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Ottendorfer Zeitung : 25.03.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937-03-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Digitalisat
- Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1811457398-193703255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1811457398-19370325
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1811457398-19370325
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Bestände der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Ottendorfer Zeitung
-
Jahr
1937
-
Monat
1937-03
- Tag 1937-03-25
-
Monat
1937-03
-
Jahr
1937
- Titel
- Ottendorfer Zeitung : 25.03.1937
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(Nachdruck verboten.) ganz oder zum Teil pachtweise einer in der Landwirtschaft erfahrenen Person zum Zwecke landwirtschaftlicher Nutzung zu überlassen. Ausdrücklich heißt es in der Verordnung, daß sie auf Erbhöfe keine Anwendung findet. Bei den Erb höfen bleibt es bei den Vorschriften der Erbhofverfahrens verordnung vom 21. Dezember 1936. Die Verordnung er mächtigt schließlich den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Justiz, die zur Durchführung und Ergänzung der Ver ordnung erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschrif ten zu erlassen. Die Verordnung ist auf vier Jahre befristet. Da Pacht verträge, die auf Grund der Bestimmungen dieser Verord nung abgeschlossen oder festgesetzt werden sollen, in der Regel für einen längeren Zeitraum als für vier Jahre Geltung haben müssen, wenn der Zweck der Verpachtung erreicht werden soll, ist bestimmt, daß solche Pachtverträge auf die Dauer der vertraglichen Regelung rechtswirksam bleiben. Berlin, 23. März. Das deutsche Landvolk steht seit dem Herbst 1934 unter Einsatz großer Kräfte in der Erzeugungs- lacht, um die Ernährung des deutschen Volkes soweit wie ,Möglich aus eigener Erzeugung zu sichern. Bei einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben und Grundstücken entspricht ^er die Bewirtschaftung noch in keiner Weise den Ansorde- sungen, die zur Sicherung der Volksernährung aus heimi- Wr Scholle an ihre Bewirtschaftung gestellt werden müssen. A muß deshalb dafür gesorgt werden, daß auch in diesen Men eine Leistungssteigerung eintritt. Bei den Erbhöfen bieten bereits die Bestimmungen des Reichserbhofgesetzes bild der Erbhofverfahrensverordnung vom 21. Dezember Ak ausreichende Gewähr, um im Falle schlechter Wirt- Wftsführung einzugreifen. Für nicht erbhofgebundene Grundstücke bestanden bisher jedoch keine Vorschriften, die iu entsprechenden Maßnahmen eine rechtliche Grundlage bieten konnten. Der Beauftragte für den Vierjahrcsplan hat deshalb 23. März eine Verordnung zur Sicherung der Land- bewirtschaftung erlassen. In dieser ist bestimmt, daß in iMen, in denen die Art und Weise der Bewirtschaftung landwirtschaftlichen Betriebes oder Grundstücks durch „Und nun gehen Sie, Herr von Granville! Man kann ja jetzt nur noch abwarten." Granville zog sich einen Sessel neben den ihren. „Dann wollen wir warten und ganz still sein zusammen." Er nahm ihre Hand. Sie schloß die Augen und lehnte den Kopf zurück; er berührte ganz wenig seine Schuller. Das Licht vor dem Fenster wuchs zur goldenen Helle, man hörte den Lärm der Neger vor der Tür, im Korridor schlugen Türen, der schwarze Boy klopfte und stellte den Tee auf den Tisch. Die Zeit stand still. Granville dachte, daß es gut sei, so zu sitzen, und daß es vielleicht das letztemal sei, daß er so neben Felizitas säße. Tritte würden ertönen, Türen würden schlagen, und dann war das Schick sal da. Felizitas aber dachte: Es ist Sünde, daß ich keinen großen Schmerz habe, es ist schwere Sünde, und Gott wird mich strafen. Ich sitze neben ihm, und ich weiß, mein Vater kann vielleicht sterben, und ich fühle seine Hand noch auf meinem Haar. Gott sei mir Sünder gnädig! Mein armer, lieber Pa — armer, lieber Pa! Nun weinte sie wirklich ganz still in sich hinein. Granville nahm sein Ta schentuch und trocknete ihr die Augen. Man hörte ein Auto vorfahren, ein ganz leises Klopfen an der Tür, Edith Morley kam in das Zimmer. Als sie die beiden nebeneinandersitzen sah, sagte sie mit sehr liebenswürdigem Lächeln: „Ein schöner Morgen! Sie weinen, Felizitas?" „Ich habe ein Telegramm bekommen, daß Papa sehr schwer verwundet ist." „Ich weiß nicht, wer Ihnen dieses Telegramm ge geben hat. Ihr Vater ist ganz leicht verwundet, er ist ohne jede Gefahr, Kind, es war eine Dummheit, ein Zu fall! Ihr Vater sitzt unteu im Auto, er kann allein die Treppen hcraufkommen. Ich wollte Sie nur benachrich tigen, um Ihnen den Schrecken zu ersparen. Nun sehe ich, daß irgendein unsinniger Mensch Sie beunruhigt hat." Felizitas war sitzengeblieben: sie zeigte wortlos ihr Telegramm. „Archibald hieß das Biest", sagte Edith Morley. „Ein toller Bursche, sage ich Ihnen! Sein Freund wird einen großen Schreck bekommen haben, es war ein böser Zufall, und Ihr Vater verlor ein wenig die Nerven. Er lag auf dem Boden, und während der Zeit werden sie gleich telegraphiert haben. Ihr Vater hat sich wie ein Gentleman benommen, sage ich Ihnen." Granville nahm gar keine Rücksicht auf Edith Morley. Er flüsterte Felizitas in das Ohr: „Er kann gehen, er »er Kredit' Eitere M rftlich ebsmitM des OsM rtschast B daher iE - Betriebs regen Wl : genüge^ en richt^ en gegeb«' duktion S" Kredite 'stverstä^ in weE >e ich eM ittelstiM bisherige« cutenbaM nicht rachen A nen Kret" die schwächst rden. der Ernte. Ich habe daher bereits jetzt Mittel und Wege gefunden, um euch die jetzt noch fehlenden Kräfte für Pflege- und Erntearbeiten voll und ganz zur Verfügung zu stellen. Keiner darf daher von heute ab aus der Sorge heraus, daß ihm für diese Pflege- und Erntearbeit die Arbeitskräfte fehlen werden, sich meiner Forderung zur Mehrerzeugung entziehen. Was nun schließlich den Einsatz auch des kleinsten und letzten Hofes in der Erzeugungsschlacht und bei der neuen Offensive, die wir jetzt beginnen, anlangt, so vertraue ich dabei auf euch, Bauernfühver, und den ganzen Reichs nährstand. Der ReichsLauernsühver hat mir heute mit geteilt, daß er bereits die erforderlichen Anweisungen für einen Leistungswettkampf des deutschen Landvolkes er teilt hat, der auch den letzten Hof erfaßt. Die tüchtigsten und eifrigsten Mitkämpfer der Erzeugungsschlacht werden dann ausgewählt und ganz besonders ausgezeichnet werden. ALe Maßnahmen lediglich im Dienste der Volksernährung Zum Schluß möchte ich noch eines betonen: Alles das, was auf dem Gebiet der Landwirtschaft nunmehr geschehen ist oder geschieht, ist keine Hilfsmaßnahme für die Landwirtschaft. Solche Maßnahmen wären nicht mög lich. Dir Maßnahmen haben lediglich die Aufgabe, die Er träge unserer Landwirtschaft über ein Maß hinaus zu steigern, das die Landwirtschaft aus eigener Kraft nicht schaffen kann, das wir aber zur Sicherung unserer Ernäh rung brauchen. Nicht irgendwelche Privatinteressen, son dern das Volksinteresse ist entscheidend. Das muß sich immer wieder in den nächsten Jahren jeder vor Augen halten. In den vergangenen Wochen haben wir unaufhör lich gearbeitet, um die Maßnahmen vorzubereitcn, die euch helfen sollen. Es war eine schwere Arbeit, besonders für mich, der ich mich erst in die Probleme Hineinarbeiten mußte. Wenn Ihr so an die Arbeit geht, und das ganze deutsche Landvolk, ob Großbesitzer oder Kleinbauer, sich mit nicht mehr zu übertreffender Tatkraft für die Erzeu gungsschlacht und damit für das Werk unseres Führers einsetzt, dann kann auch nach meiner festen Ueberzeugung der Segen des Himmels für unsere Arbeit nicht ausblei ben, und die Saat, die wir in die Erde bringen, wird viel fältige Frucht tragen. lebt! Es kann nicht so schlimm sein! Kommen Sie! Wir wollen hinuntergehen in die Halle." „Es war wohl ganz lustig hier, während wir in Jinja waren?" fragte Edith Morley ein bißchen ironisch. „Es scheint ja auch in Jinja ziemlich lustig gewest zu sein", sagte Granville. „Ich glaube, wir wollen jetzt zunächst sehen, daß der Baron auf sein Zimmer kommt." Transehn stand in der Halle und stützte sich mit der linken Hand auf eine Stuhllehne. Felizitas flog auf ihn zu. „Nicht so heftig, mein Kind, nicht so heftig! Ich bin so ein bißchen ramponiert. Gott sei Dank, daß ich wieder da bin! Du hast ja geweint? Das ist Unsinn, so schlimm ist das gar nicht, Kindchen." Er fuhr ihr mit der linken Hand über die Wange und schwankte dabei ein wenig als er die Stütze aufgab. Granville legte ihm die Hans um die Schulter. „Guten Morgen, Herr von Granville! Das sind schöne Geschichten, was? Hier werfen sie mit Messern in Afrika. Ich habe da eine ordentliche Schramme abbekom men, aber mehr nicht" Granville stützte ihn, und sie gingen langsam die Treppe hinauf. Vor dem Zimmer stand schon Edith Morley. „Felizitaschen, ich muß mal einen Augenblick allein mit dem Herrn von Granville sprechen, es hat mich doch ein bißchen mitgenommen. — Lieber Granville", sagte er und nahm mit seiner linken Hand die Rechte des anderen: „Lieber Capitano, potz Draht, es war eine dumme Geschichte! Also tun Sie mir bitte einen Gefallen und bringen Sie die Lady lebend oder tot von meinem Zimmer fort! Die Frau bekommt es fertig und murkst mich ab." „Das ist die Geschichte von der Suppe..." „Erzählen Sie, bitte, jetzt keine Geschichten, lieber Freund, sondern helfen Sie mir!" „Schon gut", sagte Granville, klinkte die Tür auf, sagte: „Einen Augenblick!", schob den Baron hinein und schloß die Tür von innen zu. Edith Morley klopfte schüchtern und hän.merte dann schließlich mit den Fäusten an die Tür. „Was soll das heißen, Herr Hauptmann? Sind Sie wahnsinnig? Es ist mein Recht, den Baron von Transehn zu pflegen! Es ist meine Pflicht!" „Keine Beunruhigung, Mylady! Der Baron ist so ein bißchen leidend und kann kein Blond sehen." (Fortsetzung folgt.) Zwischenregelung der evangelischen Kirche. Kirchenkanzlei bearbeitet die laufenden Verwaltungs angelegenheiten. Berlin, 23. März. Nachdem der Führer und Reichskanzler durch den Erlaß vom 15. Februar 1937 die Einberufung einer verfassunggebenden Eeneralsynode angeordnet hat, wird bis zur Bildung einer verfassungs mäßigen Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche auf Grund des Gesetzes zur Sicherung der Deutschen Evange lischen Kirche vom 24. September 1935 folgende Regelung getroffen- 8 1 Die Bearbeitung der laufenden Verwaltungsangelegen heiten der Deutschen Evangelischen Kirche wird von dem Leiter der Deutschen Evangelischen Kirchenkanzlei übernommen. Die Verwaltung und Vertretung Ler Deut schen Evangelischen Kirche in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten nimmt die auf Grund der ersten Verord nung vom 3. Oktober 1935 zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche bei der Deutschen Evangelischen Kirchenkanzlei gebildete Finanz abteilung allein wahr. Die Zuständigkeit des kirch lichen Außenamtes der Deutschen Evangelischen Kirche bleibt unberührt. 8 2 Die kirchenregimentlichen Befugnisse in den Landes kirchen werden durch die im Amt befindlichen Kirchenregie rungen ausgeübt. Die Ausführung der kirchenregiment lichen Befugnisse bleibt auf die Führung der laufenden Ge schäfte beschränkt. Die Befugnisse der Finanzabteilungen bleiben unberührt. 8 3 Veränderungen kirchenpolitischer Art in der Zusam mensetzung der Kirchenbehörden und der kirchlichen Körper schaften können nicht rechtswirksam vorgenommen werden. 8 4 Disziplinar- und sonstige Personalmatznahmen in kirchenpolitischen Angelegenheiten ruhen. 8 5 Die Verordnung gilt mit rückwirkender Kraft ab 15. Februar 1937. Entgegenstehende Bestimmungen treten für die Dauer der Geltung dieser Verordnung außer Kraft. Berlin, 20. März 1937. Der Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten gez. Kerrl. Die vorstehend wiedergegebene Verordnung setzt das B e f r i e d u n g s w e r k des Führers für die Evangelische Kirche fort. Sie soll die Verwal tung der kirchlichen Angelegenheiten regeln, bis die vom evangelischen Kirchenvolk gewählte Eeneralsynode die neue Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche aufgestellt hat. Die Verordnung dient in diesem Sinne dazu, die Glaubens- und Gewissensfreiheit sicherzu stellen und die volle Wahlfreiheit zu gewährleisten. ann ras^ urch «E strtscha^, eichsnE Krtsch-A rm letz^« Kein Quadratmeter Boden darf brach liegen! Die Verordnung zur Sicherung der Landbewirtschaftung. n ander« lese ierung de? sitv erstand wdwesten^ mbauslW üb ergehe» !S. mt sich es d für die in eine« eht. M» Mar den Appell vH irtschaftÄ (eführt, dv re Futter mehl nM u erhöhe« sein,, küB' cher anzd er im Ss' -höht wird- hmespart« eim Bra« rir hierbei >es markt Ostens an! ft Mittel' den »risch« einE in di- b- b« : die LaniE die chM sÄ einzeln illt wes ) nicht t , AckcrE s ReE reiterfrA llugen^ von dieses Nichts leresse in diest^ mung E nes Tre« -Iten od« - die löt' tüchtig^ e ErM der LE' ächen U n EingE weuhän^ Falle s mgegrM ftnd keine dringendere Arbeit als die, für das tägliche Arot des Volkes zu sorgen. Aus dieser Erkenntnis heraus habe ich neue Wege zur Forderung des Landarbeiterwohnungsbaues erschlossen, die zu einer organischen Lösung des Landarbeiterproblems beitragen werden. Durch meine Verordnung vom 10. März 1937 habe ich unter Heranziehung der Preußischen Landesrentenbank die Voraussetzung für den Einsatz von 44 Millionen RM. für den Bau von Werkwohnungen, Heuerlingswohnungen und ländlichen Eigenheimen geschaffen. Gegen eine geringe monatliche Rente von 12 RM. bis 14 NM. kann danach eine Landarbeiterwohnung erstellt werden. Damit wird,gerade den kapitalarmen Betriebsinhabern die Mög lichkeit gegeben, die notwendigen anständigen Wohnungen für ihre Gefolgschaftsmitglieder zu bauen. Um die Zeit zu überbrücken, die notwendig verstrei chen muß, ehe dieses umfassende Programm sich auswirken kann, habe ich die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung veranlaßt, verstärkt für Land arbeiterwerkwohnungen jeglicher Art Zuschüsse aus ihren Mitteln zu bewilligen, und zwar besonders in denjenigen Mieten, in denen der Hackfruchtbau vorwiegt. Ich habe deshalb mit dem heutigen Tage eine 2. Verordnung er lassen, nach der Bauern und Landwirte für den Bau einer Landarbeiterwohnung einen Gesamtzuschuß von 1800 RM. innerhalb von 6 Jahren erhalten können. Dieser letztere Weg stellt jedoch die Bedingung, daß der Wohnungsbau am 1. Juli begonnen und spätestens am 1. November 1937 im Rohbau erstellt sein muß. Die Landflucht, an die mancher heute noch wegen einer momentanen Besserstellung bei städtischer Arbeit denkt, kann und muß danach selbstverständlich aufhören. Ich werde die Landflucht in Zukunft als ein Ausweichen vor der Verantwortung gegenüber der gesamten Volkswirt schaft zu werten und zu behandeln wissen. Auf der anderen Seite verlange ich von Ihnen, deutsche Bauern und Landwirte, daß Sie mit allem Nachdruck den Wohnungsbau fördern, um damit die sachlichen Voraus setzungen der Landflucht zu nehmen. Reichsmittel für arbeitsparende Maschine». Im übrigen wird die Not an Landarbeitern auch noch durch verstärkten Einsatz arbeitsparender Maschinen erleich- >ert werden. Auch hierfür habe ich größere Mittel zur Verfügung gestellt, damit die Maschine größeren Eingang M die Landwirtschaft findet. Erntehilfe. Heute will ich euch Bauern und Bauernführcrn dazu nur das eine klar und deutlich sagen: Zu der Befürchtung, daß es euch bei eurer Arbeit au Arbeitskräften fehlen werde, liegt keine Veranlassung vor. Habt keine Sorge, daß ihr in der Ernte keine Leute haben werdet, um das in die Scheuern zu holen, was ihr im Herbst und Frühjahr gesät habt. Deutschland braucht die . Felizitas sah ihn groß an: „Es ist gleichgültig, Herr °on Granville, aber Sie duzen mich." „Ich habe es gar nicht gewußt, ich muß mich schon Kleber entschuldigen, Fräulein von Transehn. Es war nur der Augenblick, es ging mir nah. Es ist eine tolle Ge- Mchie mit mir, aber reden wir nicht davon. Wir werden Sache mit Ihrem Vater schon in Ordnung bringen; 'ann ja nicht sein, das Telegramm ist einfach albern." nahm ihre Hand und ihren Arm und streichelte sie von In Fingerspitzen bis zu dem Ellenbogen, so wie man ein s»i , streichelt. „Ach, Felizitas, Sie müssen nicht so traurig mni Dies Afrika ist ein ganz verrücktes Land!" «n „"In", sagte Felizitas, „deshalb ist die Sache mit dem Zerstich möglich." h. Ir nahm sie um die Schulter und führte sie durch Außengang auf ihr Zimmer zurück. Sie merkten beide wie sie gemeinsam durch das Fenster stiegen. z. Der Goanese kam und meldete: Jawohl, im Kranken- L^iej ein Bett für den Baron Transehn bestellt. Ein ourmer namens Hunter sei in keinem Hotel abgestiegen, kl»,.?l dem Telegramm steht doch aber „Imperial Ho- ' sagte Granville, der jetzt wirklich bestürzt war. A Sahin ließen sich viele von den fremden Herren ihre u nachkommen. erinnere sich jetzt, das Telegramm sei in der Nacht hätten noch über ein Dutzend Herren im gesessen. Einer der Boys habe es dem Herrn es „xr gegeben. Woher der stamme, wisse er nicht. Oh, hier so viel Menschen in Kampala! sein«"« Mn Sie einen Telegrammblock!" Granville zog Not» ^Masche und gab dem Mann die letzte Pfund- <>''Aber machen Sie zu!" Hotel ein Telegramm auf: „Baron Transehn, Ibis- H^r ernste Gerüchte verbreitet, Sie seien dille»7e Bitte Beruhigungsnachricht an Tochter. Gran- ^eleai-„ zerriß den Text wieder und schrieb: „Bekomme riihi Ä-M.' du Mst verwundet, bitte dringend um Nach- ^oanes-Ä»"^'" S"' er zeigte ihr das Telegramm. Der * jetzt beweglicher geworden. „Ich werde zum besorg« gehen, der wird das Telegramm selbst sofort den Nutzungsberechtigten anhaltend und in erheblichem Maße nicht den zur Sicherung der Volksernährung an die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe und Grund stücke zu stellenden Anforderungen entspricht, die zuständige Behörde eingreisen kann. Diese Behörde hat nach der Ver ordnung verschiedene Möglichkeiten. Sie kann den Nutzungs berechtigten zu einer diesen Anforderungen entsprechenden Wirtschaftsführung auffordern und ihn verwarnen, sie kann die Wirtschaftsüberwachung durch einen Vertrauensmann anordnen, die Wirtschaftsführung einem Treuhänder über tragen oder aber den Nutzungsberechtigten verpflichten, den Betrieb oder das Grundstück ganz oder zum Teil pachtweise einer in der Landwirtschaft erfahrenen Person zu über lassen. Diese Verordnung wird weiterhin verhindern, daß heimischer Boden, der sich zu landwirtschaftlicher Nutzung eignet, unbestellt bleibt. Sie bestimmt deshalb, daß die zuständige Behörde den Nutzungsberechtigten eines nicht ge nutzten Grundstückes, das sich zu landwirtschaftlicher Nutzung eignet, zu einer Erklärung darüber auffordern kann, ob er das Grundstück bestellen oder in anderer Art nutzen will und daß sie ihn eventuell verpflichten kann, das Grundstück nen erde- s vo/l geE a ArbH^ n DeuM Die Ausführungen des Ministerpräsidenten wurden immer wieder mit lautem Beifall aufgenommen. Bei jeder einzelnen Maßnahme bekundeten die Anwesenden ihre freu dige Zustimmung durch Händeklatschen und Zurufe. Am Schluß erhoben sich die Vertreter des deutschen Landvolkes von ihren Plätzen und brachten dem Ministerpräsidenten eine außerordentlich stürmische, langanhaltende Kundgebung dar, mit der sie ihrem Dank für die neuen Maßnahmen Ausdruck gaben, die zur Durchführung des Vierjahresplanes und damit zum Wohl des gesamten deutschen Volkes ge troffen worden sind.
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