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M. 287. Donnerstag, den 10. Dezember 1S31 84. Iahrg. «»nilrni«»' «!»«i-i »,«»»u v««»««»«, i-a« «» e<m»-«» v« v«t» »»u «4 mm b«»« L«i«ml-«i>pi3«»pa« I* «I »o <SamINm<m,«I,m Md «Ml-ges,»« «eddM^e 3«), ««4» 3». Nr dl« SV mm drUK PW«. «IdiEM, 3». «m»4N» »33, MU««»» »M« MM. aUmilpU« 3», mm>«, «3 «el-vsmoN. V^ksch«3»N,»e« i 0«Ipp, Nr. 1333«. »,«,l»»«.0I ««-»,«»«> »I«, ««»!<», Ar. M. m »nlhaNmd dl« ««Mch« »«»«»»I»ach,«s3, d«k «mkhmpimannschast Md de« «LUgeoMll * Bezirk,verband, Schwarzenbera, der Amtsgerichte in Au«/^LVßnitz/Schneeberg und Schwarzenberg, der Sladlrät« in SrUnhaln, Lößnitz, Meuslüdiel und Schneeberg, der SinanzSml« tu Au« und Schwarzenberg. Es «erd« «uberdem vervffenlltchtt «edanntmachung«, der SkadtrS!« zu Aue und Schwarzenberg und de« Amtsgericht« ,, Sohanngeorgenstodt. Verlag S. M. Sürlaer» «ur, Sachfe». »<ms»r«»«ri «M« 31 m» «1^ UHU» «ml Um) 44» v»««»«r« 1» S»»«»«»«, 331» vr3V«,s»M «»ßu»» Die neue Aolveror-nung. Preissenkung, Kerabsetzung -er Mlelen und Zinssätze, Erhöhung -er Umsatzsteuer, Lohn- un- Gehaltsahba«. Anisorm- un» Abzeichenverbot für -as ganze Reich. Der letzte Versuch. Mit.46 Druckseiten übertrifft die „4. Notverordnung zur Sicherung der Finanzen und zum Schutz des inneren Frie dens" an Umfang ihre Vorgängerinnen beträchtlich. Ihr In halt aber schlägt nach allem, was nunmehr in die Oeffentlich- keit gekommen ist, jeden bisher dagewesenen Rekord auf die sem Gebiete. Das ist kein Wunder, denn es handelt sich um einen zusammenfassenden, letzten Versuch, das wirtschaft liche Chaos in Deutschland zu meistern und die innerpolitischen Verhältnisse zu stabilisieren. Wieweit diese Ziele erreicht wer- den, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. In der Rund funkrede, die der Reichskanzler gewissermaßen zur Schmack- haftmachung des Gesetzeswerkes nach der Unterzeichnung durch den Reichspräsidenten hielt, hat er in einem anderen Zusam menhang vor Illusionen gewarnt. Wir meinen, daß sich, was die Notverordnung anlangt, wohl niemand große Illusionen macht. Denn ihr Erfolg hängt schließlich nicht von dem guten Willen der betroffenen deutschen Staatsbürger, sondern von Verhältnissen ab, auf welche das an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angelangte Reich unter seiner heutigen Führung wenig oder keinen Einfluß hat. » Das gilt sowohl für die wirtschaftlichen Bestimmungen der Notverordnung wie für die politischen. Zwischen der Sicherung des Reichshaushalts und der des inneren Friedens bestehen innige Zusammenhänge. Leider ist darauf der Kanz ler in seinen Ausführungen nicht näher eingegangen. Auch wäre zu wünschen gewesen, daß er nicht nur in innenpolitischer Beziehung die „eiserne Energie" angekündigt hätte, sondern daß er auch nach außen hin die Faust gezeigt und das Volk gegen die französische Erpresserpolitik aufgerufen hätte, die täglich nicht nur den Bestand des Reiches gefährdet, son dern auch die Ehre d.es deutschen Volkes in frechster Weise ver letzt. Wenn der Kanzler die Notverordnung schicksalsschwer nennt und in demselben Atemzug als ihren letzten Zweck die pünktliche Leistung der Zahlungen des Staates bezeichnet, so wird er damit in weiten Kreisen des Volkes auf wenig Ver ständnis stoßen, soweit damit die Tribute gemeint sind. Viel leicht wäre es auch den Ländern, welche die schwere Hand Frankreichs gleichfalls fühlen, willkommen gewesen, wenn Dr. Brüning die günstige Gelegenheit benutzt hätte, so etwas wie ein außenpolitisches Programm aufzustellen. * Der ungeheure Druck, unter welchen die neue Notverord nung das ausgcpreßtc Volk setzt, ist nur zu ertragen, wenn alle Strömungen im Volke mit einer gleichmäßig gerechten Behandlung rechnen können. Leider hat der Kanzler nicht den Eindruck zu vermeiden vermocht, daß das Objekt der „uner bittlichen Strenge", die „auch nicht vor dem Ausnahmezustand zurückschrecken werde", in erster Linie die nationale Oppo sition sein werde. Es ist auffällig, wie wenig er sich in seiner Rede mit der Linken und wie sehr er sich mit der Rechten be faßte. Mit den Anspielungen auf Traumbilder, Wunschgebilde und unklare Gefühle, sowie mit dem Hinweis aus Illegalität und Nachepläne ist er über die Grenze dessen, was erträglich scheint, hinausgegangen. Schließlich ist es doch eine von Tag zu Tag wachsende Majorität und sind es nicht die schlechtesten Deutschen, die er damit treffen wollte. Wenn auch in den Zeiten der Notverordnungs-Diktate von der Demokratie keine Rede mehr ist, die angeblich die Grundlage der Neichsver- fassung sein soll, so hätte der Kanzler doch den Anschein der einseitigen Stellungnahme vermeiden sollen. Schon deshalb, weil man leicht auf den Gedanken kommen könnte, daß es taktische Erwägungen sind, die dazu die Veranlassung ge- geben haben. Weiß doch jedermann, daß die Negierung eine Mehrheit braucht, welche im Aeltestenrat die Einberufung des Reichstags verhindert, oder, gelingt das nicht, im Plenum des Parlaments auch diese Notverordnung rettet. * Die scharfen Bestimmungen des politischen Teils der Der- ordnung bestärken z. T. gleichfalls den Eindruck, als ob durch sie bas Einverständnis der Sozialdemokratie erkauft worden sei. Die Inhaltsangabe. Berlin, 8. Ne«. Di« neu« „Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zurSicherungvonWirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Frie dens" gliedert sich in neun Teile. Sie enthalt u. a. folgende Bestimmungen: Preis- un- Zinssenkung. Die Preissenkung bei den sogenannten gebundenen Prei- sen soll in der Weise erfolgen, daß alle gebundenen Preise gegenüber dem Stande vom 1. Juli 1931 mitWir - kung vom 1. Januar 1932 nm 10 v. H. gesenkt sein müssen, widrigenfalls alle Preisabreden als nichtig gelten. Falls eine Senkung von 10 v. H. nicht ausreicht, so kann der Reichswirtschaftsminister in bestimmten Fällen weitere Senkungen veranlassen. Weiter tritt ab 1. Januar 1932 eine Senkung der Preise für Kohlen und für Kali um 10 v. H. ein. Der Preiskommissar erhält als seine Hauptaufgabe die Heberwachnng der Preisentwicklung. Zu diesem Zwecke erhält er weitgehende Machtbefugnisse. Gr darf unter anderem Geschäfte schließen, die den von ihm für erforderlich gehaltenen Maßnahmen nicht folgen. Die Zinssenkung soll in der Weise erfolgen, daß alle Zinsen f ü r f e st v e rzi usliche Papier«, Pfandbriefe, Hypotheken, Obligationen usw., wenn sie 8 v. H. betragen, auf sechs v. H. herabgesetzt werden, wenn sie niedriger sind, im Verhältnis 8 zu 6 v. H. Zinsen, die über 8 v. H. betragen, sollen auf 6 v. H. heruntergesetzt werden. Die Regierung ver spricht sich hiervon eine Besserung des Kursstandes der Papiere. Im Zusammenhang hiermit werden auch die bisherigen Steuerverzugszüsch läge mit Wirkung vom 1. Januar ausgehoben. Sie sollen künftig bei reinen Verzugszinsen (also wenn einfach ohne jede weitere Ankündigung nicht ge zahlt wird) 1 v. H. im Monat, sonst aber 5—8 v. H. im Jahre betragen. Im Zusammenhang hiermit wird die Freiheit auf dem Geldmarkt beschrankt werden. Der Reichsbank' kommissar soll bis zum 31. Dezember 1931 mit den Banken Vereinbarungen über die Höhe der Debetzinsen getroffen haben, was allgemein eine Herabsetz ungderLombard. und Spesenberechnungen zur Folge haben soll. WvhmmgSMlrlschM. Der G e l d e n t w e r t u u g s an s gle i ch bei bebauten Grundstücke» besteht darin, daß d!« H a u s z i n s st e n e r um 20 v. H. gesenkt werden soll. Vom 1. April 1935 ab soll die Hanszinsstener weiter ermäßigt werden, bis sie schließlich am 1. April 1940 aufhort. Dies soll eine Senkung der Mieten der Altwohnnngen um 10 v. H. ermöglichen mit sofortiger Wirkung. Bei den Nenbaumie 1 en soll eine Senkung der Mieten um den Betrag eintveten, der durch die Senkung der Zinsen für Hypotheken ein gespart wird. So wird eine höhere Senkung bis zu 15 v. H. erfolgen können. Eine allgemeine Regelung ist jedoch nicht möglich mit Rücksicht auf die verschiedenartige Belastung der Grundstücke und den verschiedenartigen Zeitpunkt der Erbauung. Für teuere Mobnungen kann bei ungünstigen Mietverträge» zum 1. April 1932 gekündigt werden. Di« Hauszins st euer wird ablösbar gemacht, und zwar kann die Hanszinsstener mit dem dreieinhalbfachen Betrage der Iahresstcuer innerbalb der nächsten zweieinhalb Jahre abgelöst werden. Solche Mobnungen sind dann von d«r Hanszinsstener ganz und gar befreit. Deren Schutzformatlon, das Reichsbanner, kommt längst nicht mehr in Frage; was die Partei zu fürchten hat, sind in der Hauptsache die uniformierten Partei- und Wehrverbände auf der Rechten. Das allgemeine Verbot des Uniformtragens — das übrigens vom Standpunkt der Aufrechterhaltung der Ordnung sehr anfechtbar erscheint, denn es kann nur von Vorteil sein, wenn die Parteien klar zu erkennen sind — macht zwar einen paritätischen Eindruck, wirkt sich aber prak tisch als eine Liebesgabe an die SPD. aus. Die Herren Ge nossen glauben dadurch — auch hier handelt es sich um einen letzten Versuch — den Zerfall ihrer Partei aufzuhalten. Sie täuschen sich, denn schließlich ist es nicht die Uniform, sondern der unüberwindbare nationale Wille, welcher trotz aller not verordneten äußerlichen Beschränkungen den Marxismus über winden wird. G» Zwangsvollstreckung. Dkrs« Maßnahmen treten an die Stelle «kn« Ausdehnung der km Osthilfegebist getroffenen Maßnahmen auf den Westen. Sie sehen vor, daß ein« Zwangsvollstreckung für städtische Grundstücke nicht erfolgen darf, wenn die Versteigerung einer Verschleuderung gleich- käme. Dies wird als vorliegend angesehen, wenn das Ge bot unter 70 v. H. des Grundstückswertes bleibt. Für landwlrtschastlicheGrundstücke wird vor gesehen, daß sich der Grundstücksbesitzer unter! Zwangsverwal- tnng stellen darf, um eine Zwangsversteigerung ahuwenden. Sonstige wirtschaftliche Maßnahmen. Hier sind steuerliche Erleichterungen für die Auftei lung von großen Gesellschaften vorgesehen. Die Aufhebung der Mineralwassersteuev, die Aus prägung von Vierpfennigstücken sowie eine Reihe von Verwaltungsmaßnahmen, die in der Hauptsache technische« Natur sind. Sozialversicherung un- -fürforge. Hier handelt es sich bei den Krankenkassen um ein« Aenderung des Verhältnisses zwischen Aerzten und Kranken kaffe». In der Unfallversicherung ist eine BeseMgung der kleinsten Renten vorgesehen. ZnderInvalidenver- siche rung werden kleinere sachliche Aenderungen vorge nommen. Arbeitsrechtliche Vorschriften. Sämtlich« Lohn-und Gehaltstarife der Arbeiter und Angestellte« werden mit dem 30. April 1932 hinfällig. Alle Tarifverträge werden am Tage des Inkrast tretens de, Notverordnung gekündigt. Sämtliche Lohn- und Gehaltssätze werden auf den Stand vom 10. Januar 1927 herabgesetzt, jedoch soll die Kürzung nicht mehr als 10 v. H. betragen, wenn nach dem 1. Juli 1931 bereits eine Kürzung erfolgt war. War seit dem 1. Juli 1931 keine Kürzung erfolgt, so tritt eine Senkung um 15 v. H. «in, keinesfalls aber unter den Satz vom 10. Januar 1927. Diese Bestimmungen gelten aber nur für alle Löhne und Gehälter, die im Rahmen von tariflichen Ver einbarungen geschlossen wurden. Eine Ausnahme wird im Kohlenbergbau gemacht, wo eine sofortige Herabsetzung der Löhne um 10 v. H. erfolgt. Ueber Streitpunkte, die sich ergeben, kann der Schlichter angerufen werden. Sicherung -er Kaushalls. Zur Sicherung der Haushalte erfolgt eine allgemeine Erhöhung der Umsatzsteuern auf 2 v. H. Aus genommen von dieser Erhöhung sind Getreide, Mehl, Schrot und Backwaren. Betriebe, die mehr als eine Million Reichsmark Iahrcsnmsatz haben, zahlen eine erhöhte Um satzsteuer. Ferner wird eine Ausgleichs st euer auf Auslandswaren eingesührt, die ja von der deutschen Umsatzsteuer nicht betroffen waren. Hiervon werden jedoch Rohstoffe bis zu einem gewissen Grade ausgenommen. Im Zusammenhang hiermit ist die Einführung der Phasen- Pauschalierung vorgesehen. Die Zahlung Ler Einkommen- und Körper schaftssteuer wird um einen Monat vorverlegt. Neu eingeführt wird eine Kapitalflucht st euer. Personen, die am 31. März 1931 Relchsangehörige gewesen sind und in der Zeit danach und vor dem 1. Januar 1931 ihren inlän dischen Wohnsitz aufgegeben haben, haben ein« sogenannte Reichsflucht st euer zu entrichten. Sie be trägt ein Viertel ihres in Dentschland vor- handenen Vermögens. Wird diese Siener nicht ge zahlt, so wird hinter den Betreffenden ein Steuersteck, brief erlassen. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland würde er verhaftet und mit Gefängnis bestraft werden. Ferner ist die Einführung einer Börsenumsatz, steuer bei Kompensationsgeschäften vorgesehen. Zweck dieser Maßnahme ist, Geschäft« der Banken in sich zu er schweren und sie zur Rückkehr an die Börse zu veranlassen. Die Real st euern bei kleinen Gemeinden sollen zum Ausgleich der Haushalte erhöht werden dürfen. Die Beamtengehälter werden um 9 v. H., die Löhne der Arbeiter in Reich, Ländern und Ge meinden sowie die Gehälter der Angestellten «erden um 10 v. H. gekürzt. Die unterschiedliche Behandlung erklärt sich