Das Geschäftsjahr 2001 I. Allgemeines Die Dresdner Verkehrsbetriebe Aktiengesell schaft (DVB AG) ist i. S.v. § 267 Abs. 3 HGB eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2001 wurde nach den Vorschrif ten des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktien gesetzes (AktG) und des D-Mark-Bilanzgesetzes (DMBilG) erstellt. Bei der Gliederung der Bilanz wurden die Vor schriften der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen in der Fassung vom 13. Juli 1988 beachtet. Für die Gliederung der Gewinn-und-Verlust- Rechnung wurde das Gesamtkostenverfahren an gewandt. Die Umstellung der Hauswährung auf Euro erfolgte am 30. September 2001 rückwirkend zum 1. Januar 2001. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden in Euro umgerechnet. II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn-und-Ver- lust-Rechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung A. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Immaterielle Vermögensgegen stände und Sachanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens wer den zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, ab züglich Anschaffungskostenminderungen, zuzü glich Anschaffungsnebenkosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Daneben wurden im Geschäftsjahr 2001 im Rah men der verlustfreien Bewertung außerplanmäßige Abschreibungen von 1.849 T€ vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen werden auf Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungs dauer ermittelt. Die Abschreibungsdauer von Software wurde entsprechend der gesetzlichen Grundlage für Neuzugänge ab dem Geschäftsjahr 2001 von vier Jahren auf drei Jahre herabgesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs sofort abge schrieben. Entsprechend der steuerlichen Vereinfa chungsmöglichkeit der Richtlinie 44 Abs. 2 EStR wurde für Zugänge zum beweglichen Anlagever mögen in der ersten Jahreshälfte der volle, für Zugänge in der zweiten Jahreshälfte der halbe Jahresbetrag der Abschreibungen angesetzt. Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfi nanzierungsgesetz (GVFG) werden von den An schaffungs- und Herstellungskosten der betreffen den Sachanlagen abgesetzt. Die im Geschäftsjahr abgesetzten Zuschüsse sind im Anlagenspiegel gesondert ausgewiesen. Die für Anlagen im Bau verwendeten GVFG- Fördermittel werden ebenfalls aktivisch von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. 2. Finanzanlagen Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. 3. Die den di stellur Niede Dii folgt z kostet zelkot digen VerwE W preis AI Verwe Werte 4. g« D gege Lang Poste Risiki zelwe deck den I eine der r gebil C gern; §62 5 • ents| Vern € [ gern mati nun [ pflic Verf mat