JAHRESABSCHLUSS 1995 - ANHANG I .) ANGABEN ZUR FORM UND DARSTEL ¬ LUNG VON BILANZ SOWIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Der Jahresabschluß für das Jahr 1995 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des DM-Bilanz- gesetzes (DMBilG) aufgestellt. Die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen i.d.F. vom 13.07.1988 wurde bei der Erstellung grundsätzlich beachtet. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlust rechnung wurde das Gesamtkostenverfahren an gewandt. II .) ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSI TIONEN DER BILANZ SOWIE DER GE WINN- UND VERLUSTRECHNUNG BEZÜG LICH AUSWEIS, BILANZIERUNG UND BEWERTUNG BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGS ¬ METHODEN Bei der Aufstellung der Bi lanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden fol gende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert. Bei der Bewertung der Herstellungskosten wur den die Vorschriften gern. R.33 EStR angewandt. Die bezuschußten Investitionen nach dem GVFG wurden mit den Anschaffungs- und Herstel lungskosten aktiviert. Die dafür erhaltenen Zuschüsse wurden den Abschreibungen zuge führt. Sie sind im Anlagegitter unter den Ab schreibungen ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden ge mäß den steuerlichen Vorschriften nach der linea ren Methode ermittelt. Soweit es sich um abnutz bare bewegliche Gegenstände handelt, die in der ersten Jahreshälfte zugingen, wurden die vollen Abschreibungssätze, bei Zugängen in der zwei ten Jahreshälfte die halben Abschreibungssätze angewandt - mit Ausnahme von Gleisanlagen, Kabel- und Fahrleitungen, die zeitanteilig abge schrieben wurden. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter i.S. des § 6 Abs. 2 EStG wurden im Geschäftsjahr ebenfalls voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden mit durchschnittlichen Einstandspreisen bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.