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Bezugspreis monatlich 1.10 ^!chl. Trägerloyn. Im Falle höherer Gewalt (Krieg oder sonstiger Störungen des Betriebes der Zeitung, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen) hat der Be- Üeher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. Anzeigenpreis: Die 6 gespaltene mm-Zeile oder deren Raum 5 Alles weiter« üb« Rabatte usw. laut aufliegenden Tarif. Anzeigen-Annahme bis spätestens 9 Uhr vor mittags des Erscheinungstages. Für Fehler in durch Fernsprecher aufgegebenen An zeigen übernehmen wir keine Verantwortung. Jeder Anspruch auf Nachlatz erlischt bck Klage od. Konkurs. — Mit den Bild-Beilagen „Neue Illustrierte" — „Mode und Heim" — „Kobold" — Diese Zeitung veröffentlicht die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde-Behörde zu Ottendorf-Okrilla und des Finanzamtes zu Radeberg, öauptschriftleitung: Georg Rühle, Ottendorf-Okrilla — — Vertreter: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla — — Verantwortlicher Anzeigenleitsr: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla Postscheckkonto: Leipzig 29148. Druck und Verlag: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla. Girokonto: Ottendorf-Okrtlla 196. Kummer 117 Fernruf: 231 Sonntag, den 7. Oktober 1934 DA.9.34 411 33. Sahrgang Herzliches und Sächsisches. Ottrndorf-Gkrilla, am 6. Oktober Ml- , Deutsche Angestelltenschaft. Die Eröffnungsversamm- der Winterarbeit der Ortsgruppe Ottendorf-Okrilla, zu sich auch Betriebsführer eingefunden hatten, fand am 3. »."oder 1934 im Gasthof zum Hirsch statt. Der Ortswart Eldle gedachte Eingangs des verstorbenen Berufs- geraden Albert Schon. Pg. Guttmann zeichnete die Ein- jungen der früheren Gewerkschaften im demokratisch- ?ttMtischen Staat mit ihren klassenkämpferischen Grund - .VN. Di« nationalsozialistische Staatsauffassung braucht an- Einrichtungen. Deshalb hat der Führer die deutsche ^ülssronl geschaffen, die nicht nur Arbeiter der Stirn und I Faust umfaßt, sondern auch die Betriebssichrer einschließt. gewaltige Aufgabe wurde der Arbeitsfront gestellt, die Merbildung ihrer Mitglieder. Ob Arbeiter der Stirn oder ^st, jeder hat die Pflicht, dem deutschen Vaterland durch Miilätsarbeit die alte Weltgeltung wieder zu verschaffen. da» zu erreichen, muß jeder Berufskamerad an seiner Eiterbildung arbeiten. Können wir nicht Baumeister des ^en Deutschland sein, so wollen wir doch gute Handwerker Tinne des Führer» sein. Der Ortswart beglückwünscht ^fykamerad Ruffius, der 25 Jahre bei seiner Firma tätig iu seinem schönen Jubiläum. Anschließend wird der VklerarbritSplan durchgesprochen und dann die Veranstaltung dem Horst Wessel-Lied und einem Sieg-Heil auf dem geschlossen. — Der Verkehrsausschuß unserer Bahnstrecke hielt am "lwoch im Rathaus eine Sitzung ab. In ihr beschloß den 16. Oktober als den Tag, da vor 50 Jahren 2 vr Eisenbahn Klotzsche-Königsbrück eingeweiht wurde, der ^Rechnung tragend in der Weise zu begehen, daß die ^Uebsdirektion Dresden IV gebeten wird, anzuordnen, daß Lokomotiven an diesen Tage geschmückt werden und . ° di, Bahnhofsgebäude flaggen. Die einzelnen Gemeinden gebeten, entsprechend ihrer Größe einen angemessenen der NSV. zu überweisen. Weiterhin beschloß man, ^tehrsbund Sachsen als korporatives Mitglied beizutreten. ^Merksam gemacht sei auf den neuen Fahrplan, der am 7. lob« in Kraft tritt. Er bringt einige Veränderungen, b Sonntagen wird ein Zug ab Nord 18.24 die oft sühl- Lücke zwischen unserm 5 Uhr und '/, 9 Uhr Abcndzug Lullen. Vormittags wird 5.33 von Dresden ein Zug ver- Der Abendzug, bisher 18.47 ab Dr., wird auf 19.03 Im AutobuSfahiplan sind wcsenlliche Aeuderungcn sieben; Nach Dresden fährt ab Hirsch der Auloduü 9.03, 13.53, 19.43, S 21.58, Von Dresden Hbf. verkehren 6.40, 11.30, 16.45, W 20.25, S 23.59. Bei ^"kastpost fährt der erste Wagen wcikwg» 7.45 ab H«p. y Radeberg Beschränkung des Tankstellennehes tz-Ipr.) Das Sächsische Ministerium des Innern gibt im huschen Verwallnngsblätt bekannt: Auf Grund der Atmung des Reichswirtschaftsministeriums über die Kränkung des Tankstellennetzes vom 24. Juli 1934 iu bedarf bis zum 30. Juni 1935 die Errichtung tzM „ud die Erweiterung bestehender Tankstellen der ^gung der Kreishauptmannschaften. Als Errich- ko'ü von Tankstellen im Sinne dieser Anordnung ist auch Erlegung von Tankstellen anzufehen. Die Reichsbahn stellt Sunghelfer ein Dir Netchsbabndirektion Dresden stellt Ottern 1935 Amtlicher Teil. Straßensperrung. , Der Kommunikationsweg Ottendorf-Okrilla — Lomnitz ^omitzerstraße) wird wegen Massenschüttung vom 8.-13. Oktober d. I. ollen Fährverkehr gesperrt. Dieser wird über Seifersdorf verwiesen. Zuwiderhandlungen werden nach HZ 32, 34 der Straßen- AiSordnung vom l5. 7. 1927 in Verbindung mit Z 366 Wr 10 des ReichsstrasgesetzbucheS mit Geldstrafe bis zu RM. oder mit Haft bestraft. Htlendorf-HkriLa, am 4. Oktober 1934. Der Gemeinderat. . In den Fluren der Gemeinde Otteudorf- ^'rilla ist alles Kartoffelstoppeln verboten. Die Ortsbauernschaft. eine beschränkte Anzahl Annghekser ein. Junge Leute art scher Abstammung, die Ostern 1935 die Volksschule ver lassen und den Eisenbahndienst als Lebensberuf erwählen wollen, können sich bis 31. Oktober 1934 um Ein stellung als Junghelfer bewerben. Dem an die Reichs bahndirektion Dresden zu richtenden Bewerbungsschreiben ist die Geburtsurkunde, ein vom Bewerber verfaßter und mit der Hand geschriebener Lebenslauf, das letzte Schul zeugnis und die schriftliche Einverständniserklärung des Vaters (Vormund) beizufügen. Ehrengabe bei Gemeindejubiläen Die ersten Ehrengaben des Deutschen Gemeindetages an sächsische Gemeinden sind jetzt verliehen worden, und zwar umer dem 5. September 1934 an die Stadt Bern stadt gelegentlich des 700jährigen Bestehens und unter dem 15. September 1934 an die Gemeinde Hunds hübel gelegentlich des 400jährigen Bestehens. Die Ehrengabe besteht aus einer von der Staatlichen Por zellan-Manufaktur Berlin angefertigten Porträtplakette des Freiherr« vom Stein, die beiden Gemeinden im Namen des Vorsitzenden des Deutschen Gemeindetages durch die Landesdienststelle Sachsen übermittelt worden 'st- , Dresden. Betrüger unschädlich ae macht. Unter der unwahren Angabe, er sei beauftragt, Anschriften erholungsbedürftiger Kinder festzustellen, ließ sich der sechs undzwanzig Jahre alte Ernst Emil Julius Siemer von einem Schulleiter Anschriften von Eltern geben. Den Eltern schwindelte er vor, daß ihre Kinder einige Zeit in der Sächsischen Schweiz untergebracht werden sollten. Er for derte Versicherungsbeiträge, die ihm auch in einigen Fällen gegeben wurden. Außerdem schädigte er einen Beamten uw iosi indem er ihm vorschwinoelte, daß er das Geld als Sicherheit für eine in Aussicht stehende Stellung brauche. Der Schwindler wurde jetzt festgenommen. Lunzenau. Dienst am Auslandsdeutschtum. Der hiesige Lehrer Herbert Kluge ist oom Auswärtigen Amt an die Deutsche Schule in Puerto Monte in Südchile beru fen worden. Chemnitz. Neuer Reichsbahnhaltepunkt. Der an der Linie Chemnitz—Riesa zwischen Chemnitz Hbf. und Oberlichtenau gelegene Haltepunkt Kinderwaldstätte Chemnitz erhält oom 7. Oktober ab die Bezeichnung „Chem nitz-Kinderwaldstätte" und wird vom gleichen Zeitpunkt ab für den Personenverkehr und den beschränkten Gepäck- und Eroresiautverkeht eingericht^. Chemnitz. Er wollte 10000 ^?^ beiseite bringen. Ein hiesiger Einwohner hatte angezeigt, daß er am 12. September auf dem Weg zum Hauptbahnhof 10 800 verloren hätte. Obwohl den Umständen nach die Nichtigkeit der Anzeige sofort angezweifelt wurde, blieb der Anzeigeerstatter bei seiner Darstellung. Die Ermitt lungen führten auch zu der Ueberzeugung, daß das Geld nicht gestohlen oder verloren worden sein konnte. Der An zeigeerstatter gab schließlich zu, die Anzeige wider besseres Wissen erstattet zu haben, um auf diese Weise der Erfüllung zivilrechtlicher Verbindlichkeiten zu entgehen. Penig. Immer noch Wassermangel. Die in großen Teilen des Erzgebirges immer noch anhaltende Trockenheit wirkt sich in Kaufungen besonders nachteilig aus. Mehrere Brunnen und Teiche' sind bereits ausgetrocknet. Die Wasserversorgung kann nur dadurch aufrechterhalten werden, daß das Wasser mit Fässern aus einem entlegenen Waldquell geholt wird. An alle MetWtzulWeWsängtt der LAS im Bezirk Sachse« Die mit dem 30. September 1934 beendete Umorgani- sation der Deutschen Arbeitsfront nnd die damit verbun dene Auflösung der bisherigen Geschäftsstellen der Reichsbetriebsgemeinschaften (frühere Verbände) hat es mit sich gebracht, daß alle Unterstützungsempfänger um gehend einen neuen Antrag auszufüllen haben. Es wird dadurch zwar in der Weiterzahlung der Unterstützungen eine Verzögerung von einige« Tagen eintreten, wir erwarten jedoch von allen in Frage kom mende« Volksgenossen, daß sie den besonderen Umstän den Rechnung tragen und sich deshalb sofort an die zu ständige Ortsgruppen-GeschSftsstcllc der Deutschen Ar beitsfront wenden, um dort das Antragformular auszu- süllen. Der Stabslefter der PO, Pg. Dr. Ley, hat verfügt, daß die erworbenen Rechte voll nnd ganz aufrechterhalten bleiben. Wenn alfo im Zusammenhang mit der in den erste« Lage« eintretende« Verzögerung anderslautende Behauptungen aufgestellt werde« sollten, so sind dies Lüge« übelster Art, denen die Mitglieder der Deutschen Arbeits front ünk das Energischste emgegetiMrettn habe«. Deutsche Arbeitsfront, Bezirtswnltung Sachsen, <M.): Peitsch. Besserer Rundsunlemvsmlg A der vberlausltz Errichtung eines Zwischensenders bei Reichenbach In den nächsten Wochen soll mit dem Bau eines Rund funkzwischensenders in Reichenbach begonnen werden; das Postamt Reichenbach und die Stadtgemeinde leisten in Ver bindung mit dem Reichspostaml die notwendigen Vor arbeiten. Die Senderanlage soll auf einem der Stadt Reichenbach gehörenden Gelände an der Staatsstraße nach Görlitz errichtet werden. Die Verhandlungen über den An kauf dieses Grundstückes durch die Reichspost schweben noch. Durch die Errichtung des Awischensenders, der zunächst die Rundfunkübertragungen aus München und Frankfurt a. M. übernehmen soll, hofft man, die Empfangsverhältnlsfe in der Oberlausitz wesentlich zu verbessern. Das Geständnis des Lustmörders Der Mörder der elf Jahre alten Tochter Hanna Sieg- ' linde des Schlossers Stets aus Leipzig-Leutzsch, der acht unddreißig Jahre alte Fürsorgeempfänger Bruno Nietzsch mann, legte trotz des belastenden Beweismaterials erst nach hartnäckigem Leugnen ein Geständnis ab. Er gab an, das Kind gegen 19 Uhr in der Schlageterstraße angesprochen zu haben, um für ihn eine Besorgung zu erledigen. Das Mäd chen iei auch mit ihm in seine Wohnung gegangen. Dort habe er es auf sein Bett geworfen, ihm ein Kissen auf das Gesicht gedrückt und es vergewaltigt. Dann habe er die anscheinend Tote auf das Sofa gelegt. Am nächsten Mor gen habe er den Leichnam in ein Stück Flauschstofs und in eine Wagenplane gepackt, in einen Sack gesteckt, verschnürt und in den Keller geschasst, um sie am Abend wegzubringen; daran sei er durch seine kriminalpolizeiliche Festnahme verhindert worden. Der Tod des Kindes ist zweifellos durch Ersticken einaetreten. Der Mörder ist ein übelbeleumundeter Mensch, der wiederholt wegen Sittlichkeitsverbrechen vorbestraft worden ist. Die Polizei wurde auf ihn aufmerksam, als eine Mutter Anzeige erstattete, daß ihr Kind von einem Mann in der Schlageterstraße verfolgt worden sei. Da die Beschreibung dieses Mannes auf Nietzschmann patzte, schritt man sofort zu seiner Verhaftung. Verordnungen des Gaujägermeisters (lpr.) Der Gaujägermeister von Sachse« hat auf Grund von Z 5, Abs. 2, des Sächsischen Jagdgesetzes vom 1. Juli 1925 folgendes bestimmt: Schuh des Uhus Wer bei Inkrafttreten dieser Verordnung einen leben den Uhu in Sachsen zu Jagdzwecken oder zum Verkauf vor rätig hält, hat dies innerhalb von vierzehn Tagen dem zuständigen Kreisjägermeister anzuzeigen. Wer einen leben den Uhu erwirbt, hat dies innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Kreisjägermeister unter Beifügung eines Ur- sprungszeugniffes, aus dem der Vorbesitzer, dessen Anschrift sowie Zeitpunkt und Art der Erwerbung (Kauf usw.) her vorgeht, anzuzeigen. Wenn ein Uhu eingeht oder aus seinem Gewahrsam entweicht, ohne wieder eingefangen zu werden, so ist dies umgehend dem zuständigen Kreisjägermeister mitzuteilen. Zuwiderhandlungen werden gemäß Z 52, Abs. 1, des Sächsischen Jagdgesetzes mit Geldstrafe bis zu 150 oder mit Haft bestraft. Abschuß von Rehwild ' Die Schußzeit für weibliches Rehwild und Kitzböcke wird aus die Zeit vom 16. Oktober bis 31. Dezember aus gedehnt. Der Abschuß ist nur auf Grund und im Rahmen eines Abschußplanes zulässig. Vordrucke für den Abschuß- plan sind bei den Kreisjägermeistern zu haben. Die Abschuß- nläne sind oom Jagdausübungsberechtigten bis spätestens 10. Oktober beim zuständigen Kreisjägermeister «inzureicben; bevor dieser den Abschlußplan genehmigt hat, darf mit dem Abschuß nicht begonnen werden. Ueber den Abschuß ist auf der Rückseite des Abschußplanes eine Liste zu führen; sie ist dem Kreisjägermeister oder dessen Beauftragten auf Ver langen vorzülegen. Für die Staatsforstreoiere gelten die bereits von der Landesforstdirektion getroffenen Anordnun gen. Ls ist verbotchr, beim Abschuß von Rehwild Flinten laufgeschoße (z. B. Brennecke) aus Gewehren zu verwenden, die nur aus Flintenläufen bestehen. Es sind also nur Büchsflinten, Drillinge und andere Gewehre, die wenigstens einen Kugellauf aufweisen, hierfür zulässig. Zagdverpachtungen Der Gaujägermeister von Sachsen hat ferner auf Grund von Z 66, Abs. 1, des Reichsjagdgesetzes vom 3. Juli 1934 mit Zustimmung des Reichsjägermeisters verboten, Jagden, die durch Kündigung der Pachtverträge zufolge der Ver ordnung des Wirtsch'aftsminlsteriums vom 21. August 1934 (VBL I, S. 299) freigeworden sind, vor dem 15. Januar < 1935 zu verpachten. _