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Zahlungsort und Gerichtsstand Leipzig An Unterrichtsgeld ist bis auf weiteres zu zahlen: jährlich für 1 Trimester I. Von den Studierenden am Landeskonservatorium a) für ein Hauptfach (1. Klavier, 2. Orgel, 3. Violine, 4. Viola, 5. Violoncello, 6. Gesang) einschließlich der Pflichtfächer: Theorie, Ausbildung des Klangbewußtseins, Klavier (für 3—6), Sprechtechnik und Italienische Sprache (für 6), sämt liche Vorträge und Vorlesungen R4 480.— R.K 160.— b) für ein Orchesterinstrument (1. Kontrabaß, 2. Flöte, 3. Oboe, 4. Klarinette, 5. Fagott, 6. Horn, 7. Trompete, 8. Posaune, 9. Harfe, 10. Schlagzeug) einschließlich Klavier und der oben angeführten Pflichtfächer » 240.- » 80.- c) für ein frei gewähltes zweites Hauptfach » 240.- „ 80.- d) für ein frei gewähltes Nebenfach (z. B. Partiturspiel oder Besuch des Rundfunkinstituts) » 120.- » 40.- e) für Theorie oder Komposition (als Hauptfach) und für die Ausbildung in der Dirigentenschule (einschließlich Partitur spiel, Klavier und der oben angeführten Pflichtfächer . . „ 600.— „ 200.- — f) für die Ausbildung in der Opernschule (einschließlich Solo- gesang, Klavier und der oben angeführten Pflichtfächer, siehe I a 6) „ 600.— „ 200.- g) für die Ausbildung im Kirchenmusikalischen Institut . . . „ 570.- „ 190.- h) für die Ausbildung im Rundfunkinstitut „ 240.- „ 80.- II. von den Absolventen der staatlichen Reifeprüfung am Landes konservatorium, die den Wunsch haben, in ihrem Hauptfach (allein) noch weitere Ausbildung zu genießen » 240.- „ 80.- III. von den Gastschülern am Landeskonservatorium / a) für ein Hauptfach allein (1. Klavier, 2. Orgel, 3. Violine, 4. Viola, 5. Violoncello, 6. Gesang) ohne die oben unter la angeführten Pflichtfächer „ 300.— „ 100.- b) für ein Orchesterinstrument allein (1. Kontrabaß, 2. Flöte, 3. Oboe, 4. Klarinette, 5. Fagott, 6. Horn, 7. Trompete, 8. Posaune, 9. Harfe, 10. Schlagzeug) ohne Klavier und die oben unter I a angeführten Pflichtfächer „ 180.- » 60.- c) für die Opernchorschule (einschließlich Elementartheorie und Ausbildung des Klangbewußtseins) „ 90.- „ 30.-