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Sächsische Nachrichten Das 16. Lebensjahr in der Invalidenversicherung Vielfach besteht noch die Ansicht, daß die Invaliden- verficherungspflicht erst nach der Vollendung des 16. Le bensjahres beginnt, so namentlich bei Lehrlingen, Haus gehilfinnen usw. Diese Ansicht ist falsch. Das Lebensalter hat nach den jetzt geltenden Vorschriften für die Inva lidenversicherung grundsätzlich keinen Einfluß mehr auf die Verstcherungspflicht, ebenso wenig Geschlecht und Fa milienstand. Die Grenze des 16. Lebensjahres gibt es seit vielen Jahren nicht mehr. Voraussetzung für die Verstcherungspflicht ist, daß es sich um eine Beschäftigung gegen Entgelt handelt. Die Beitragspflicht kann daher unter Umständen schon während der Schulzeit beginnen. Dresden. Tödlicher Verkehrsunfall. In der Ostra-Allee wurde ein 78 Jahre alter Radfahrer von einem Kraftfahrzeug gestreift. Er stürzte und zog sich da bei so schwere Verletzungen zu, daß er im Krankenhaus fwrb. Dresden. Todes stürz aus 80 Meter Höhe. An der Heidenschanze in Coschütz wollte ein 28 Jahre alter Mann durch Erhängen seinem Leben ein Ende machen. Der Strick riß jedoch, und der Lebensmüde stürzte 80 Meter tief in einen Steinbruch. Mit zerschmet- ttrtem Schädel blieb er tot liegen. Dresden. Unfall im Rangierdienst. Auf dem Ablaufwerk des Bahnhofs Friedrichstadt wurde der S8jährige Rangierarbeiter Gerhard Pretzsch beim Ausle gen eines Hemmschuhs von einem Wagen erfaßt und schwer verletzt. Der Verunglückte sand Aufnahme im Krankenhaus. Alttau. Vierjähriges Kind ertrunken. Beim Spielen an der Neitzebrücke der Friedländer Straße stürzte die vierjährige Brigitte Lindner in den Fluß. Be vor tsie Spielkameraden Hilfe herbeiholen konnten, wurde das Mädchen abgetrieben. Es konnte noch nicht geborgen werden. Olbernhau. Die Goldene Zelterplakette fAr eine n^ hundertjährigen Chor. Am Wochenende feierte der Kretzschmar-Chor sein hundertjäh riges Bestehen. Musikalischer Höhepunkt war die prächtig gelungene Aufführung der Chorfeier „Segen der Erde" von Hermann Grabner. Sängergauführer Tr. Richter sprach in einer Feierstunde über das deutsche Männer chorwesen und überreichte dem Chor für seine Verdienste um das deutsche Lied und seine geleistete Volkstums arbeit die Goldene Zelterplakette, die höchste Auszeich nung, die einer Sängergemeinschaft zuteil werden kann. Limbach. Schädelbruch auf eigenartige Weise. Beim Lesen einer Zeitung wurde ein 4ljähriger Einwohner aus Oberfrohna, der vor einem Schaufenster stand, von einem Unwohlsein befallen und stürzte rück lings auf die Straße. Er zog sich dabei einen Schädelbruch zu und mußte in bedenklichem Zustand ins Krankenhaus geschafft werden. Waldenburg. Wieder Pilzvergiftung. Nach dem es schon in der vorigen Woche bei einer Familie in Kuhschnappel-Tirschheim zu einer Pilzvergiftung gekom men war, erkrankte jetzt wieder eine Familie in Wan- denburg nach dem Genuß von selbstgesammelten Pilzen. Rasches ärztliches Eingreifen verhinderte auch hier das Schlimmste. Leipzig. Vierzig Jahre Bauverein. Der Bauverein zur Beschaffung preiswerter Wohnungen in Leipzig e. G. m. b. H. konnte auf ein vierzigjähriges Be stehen zurückblicken. 17 Mitaliever räblte er bei ver Grün- KUMVO verwencierv! Ur^Ll ? .V^ „Allinvo" kMFri ZEiLtErv kleiner; ÄDüwAartiALe-Kx- loeüELtI uiAl ctei> Freis Id rueniAe SwWZiT eine HMUe wrtZwKternLtoH ee-- 1 o, , e.-!. . r, „ ..5; ab- Ar- wie Dr.med. Holdammer AollgnKzN sucht für 15. Oktober oder in 1. November 1938 ein das bevorzugte Papier zum (gez.) Stiehler. Einmachcn von Früchten usw. Ainaemällcken nicht unter 17 Jahren. Spiel u. Spsvt Jahn L. Sri (l: 1) VfB. Fortuna vor Glück, daß ein von Richter verschuldeter Elfmeter ihnen Sieg Niederlage ist John Jahn S. DSC. 4. Mut- zuge- und Punkte bringt. Durch die zweite am Ende der Tabelle angelangt. 2 : 3 fremden Feld beide In Saison- beitsverhältnisse der Beendigung jeder versuchte es allein und bekam durch die gute Deckung dann den Ball abgenommen. Linksaußen Boden hatte einen sehr schwachen Tag und H. Ringel aus Rechts wurde gleich zu Anfang verletzt, sodaß nie Flanken zur Mitte kamen. Auch Fortuna zeigte dem Vorjahr gegenüber schwächere Leistungen, aber ihr Glück, daß sie Jahn noch schwächer antrafcn, brachte ihnen den Sieg. Kurz der Spielverlauf: Eine Minute nach Wer kst, und das Gemeinschaftsleben vorzteht, ist Altersheim ihres Mutterhauses dazu die Möglichkeit ae- geben. Die Schwester, die nicht mehr die Kraft bat, für andere zu sorgen, soll hier selbst einmal umsorgt und gepflegt werden. Die Jahnreserve holte sich auch aus Punkte. Rote Kreuz, Berlin W 35, Hansemannstraße 10. hier werden die Anschriften der im Reich verteilten terhäuser vom DRK., die Schülerinnen ausbilden, schickt. Dauer der Erledigung eines bestimmten Auftrages geschlossen sind. IN. und Kampagnebetrieben enden die der Saison- und Kampagnearbeiter der Saison- und Kampagnearbeiten düng, und das Grsindunqskapital belief sich aus 17 Mk. Heute zählt der Verein über 8000 Mitglieder und ver- fügt über«480 Häuser mit über 4000 Wohnungen, und seine Bilanzsumme ist auf 21 Millionen*Mark gestiegen. Damit ist der Verein der größte gemeinnützige Wob- nnngsbauverein im Gau Sachsen und einer der bestfun- dierten Vereine im ganzen Reich. VI. Diese Anordnung tritt mit dem 20. September Kraft. i» ttrzcliiett«« Zrrlten hörigsten emphfielt Ein Mim, melleWer FnMMrnf Die Schwester vom Deutschen Roten Kreuz Die Schwester ist für den Arzt eine unentbehrliche Hilfskraft, wenn sie allen Voraussetzungen ihres Berufes entspricht. Jede Frau, jedes Mädchen, die DNK.-Sckme- ster werden will, muß sich klar sein über den Pflichten kreis, den gerade dieser Beruf in sich schließt, größer und schwerer als andere Frauenberufe. Hingabe und Treue zur Arbeit, Hintansetzung des eigenen Ichs und dabei doch starke Persönlichkeit, das sind die Grundlagen des Schwesternberufes. Schwesternarbeit im Deutschen Roten Kreuz ist viel seitig. Es geht hier nicht nur um Linderung von Leiden durch sachgemäße Pflege, sondern auch um Verständnis für seelische Not, um Menschenkenntnis, um feinfühliges Verstehen. Gerade hierin ist die DRK.-Schwester die beste Helferin des Arztes, weil sich der Kranke während der Pflege mehr offenbart als bei ärztlicher Behandlung. Ver steht die Schwester in kluger Weise, Mittler zwischen Arzt und Patient zu sein, so wird das höchste Ziel, gegensei tiges Vertrauen und kameradschaftliche Zusammenarbeit, zum Wohl der Kranken erreicht. Das DRK. nimmt jederzeit Schwestern auf und bildet junge Mädchen für diesen Beruf aus. Nachsthend geben wir nochmals die wesentlichen Bedingungen bekannt: Aufnahmebedingungen sind: Abgeschlos sene Schulbildung, Alter von 18 bis 34 Jahren, arische Abstammung. lIunge Mädchen unter 18 Jahren, die sich schon für die Ausbildung als Schwester vormerken, kosten wollen, können in der Haushaltungsschnle der Werner- schnle des DRK., Berlin-Lankwitz, ausgenommen werben ober auch in DNK.-Mullerhäusern als Winschaftsschüle- rint. Kosten entstehen der Schülerin durch die Ausbilvung nicht. Tie Ausbildung in der allgemeinen Krankenpflege dauert zwei Jahre. Wirkungsmöglichkeiten nach ab gelegtem Staatsexamen besteht in allen Zweigen aer Krankenpflege, bei Spezialausbildungen aus diesen Ge bieten: Operationssaal, Narkose. Röntgen, Laboratorium, Apotheke, Massage und Gymnastik. Hauplküche, Diätküche, Wirtschaftsbetrieb, Verwaltung, außerdem Tätigkeit als Hebamme und Wochen- und Säuglingsschwester. Fortbildung geschieht in der Schwestern-Hoch- schule der Werner-Schule des DRK. in Berlin-Lankwitz. s Hier werden Schwestern in einem Iahreskursus zur Lei tung von Krankenanstalten oder Schwesternschaften vor bereitet. Kurze Fortbildungskurse für alle DRK.-Schwe- stern: Vorträge, Besichtigungen, Besprechungen u. a. m., dienen der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, der Vertiefung weltanschaulicher und allgemeiner Bildung auf ven Gebieten von Kunst, Wissenschaft, Volkswirtschaft. Die DRK.-Schwester erhält ein gestaffeltes Taschengeld, freie Station unv Kleivung, weitgehendste Krankenfür- sorgc durch bas Mutterhaus. Schülerinnen erhalten 14 Tage Freizeit, Schwestern dreißig Tage Urlaub im Jahr und Urlaubsgeld, zwei freie Tage im Monat, einen freien Nachmittag in der Woche und täglich zwei Freistunden. Die DRK.-Schwe- stern erhalten nach ihrer Pensionierung einfallsrei ch e n d e s Ruhegeld, so daß sie, frei von allen Sor gen, in einer eigenen Häuslichkeit ihren Lebensabend ver bringen können. Ter DRK.-Schwester, die berufsunsähig Diesmal zeigte Jahn eine seiner schwächsten Leistungen, allem im Sturm. Nie sah man eine geschloffene Leistung, Anmeldungen sind zu richten an das Deutsche — . - - — Pon SichersteM« der Ernte Einsatz der Schulen zur Einbringung Das Verordnungsblatt des Sächsischen Ministerium! für Volksbildung veröffentlicht in Nr. 17 eine Anorv« nung des Reichsstatthalters in Sachsen, Ministerium i"? Volksbildung, über den Einsatz der Schulen zur Sicker« stellung der Einbringung der Ernte im Herbst 1938. Dar« MtdisungrkrW drei Monate Eine Anordnung des Reichstreuhknders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Sachsen Der Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschafts gebiet Sachsen, Stiehler, hat im Interesse der weiteren Sicherung der Arbeitsverhältnisse sowie der Sicherstel lung der Produktion und der Lebensgüterverteilung un ter Aufhebung entgegenstehender Bestimmungen derEm- zelarbeitsverträge, der Betriebsordnungen und aller >m Wirtschaftsgebiet Sachsen geltenden Tarifordnungen auf Grund von § 1 Satz 1 der Verordnung über die Lohn gestaltung vom 25. Juni 1938 (RGBl. I Seite 691) fol gende Anordnung erlassen: I. Die Kündigungsfrist für sämtliche in der freien Wirtschaft beschäftigten gewerbli-chen Arbei ter sowie kaufmännischen und technische» Angestellten einschließlich der Jugendlichen wird für das gesamte Wirtschaftsgebiet Sachsen auf drei Monate festgesetzt. Die Kündigung ist für beide Teile je weils nur zum Monatsschluß zulässig. Der Betriebsführer ist in jedem Einzelfall, gleich gültig, ob er oder das Gefolgschaftsmitglied kündigt, ver pflichtet, mir die Kündigung innerhalb von fünf Tage» nach Aussprache oder Entgegennahme schriftlich anzuftl- gen. Ich behalte mir Nachprüfung der Gründe vor. Die Kündigung wird unwirksam, falls ich ihr bis zum Ablam der Kündigungsfrist widerspreche. Ich behalte mir auch vor, in besonders begründeten Ausnahmefällen die Lo sung eines Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Kündi gungsfrist von drei Monaten anznordnen. Soweit bisher schon eine Kündigungsfrist gilt, d>< auf Grund von Gesetzen, Tarifordnungen, Betriebsord nungen oder Einzelarbeitsverträgen länger ist als die nach Ziffer I dieser Verordnung, bewendet es dabei. Das Recht zur fristlosen Lösung des Arbeitsverhält nisses nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmun gen bleibt nnberührt. N. Ausgenommen von dieser Anordnung sind die Ar- beitsverbältnisse, die auf eine bestimmte Zeit oder für die schreiten. . ..r. Wenn besondere Verhältnisse einen MasseneM>n von Arbeitskräften nötig machen, können auf Antrag ° . , . Kreisleiters durch den Schulleiter tageweise auch Anstoß gibt Ringel einen Eckball herein, den Großmann schön Klassen eingesetzt werden, und zwar in möglichster in die Ecke köpft. Damit ist aber auch ihr Pulver schon des Schulortes, jedoch erst vom fünften Schuljahr verschossen. Ein schönes Durchspiel des Forturna-Halblinken und unter Ausschluß der kränklichen, schwächlichen „ .» Mn« Lnn^iE "L« MEN d«°»sL^»> zu keiner geschloffenen Leistung. Fortuna dagegen hat das ^hen. Die Lehrkräfte begleiten die Klassen. Die Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen wer^ ortsüblich in der vom Kreisbauernführer festzusetzlM" Form verpflegt. Ebenso werden die Schüler und erw rinnen ortsüblich in der vom Kreisvauernführer ft" setzenden Form entlohnt. Sie kehren abends zu w ErziehungSpfUchtigen zurück. in heißt es u. a.: , Der Einsatz der Schuljugend erfolgt am Anforderung der Arbeitsämter durch die HI., und zwm «—innerhalb wie außerhalb der Fericm 11 »18IVornehmlich sind zur Aushilfe bei den Erntearveiten lb-i Illch solche Schüler und Schülerinnen zu beurlauben, die über >16 Jahre alt und nach dem Urteil des Schulleiters kor perlich kräftig genug und sonst geeignet sind: insbeson dere darf durch die Beurlaubung die Erreichung Klassenzieles nicht gefährdet werden. Schüler und Sckm^ rinnen der achten Klasse der höheren Schulen dürfen m> Rücksicht auf die bevorstehende Reifeprüfung überhauv nicht beurlaubt werden. Der Urlaub wird erteilt ooi Schulleiter: dieser Hai die Zustimmung der Erziehung? berechtigten veizuziehen. i Die beurlaubten Schüler und Schülerinnen einzeln eingesetzt. Sie werden in die häuslim Gemeinschaft des Bauern oder Landwirts aufgenomm" und erhalten neben freier Verpflegung einen Lohn, a dem des 15jährigen Landarbeiters oder der 15jähug Landarbeiterin nach dem jeweiligen Tarif entspricht.^ Einzeleinsatz darf keinesfalls drei Wochen üv vertraglich vereinbart. rv. Diese Anordnung ist sofort in allen Betrieben an g^ eigneter, den Angehörigen des Betriebes zugänglicher Stelle im Wortlaut auszuhängen. V. Wer dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Juli 1938 auf meinen An trag mit Gefängnis und Geldstrafe, letztere in unbegrenj- ter Höhe, bestraft. Lokc Trscheinungst einschließlich Zeitung, der Anspruch auf Diese Postscheckkor Numm Bor Godesberg Heute b di einer S ?ie Größe deherrschen Bereitungen !>en Emp Gastes gerü der Führer dal, prangei Von Gc dengebirges dieser stolzei Gast mit s< drird er eir deutsche Lm haben. In Go «tunde zu Punkt bilde Breese", d« deutschland ivird. 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