11111 Das Geschäftsjahr 2003 in Zahlen I. Allgemeines Die Dresdner Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (DVB AG) ist i.S.v. §267 Abs. 3 HGB eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2003 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengeset zes (AktG) und des D-Markbilanzgesetzes (DMBilG) erstellt. Bei der Gliederung der Bilanz wurden die Vor schriften der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen in der Fassung vom 13. Juli 1988 beachtet. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrech nung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung II. a Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungs methoden 1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, abzüglich Anschaffungskostenminderungen, zuzüglich Anschaf fungsnebenkosten, vermindert um planmäßige line are Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden auf Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungs dauer ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter i.S.d. §6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs sofort abge schrieben. Entsprechend der steuerlichen Vereinfachungs möglichkeit der Richtlinie 44 Abs. 2 EStR wurde für Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen in der ersten Jahreshälfte der volle, für Zugänge in der zweiten Jahreshälfte der halbe Jahresbetrag der Abschreibungen angesetzt. Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinan zierungsgesetz (GVFG) werden von den Anschaf fungs- und Herstellungskosten der betreffenden Sach anlagen abgesetzt. Die im Geschäftsjahr abgesetzten Zuschüsse sind im Anlagenspiegel gesondert aus gewiesen. Die für Anlagen im Bau verwendeten GVFG-För- dermittel werden ebenfalls aktivisch von den Anschaf fungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 2.735 TEUR vorge nommen. Ohne die aktivische Absetzung der Zuschüsse von den Anschaffungs- und Herstellungskosten wäre das Anlagevermögen um 247.333 TEUR höher ausgewiesen. 2. Finanzanlagen Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, gege benenfalls unter Berücksichtigung erforderlicher Wertberichtigungen, angesetzt.