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Ein Slrassreiheitsgesetz. Berlin. 9. August. Aus Anlab der Vereinigung des Amtes des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanz lers und des damit vollzogenen Ueberganges der bisherigen Befugnisse des Reichspräsi denten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler hat die Reichsregierung ein Straf freiheitsgesetz beschlossen, das heute im Reichsgesetz blatt veröffentlicht wird. Das Gesetz enthält eine allgemeine Amnestie und eine Amnestie für bestimmte Gruppen politischer Verfehlungen. Durch die allgemeine Amnestie werden ohne Rücksicht auf die Art der Straftat alle Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten und Geldstrafen bis zn 1000 NM. er lassen. wenn der Verurteilte bei der Begehung der Tat unbestraft oder nur unerheblich vorbestraft war. Freiheits strafen bis zu drei Monaten und Geldstrafen bis zu MV NM. werden auch Vorbestraften erlassen. Unter denselben Voraussetzungen, unter denen der Straferlaß eintritt, wer den auch anhängige Verfahre» niederge schlagen. wenn die Tat vor dem 2. August 1934 began gen ist. dem Tage des Ablebens des Reichspräsidenten von Hindenburg und des Ueberganges seiner Befugnisse auf den Führer. Die politischen Straftaten, für die Straffreiheit in Ge stalt von Straferlaß und Niederschlagung gewährt werden: Beleidigungen des Führers und Reichskanzlers. Solche durch Wort oder Schrift begangene Verfehlun gen gegen das Wohl oder das Ansehen des Reiches, die nicht aus staatsfeindlicher Gesinnung entsprungen sind. Straftaten, zu denen sich der Täter durch Uebereifer im Kampfe für den nationalsozialistischen Gedanken hat Hinreißen lassen. Sonstige Beleidigungen und Körperverletzungen im politischen Meinungsstreit. Auch hier ist als Stichtag bestimmt, daß die Tat vor dem 2. August begangen sein muß. Ausgenommen von der Amnestierung sind Hochverrat, Landesverrat und Verrat militärischer Geheimnisse, alle Verbrechen gegen das Leben, Sprengstoffverbrechen» wenn ein Mensch getötet oder verletzt worden ist und alle Taten, bei denen die Art der Ausführung oder die Beweggründe eine gemeine Gesinnung erkennen lassen. Eine Ausführungsanweifung des Reichsministers für Justiz, die Vorschriften für die Strafanstalten, die Strafvoll streckungsbehörden enthält, wird in der morgen erscheinen den Nummer der „Deutschen Justiz" veröffentlicht. Im Zusammenhang mit der Verkündung des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit bom 7. Au gust 1934 hat der Führer und Reichskanzler durch Erlaß an die Landesregierungen verfügt, daß auch sämtliche Fälle von Schutzhaft einer beschleunigten Nach prüfung unterzogen werden und die Entlassung aus der Schutzhaft erfolgen soll, wenn der Anlaß für die Verhängung geringfügig oder wenn nach der Dauer der Haft und der Wesensart des Häftlings erwartet werden kann, daß dieser sich dem nationalsozialistischen Staat und seine» Organen gegenüber künftig nicht mehr feindselig verhalten wird. Dabei hat der Führer und Reichskanzler ausdrücklich betont, daß auch diejenige» Fälle, i» denen die Schutzhaft im Zusammenhang mit der Aktion vom 3». Juni 1934 verhängt worden ist, wohlwollend nach geprüft werden sollen. Aufruf Franz Seldtes zum 19. August. Sagt freudig ja! Berlin, 9. Aug. Der Führer der NS. Deutschen Front kämpferbundes (Stahlhelm), Reichsarbeitsminister Seldte, erläßt zum 19. August folgenden Aufruf: Tiefbewegten Herzens haben wir den Reichspräsiden ten Eeneralfeldmarschall von Hindenburg, den Vater des Vaterlandes, zur letzten Ruhe in Tannenberg geleitet. Mehr denn je heißt es jetzt für die ganze Nation, einig wie ein Mann zusammenzustehen und so den Willen des Verewigten zu verwirklichen. Am 19. August appelliert der Führer an das ganze deutsche Volk, ob es die von der Reichsregierung beschlossene Vereinigung der Aemter des Reichspräsidenten und Reichskanzlers und den Uebergang der Amtsbefugnisse des dahingegangenen Reichspräsiden ten Generalfeldmarschalls von Hindenburg auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler billigt. Das Schicksal hat dem deutschen Volk in Adolf Hitler den würdigsten Nach folger unseres Marschallpräsidenten geschenkt. Für uns, meine Kameraden des NSDFV. (Stahlhelm) steht es fest, wie wir am 19. August stimmen. Wir übertragen, wie ich den Kameraden vom Ehrenbataillon des Bundes am Tan nenbergdenkmal zurief, das Gelöbnis, das wir einst unse rem Schirmherrn, dem Reichspräsidenten und Generalfeld marschall von Hindenburg, geleistet haben, auf den Führer. Aber über den Kreis des Bundes hinaus wende ich mich heute als alter Frontsoldat an alle deutschen Volksgenossen und ermahne sie im Geiste Hindenburgs: Seid einig! Steht zusammeen! Sagt Ja, sagt freudig Ja dem Führer, auf dessen Schultern künfig alle Verant wortung für Deutschland gebürdet ist! Deutschland kann in der Welt nur bestehen, wenn es einig ist. Deutschland wird in der Welt bestehen, weil es einig ist. Front Heil Hitler! Franz Seldte. Vundesführer des NSDFB. (Stahlhelm). W glotze« MsomlNW des MWomchs. Uebertragung auf die Sender. Die Reichspropagandaleitung gibt bekannt: Die großen Versammlungen des Wahlkampfes, die auf Einzelsender übertragen werden, sind nunmehr von der Reich «Propaganda leitu n g der NSDAP, festgelegt. Demnach sprechen: Am Montag, dem 13. August: Pg. Reichsminister Dr. Goebbels in Berlin über den Reichssender Berlin und den Deutschlandsender (für die Gaue Groß-Berlin, Kurmark, Magdeburg-Anhalt, Pommern und Mecklen burg). Pg. Minister Göring in München über den Reichs sender München (für die Gaue München-Oberbayern, Schwaben, Mittelfranken, Unterfranken, Bayrische Ost mark). Pg. Reichsminister Dr. Frick in Köln über den Reichs sender Köln (für die Gaue Köln-Aachen, Koblenz-Trier, Düsseldorf, Essen, Westfalen-Süd, Westfalen-Nord, Weser-Ems). Der Stellvertreter des Führers, Pg. Heß, in Breslau über den Reichssender Breslau (für die Gaue Ober-, Mittel- und Niederschlesien). Am Mittwoch, dem 15. August: Der Chef des Stabes, Pg. Lutze, in Königsberg über den Reichsfender Königs berg (für die Gaue Ostpreußen). Pg. Reichsminister Rust in Hannover über den Reichs sender Hamburg (für die Gaue Hamburg, Südhanno ver, Osthannover, Schleswig-Holstein). Der Führer der Deutschen Arbeitsfront, Pg. Dr. Ley, in Chemnitz über den Reichsfender Leipzig (für die Gaue Sachsen, Thüringen, HaÜe-Merseburg>. Pg. Reichsminister Kerrl in Frankfurt a. M. über den Reichsfender Frankfurt (für die Gaue Hessen- Nassau, Kurhessen). Pg. Reichsmintster Darre in Stuttgart über den Reichssender Stuttgart (für die Gaue Baden, Würt temberg, Rheinpfalz). Am Freitag, dem 17. August: Der Führer aus Berlin mit Uebertragung aus alle deutschen Sender. Die Reden, die auf Einzelsender übertragen werden, sollen von der Bevölkerung im Hausempfang abgehört werden. Lediglich für die Rede des Führers werden noch nähere Angaben der Reichspropagandaleitung, Abteilung Rundfunk, für den Gemeinfchaftsempfang angeordnet. (gez.) Dr. Goebbels, Reichspropagandaleiter der NSDAP. Kein Gemeinschaftsempsang am 13. August in Sachsen. Entgegen einer ans Berlin gebrachten Meldung wird mitgeteilt, daß am Montag, dem 13. August, kein Gemein schaftsempfang für Sachsen stattfindet. Die Bevölkerung nimmt daher an den angesetzten örtlichen Veranstaltungen und Versammlungen der NSDAP, teil. irtschastseinigung Danzigs mit Polen. Wichtige Abkommen unterzeichnet. Danzig, 9. August. Nachdem bereits vor Jahresfrist durch das Danzig-polnische Hafenabkommen der Anfang zu einer Vereinigung der zwischen den beiden Staaten vor handenen Verhandlungen gemacht worden war, ist es nun mehr gelungen, eine Verständigung über den Gesamtkom plex der Danzig-polnischen Wirtschaftsbeziehungen herbei zuführen. Durch eine Reihe von Abkommen wird der Zoll- und Wirtschaftskampf zwischen Danzig und Polen beseitigt und endlich ein freier Wirtschaftsverkehr zwischen den bei den durch eine Zollunion der wirtschaftlich miteinander ver knüpften Staaten ermöglicht. lieber die Unterzeichnung dieser Verträge geben die Danziger und die polnische Regierung folgendes gemein same Kommunique heraus: Am 6. August wurden in Danzig eine Reihe von Ab kommen zwischen dem Senat der Freien Stadt Danzig und der polnischen Regierung unterzeichnet, und zwar: 1. das Abkommen über die Regelung verschiedener Zoll angelegenheiten,' 2. das Abkommen über die Beteiligung Danzigs an dem polnischen Einfuhrkontingent) 3. das Abkommen über den Verkehr mit Lebensmitteln; 4. das Veterinärabkommen; 5. das Pflanzenschutzabkommen; 6. das Uebereinkommen über den Absatz polnischer land wirtschaftlicher Erzeugnisse im Zusammenhang mit der Danziger Marktregulierung mit vielen dazuge hörigen Aüsführungsprotokollen und -bestimmungen. Diese Abkommen, die nach mehrmonatigen Verhand lungen zustandegekommen sind, sind der Ausdruck des bei derseitigen Wunsches, eine engere Verflechtung und Zusam menarbeit des Danziger und polnischen Wirtschaftslebens zu erreichen. Insbesondere verdient hervorgehoben zu wer den, daß die Abkommen den freien Warenverkehr zwischen Danziger und polnischem Gebiet wieder Herstellen. Durch die Anlehnung Danzigs an das Kontingent system Polens ist der Fortfall der bisher vorgenommenen Wirtschaftskontrolle erreicht. Bei dem Abschluß des Ab kommens über die Zollangelegenheiten ist der Wunsch maß gebend gewesen, durch die Regelung einer Reihe von Zwi schenfragen die Atmosphäre des Vertrauens und die Ein heitlichkeit des Wirtschaftsgebietes zu verstärken. Bukare '"I der Str * Tod V? em voi Wieder 54000 Arbeitslose web Wie bereits kurz gemeldet, ist die gegenüber dem Vormonat erneut um rund o4vv gegangen. Da fast 70600 Nvtstandsarbeiter znp Entlw> F,. kommen sind, weil eine weitere Einschränkung ", - übergehende Einstellung der Notstandsarbeiten o» rung des Kräftebedarfs für die Ernteeinbrmgumt - erschien, ist die Abnahme in dieser Größenordnu ng,: ders bedeutsam. Die Bekämpfung der ArbettslA^ Großstädten und Jndustriebezirken hat weitere 9 Erfolge gezeitigt. So ist die Arbeitslosenziffer 'gf,- um rund 30000 zurückgegangen. Die übrigen gen uur geringe Wnahme, einzelne sogar eine ge W 1 reiner 2 >i-Ag. Arten l Alinqs L'«» von t 8°tr n Üeber woll der L"' Di' »i d'MV 8 kaß N Avhr ge rach Men mi iN'f" bei K« de,, y"ße V?' M V5uer i inn Der Abschluß dieser Verträge wird trotz gewisser o geständnisse Danzigs auf dem Gebiete der Danzigers fuhrkontingente und der Danziger Zollverwaltung m < . zig mit großer Befriedigung begrüßt werden. Es ist Preisgabe Danziger Hoheitsrechte und unter Wahrung selbständigen Organisation der Danziger ZollverMU , gelungen, eine Regelung zu finden, die wirtschaftlich '. Belebung der Danziger Wirtschaft im freien Verkehr dem polnischen Absatzgebiet erwarten läßt und die pow den Schlußstein des friedlichen Ausgleiches zwischen - zig und Polen bedeutet. Von wesentlicher Bedeutung ist das Abkommen die Zollverwaltung und das Abkommen über die gung Danzigs an den polnischen Kontingenten.^ Frage der Zollverwaltung bestanden ursprünglich.'M,, ordentlich weitgehende Forderungen Polens in MM wie sachlicher Hinsicht, die auf völlige Eingliederung Danziger Zollverwaltung in die polnische Zollverww . hinausliefen und daher für Danzig unannehmbar w> , Unter beiderseitigem Entgegenkommen ist nunnreyr Vereinbarung getroffen worden, die für beide Mie friedigend ist. , In der Frage der Einfuhrkontingente hat DarW. > die Dauer des Abkommens — sämtliche Abkommenl zunächst auf zwei Jahre abgeschlossen — auf die w'" tragsmüßig zustehenden Eigenbedarfskontingente verM Dafür wird Polen Danzig prozentual genau stMA Anteile an den gesamten polnischen EinfuhrkontmM^ zubilligen. Außerdem ist vorgesehen, daß DmW ,, Waren, deren Einfuhr in Polen verboten ist, bew^ Sonderkontingente erhält. Das Abkommen tritt l" , am 1. September in Kraft. Mit diesem Tage fallen liche Beschränkungen, die an der polnischen Grenze Danzig-polnischen Wirtschaftsverkehr bisher behindert^ ten, vor allem durch die von den polnischen Z»», (euren ausgeübte Wirtschaftskontrolle, die eine Aini, Danziger Waren nach Polen bisher nahezu völlig,^ band Der diplomatische Vertreter Polens in Danzig nister Papee, hat am 6. August ausdrücklich eine gehende Erklärung abgegeben, die in dem gemAM' Kommunique nochmals wiederholt wird. Das Abkom . über die Danziger Marktregulierung läuft darauf daß Polen sich mit den Danziger Maßnahmen zum v landwirtschaftlicher Erzeugnisse einverstanden erklärt « für Danzig sich zur Abnahme bestimmter polnischer ve mittelkontingente verpflichtet. Abschluß eines deutsch-sowjetrussis^ Wirtschaftsprotokolls. Berlin, 10. August. Im Reichswirtschafts»'^,. rium haben auf Grund des deutsch-sowjetrnssische" schastsprotokolls vom 20. März dieses Jahres mit - tretern der Handelsvertretung der UdSSR. Berhandlv^ über die Abnahme sowjetrussischer Waren stattzcü^,, Diese Verhandlungen haben zum Abschluß eines 1''. kolls geführt, welches am 8. August unterzeichnet d e n ist. Wager Anblicke ü?°in 't-rcinan M. waren ^'lomete ?.viemank Ar bishi '"'S- gerä >greiü Zn-bhaft M WWmmWr SM dm Berlin, 10. August. Aus Anlaß des erfolgreich^^ schlusses der Deutschen Kampfspiele 1934 richtet der innenminister Dr. F r i ck ein Schreiben an den ReMM' fllhrer vonTschammerundOsten.in dem er ° seine besondere Anerkennung für die bisher geleistet j,! beit ausspricht. In dem Schreiben heißt es weiter anderem: r-F „Der erfolgreiche Verlauf der Deutschen 1934 hat nach der grundsätzlichen Seite gezeigt, datz aaF Ihnen geleitete deutsche Turn- und Sportbewegung " im neuen Staat obliegende Hauptaufgabe erfüllt, . dem Geist des Dritten Reiches in der Kraft »^ Volkes eine dauernde Grundlage zu schaffen- - Tie bei Len Kampfspielen erzielten beachtlichen haben erwiesen, daß die vom Nationalismus in "9 dergrund gerückte Pflege des Gemeinschaftsgedanleu F auf dem Gebiete des Sports unentbehrliche ErzielUM ^ Einzelleistungen in keiner Weise hindert. Der im M r»' der Kampfspiele von Ihnen einberufene KouE^ Reichesbundes für Leistungen hat die Grundlage M F schaffen, bei aller Betonung einer einheitliche» a ßfi Führung durch entsprechend fachliche und räumlE^ derung eine organische Entwicklung der deutsche» U und Sportbewegung im Sinne des neuen St"" sichern HlllM-lW-ÜWs Wml am 15. Berlin, 9. August. Die Ankündigung eines 9'^ Tage-Kampfes gegen Materialvergeudung hat ' deutschen Landen ein gewaltiges Echo gefuum'F^ Kampfbeginn mußte, da täglich zahlreiche Am»?' eingehen, wie das NdZ. meldet, auf den 15. AE schoben werden. In ähnlicher Weise verschieben die übrigen Termine des Hundert-Tage-Kampst»' gegen Gedankenlosigkeit, gegen fehlerhafte PlanwM Eigennutz und übertriebene Qualitätsansprüche M-L Wesen des Hundert-Tage-Kampses, sein Ziel eim iß rung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe und dm.F. Hebung der gesamten Volkswirtschaft. Vor es sich im gegenwärtigen Augenblick darnm, derPi aller jener Rohstoffe vorzubeugen, die wir aus v' ch land beziehen müssen. Auch kleinste Ersparnisse W F größter Bedeutung für die Volkswirtschaft., stw Kr, die inländischen Rohstoffe und der unwirtschastlmM rialverbrauch überhaupt werden in den Kampf en .^, Nm nicht nur die Punkte zu erfassen, die von obe»-ß, k' werden können, sondern gerade auch die Kleinlgku täglichen Arbeitsablaufes, soll auch die GefM^ (eiligt werden. Für gute Vorschläge sollen die / leitungen Geldprämien und zufätzliche Urlaubs»^ setzen.' Nau ^segelt Eil. <>n ^'gkei da. I-Woll «ch ° Noch K '«»A un ganze ^rem ^ani. >aie der nr Entlass! Mnen iß Bon dl öffentlic N um 3i AOl, am Fürst Ennittlung ^Uiüber r ?n> Sticht End, ^usamtl