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Nin« «m«t. ftlr dl. «lusnahm, dir tl-»l-m -m v»m«lch»I,l>m,i, r--< ,«»>, ,, dtMmmkr SKI, wir» ->»I »^«dm. mich M»I ftr dl, «lchll^l dir durch Fmispr«!« -ukm.d.i'ni vni»m. — tzar «»»g,d. «ii- »rl»»»! »,^«idkr S»rW»»» «dmilmml dl. S»Nsl- lrlluag Kin. vemnlworlim,. — U-Indr«bun-m d» S* I-ImoUN«»«» d^ründm drin.Anlprllch«. Lei g-dlung». «-r»» und Nondur» „Ilm Rabatt« al, nlcht omlnbarl. o-upIg.schtftdlKN«« l,, «lu<, Ldbal«. S»nkb«r- und Schwarz.ndtr«. Nr. 277. Sonnabend, den 28. November 1931. 84. Jahrg. Amtliche Anzeigen. Unter den Viehbeständen der Gutsbesitzer Friedrich Meyer, Nr. 73, und Paul Schneider, Nr. 69, beide in Raschau, ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Sperrbezirk tst nunmehr der ganze Ortsteil westlich der Hirtbriick. Beobach tungsgebiet und Gefahrenzone bleiben unverändert. (Vergl. Bekanntmachungen vom 11., 14., 17. und 24. November 1931, Nr. 265, 267, 270 und 274 des „E. B.") Die Amtshanptmannschast Schwarzenberg, den 27. Nov. 1931. In das Handelsregister des unterzeichneten Amtsgerichts ist eingetragen worden: am 6. November 1931: a) auf dem Blatte 144, die Firma C. M. Gärtner in Schwär- zenberg betr., daß die offene Handelsgesellschaft aufgelöst, der Buchdruckereibesitzer Richard Henneberg ausgeschieden ist und daß das Handelsgeschäft von dem Buchdruckereibesitzer Hugo Hartmann in Schwarzenberg als Einzelfirma unverändert weitergeführt wird, b) auf dem Blatte 838, die Firma Glückauf-Verlag Henne berg und Hartmann in Schwarzenberg betr., daß die offene Handelsgesellschaft aufgelöst, der Buchdruckereibesitzer Richard Henneberg ausgeschieden ist und daß das Handelsgeschäft von dem Buchdruckereibesitzer Hugo Hartinann in Schwarzenberg als Einzelfirma weitergeführt wird. Die Firma lautet künftig: Glückauf-Verlag Hugo Hart inann in Schwarzenberg, am 16. November 1931 auf dem Blatte 732, die Firma Scherfig und Kreutel, vorm. Ernst Hermann Scherfig in Bernsbach betr., daß die Firma erloschen ist. Amtsgericht Schwarzenberg, am 24. November 1931. Verkaufszeit an den Sonntagen vor Weihnachten. An den drei letzten Sonntagen vor dem Weihnachtsfeste (6., 13. und 20. Dezember 1931) ist in Aue der Geschäftsbetrieb und die Beschäftigung des Personals in allen offenen Ver kaufsstellen von 11 bis 18 Uhr gestattet. Dies gilt auch für den Christmarkt, der vom 13. bis 24. Dezember 1931 auf dem Marktplatze abgehalten wird. Aue, 25. Nov. 1931. Der Rat der Stadt, Polizeiamt. StMMkM SIMM. MMmHeiMNM. Dienstag, de« 1. Dezember 1931, vormittags 9 Uhr, i« der Gastwirtschaft von Kur» Poehsch, in Schwarzenberg. Stadlra« Schwarzenberg (Forstverwaltnng) 26. Novemb. 1931 245* Nadelholzstämme 208 . 48 4 194 Nadelholzklvhe 25 Eichmklötze 10—14 cm Miltenstärke 3l.48 km, 15-lS , . 57.09 . 20-24 , . 23.23 , 15-84 Oberstärke 2488 I 13-29 . , 2.95 , 15-55 . . 7.49 , 26 Buchenklötze _ _ 88 st. Derbstangen, Kl. 2, 4595 st Reisstangen, Kl. 4-7. aufbereilet in Abt. 16, Echloßwald, Kahlschlag, Abt- 10, Rändelung und einzeln in Abt. 16 und Abt. I Durchforstung. Die Nadetholz- stämme und Klötze sind geschnitzt. Die Abfuhr ist sehr gut. Näherer Aufschluß und Versteigerungsauszüge durch Die amtlichen Bekanntmachungen sämtlicher Behörden können in den Geschäftsstellen des „Erzgebirgischen Volksfreunds' in Aue, Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg eingesehen werden Das mihgwMe Verzweiflungsmanöver -er Linken. Der Enlwurf des Dr. Best ist völlig leqal. Es war nichts mit -er Infamierung -er NSDAP. Die Blamage -er Putsch-Schreier ist vollkommen. Kochverrat? Was ist geschehen? In Hessen hat ein Gerichtsassessor, der Nationalsozialist ist, einen „Entwurf einer ersten Bekannt- machung unserer Führung" verfaßt, die „in einem für ein heitliche Verwaltung geeigneten Gebiet" für den Fall in Kraft treten soll, daß die „seitherigen obersten Staatsbehörden nach Ueberwindung der Kommune weggefallen sind". Der Ent wurf, aus dessen Ucberschrift die in „" gesetzten Wendungen wörtlich entnommen sind, besagt in seiner Einleitung: Volksgenossen! Die seitherigen Träger der Staatsgewalt im Reiche wie im Lande sind durch die Ereignisse der letzten Tage (Wochen) weggefallen. Durch diese tatsächliche Ver änderung ist — wie im November 1S18 — ein neuer Nechtszustand geschaffen. Ordnende Macht steht z. Zt. allein bei den . . . (SA., Landeswehrcn, o. 8.). Ihre Führung hat deshalb das Recht und die Pflicht, zur Rettung des Volkes die verwaiste Staatsgewalt zu ergreifen und aus zuüben . .. * Für jeden einigermaßen urteilsfähigen Menschen geht aus dieser „Präambel" folgendes hervor: Es handelt sich nicht, wie die Linkspresse lügt, um einen Putschplan. Der Inhalt des Entwurfs soll vielmehr nur unter ganz klar umrissenen Voraussetzungen Geltung haben. Diese sind: s.) ein kommunistischer Aufstand, b) seine Niederwerfung, o) Wegfall der bisherigen obersten Staatsbehörden (Ver waisung der Staatsgewalt), also Eintritt einer tatsächlichen Der- änderung und Schassung eines neuen Rechtszustandes. Es ist also der Fall angenommen worden, daß während eines Bürgerkriegs die verfassungsmäßige Negierung beseitigt oder abgetreten ist, also nach seiner Beendigung ein Vacuum oder Interregnum entstanden ist. Ein solcher regierungsloser Zustand muß das Chaos im Gefolge haben, wenn sich nicht jemand findet, der die Macht ergreift. Im November 1918 waren es Führer der Sozialdemokratie und der Unabhängigen, welche im Reich und in den Bundesstaaten nach Abdankung der verfassungsmäßigen Negierungen die verwaiste Staats gewalt übernahmen und — nach ihrer Meinung wenigstens — das Reich retteten. Darauf, daß dies mehr oder weniger zwangsweise geschah, soll hier nur hingewiesen werden. Wenn jetzt ein völliger politischer Zusammenbruch kommen sollte — und wer könnte heute leugnen, daß er sehr leicht und sehr bald cintreten kann? —, dann wird cs not wendig sein, daß Kräfte gesammelt werden, welche geeignet sind, die Gefahr zu bannen. Die Kommunisten sind — so die Annahme des Entwurfs — niedergeworfen. Sie kommen also nicht in Frage. Was die SPD. anlangt, so ist sie nicht geeig net, das Volk vor dem Chaos zu retten, weil sie bei den Massen völlig ausgespielt hat. Ueberdies würde diese Partei min- bestens Innerlich, sehr wahrscheinlich aber auch tatsächlich mit der Konimune verbunden gewesen sein, so daß sie schon des halb nicht Retterin aus dem Wirrwarr sein könnte. Die tat- sächliche Gewalt kann also nur von denen übernonimen wer den, welche die Kommune niedergeworfen haben, d. h. von den nationalen Bewegungen, In erster Linie von der NSDAP, als der stärksten. Es ist keineswegs unnatürlich, wenn sich Männer, die sich dazu berufen fühlen, die Verantwortung in einem verwaisten Staatswesen zu übernehmen, Gedanken darüber machen, wie sie dies tun wollen. Die hessischen NSDAP.-Führer haben die Sache sehr ernst genommen. Der Assessor Best hat in seinem Entwurf eine Reihe von Richtlinien aufgestellt, welche dazu dienen sollen, die öffentliche Ordnung wieder herzustellen und die Bevölkerung über die nach einem Bürgerkrieg zweifellos eintretende allgemeine Notzeit hinwegzubringen. Herr Best hat, wie zur Steuer der Wahrheit trotz des Gekreisches der roten Presse ausdrücklich betont sein soll, zweifellos das Beste ge- wollt.- das beweisen die bis in das Einzelnste qehend^'Be- stimmungen. Es ist verständlich, wenn die Richtlinien — es handelt sich, nebenbei erwähnt, um einen Entwurf und nicht um ein fertiges Dokument, das Gesetzeskraft erhalten sollte — scharfe Maßregeln gegen Verstöße enthalten, die sich gegen die nach dem Entwürfe zu erlassenden Verordnun gen richten. (Bei Ullsteins heißt es lyrisch: sie atmen den Geist brutalster Gewalt.) Im Ernstfälle kann eben nicht mit Glacehandschuhen zugegriffen werden. Haben doch selbst die Genossen Ebert und Noske die Meuterer gegen die öffentliche Ordnung mit Kanonen und Maschinengewehren bekämpft, und behaupten nicht die Kommunisten, daß ein anderer, heute sehr hochstehender Genosse den Ruhraufstand „im Arbeiterblute er stickt" habe? » Den einfachen und zweifelfreien Tatbestand des Entwurfs nimmt die Berliner Journaille zum Anlaß, in der bei ihr gegen politische Gegner üblichen demagogischen und verleum derischen Weise zu Felde zu ziehen. Sie opfern ganze Fässer Druckfarbe, und die Spalten ihrer Sudelblätter sind mit „Ma terial über den Hochverrat der Hitlerführer" gefüllt. (Wobei die Frage offen bleibt, woher die Leute plötzlich das umfang reiche Material im Wortlaut haben.) Während sie natürlich verschweigen, daß das „hochverräterische Borheimer Blutdoku ment" einen regierungslosen Zustand zur Voraussetzung hat, behaupten sie andererseits, daß cs sich bei den ganz offensicht lich nur für eine Ucbergangs-Notzeit bestimmten Richtlinien um ein nationalsozialistisches Dauerprogramm handelt. Es kann selbstverständlich keine Rede davon sein, daß der Ent wurf des Assessors Best Anlaß zu einem Hochvcrratsverfahren geben kann, da er ja nicht eine „bestehende" Verfassung än dern, sondern an die Stelle einer nicht mehr bestehenden Ver fassung treten soll. Ueberdies wirkt das Hochverratsgeschrei von Leuten, die tagtäglich das ehrlose Verbrechen des Landes verrats begehen und die in der Kaiserzeit jedes Verbrechen gegen den Staat als Großtat feierten, ekelerregend apf an ständige Menschen. Ebenso ekelhaft ist das Geseire um den Verräter Dr. Schäfer, den „ehemaligen" Sozialdemokraten, welcher als Wirtschaftsreferent der hessischen NSDAP, den Entwurf der Polizei übergeben hat. Natürlich haben den Mann „schwere Gewissensbedenken getrieben", und hat er sich „aus Sorge um Reich und Volk an die Behörden gewandt". Herr Schäfer ist der Berliner Presse wert und umgekehrt. * Ein Zweck ist erreicht: die Polizei hat Anlaß, bei den Führern der NSDAP. Haussuchungen abzuhalten und st« Der Oberreichsanwalt schreitet n'chteln. Der Denunziant Dr. Schäfer zuckt zurück. Leipzig, 26. Nov. Wie vom Oberreichsanwalt zu den Haussuchungen in Hessen mitgeteilt wird, sind diese nicht aus seine Veranlassung erfolgt. Im übrigen wird vom Oberreichsanwalt erklärt, ob es sich tatsächlich um ein hochver räterisches Unternehmen handele, lasse sich noch nicht Überblicken. Auf jeden Fall bedürfe die ganze Angelegen heit noch der eingehenden Prüfung und Klärung. Im jetzigen Augenblick sei sie zur Erörterungen der Oessentlichkeit km Interesse der Untersuchung noch nicht reif. Dr. Schäfer ist auf Veranlassung des Oberreichs, anwalts heute vormittag bei der Reichsanwaltschaft in Leipzig erschienen, um hier vernommen zu werden. Die Vernehmung Dr. Schäfers dauerte den ganzen Tag über an. lleber etwaige Maßnahmen, die sich au« der Vernehmung ergeben, können Mitteilungen zurzeit nicht gemacht werden, zumal der Ober- reichsanwalt noch weiteres Material erwartet. Bei seiner Vernehmung erklärte Dr. Schäfer u. a., daß sein Erscheinen beim Polizeipräsidenten in Frankfurt und auch beim preußischen Innenminister nicht etwa den Zweck gehabt habe, ein Verfahren wegen eines hochverräterischen Unternehmens kn Gang zu bringen. Daran habe er niemals gedacht. Viel mehr habe er nur darauf Hinweisen wollen, daß in national- sozialistischen Kreisen nach seiner Auffassung ganz unsinnige wirtschaftliche Ansichten und Anschauungen über die Maßnah men beständen, die für den Fall, daß die Nationalsozialisten an die Macht kommen, zur Durchführung kommen sollten. Auf diese nnsinigen Anschauungen habe er die maßgebenden Kreise aufmerksam machen wollen. Der Oberreichsanwalt „erwartet weiteres Material". O Keiner wM's gewesen dein. Verlegenheit im hessischen Innenministerium. Darmstadt, 26. Nov. Der Innenminister gab zu den in der Presse verbreiteten Darlegungen des Ober reichsanwaltes eine Erklärung ab, in der er sagte, er habe die Erklärung des Oberreichsanwaltes zunächst für eine Mystifikation gehalten. Nachdem ihm aber bestätigt worden sei, daß diese Erklärung tatsächlich vom Oberreichsanwalt stamme, sehe er sich gezwungen festzustellen, daß Dr. Schäfer ich unmittelbar an den Frankfurter Polizeipräsidenten ge wandt habe, der über diesen ihm amtlich zur Kenntnis ge kommenen Vorfall pflichtgemäß dem preußischen Innenministe rium berichtet habe. Das hessische Innenministerium habe erst indirekt und zu einem späteren Zeitpunkt von den Mitteilun gen Dr. Schäfers Kenntnis bekommen. Der Rat des Ober- reichsanwaltes, als Beweismittel die Schreibmaschine des Best zu beschlagnahmen, sei von der Polizei befolgt worden. Die Haussuchungen bei den früheren Persönlichkeiten dee Gaues Hessen der NSDAP, hätten lediglich dem Zweck der Sicherstellung solcher Beweismittel gedient. Unabhängig von )er strafrechtlichen Würdigung der Angelegenheit sei fcstge- tellt, daß an der Echtheit der Delastungsdokumente nach den bisherigen Feststellungen nicht zu zweifeln sei. 'onst zu zwiebeln. Wer aber in stickigen Berliner Redaktionen oder sonstwo meinen sollte, man könne die NSDAP., nachdem ie in offener Feldschlacht Sieg über Sieg davon getragen hat, >intenherum diffamieren und zerstören, der irrt sich gewaltig. Die miserablen Seelenforscher in den Redaktionen der Links-- presse werden zu ihrem Entsetzen erkennen müssen, daß die Bewegung durch Verdächtigungen und Verleumdungen, wie dick sie auch kommen mögen, nur noch mächtiger wird, so müch- tig, daß sie eines Tages auch die Lumpen und LUmpchen, die heute auf die öffentliche Meinung losgelassen sind, zum Schwei- gen bringen wird. G»