die Liste muß den Namen des Bc- ! triebes, den Namen des Arbeiters und die Art seiner Beschoß I tlgung enthalten. Das Arbeitsamt versieht den Stammabschnitt ! und die einzelnen Teilabschnitte für Fleisch oder Fleischwaren sowie Milcherzeugnisse, Oele und Fette mit dem Dienststempcl und gibt die Ausweiskarten an den Betriebsführer schnellstens zurück. Der ganze Vorgang soll in einem Tag erledigt sem Selbstverständlich prüft das Arbeitsamt die materielle Richtig keit der eingereichten Listen. Sonderfälle: Die Inhaber von Fettverbilligungs«, Marga rinebezugs- und Zusatzscheinen können Konsum' ' Margarine in dem vorgeschriebenen Umfang wie bisher »Nd zu dem alten verbilligten Preis beziehen. Jedoch muß die be zogene Menge auf die Gesamtfettmenge, wie sie sich aus der ! Lebensmittelausweiskarte ergibt, angerechnet werden. Bei dem j Bezug von Konsummargarine ist also sowohl der bisherige j Margarinebezugsschein als auch ein entsprechender Abschnitt ' für Milcherzeugnisse, Oele und Fette der Lebensmittelauswci»' karte abzutrenncn. Die Insassen von Krankenhäusern, Heilanstalten, Erziehungsanstalten, Wohlfahrtsanstalten, GefangenenanM' ten und ähnlichen Einrichtungen haben für die Dauer ihre« Aufenthaltes die Abschnitte für Lebensmittel an die AuM' oder Einrichtung abzugeben. Durch einen Erlaß über die Versorgung der Bevölkerung durch das Gaststätten- und B e h e r b e r g u n g s ge werbe hat der RcichsernÜhrungsministw sichergestelu, das die Besucher von Gaststätten und Beherbergungsbeiriebett niap günstiger mit Lebensmitteln wie die übrige Bevölkerung..ver sorgt werden. Danach wird bestimmt, daß in den Gaststätten an mindestens zwei Tagen jeder Woche nnr fleischlose Genam verabfolgt werden dürfen und zwar am Montag und Frei"» sofern nicht die untere Verwaltungsbehörde in besonders ge lagerten Fällen andere Tage bestimmt. Au den übrigen Tagen der Woche dürfen neben fleischfreien Gerichten vier vcrMe dcne Eintopfgerichte oder Teliergcrichtc verabfolgt werden. . Zur Ersparung von Arbeit und Personal soll in mogu^f allen Gaststätten durch Einführung der Lellergeüchte das >3» richten der Speisen vereinfacht werden. Chemnitz. SchadenfeuerdurchBlitzschläge. Ein schweres Gewitter, das am Montagabend über dem Chemnitzer Bezirk niederging, richtete leider vielfach Scha den an. Der Blitz schlug wiederholt ein und zündete. So wurde in Adelsberg eine Scheune eingeäschert. In Euba fiel ein Seitengebäude eines Bauerngutes den Flammen zum Opfer, während in Dittmannsdorf wiederum eine Scheune durch Feuer vernichtet wurde. Siegmar-Schönau. Kampf mit einem Bullen. In einem Bauernhof im Stadtteil Stelzender wurde ein Bauer von einem Zuchtbullen angegriffen und schwer ver letzt. Die Befreiung des Bauern war außerordentlich schwierig. Der Bulle setzte so starken Widerstand entgegen, daß er im Gehöft gelötet werden mußte. Schlettau. Blutbad im Hühner st all. In Her mannsdorf richteten Iltisse oder Marder in einem Hüh nerstall ein wahres Blutbad an. 26 Zuchtkennen wurden von den Räubern umgebracht. Hartenstein. Das nennt man Pech. Erst von einigen Tagen war der Gastwirt Ernst Barth von hier aus dem Stollberger Krankenhaus entlassen worden, nach dem er bei einem Motorradunfall den linken Unterschen kel eingebüßt hatte. Kaum war er in seiner Wohnung, stürzte er so unglücklich, daß er den linken Beinstumpf noch einmal brach und abermals ins Krankenhaus ge bracht werden mußte. Bernsdorf. Feuer in einer Rahmenfabrik. In Bernsdorf (Oberlausitz) brach in dem an der Dresd- Sirahe gelegenen großen Lagerraum der Rahmen ik Eisenberger u. Wehner Feuer aus, das sich so sabrik Eisenberger u. Wehner Feuer aus, das sich so schnell ausbreitete, daß die Flammen bald aus dem Dach schlugen. Infolge des herrschenden Wassermangels ge lang es nur mit Mühe, das an den Lagerraum anschlie ßende Wohnhaus zu schützen. Der große Lagerraum brannte völlig aus. Die Ursache des Brandes ist noch nichst festgestellt. Die Verteilunqstellen, die schon jetzt eine Kundenliste siir überfüllt mit Frühweißkohl, Wirsingkohl. Möhren, Kohlrabi, j Butter führen, können diese Liste auf Margarine, Speiseöl und Bohnen und Gurken. Aber auch Obst, vor allem Birnen und Käse ausdehnen. Falls sie auch Schmalz und Speck führen, können sie die Butterkundenliste auch auf diese Waren ausdeh nen. Die Anlegung von Kundenlisten für andere Lebensrnittel ist nicht erforderlich. Die Verbraucher können sich für die be zeichneten Lebensmittel bei verschiedenen Verteilungsstellen ir den Kundenlisten eintragen lassen. So können sich z. Ä. von eine! vierköpfigen Familie sämtliche Familienmitglieder zur Deckung des Vutterbeoarfes bei einem Butterhändler, zwei Familien mitglieder für Margarine und Speiseöl bei einem Lebensmittel kaufmann und die beiden weiteren Familienmitglieder für Schmalz und Speck bei einem Fleischer eintragen lassen. Durch eine Bekanntmachung des Reichsministers für Ernäb. rungs- und Landwirtschaft werden eine Reihe weiterer Einzel- fragen der Bezugsschernpflicht erläutert. Im Mittelpunkt dieser Erläuterungen stehen die Mittei lungen über die Gültigkeit der einzelnen Abschnitte der Aus- Weltkarten. j