Bemerkungen des Aufsiehtsraths. Der unterzeichnete Aufsichtsrath hat den vorstehenden Bericht geprüft und spricht zu demselben in allen Theilen seine Billigung und sein Einverständniss aus. Zugleich bestätigt der Aufsichtsrath, dass er die angefügte Bilanz wie das Gewinn- und Verlust-Conto, nachdem dieselben durch einen sachverständigen Bücher-Revisor geprüft worden sind, auch seinerseits in Ordnung und mit den Büchern der Gesellschaft in Ueber einstimmung gefunden hat und beantragt demgemäss: den Bericht und das Rechnungswerk zu genehmigen, der vorgeschlagenen Vertheilung des Reingewinnes zuzustimmen und die Entlastung der Verwaltungsorgane auszusprechen. Dresden, den 26. Februar 1898. Der Aufsichtsrath. Will. KlIOOp, Vorsitzender.