Suche löschen...
Ottendorfer Zeitung : 16.12.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-12-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Digitalisat
- Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1811457398-193412165
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1811457398-19341216
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1811457398-19341216
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Bestände der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Ottendorfer Zeitung
-
Jahr
1934
-
Monat
1934-12
- Tag 1934-12-16
-
Monat
1934-12
-
Jahr
1934
- Titel
- Ottendorfer Zeitung : 16.12.1934
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Wichtige neue Gesetzentwürfe verabschiedet. Dank des Führers an seine Mitarbeiter Das Reichskabiuett verabschiedete in sener Sitzung am Donnerstag, der letzten in diesem Jahre, noch eine Reihe von wichtigen Gesetzentwürfen politischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und kultureller Art. Am Schluß der Sitzung dankte der Führer und Reichskanzler den Mitgliedern des Reichskabinetts für die im jetzt zu Ende gehenden Jahre geleistete Arbeit beim Aufbau des nationalsozialistischen Staates und sprach ihnen für die bevorstehenden Feier tage und zum Jahreswechsel seine besten Wünsche aus. Gleichzeitig teilte der Führer mit, daß er von dem sonst üblichen' Neujahrsempfang der Mitglieder der Rcichsregie- rung in diesem Jahre Abstand nehmen werde. Ausgleich bürgerlich-rechtlicher Ansprüche. Zunächst wurde ein Gesetz über den Ausgleich bürger- lich-r chtlicher Ansprüche genehmigt. Der nationalsoziali stisch, Staat fordert von den einzelnen Volksgenossen ein hohes Maß von Opferbereitschaft zum Vesten des Ganzen. Ein leuchtendes Beispiel dieser Opferwilligkeit sind die zahl losen Opfer an Blut und Vermögen, die im Kampfe um die nationalsozialistische Erhebung von den alten Kämpfern der NSDAP, gebracht worden sind. Deshalb muß ein jeder ein zelne gewisse Nachteile, die ihm durch politische Vorgänge dieser Erhebung gewachsen sind, im Interesse der Gesamt heit selbst auf sich nehmen. Lediglich für außergewöhnliche Schäden, deren Tragung ihm nach gesundem Volksempfin den billigerweise nicht allein zuzumuten ist, kann der Volks genosse einen gewissen Ausgleich beanspruchen. Dieser Aus gleich kann ihm nach dem Gesetz über den Ausgleich bürger lich-rechtlicher Ansprüche vom 13. Dezember 1934 unter be stimmten Voraussetzungen und in einem besonders vorge sehenen Verfahren zu Lasten der Allgemeinheit gewährt werden. Doch ist die Anwendung des Gesetzes ausdrücklich auf Vorgänge beschränkt, die sich bis zum 2. August 1931 ereignet haben. Lebensnotweudigkeiten des Dritten Reiches. Sodann wurde ein „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutze der Parteiunifor men" genehmigt, ferner ein Gesetz über die „Uebernahme von Garantien zum Ausbau der Rohstoffwirtschaft". Zur Sicherung der Erhaltung und Nachzucht hochwertigen Erb gutes des deutschen Waldes sowie zur Ausmerzung artlich minderwertiger Bestände und Einzelstämme wurde ein „forstliches Artgesetz" beschlossen. Die Vereinheitlichung des Hochschulwesens. Die fortschreitende Vereinheitlichung des deutschen Hochschulwesens erfordert eine einheitliche Festsetzung der für Hochschullehrer geltenden Altersgrenze sowie eine Neu regelung der Bestimmungen über die Versetzung von Hoch schullehrern und ihre Entbindung von amtlicheen Verpflich tungen. Diesen Notwendigkeiten trägt das heute verab schiedete Gesetz über „Entpflichtung und Versetzung von Hochschullehrern" Rechnung. Helgoland darf Alkohol und Tabak besteuern. Ein Gesetz über die „Einfuhrsteuer der Gemeinde Hel goland" gibt dieser die Möglichkeit, in gleicher Weise wie vor dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung die Ein fuhr alkoholhaltiger Getränke und unverarbeiteten Brannt weins sowie die Einfuhr von Tabakerzeugnissen zu be steuern. Die Behörden am Heiligabend. Das Reichskabinett stimmte ferner einem Vorschlag des Reichsinnenministers zu, wonach am Montag, dem 24. De zember, und Montag, dem 31. Dezember, die Dienstzeit der Behörden nach den Vorschriften des Sonntagsdienstes ge regelt wird. Neue Wirtschaftserlasse. Ein „Gesetz zur Aenderung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels" schränkt die Errichtung neuer Verkaufs stellen auf bestimmten Gebieten ein. Die Errichtungssperre dient gleichzeitig als gesetzliche Grundlage für die Prüfung der Sachkunde und persönlichen Zuverlässigkeit bei der Er- . richtung neuer Verkaufsstellen und damit zugleich alslleber- leitung zu einem künftigen allgemeinen Einzelhandelsgesetz. Das „Gesetz über Spar- und Eirokassen, kommunale Kreditinstitute und Eiroverbände sowie Girozentralen" sieht lediglich die Verlängerung einer den Landesregierungen seit langem für eine zweckmäßige Gestaltung des öffentlich- rechtlichen Kreditwesens gegebenen Ermächtigung vor. Das „Gesetz zur Aenderung der Rechtsanwaltsordnung" gibt den Rechtsanwälten den im Augenblick möglichen Schutz gegen eine ungesunde llebersetzung und eine drohende wirt schaftliche Verkümmerung des Anwaltsstandes. Genehmigt wurde sodann ein „Gesetz über die Kraft loserklärung von Aktien" und ein „Gesetz über die Maß nahmen auf dem Gebiete des Kapitalverkehrs", wodurch die bisherigen Moratorien bei Aufwertungsfälligkeiten im allgemeinen verlängert werden. Gleichzeitig tritt eine ge wisse Auflockerung der eingefrorenen Kredite ein. Disziplin im Arbeitsdienst. Ein „Gesetz über den freiwilligen Arbeitsdienst" schafft die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Disziplin im Arbeitsdienst. Aenderung des Lichtspielgesetzes. Schließlich verabschiedete das Neichskabinett auf An trag des Reichspropagandaministers ein „Gesetz zur Aende rung des Lichtspielgesetzes", wonach in Zukunft von der obligatorischen Mitwirkung des Reichsfilmdramaturgen ab gesehen und seine Tätigkeit auf die Fälle beschränkt wird, in denen die Industrie seine Mitwirkung erbittet. Dieser Bitte wird künftig nur dann entsprochen werden, wenn der Reichsfilmdramaturg auf Grund des ihm vorgelegten Ent wurfes oder Drehbuches die Ueberzeugung erlangt, daß der Film, dessen Herstellung beabsichtigt ist, einer solchen amt lichen Förderung würdig ist. Die Aenderung des Gesetzes zum Schützendes Einzelhandels. Berlin, 13. Dezember. Das in der Kabinettsfitzung am Donnerstag verabschiedete Gesetz zur Aenderung des Ge setzes zum Schutze des Einzelhandels sieht im wesentlichen vor, daß die bisher im Gesetz vorgesehene Befristung der Sperre für die Errichtung neuer Einzelhandelsverkaufs stellen bis zum 1. Januar 1935 wegfällt. Die Sperre dauert also unbefristet an. Wie dazu in der Begründung ausgeführt wird, kann auf eine weitere Verlängerung der Sperre nicht verzichtet werden. Einmal macht es die in den verschiedensten Teilen des Einzelhandels bestehende llebersetzung auch weiterhin nötig, die Errichtung neuer Verkaufsstellen einzuschränken. Vor allem aber soll weiterhin die Errichtungssperre als notwendige gesetzliche Grundlage für die Prüfung der Sachkunde und persönlichen Zuverlässigkeit bei der Errich tung neuer Verkaufsstellen und damit zugleich als lleber- leitung zu einem künftigen allgemeinen Einzelhandelsgesetz dienen. In der Begründung wird darauf hingewiesen, daß schon bisher das Verbot der Errichtung von Einzelhandelsver kaufsstellen seit dem Erlaß des Gesetzes am 12. Mai 1933 einen grundsätzlich anderen Inhalt bekommen hat. Die für die Bewilligung von Ausnahmen von der Errichtungssperre maßgebenden Durchführungsverordnungen haben schritt weise an die Stelle der Berücksichtigung der örtlichen Ver hältnisse die Prüfung der Sachkunde und persönlichen Zu verlässigkeit des Antragstellers treten lassen. Die erste Durchführungsverordnung ließ Ausnahmen nur zu, wenn ein Bedürfnis für die Errichtung der beabsichtigten Ver kaufsstelle nachgewiesen wurde. Die zweite Durchführungs verordnung brachte eine Auflockerung für die Errichtung selbständiger Fachgeschäfte, aber nur soweit, als eine Ge fährdung anderer Verkaufsstellen nicht zu befürchten war. Hier wär bereits in der Verordnung die Möglichkeit vor gesehen, eine Ausnahme zu versagen, wenn der Antrag steller die erforderliche fachliche Eignung nicht besaß. Die dritte Durchführungsverordnung vom 23. Juli 1934 behielt die mit der Prüfung des Bedürfnisses verbundene strenge Handhabung der Sperre nur noch für die Errichtung ge wisser, besonders genannter Betriebe bei, nämlich für Warenhäuser, Serienpreisgeschäfte, Einheitspreisgeschäfte und Unternehmungen ähnlicher Art, sowie für Verkaufs stellen eines mehrere Verkaufsstellen betreibenden Unter nehmens. Im übrigen wurde aber in dieser Verordnung bereits die Zulassung von Ausnahmen für die Errichtung selbständiger Fachgeschäfte grundsätzlich nur noch davon ab hängig gemacht, daß der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit besitzt. Damit war praktisch bereits eine Auflockerung der Sperre vorgenommen worden, die den berechtigten Inter essen des Hausbesitzes und des kaufmännischen Nachwuchses weitgehend Rechnung trug. Gleichzeitig ist hiermit aber dem mittelständischen Einzelhandel nicht nur ein Schutz gegen die Konkurrenz unerfahrener und unzuverlässiger Personen gegeben, sondern auch der Weg gewiesen, durch Steigerung seiner Leistungsfähigkeit aus eigener Kraft zur Besserung seiner Lage beizutragen. Die Forderung der Sachkunde und persönlichen Zuverlässigkeit ist die unbedingte Voraussetzung für eine Gesundung der Verhältnisse im deut schen Einzelhandel. Ihr würde jedoch die gesetzliche Grund lage entzogen, wenn jetzt das grundsätzliche Verbot der Er richtung neuer Verkaufsstellen aufgehoben werden würde. Die Begründung hebt ausdrücklich hervor, daß an dem Erlaß eines allgemeinen Einzelhandelsgesetzes, das eine endgültige Ordnung darstellt, erst herangegängen werden kann, wenn im Rahmen der bisherigen Regelung noch weitere Erfahrungen gewonnen sind. Des weiteren wird das Verbot der Errichtung neuer Verkaufsstellen auch auf die Uebernahme bestehender Ver kaufsstellen ausgedehnt. Mit dieser Neuerung soll verhindert werden, daß Personen, die die erforderliche Sachkunde und die persönliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, auf dem Um wege über die käufliche Uebernahme einer bereits bestehen den Verkaufsstelle noch einen Zugang zum Einzelhandel finden. Die Genehmigungspflicht für Erweiterungen ist durch das neue Gesetz auf Fälle beschränkt, in denen die Erweite rung 25 Quadratmeter übersteigt. Es wird gehofft, daß diese weitere Auflockerung der räumlichen Beschränkungen sich zugunsten der mittelständischen Betriebe, des Hausbesitzes und der Bauwirtschaft auswirken wird. Schließlich wird in dem neuen Gesetz u. a. die Möglich keit geschaffen, die bisher ausschließlich den obersten Landes behörden zustehend^ Ermächtigung zur Schließung von Er frischungsräumen in Warenhäusern und ähnlichen Be trieben auch den Nachgeordneten Behörden zu übertragen. * MsMlM aus dm Miete des WIMMis. Berlin, 14. Dezember. Das Reichskabinett hat am Donnerstag ein zweites Gesetz über einige Maßnahmen auf dem Gebiete des Kapitalverkehrs beschlossen. Der Gläubiger einer aufgewerteten Hypothek oder per sönlichen Forderung kann, soweit die Fälligkeit nach den bisherigen Vorschriften am 31. Dezember 1934 oder später eintritt oder herbeigefllhrt werden kann, die Zahlung des Aufwertungsbetrages von dem Eigentümer stets nur ver langen, wenn er nach Inkrafttreten dieses Gesetzes schriftlich gekündigt hat. Das gilt, sofern die Aufwertungsstelle eine Zahlungsfrist bis zum 31. Dezember 1934 für einen Teil des Aufwertungsbetrages bewilligt hat, nur dann, wenn der Teil mehr als zwei Drittel des gesamten Aufwertungs betrages ausmacht. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate. Hypothekenbanken, sonstige Grundkreditanstalten und öffentliche oder unter Staatsaufsicht stehende Sparkassen sowie Versicherungsgesellschaften aller Art sind unbeschadet einer etwa bestehenden besonderen Verpflichtung nicht ge halten, zur Tilgungsmasse gehörende oder als Deckung für Pfandbriefe dienende aufgewertete Hypotheken zu einem vor dem 1. Januar 1937 liegenden Zeitpunkt zu kündigen. Hat der Gläubiger gekündigt, so kann der Eigentümer des belasteten Grundstückes oder der persönliche Schuldner inner halb eines Monats bei der Aufwertungsstelle schriftlich be antragen, ihm eine Zahlungsfrist für das Kapital zu be willigen. Der Antrag auf Bewilligung einer Zahlungsfrist ist unzulässig, wenn der Aufwertungsbetrag der Hypothek oder der Forderung 300 Goldmark nicht übersteigt. Die Zahlungsfrist kann nur einmal und längstens bis zum 31. Dezember 1936 bewilligt werden. Der Reichsminister der Justiz erläßt die zur Durch führung und Ergänzung erforderlichen Rechts- und Ver waltungsvorschriften. Im zweiten Teil des Gesetzes werden andere Fällig keiten langfristiger Verschuldung behandelt. Das Kündi gungsverbot für zinsgesenkte Forderungen und Erundschul- den wird um ein Jahr derart verlängert, daß der Gläubiger nicht vor dem 31. Dezember 1935 kündigen kann. Ist die Kündigung vertraglich für eine bestimmte Frist aus geschlossen, so verlängert sich diese Frist um ein weiteres Jahr, jedoch nicht über den 31. Dezember 1936 hinaus. Ist die Kündigung vertraglich erst zu einem nach dem 31. De zember 1936 liegenden Termin zulässig, so behält es dabei sein Bewenden. Die gesetzliche Stundung der hypothekarisch gesicherten Forderungen wird um 1)4 Jahr verlängert, so daß der Gläubiger die Rückzahlung nicht vor dem 1. Juli 1936 verlangen kann. Die Vorschriften der Notverordnung vom 11. November 1932 und die dazu erlassenen Durch führungsvorschriften finden auch auf die verlängerte gesetz liche Stundung sinngemäß Anwendung. Die Abzahlung der Hypotheken, die zur Hauszinssteuerablösung bestellt sind, wird von der weiteren gesetzlichen Stundung nicht betroffen. Der WWW WM in Berlin gegen das MWen von der „denWn Win". Belgrad, 13. Dezember. Der Berliner südslawische Gesandte, Balugdschitsch, veröffentlicht in der „Politico" einen bemerkenswerten Aufsatz unter der UeberschrifN „Vor dem Ende der deutschen Gefahr". Er stellt darin u. a. fest, daß der Hinweis auf die sogenannte „deutsche Gefahr" häufig genug zum Deckmantel für abenteuerliche Pläne, die gegen den Frieden der Welt gerichtet waren, habe herhalten müssen. Bei der Behandlung der Vor wände, mit denen die Völker Europas wegen Deutschland beunruhigt wurden, kommt der Verfasser auch auf die deutsche „Umorientierung" zu sprechen. Er er klärt dabei, daß ddr Hinweis auf die angebliche phan tastische militärische Stärke des neuen Reiches eine Wir kung gehabt habe, die der deutschen Politik gar nicht so unangenehm sein könnte. Denn durch diese Hinweise seien die Vorstellungen über ein entwaffnetes und ohnmächtiges Deutschland beseitigt worden. Dagegen sei die Auffas sung verbreitet worden, daß Deutschland wieder eine Militärmacht erster Ord nung sei, die man zur Mitarbeit an den europäische» Fragen einladen und deren Worten und Angeboten man verstärktes Gewicht beilegen müsse. Das gelte besonders Von den "Annäherungsbestrebungen Deutschlands an Frankreich. Wenn man bisher über allo diesbezüglichen Vorschläge mit einem gewissen Lächeln hin wegzugehen-können glaubte, so seien diese Vorschläge doch mit solchem Mute und mit solcher Folgerichtigkeit wieder holt worden, daß heute ganz allgemein der Eindruck vor herrsche, daß .sich Hitler wiederum in die Welt- Politik eingeschaltet habe, denn er habe den Mut ge habt, die geschichtlichen Gegensätze zwischen Deutschland und Frankreich für beendet zu erklären. Es werde gewiß noch einige Zeit dauern, bis sich die ganze Welt 'daran gewöhne, die Entwicklung der Dinge nicht vom Standpunkt der „deutschen Gefahr" aus zu betrachten. Aber Südslawien gehöre zu den ersten Staaten in Europa, die sich von diesem Vorurteil be freit hätten. Daher könne es auch mit Genugtuung Mel Erklärung Bencschs zustimmen, in der dieser im Namen der Tschechoslowakei Zusammenarbeit mit allen S'taaten und besonders mit D e u tschland ver langt habe. „Diese Auffassung, die der sehr geschätzte tschechoslowakische Außenminister überzeugend dargelegt hat, beginnt sich überall in Europa zu verbreiten, weil eine Folge davon ist, daß Europa sein.Vorurteil gegen die „deutsche Gefahr" aufgibt." Aus^aUer^Welt. * Für 4VVV0 RM. Goldfedern gestohlen. Diebe drangen in eine Hamburger Eoldfederfabrik ein und entwendeten aus zwei Eeldschränken fertige und unfertigeGoldfedern im Werte von etwa 40 000 RM. Die Tater sind mit ihrer Beute entkommen. * Krankes Kind tödlich verbrannt. Ein schwerer Un glücksfall ereignete sich am Dienstag in der Wohnung einer Familie in Halberstadt. Der vierjährige Sahn des Zimmermanns Kudy lag wegen einer Halsentzündung krank darnieder. Er kam in Abwesenheit der Eltern dem LD zu nahe. Dabei haben das Nachthemd und der HaM)^ Feuer gefangen. Im Ru stand das kleine Kerlchen wtt eine Feuersäule da. Der Junge lief in seiner Angß schreiend aus den Flur, wo ihm die Mutter entgegcnkam und ihm sofort die brennenden Sachen vom Körper riß. Aber es war schon zu spät. Auch die sofort erfolgte lieber- führung ins Krankenhaus konnte das Leben des KindeS nicht mehr retten. An den außerordentlich schweren Bwnd- Wunden ist das arme Kind im. Salvatorkrankenhaus ge storben. * Auf einer Fclseninsel zwölf Tage eingeschlossen. AuS Lissabon wird gemeldet: Zwei Deutsche hatten vor zwölf Tagen der an der Westküste Portugals liegenden kleinen Insel Verlengas, die infolge zahlreicher Klippen schwer zu gänglich ist, einen Besuch abgestattet. Plötzlich einsetzender Sturm verbinderte ihre Rückkehr. Da Lebensmittel fehlten, gestaltete »sich die Lage der beiden Deutschen, die fortgesttzr Signale gaben, immer schwieriger. Erst Vergangenen Mitt woch gelang es, den unfreiwilligen Gefangenen der Felsen- insel Hilfe zu bringen und sie nach dem Festland zuriickzv- schaffen. Ihr Zustand ist trotz der langen Hungerszeit be friedigend. * Weingartner wird Nachfolger von Clemens Krauß' Nach einer Meldung der Wiener ,,Reichspvst" hat die Bun- destheaterverwoltung als Nachfolger von Clemens Krauß den bisherigen Direktor des Baseler Konservatoriums, den 71jährigen Felix Weingartner, zum Divektor der Wie ner Staatsoper ernannt. Weingartner werde, so teilt daS Blatt mit, am 1. September 1935 offiziell sein Amt a»- treten. Er habe sich aber verpflichtet, sich schon ab 1. Januar zur Verfügung zu halten, so daß er neben seiner Tätigkeit in Basel mehrere Gastspiele in Wer geben und die Oper in allen künstlerischen Fragen beraten wird. — Wer als Nachfolger Weingartners für Basel ausersehen ist, steht noch dahin. Einem in Basel ver breiteten Gerücht zufolge soll Wilhelm Furtwängler zur Zeit ssir den Baseler Dirigentenpvsten auserfthen sew * Drei Personen bei einem Bnlkonelnsturz tödllm verletzt. In der polnischen Stadt Zawiercie brach ein uw acht Personen besetzter Balkon plötzlich zusammen. Drel Personen wurden tödlich verletzt. * Kommunistische und franzosenscindliche Tätigt."" in Marokko aufgedeckt. Wie aus Casablanca verlautet, soll die Polizei einer umfangreichen kommunistischen und franzosenseindlicheen Propagandatätigkeit in ganz Marokko auf die Spür gekommen sein. Unter den Eingeborenen w der Gegend von Meknes seien Flugschriften verteilt wor den. Bei einem in Meknes wohnenden Europäer, einem Markthallenhändler namens Dumont, der im Kriege Hauptmann war, wurde eine Haussuchung vorgenommen, wobei wichtiges bolschewistisches Propagandamäterial ent deckt wurde. Dumont wurde verhaftet. * Fünf Tote auf den Galapagosinseln? In Neuyork eingelaufene Berichte von den Galapagosinseln besagen, daß auch die Baronin Wagner, die sogenannte „Kaiserin der Galapagosinseln", und ihr Begleiter Philippson auf der Reise von der Charlesinsel nach einer anderen Insel um gekommen sind. Sie sollen verhungert sein- Damit wäre die Zahl der Toten aus der Inselgruppe auf fünf gestiegen. Aus San Diego (Kalifornien) wird ge meldet, daß der von den Galapagosinseln zurückgekehrte Kapitän des - Fischdampfers „Santa Amaro" mitteilte, zwischen Philippson und Lorenz hätten wilde Kämpfe »m die Baronin Wagner stattgefunden, die sie zu diest" Kämpfen angefeuert habe. Lorenz habe wiederholt de." Wunsch geäußert, die Galapagosinseln zu verlassen. Baronin Wagner und Philippson seien im Mai von der Charlesinsel abgereist. Seitdem habe man nichts mehr vo> ihnen gehört. Breme ßfte morg ft h r e r Harn hör Urschte in Mwöhnli Htung in 'bersehban N Aktienc Mnachtli Häuser "n Spalie Arenkomp Ms. Nr. Mung. Z Men der Mmischen . Kurz vo H in die 'M der s Knister v. Nr Eltz schacht, "er, dem "rückne Der Fü Nrer Di Helnd m "ft Herrei Wiße Vre Als de W Jubel w Ehrenk f>l»gen zum He Tausc . 2n sch Mnspalier N den Fii w. schwarz °°r „Schar fas dem 2 '»ch. Der Wust der ftd Tanne »Ngen Sc ^e Mas , Der Tc fw des D °>e'mit ein Rden Fi Dann ^vtz aller erem aus "essere Zui ftfnehmen Hltig fei Wch, den tt Leituw Mrbar u >Ml, die A . „Scha de» Erdba Mddeutsc Die 2 Saart Mn engl Me Eene kric E Offizier w schalt nel Medischei ßllückkehrc "och nicht- 15, Am ' bequemer täte und Karren i Holz erri bohlgesü »Doraine Dilinnern iu sein. Kaffee, 2 Diengen ' Leder, Hi die samt' Dchugam Ärine u seinen w Am aus Hat Meniger gesehene Kapitän Die Bohlen z Spiegel, Mannen, decken, H verwend' einem sä Mehr vw Ein für den auf Staf leute au Sufinden Une ach dara der Dyn ein Mas Vchi uw Es Schiff v«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)