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Letzte Nachrichten^ In unmittelbarem Anschluß an die Darlegungen des Reichswirtschaftsministers beschäftigte sich ReMflnanzminilter Graz Schwerin-Krofigl mit den Steuergutscheinen. Läßt es sich, fragte der Minister, finanzpolitisch vertreten, die Jahre 1934 bis 1938 vorweg zu belasten, die Jahre, in denen ja die Steuergutscheme zur Zahlung von Steuern angenommen werden müssen? Ist es nicht umso leichtsinniger, als das laufende Etatsjahr mit starken Fehlbeträgen in den Etats der Oeffentlichen Hand abschließen dürfte? Ich glaube umgekehrt, daß gerade diese drohenden Fehlbeträgen zu dem Vorgehen zwingen, wie es die Reichsregierung in der neuen Verordnung vorsieht. Durch Steuererhöhung und Ausgabensenkung würde nur der Kreis lauf in Bewegung gesetzt der über weitere Schrumpfung immer wieder zum Einnahmenrückgang und zur Erhöhung der Arbeitslosenausgaben fuhrt. Eine endgültige Sanierung der öffentlichen Etats kann nur erzielt werden, wenn durch Belebung der Wirtschaft das Steueraufkommen sich hebt und die unproduktiven Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung sich senken. Man kommt daher zu einer Sanierung des Etats nicht auf dem Wege einer Belastung, sondern nur auf dem Wege einer Entlastung der Wirtschaft. Es wird in den Jah ren 1934/38 leichter sein, die Ausfälle an Barzahlungen, die durch die Annahme der Steuergutscheine eintreten, auszu gleichen, als wenn durch die Fortsetzung des Schrumpfungs prozesses die Grundlage für künftige Steuereingänge völlig zerstört würden. Wir haben in der heutigen Verordnung ein Wirtschafts programm vor uns, das zum ersten Mal im Gegensatz zu den bisherigen Notverordnungen keine neuen Belastungen, son dern im Gegenteil durchgreifende Entlastungen bringt. Weitere Erläuterungen Die Wirkschaftsmaßnahmen werden von maßgebender Keile als ein konzentrisches Zusammenwirken aller Ressorts der Reichsregierung gegen die Arbeitslosigkeit bezeichnet. Die einzige Frage ist, ob der gegenwärtige Zeitpunkt richtig ist. Das wird von den verantwortlichen Stellen bejaht. Man führt dafür vor allem ins Feld, daß der Vertrag von Lausanne eine sehr viel wertvollere Voraussetzung für die wirtschaftliche Wiederbelebung sei. als man ihn bisher in Deutschland bewertete, und daß weiter eine ganze Reihe von Anzeichen dafür spricht, daß sich in der Weltwirtschaft ein UmiÄKUNN anbühnt. In diesem Luaenblick sreita Li« Reicks, regierung mit einer Anzahl von Maßnahmen ein: sie entlaste die Wirtschaft, sie gebe ihr mit den Steuergutscheinen außer dem die Möglichkeit zu größerer Kreditschöpfung, sie helfe ihr weiter durch eine elastischere Gestaltung der Tarife und fchließlich durch die öffentlichen Mittel, die für die Arbeits beschaffung zur Verfügung gestellt werden. Das sei fünfmal so viel, als ursprünglich gedacht war. < Die drei Viertel Milliarden, von denen in dem Kommu nique die Rede ist, setzen sich folgendermaßen zusammen: Aus den 135 Millionen, die zunächst für Straßenbauten. Wasserstraßen und Meliorationen bewilligt waren; dazu kommen die 200 Millionen, die die gegenwärtige Reichsre gierung für ihr Arbeitsbeschaffungsprogramm äusgeworfen hatte, ferner die 50 Millionen für Hausreparaturen und end lich 170 bis 200 Millionen, die die Reichsbahn aus der Be förderungssteuer spart und in Aufträge umwandelt. Die Post hat 60 Millionen für die gleichen Zwecke ausgeworfen, deren Finanzierung auch schon gesichert ist. Das macht eine Summe aus, die zwischen 600 und 650 Millionen liegt. Der Rest be steht aus Aufträgen, die augenblicklich noch beraten werden. Vermehrung und Erhaltung der Ardelts« gelegenheiten Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung vom 14. Juni 1932 und der Verordnung für Belebung der Wirtschaft vom 4. September hat die Reichsregierung eine Verordnung erlassen, die in drei Teilen insgesamt dreizehn Paragraphen umfaßt. Teil I bestimmt u. a.: Werden in einem Betrieb oder in einer Betriebsabteilung mehr Arbeiter beschäftigt als am 15. August oder im Durchschnitt der Monate Juni, Juli und August 1932, so ist der Arbeitgeber ohne Aenderung des Ar beitsvertrages berechtigt, während der Dauer der Erhöhung der Arbeiterzahl, jedoch nicht für die Zeit vor dem 15. Sep tember 1932, die jeweiligen tarifvertraglich enLohn- sätze für die 31. bis 40. Wochenarbeitsstunde zu unter- f ch r e i t e n. Die zulässige Unterschreitung beträgt während einer Vermehrung der Arbeiterzahl von mindestens 5 v. H.: 10 v. H.; mindestens 10 v. H.: 20 v. H.; mindestens 15 o. H.: 30 v. H.; mindestens 20 v. H.: 40 v. H.; mindestens 25 v. H.: 50 v. H. Entsprechendes gilt bei Erhöhung der Zahl der Angestellten für die Gehaltssätze. Diese Vorschrift gilt im allgemeinen nicht für gewerbliche Betriebe, die regelmäßig nur während einer bestimmten Zeit des Jahres oder in einer bestimmten Jahreszeit außergewöhn lich verstärkt arbeiten, wenn diese Zeit in die Monate Sep tember bis März fällt. Werden in einem landwirtschaftlichen Be trieb im Monatsdurchschnitt mehr Arbeiter beschäftigt als in dem entsprechenden Monat des Vorjahres, so ist der Ar beitgeber ohne Aenderung des Arbeitsvertrages berechtigt, für diesen Monat, jedoch nicht für die Zeit vor dem 15. Sep tember 1932, die jeweiligen tarifvertraglichen Lohnsätze zu unterschreiten, und zwar bei einer Vermehrung der Arbeiter zahl von mindestens 5 o. H.: 2 v. H.; mindestens 10 v. H.: 4 v. H.; mindestens 15 v. H.: 6 v. H.; mindestens 20 v. H.: 8 v. H.; mindestens 25 v. H.: 10 v. H. Bei Arbeitern, deren tarifvertragliche Sachbezüge dem Werte nach die tariflichen Lohnsätze übersteigen, verdoppeln sich die Hundertsätze der zusässigen Unterschreitung. Entsprechendes gilt bei Erhöhung oer Zahl der Angestellten für die Gehaltssätze. Teil II, der sich mit der „Erhaltung gefährdeter Betriebe" befaßt, besagt u. a.: Gefährdet die Erfüllung der dem Arbeitgeber obliegen den tarifvertraglichen Verpflichtung die Weiterführung eines Betriebes oder seine Wiederaufnahme infolge besonderer Um stände, so kann der Schlichter den Arbeitgeber ermächtigen, die tarifvertraglichen Lohn- und Gehaltssätze in bestimmtem Umfang ohne Aenderung des Arbeitsvertrages zu unter schreiten. Den Umfang der zulässigen Unterschreitung setzt der Schlichter fest. Er darf dabei nicht über 20 v. H. der tarif vertraglichen Lohn- und Gehaltssätze hinausgehen. Im Falle der Ermächtigung ist der Zeitpunkt festzustellen, mit dem sie wirksam wird. Die Ermächtigung kann befristet werden. Die Entscheidung des Schlichters ist bindend. Er ist berechtigt, bei Aenderung der Verhältnisse seine Entscheidung abzuän dern oder aufzuheben. Teil III enthält „gemeinsame Vorschriften" und verfügt u. a.: Die für die Betriebe geltenden Vorschriften gelten auch für die Verwaltung. Für die Durchführung dieser Verordnung ist der Schlich ter zuständig, in dessen Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Der Schlichter und seine Stellvertreter sind bei Durch führung der Verordnung als Beauftragte des Reichsarbeits ministers tätia und an keine Weikunaen aebunden. NTDAV zum Wirtslhaftsprogrumm Aus Anlaß der Einweihung des Braunen Hauses in Dresden, das den Namen „Gregor-Straßer-Haus" erhielt, fand am Sonabend auf dem Dresdensia-Sportplatz eine Mas senkundgebung der NSDAP statt, auf der vor etwa 10 000 Zuhörern der Reichstaasabgeordnete Gregor Straßer über die grundsätzliche Stellungnahme der NSDAP zu den augenblicklich wichtigen politischen Fragen sprach. Straßer wandte sich in erster Linie gegen die Regierung von Papen, die im Einverständnis mit dem Reichspräsiden ten nicht die klaren Folgerungen aus der Reichstagswahl gezogen habe und damit die hinter des A-SDAP stehenden vierzehn Millionen Wähler als überhaupt nicht vorhanden ansehe, während doch verfassungsmäßig die stärkste Partei die Führung haben solle. Die NSDAP werde es nicht zulas sen, daß man die Reichswehr zu innerpolitischen Experimen ten verwende; die Reichswehr habe wieder zu einem Volks heer zu werden. Dem Arbeitsbeschaffungsprogramm des Reichskanzlers stimmten die Nationalsozialisten in ihren Grundzügen zu, weil es auf nationalsozialistischen Ideen auf gebaut sei, aber sie wehrten sich mit aller Kraft dagegen, daß ihre Ideen durch eine Regierung in die Tat umgesetzt werden, hinter der nur eine ganz kleine Minderheit des Volkes stehe. Unter Hinweis auf die Einrichtung der Steueranrechnungs scheine stellte Straßer die Frage, was den dann geschehen solle, wenn nach zwei Jahren die deutsche Wirtschaft infolge des weiteren Darniederliegens der Weltwirtschaft nicht in der Lage sei, ihre Steuern zu entrichten, also nach zwei Jah ren beim Fälligwerden der Anrechnungsscheine Bareingänge nicht vorhanden seien? Der augenblickliche Erfolg der Anrech nungsscheine sei nur der, daß oie Wirtschaft ihre Bankschul den los würde und dadurch die Banken liquid, aber deshalb nur ein geringem Bruchteil der zwei Milliarden für die tat sächliche Arbeitsbeschaffung freigemacht würden. Die von der NSDAP vorgesehene Kreditausweitung würde unter staat licher Aufsicht bis auf den letzten Pfennig nur für Arbeits beschaffung verwendet werden, denn nur Arbeit schaffe Kapi tal. Strasser erklärte wörtlich: „Sind wir zwei Jahre an der Regierung gewesen, dann werden wir uns einem Staatsge- richlshof stellen, der über unser Leben entscheiden soll." Im Anschluß an die Kundgebung marschierten die SA und SS im Fackelzug vor das „Greg'or-Straßer-Haus". Die Kundgebung verlief ohne jede Störung. Dresdner Produktenbörse vom 5. September. Weizen neuer 213—218; Roggen neuer sächs. 163—168; Futter- und Jndustrie- gerste 162—172; Wintergerste neue 158—166; Sommergerste sächs. 180—195; Haser inl. neuer 110—147' Trockenjchnitzel 9,30—9,50; Futtermehl 12,50—13.50; Weizenkleic 9,50-9,80; Roggenkleie 9,60—10,80: Kaiser-Auszug 39—41: Bäckermundmehl 34—36! Jnlandswerzenmehl Auszug 37,25—39,25; Grieslermundmehl 24 bis 25,50: Weizennachmehl 21—22,50; Roggenmehl Type 60 Pro- zent 26,50-27,50. Dresdner Echlachtviehmarkt vom 5. September. Auftrieb: Ochsen 114, Bullen 402, Kühe 402, Färsen 78, Fresser 59, Käl ber 909, Schafe 888, Schweine 3163, zusammen 6015 Tiere. — Preis«: Ochsen 1 35—38, do 2 30—34. do 3 26—29, do 4 21-25; Bullen 1 30-33, do 2 24-28, do 3 20-23; Kühe 1 28-32, do 2 22—27, do 3 15—21, do 4 10—14; Färsen 1 32-35, do 2 25—31; Fresser ohne Notiz; Kälber 1 —, do 2 45—52, do 3 40—45, do 4 33—38; Schafe 1 —, do 2 36 40, do 3 30- 35, do 4 25—29; Schweine 1 46, do 2 45—46, do 3 43—45, do 4 42—43, do 5 40—41, do 7 Sauen 38—41. Geschäftsgang: langsam. lieber- stand: Ochsen 10. Bullen 42, Kühe 36, Kälber 4. Schafe 125, Schweine 70, Visrlsiirrstints Im 3M66 äss 6oststswoktö8; Ältestes beweist mit Irsus freuncllick sufgefsktciss^sue IVloclö , Lestnsiäorn bisriäarbsit IstauLwIrtsestaft U lN ö i-st 311 u N g Veveys vsutseiie lVIoöenrsitung Usters!! 14täg!g für 45 ?fg. 2ostn Ittmustsrdogsn für ssmtliestö Ssver — cksrVsrlsg kür 6is ?rsu Leipzig — Wsststr. 72 1 legende WäüeO und WeggendoifeElattep smö 638 fai-blgs Witrblstt Ml- dis „Immer mit cisr Teil »cllrsitsnki uns kür 6i« Tait." „kirre yuoils bsrrvrquicksnäsn krobsinnv." ^Üestontlicst eins rsieststsltigs silummsr. Vs» ^l'.^arismsnt kann jscksrrsit begonnen «srckon. 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Wlcitern HlllldWM Spreu- unü startMIKörbe empfiehlt in großer Auswahl Weither Kretzschmar Lausa. Arie bleiben bestimmt mein Kunde, wenn Sie einmal meine äußerst halt baren und doch spottbilligen Männer - Schmeiß - Kochen getragen haben. Bitte ver suchen Sie es einmal, der Gang lohnt sich, denn das Paar kostet nur SO Pfg. Kvge« Martin, Dresdnerstr. trauen-Verein. Dienstag, V. Septbr. findet abends punkt 8 Uhr im Roß der Vortrag der Verbandsvorsitzenden Frau von Carlowitz statt. Das Quartett des Kirchen chores wird den Abend durch einige Lieder verschönen. Im eigenen Interesse wird um recht zahlreiches Erscheinen gebeten der Hesamtvorsiaud. NB. Liederbücher mitbringen. Eingang durch den Garten, kleiner Saal, empfiehlt Luvkd»n6lvvA L. IM-HW in verschiedenen Aus führungen u. Preislagen Mo-Men empfiehlt 8 v ob b » o ä I n vA Nülile» NAm-MM hält sich besten- empföhle« Bestellung bitte im Voraus Sottkeävrv in verschiedenen Preislagen am Lager. LöviAsdrüok