I. Allgemeines Das Geschäftsjahr 2000 40 A. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn-und-Ver lust-Rechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung Geringwertige Wirtschaftsgüter i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit einem Wert unter 100,00 DM sind im Zugangsjahr direkt als Materialaufwand gebucht. Entsprechend der steuerlichen Verein fachungsmöglichkeit der Richtlinie 44 Abs. 2 EStR wurde für Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen in der ersten Jahreshälfte der volle, für Zugänge in der zweiten Jahreshälfte der halbe Jahresbetrag der Abschreibungen angesetzt. Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrs finanzierungsgesetz (GVFG) werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der be treffenden Sachanlagen abgesetzt. Die im Ge schäftsjahr abgesetzten Zuschüsse sind im An lagenspiegel gesondert ausgewiesen. Die für Anlagen im Bau verwendeten GVFG-Fördermittel werden ebenfalls aktivisch von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. Die Dresdner Verkehrsbetriebe Aktienge sellschaft (DVB AG) ist i.S.v. § 267 Abs. 3 HGB eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresab schluss für das Geschäftsjahr 2000 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des D- Mark-Bilanzgesetzes (DMBilG) erstellt. Bei der Gliederung der Bilanz wurden die Vorschriften der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunterneh men in der Fassung vom 13. Juli 1988 beachtet. Für die Gliederung der Gewinn-und-Verlust- Rechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. 1. Immaterielle Vermögensgegen stände und Sachanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermö gens werden zu Anschaffungs- und Herstellungs kosten, abzüglich Anschaffungskostenminde rungen, zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wie folgt ermittelt: Position Abschreibungsdauer Software 4 Jahre Bauten 8 bis 50 Jahre Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 4 bis 25 Jahre Fahrzeuge für den Personenverkehr 5 bis 25 Jahre Maschinen und maschinelle Anlagen 3 bis 33 Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 17 Jahre