5. Sonderposten für Investitionszulagen Der Sonderposten für Investitionszulagen wird entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Vermögensgegenstände aufgelöst. 6. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen werden gemäß § 6a EStG nach dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren gebildet. Als Rechnungszinsfuß werden 6 % p.a. zugrunde gelegt. Die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen werden in Höhe der bestehenden Verpflichtungen sowie nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünf tiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Vom Passivierungswahlrecht für Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 2 HGB wird Gebrauch gemacht. 7. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. II. b) Erläuterungen zur Bilanz 1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens ist auf Seite 56 dargestellt. Unter Berücksichtigung der vertraglichen Regelungen in der Vereinbarung zwischen der DVB AG und der Automobilmanufaktur Dresden GmbH über die Erbringung von inner städtischen Gütertransportleistungen werden seit 01. Januar 2002 zwei Güterstraßenbah nen statt im Sachanlagevermögen (Bilanzwert zum 31. Dezember 2002 € 3,3 Mio.) jetzt im Umlaufvermögen innerhalb des Postens Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.