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8 9 Drüben in Kleinasien stand auf dem Seitenstrang einer kleinen Station auf der Küstenhöhe eine Reihe offener Güterwagen. Davor pickten ein paar Hühner. Eine lange Schlange glitt durch agavenüberwuchertes Byzantinergemäuer aus Belisars letzten Tagen. Kein Mensch weilte ringsum unter der schon heiß brennen den Sonne... Im Hotel Thotfalussy warteten die beiden — der Kau kasier und der Pariser — seit einer Viertelstunde auf die Rückkehr des Deutschrussen. „Ich werde einmal nachsehen, wo er bleibt." Der Fürst Tschawadse trat vor das Hotel. Er wechselte unten unauffällig ein paar Worte mit dem draußen zwischen seinen Wichsschachteln und Bürsten hockenden Stiefel putzer Kumani und wandte sich stirnrunzelnd zu dem ihm gefolgten Mann der Pariser großen Affären. „Buddenhaus ist zu Fuß nach dem Hafen hinunter. Nicht langsam, wie ein Efendi geht, sondern im Lauf schritt eines Lastträgers mitten durch die Große Straße." In dieser großen Straße von Pera lehnte vor seinem offenen Antiquitätenlädchen der Tütündschi Takkers, der einstige Tabakhändler und jetzige Tabakschmuggler. Keine Falte in dem stillen, freundlichen Antlitz des alten Jung gesellen bewegte sich unter dem granen Bart, als er den Deutschrussen Buddenhaus mit Siebenmeilenstiefeln an sich vorbeieilen sah. Er verschloß seine Bude und steckte ein paar Re liquien zu sich, wie man sie einer so kunstsinnigen Erzellenza wie Palamidi Lamba vor den Augen der Dienerschaft anbieten konnte, und sagte, als er vor dem Levantiner stand, zwischen der Anpreisung seiner ge fälschten Kostbarkeiten, ganz leise und beiläufig: „Er ist unterwegs!" Und drüben, vor dem Hotel Thotfalussy, keuchte der dicke Rappaport: „Herr Budden'aus ist unser Junger Mann. Er gehört der .Asiatischen Studiengesellschaft'. Soll ich die sauren Ersparnisse Frankreichs, die in ihm stecken, vor den Aktionären auf Verlustkonto buchen? Wir müssen ihn unten in Galata abfangen." Der Landauer des Finanzmanns harrte vor dem Hotel und rasselte in gestrecktem Trab mit ihm und dem Fürsten die Große Straße hinab. Schneller flog Kumani, der Stiefelputzer, Vie steile Stufentreppe abwärts in den Turmbau von Babel am Galata-Kai... Dort hatte sich eben der kleine Schaufeldampfer nach Haidar Pascha von dem alten Europa gelöst und paddelte behaglich auf offenem Wasser dem fernen asiatischen st. :r als n einem htein- Beginn iphemü- inmi- iber um ng, denn iön und > ernste ervorge- anderen llt. Vor- r Diplo- -ernatio- bestehe kziehung wachung cht mehr Kriegs- Uebel- »erständ- verbote- en habe em Aus- »päischen »er Frei- chme der en. Die lungsab- i schlietz- wunden lien heb Richtein- , daß si- n Ange- litik des ortgesetzt tg- igkeit au churnal" wortuM zsbespre- , der die zeit dao andereu c sowjet- rt ange- mco nie- isprecheu :chbli<keu einneh- Doppel- rbe zwei end das be. 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Angenommen vcn der Ablieferungspflicht sind lediglich A Mengen, die für die Brotnahrung und für Saatzwecke A Cetreideerzeugers, der Deputatberechtigten und Emp- eines Leibgedinges erforderlich sind. Die Verordnung bringt dann das Verbot der Ber- iütterung von Brotgetreide und -erzeugnissen für jedermann, einerlei ob Erzeuger von Brotgetreide oder Tierhalter, der Brotgetreide nicht selber erzeugt. Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futter- AMwirtschaft kann von diesem Verbot Ausnahmen zu- An Von der Ausnahmebefugnis wird aber nur in Wn Fällen Gebrauch gemacht werden, in denen es sich Der Reichsnährstand trifft eine besondere Regelung, um sicherzustellen, daß zur Erfüllung eines Deputats oder Leibgedinges Brotgetreide und Erzeugnisse hieraus nur in der Menge geliefert werden, in der sie für die Ernährung des Berechtigten und für seinen Saatgutbedarf erforderlich sind. (8 1 Absatz 2 Nr. 3.) Abschnitt ll: Verfütterung verboten. 8 4 Brotgetreide (sowohl gedroschen als auch ungedroschen) oder Erzeugnisse hieraus dürfen weder vom Erzeuger des Brotgetreides noch von anderen zu Futterzwecken verwen det werden. Brotgetreide (sowohl gedroschen als auch ungedroschen) oder Erzeugnisse hieraus dürfen zu Futterzwecken nicht ge kauft, erworben, verkauft, veräußert oder sonst in den Ver kehr gebracht werden. Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten auch für Brot und andere Backwaren sowie für Abfälle hiervon, die zur menschlichen Ernährung geeignet sind. 8 5 Die Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft oder die von ihr beauftragten Stel len können Ausnahmen von den Vorschriften des 8 4 zu lassen. 8 6 Die Vorschriften des 8 4 gelten nicht für Kleie und Futtermehle im Sinne der 88 21 und 24 der Verordnung zur Ausführung des Futtermittelgesetzes vom 21. Juli 1927 (Reichsgesetzblatt I Seite 225). 8 7 Die Eetreidewirtschftsverbände sind zwecks Ueber- wachung der Einhaltung der Vorschriften des 8 4 berechtigt, auf Grund der Verordnung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (Reichsgesetzblatt I Seite 723) von den Tier haltern Auskunft zu verlangen, auch soweit diese nicht Mit glieder der Eetreidewirtschästsverbände sind. Abschnitt HI: Schlutzvorschriften. 8 8 Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann die ihm auf Grund dieser Verordnung zustehenden Befugnisse auf den Reichsbauernführer übertragen. . Berlin, 27. Juli. Die Verordnung zur Sicherstellung ^Brotgetreidebedarfes vom 22. Juli 1937 hat folgenden «ortlaut: - Auf Grund der Paragraphen 1 bis 4, 7, 8 des Ee- An zur Ordnung der Getreidewirtschaft vom 27. Juli .7t (Reichsgesetzblatt I Seite 527) wird folgendes ver- °Met: Abschnitt l: Gesamtablieferung von Brotgetreide. 8 1 3eder Erzeuger inländischen Brotgetreides ist ver- Wet, alles Brotgetreide, das er geerntet hat, abzu- ^ern. , Der Ablieferungspflicht unterliegt nicht: 1. Brotge- das für die menschliche Ernährung innerhalb des Siebes des Erzeugers verwendet wird; 2. Brotgetreide, A fiir Saatzwecke innerhalb des Betriebes des Erzeugers sendet wird; 3. Brotgetreide, das — auch in Form von Augnissen hieraus — in Erfüllung eines Deputates oder Agedinges geliefert und für die Ernährung des Berech- An und seinem Saatgutbedarf verwendet wird; 4. grü- " Dinkel und Spelz, der zur Herstellung von Grünkern sendet wird. z, .Brotgetreide im Sinne dieser Verordnung ist Roggen, AAn, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn und Ge- das eine oder mehrere Arten solchen Getreides Als Ablieferung im Sinne dieser Vorschriften gilt nur Lieferung, die zur Erfüllung eines auf Veräußerung i„' Mten Geschäftes für Zwecke der menschlichen Ernäh- für Saatzwecke oder für technische Zwecke erfolgt. 8 2 i^Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft nach Anhörung des Reichsbauernführers, inner- ° welcher Fristen die Ablieferung zu erfolgen hat. 8 3 Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft «danach Anhörung des Reichsbauernführers bestimmen, Mengen der Erzeuger für den in 8 1 Absatz 2 Nr. 4 ^nten Zweck verwenden darf. um Ware handelt, die für Mahlzwecke völlig ungeeignet ist- Der Rechsminister für Ernährung und Landwirtschaft wird das ganze Getreidewirtschaftsjähr hindurch Futter mittel lausend zur Verfügung stellen; er hat schon jetzt beträchtliche Mengen von in- und ausländischen Futter getreide zur Verteilung über die Landesbauernschaften be reitstellen lassen. Diese Futtermittel werden unter Berück sichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse zugeteilt, die sich durch die restlose Ablieferung des Brotgetreides aus den Erzeugerbetrieben ergeben. Wegen der großen Bedeutung, die der „Verordnung zur Sicherstellung des Brotgetreidebedarfes" produktions politisch zukommt, fand am Montag, dem 26. Juli, unter dem Vorsitz des Neichsbauernführers und Reichsministers Darre eine Sitzung statt, an der die Reichsstatthalter und Gauleiter, die Ober- und Regierungspräsidenten, sowie die Landesbauernführer teilnahmen. In dieser Sitzung machte Reichsbauernführer und Reichsminister Darre grundsätz liche Ausführungen über die zwangsläufigen Beziehungen zwischen der dem Landbau zur Verfügung stehenden Fläche zur Erzeugung landwirtschaftlicher Güter und dem Nah rungsbedarf einer erfreulicherweise zunehmenden Bevölke rung. Sodann wurden die Gründe, die zu dieser Verord nung geführt haben, und die Einzelheiten der Durchführung erörtert. «Nachdruck verbalen.» Drüben an der kleinasiatischen Küste klasfte an den Ast- gestrüppbewachsenen Felshängen des Aidesbergs k„Anem einsamen Gehöft eine kleine Grotte. Vor ihrer ^'schattigen Eingangswölbung sprießte Feigenbaum- i^Aorbeergrün. Nahebei kräuselte sich bläulicher Lager- aus schwarzen Zigeunerzclten; eine Horde der Ekarbenen Heiden lungerte vor dem wundertätigen miVor ihnen hockte ein wilder, einäugiger Levante in rotem Kopftuch und roter Leibbinde schmierigem weißem Leinen. zerlumpte Geschöpf griff in die Tasche seiner Phasen. Ein Haufe Zwanzigfrankstücke glitzert plötz- durch Zauberei auf seinem bräunlichen Hand- ÄA. Wie Pechfackeln glühten unter dem schwarzen * bei dem Anblick des Märchenschatzes die "eräugen der Zigeuner. goldenen Lockvögel verschwanden wieder in der Hose. Der Vater des Goldes sprach leise, heiser sich auf die Roßtäuscher, Kesselflicker und Quacksalber ein und wies dabei immer wieder auf den Schie- °k ^"6 hinab, der da unten längs des tiefen Blaus ee zu einem hohen Küstenvorsprung emporkroch. dann war plötzlich nichts mehr da als der Wind b Kaktusblüten... Und in dem Zimmer des stmjst Thotfalussy an der Großen Straße drüben in Atx^9nopel trocknete sich Henri Mayer Rappaport, der Boulevards, die Schweißtropfen von der Vx» Interesse der Eiscnbahn-Studiengesellschaft Herr Buvden'aus, als unseren Angestell- k das viele Geld, das wir in Sie gesteckt Aichig eine leichtsinnige Expedition zu einer neuen Ater 'd.Kleinasien zu verpulvern. Ah — mein AjA wir arbeiten hier als Pioniere der Großen Aßen'nrstM für die kleinen Frauen, sondern für die > Erhalten Sie sich diesen Geschäften! Es Asiunbekannte aber gefährliche Macht gegen > " Werk " unbekannt noch gefährlich." Paul Budden- j^ne Briefe. „Wohin? Ich trage meine I ^7°"denz selbst auf die Russische Post. Aus U Oeben m füus Minuten!" - Soweit sich aus den Vorschriften dieser Verordnung oder aus den zu ihrer Durchführung erlassenen Vorschriften nichts anderes ergibt, gelten die marktordnenden Vorschrif ten des Reichsnährstandes. 8 10 Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die mittelbar oder unmittelbar die Vorschriften dieser Ver ordnungen oder die zu ihrer Durchführung erlassenen Vor schriften umgangen werden oder umgangen werden sollen. 8 11 enthält die Strafvorschriften bei Zuwiderhandlungen. 8 12 Diese Verordnung tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Verwendung von Roggen und Weizen zu Futter zwecken vom 9. Januar 1937 (Reichsgesetzblatt I Seite 7) außer Kraft. Aus aller Welt (Fortjepung folgt.» Ufer zu. Mayer Rappaport in seiner haltenden Karosse faltete erschüttert die fetten Finger. „Da steht er auf Deck, die Hände in den Hosentaschen, und segelt verliebt wie ein Troubadour schon wieder nach Asien hinüber. Dieser Mensch will sterben." — Die Eisenbahnstation dort neben dem Landungssteg des Dampfers war so klein wie die ganze, nur sieben deutsche Meilen lange Küstenbahn selbst und beinahe menschenleer, obwohl der Zug schon wartend in der Son nenglut stand. Der Bahnhofsvorsteher, ein Grieche mit Purpurfes, geleitete den fränkischen Efendi persönlich zu dem Salonwagen erster Klasse ganz vorn, gleich hinter dem Packwagen. Es saß nur ein blasser, etwa neun jähriger, europäisch gekleideter Armenierknabe darin. Seine dicke Wärterin hatte diesen Sohn irgendeines rei chen Villenbesitzers in einem der kleinen Strandbäder vorsorglich auf einem Fensterplatz untergebracht und war dann selbst zurück, nach der dritten Klasse, gewatschelt. Paul Buddenhaus schlug ein Bein über das andere und drehte sich eine russische Zigarette. Der Zug rührte sich nicht. Ein paar zerlumpte braune Kerle, die ihn müßig, ohne erkennbaren Zweck, umlungerten, schlichen lautlos auf bloßen Sohlen herbei, als der Efendi in der ersten Klasse seinen Zigarettenrest aus dem Fenster warf, und hoben schweigend den Stummel auf, um ihn zu Ende zu rauchen, und drüben auf der sonnenflimmernden weißen Straßenschlange wirbelte ein Staubwölkchen hinter einem wie besessen in der Richtung nach dem fernen Seitengleise mit den Gemüsewaggons galoppierenden bräunlichen Eselreiter. Dort träumte, ebenso wie hier unten die Station Haidar Pascha, die hochgelegene Halte stelle der Eisenbahn im Dornröschenschlaf. Aus den zackigen Schaufeln der Kaktusstauden, die dicht an die Schienen heranwucherten, tauchten wie scheue Schakale zuweilen eine Sekunde mit schwarzem Straffhaar die Kupferköpfe der Zigeuner. Flüsternd zu ihnen, im Hocken unter den dicken Lederblättern, der Einäugige mit dem Gold im Hosensack. „Seht ihr die Wagen mit Krautköpfen auf dem Nebengleise? Die Beamten sind immer zu träge, die Bremsen bei ihnen anzuziehen. Sie legen einfach ein paar Feldsteine vor die beiden vordersten Räder, damit die Wagen nicht ins Rollen kommen. Heute auch!" * Der Reichskriegsminister an der Unterweser. Reichs- kriegsminister Generalfeldmarschall v. Blomberg, der feit Montag in den Unterweserftädten weilt, b^ab sich am Dienstagvormittag in Begleitung von Admiral Schultze und Kapitän zur See von der Marwitz in einer Barkasse zu den in reichem Flaggenschmuck prangenden Wesermünder Fischereianlagen. Die Hochseefisch dumpfer und Fischkutter hatten über die Toppen geflaggt. In der Halle 10 nahm der Reichskriegsminister die gelandeten Fänge und den Auktionsbetrieb in Augenschein. Dann begab sich General feldmarschall von Blomberg nach dem großen Exerzier platz der Marineschule Wesermünde zur Besichtigung sämt licher Truppenteile des Standortes. * Mord aus Eifersucht. Aus Asch in Böhmen wird gemeldet: Auf dem Gebiet der Gemeinde Dürngrün wurde in den sogenannten Geipelbüschen am Montagmorgen die Fabrikarbeiterin Marie Keller aus Dürngrün ermordet aufgefunden. Der Hals des jungen Mädchens war von Messerstichen durchbohrt. Das Mädchen hatte am Abeüd vorher eine Kinovorstellung in Schönbach besucht. Aus dem Heimweg gesellte sich ihr Geliebter, der 21jährige Georg Hoher aus Dürngrün, zu ihr. Im Verlauf eines Wort wechsels zog der Bursche sein Messer und stach die Keller, vermutlich aus Eifersucht, nieder. Ein Stich traf die Hals schlagader und wirkte tödlich. Der Täter stellte sich am Montagvormittag selbst der Gendarmerie in Schönbach. * Reichsdeutscher Arzt mit seinem Sohn im Glöckner- Gebiet verunglückt. Bei einer Bergwanderung im Glockner- gebiet vom Fuschertörl über den Ostgrat zum Brennvogel, die der 50jährige Medizinalrat Dr. Fulda aus Herzfeld in Hessen-Nassau und seine drei Söhne unternahmen,, glitten der Arzt und sein. 17jähriger Sohn Ulfila beim Abstieg über den vereisten Gletscherhang aus und stürzten 300 Meter tief ab. Beide wurden mit schweren Verletzungen geborgen. * Alpine Glanzleistung italienischer Bergsteiger. Eine alpinistische Glanzleistung vollbrachten drei italienische Bergsteiger mit der Bezwingung der bisher noch nie bestiegenen Nordwand des Monte Gruetta im Montblanc massiv. In drxizehnstündiger schwierigster Kletterarbeit gelang es den kühnen Touristen, die Wand, an der sich schon viele erfahrene Kletterer vergebens versucht hatten, zu erklimmen. * Schwere Unwetter über Südtirol. Verschiedene Ge genden Südtirols wurden von schweren Unwettern heim gesucht. Während eines heftigen Gewitters im Eisacktal lösten sich Gesteinsmassen vom Abhang des Monte Povolo in der Nähe von Blumau und stürzten mit ungeheurer Gewalt in die Tiefe. Ein riesiger Felsblock schlug mit solcher Wucht gegen die Mauer'eines Haufes, daß dieses zu sammenstürzte und eine im ersten Stock des Hauses be findliche Frau unter den Trümmern begraben wurde. Die Frau erlag kurze Zeit daraus ihren schweren Verletzungen. Ein weiterer Felsrutsch während eines Gewitters ereig nete sich etwa zur gleichen Zeit im Pustertal. Dort wurde die elektrische Eisenbahnlinie von Brnneck nach Sand unterbrochen, so daß die Reifenden mit Postkraftwagen weiterbefördert werden mußten.