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«WUMMM 84. Iahrg Nr. 264 Donnerstag, den 12. November 1S31 Der Konflikt ist wegen einer Rundfunkrede zum Aus bruch gekommen, die ein Neichsbannermann am 9. November gegen den Willen des Reichsinnenministers gehalten hat. Schließlich kann man es den Herren Marxisten ja nicht ver denken, wenn sie versuchen, ihre verlorene Sache mit allen Mitteln zu retten. Aber eine aus den Mitteln der Oeffent- lichkeit erhaltene Einrichtung ist nicht zur roten Parteipropa- ganda da, und es ist nur zu begrüßen, wenn Herr Groener das tut, was sein Vorgänger Wirth nicht fertiggebracht hat oder nicht fcriigbrkngen wollte, nämlich dem sozialistischen Mißbrauch des Rundfunks energisch entgegenzutreten. D» Berlin, 10. Nov. Der Reichspräsident hat auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Reichsversassunq ein« Verordnung über die Zahlungsfrist in Aufwertungssachen erlassen. Am 1. Januar 1932 werden die von den Gläubigem vor Jahresfrist gekündigten Aufwertungshypotheken fällig. Nach dem Gesetz über die Fälligkeit und Verzinsung der Aufwer tungshypotheken vom 18. Juli 1930 hat zwar der Grundstücks eigentümer die Möglichkeit gehabt, innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Kündigung bei der Aufwertungsstelle eine Zahlungsfristzu beantragen. Zahlreiche Schuldner haben aber damals den Antrag nicht gestellt, weil sie mit Recht an nehmen . konnten, den Aufwertungsbetrag 1932 zahlen W können. Andere Schuldner haben den Antrag zwar gestellt, ihn aber zuriickgenommen, nachdem sie sich vergewissert hatten, daß sic für den zurückzuzahlenden Betrag von einem anderen Gläubiger eine Ersatzhypothek bekommen würden. Endlich haben in den Fällen, in denen das Zahlungsfristverfahren durchgeführt ist, häufig die Aufwertungsstellen den Antrag ab gelehnt, weil nach der damaligen Wirtschaftslage die Aufwer- tungsstelle zu der Auffassung kam, daß dem Schuldner die Rückzahlung der Hypothek zuzumuten sei. Diese Verhältnisse haben sich durch die Ereignisse seit Juni dieses Jahres grundlegend geändert. Die neue Verordnung sieht daher vor, daß in den angegebenen Fällen die Schuldner, die durch die Veränderung der allgemeinen Wirtschaftsverhält- nlsse überrascht worden sind, bis zum Ablauf des 3 0. November 1931 bei der Aufwertungsstelle den An- trag auf Bewilligung einer Zahlungsfrist nach holen oder ihn, sofern er bereits rechtskräftig abge- wiesen war, erneuern können; vorausgesetzt ist dabei, daß die durch die Veränderung der allgemeinen Wirtschaftsverhältnisse geschaffene Lage nicht schon in einem früheren Zahlungsfrist, verfahren berücksichtigt werden konnte. Mit dieser Maßnahme ind die beteiligten Organisationen, mit denen die Frage er örtert ist, im wesentlichen einverstanden. Di« amtlichen Bekanntmachungen sämtlicher Behörden können in den Geschäftsstellen des „Erzgebirgischen Dolksfreunds' in Aue, Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg eingesehen werden v« Isch« «r.MNmm»- El» H,« »u «OK--» 4» L«^ «i» M» g«tN«I««. D«r Mr««» Nir »I« «4 mm dnN« r»tm,I-am««I«M«U« 1» eim<»»l«Nt,M ist so n» SI«I«i»such« ««dlrNIoe I»), «»»IN» »§ NN »I, « mm drM« V«I»- «»lmxqNI, »0, -»»Irl» 100, »N 00 mm »n«, «»N. a»l«Mi«U« I« «»IN» «I VoSsch»»«»»m> Nr. irr«. v«»»lx»«^lr»-a»«»», -«»sm. «r. M. Die Voraussetzungen, unter denen die Zahlungsfrist be- willigt werden kann, sind dieselben, wie nach dem Gesetz über die Fälligkeit und Verzinsung der Aufwertungshypotheken vom 18. Juli 1930. Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner über die Rückzahlung werden nicht angetastet. Dem Wunsche der Schuldner, wenigstens die vor der Aufwertungs stelle geschlossenen Vergleiche in die Neuregelung einzubeziehen, ist nicht stattgegebcn worden, da gegen ein solches Eingreisen in vertragliche Bindungen schwerwiegende grundsätzliche Be denken bestanden. Nach der Notverordnung kann weiter den Schuldnern vonIndustrieobligationen und verwandten Schuld. Verschreibungen eine Zahlungsfrist für die am 31. Dezember 1931 fällig werdenden aufgewerteien Kapitalbeträge — nicht aber für die bis zum 31. Dezember 1931 gestundeten Tilgungs- teilbeträge — in ähnlicher Weise gewährt werden, wie dies in dem Aufwertungsschlußgesetz vom 18. Juni 1930 für die Schulde ner aufgewerteter Hypotheken vorgesehen ist. Die Zahlung«, frist, die nur bis zum 31. Dezember 1934 bewilligt werden kann und während deren nach Möglichkeit Teilzahlungen ge leistet werden sollen, darf nur gewährt werden, wenn der Schuldner infolge der Veränderung der allgemeinen Wirt- schaftslage über die zur Rückzahlung erforderlichen Mittel nicht verfügt, sie sich auch nicht zu zumutbaren Bedingungen ver- schaffen kann, oder wenn die Rückzahlung nicht ohne Gefähr dung der Fortführung des Unternehmens erfolgen, könnte. Di« gestundeten Beträge sind ab 1. Januar 1932 mit 7,6 Prozent jährlich zu verzinsen und mit einem Aufgeld von 2 Prozent für jedes angefangene Kalenderjahr, für das die Stundung in Anspruch genommen wird, zurückzuzahlen. Für die Dauer der Stundung darf der Schuldner keine Gewinn« an die Gesell schafter ausschütten und in der Regel auch keine Tantiemen zahlen. Zuständig für die Bewilligung der Zahlungsfrist ist die bei den Oberlandesgerichten nach früheren Verordnungen gebildete Spruchstell«. Die Anrufung der Spruchstelle muß spätestens bis zum 30. November 1931 erfolgen. mußten. Der Vertreter des Neichsmnenministeriums hat einige Stellen des Vortrages als parteipolitisch beanstandet, er wurde aber von den preußischen Vertretern überstimmt. Reichsinnen. Minister Groener hat ebenfalls nach Prüfung des Manu- skripts den Standpunkt eingenommen, daß der Dortrag stellen weise parteipolitischen Charakter trage und in einem Schreiben an das preußische Staatsministerium zu Hän den des Staatssekretärs Weismann betont, daß der Bortrag mit den Richtlinien des Rundfunks nicht vereinbar sei. Dieses Schreiben ist gestern nachmittag 4)4 Uhr durch den Referenten persönlich im preußischen Staatsministerium abgegeben worden. Um 7 Uhr abends hat Weismann dem Reichsinncnminister tele phonisch mitgeteilt, daß er soebenerst das Schrei ben erhaltenhabe und leider nicht mehr in der Lage sei, etwas zu unternehmen, da der Vortrag bereits stattge- funden hatte (!!). Di« sog. „Ueberwachungsausschüsse", die jeder der deut schen Sende-Gesellschaflen beigeordnet sind, bestehen aus einem Vertreter des Reiches und zwei Vertretern des Landes. Dem Uebrrwachungsausschuß der Berliner Funk-Stunde gehören seit seiner Gründung im Jahre 1926 Ministerialrat Scholz vom Reichsministerium des Innern, sowie die Abg. Heilmann und Riedel als Vertreter Preußens an. Die Ueberwachungsaus- schüsse haben ein Einspruchsrecht in allen politischen Fragen, di« innerhalb des Rundfunk-Programms erörtert werden, auch die Diskussionen und Streitgespräche über politische Zeitfragen unterliegen ihrer Begutachtung. Alle Obstbaumbefitzer werden darauf aufmerksam gemacht, daß abgestorbene und allmählich eingehende Obstbäume, was zu einem großen Teile mit auf den ungewöhnlich kalten Win- ter 1928/29 zurückzuführen ist, den verschiedenen Obstbaum schädlingen «ine günstig« Dermehrungsgelegenheit bieten, ins- besondere dem Borkenkäfer. Durch die gegenwärtige Der- breitung des Borkenkäfers wird der Obstbaumbestand, auch der gesunden Bäume, ernstlich bedroht. Es sind deshalb Maß nahmen zur Bekämpfung des Borkenkäfers zu treffen. Vor schriften zur Bekämpfung der durch die Borkenkäfer verursach, ten Obstbaumkrankheiten sind im Stadthause, Zimmer 18, kostenlos erhältlich. An alle Grundstücksbesitzer, Grundstücks- Pächter, und Grundstücksverwalter ergeht deshalb hiermit Auf forderung, sofort die nötigen Bekämpfungsmaßnahmen zu treffen. Die Nichtbeachtung dieser polizeilichen Anordnung hat Bestrafung nach 8 368 Ziffer 2 des Reichsgesetzbuchs zur Folge. Aue, 9. Nov. 1931. Der Rat der Stadt, Polizeiamt. Bravo, Kerr Groener! Das Verhältnis zwischen der Reichsregierung und der preußischen Regierung des Genossen Braun, das selbst zu den Zeiten sozialistischer Kanzler nicht ungetrübt war, ist, wenn der bürgerliche Einfluß im Reichskabinett vorherrschte, meist sehr gespannt gewesen. Die Herren Genossen in Preußen und ihr rötlicher bürgerlicher Anhang haben es immer vortrefflich verstanden, die Vorteile, welche die Neichsverfassung den Ländern gewährt, zu Ungunsten des Reiches auszunützen, und die Reichsinnenminister haben sich die preußischen Quertrei bereien meist widerstandslos gefallen lassen. Die Differenzen, die bisher vertuscht worden sind, haben sich in neuester Zeit in auffälligem Maße gehäuft. Scheinbar hat man in Preußen das Bedürfnis, der Reichsregierung das Leben möglichst sauer zu machen, seitdem der Kanzler die SPD. offensichtlich bei- seit« schiebt und der Reichsinnenminister sich keine besondere Mühe mehr gibt, den roten Diktatoren seine Abneigung zu verbergen. O Ein typischer Fall von Nadelstichpolitik hat dem Minister Groener eben Anlaß gegeben, gegen die preußischen Gewalt haber Stellung zu nehmen. Das preußische Innenministerium hatte die Beschwerde des Reichsinnenministers in einer Rund- funkangelegenheit glatt unter den Tisch fallen lassen und die Sache durch eine lächerliche Ausrede noch auf die Spitze ge trieben. Herr Groener scheint nicht die Absicht zu haben, sich von den Herren Weismann usw. auf der Nase herumtanzen zu lassen. Er wird die öffentliche Meinung, soweit sie nicht sozialistisch oder kommunistisch eingestellt ist, restlos dann auf seiner Seite haben, wenn er auch mit den Genossen Braun, und Severing einmal Fraktur reden würde. Neue Zahlungsfrist für Aufwerlungsschuldner Anträge find bis zum 3V. November zu stellen. «tx»»«r bl» 9 U»r b, d« »«vl-g-Ist». st«»» Mo» -««4»r slr dl« «»fo-d»« d«r «»»»l,«a «x, »»ra«l»-I«b««n> »«,, >»l, «i, btstlmml« Slill« Mr» >0-1,„<»«. «m» ,i-I dl» «I-»«»«« dir durch verlongl -m-sfMwiee VchnslstüMe übernimmt -l- vchrist« MNma »«in, v«ra»l»«rlwi,. — U-l«rbr«chun-m d«» »» lchlstddrlri«»«» d««ri>nd<» d«ln«dlnh>rSch,. D« J-HIung». »1» und Nonlmr» g«l!„ N«d«U« «I» »lch« »«rrlnb-rl. v«r»>»<s*4t»V<Um Ml «lu«. oitznl». Schnur, »«» Schwarz«nd«rg. Der neuefle Kvuslikl zwischen Reich und Preußen Der Reichsinnenminister wehrt sich gegen -le rolen Diktatoren. Schäferhund, Rüde, zugelaufen. Binnen 3 Tagen abzu- » holen, da sonst über ihn verfügt wird. Semeinderat Zschorlau. Parteipolitischer Mißbrauch -es Run-sunks Ein neuer Skandal. Berlin, 10. Nov. ' Im Zusammenhang mit einem gestern im Berliner Rundfunk gehaltenen Vortrag von Professor Höltermann über das Thema „Arbeiterschaft und Staat" ist es, wie wir erfahren, innerhalb des Ueber- wachungsausschusscs zu Unstimmigkeiten über die Frag« g«. kommen, ob einzelne Stellen dieses Vortrag«- als Partei- politisch anzusehen sind und deswegen gestrichen werden Wie wir zu dieser Angelegenheit aus dem Reichsinnen. Ministerium erfahren, hält Reichsinnenminister Groener dis bestehende Organisation des Rundfunks für un möglich, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, daß in den Ueberwachungsausschüsssn der örtlichen Sendegesellschaften immer nur ein. Vertreter des Reiches zwei Länderoertretern gegenübersteht, also in jedem Falle überstimmt werden kann. Der Minister wird entsprechende. Schritte für eine Abände rung der Rundfunkorganisation unternehmen. Amtliche Anzeigen. Ueber das Vermögen des Papiergroßhändlers Georg Friedrich in Aue, Ernst-Papst-Straße 11, wird heute, am 11. November 1931, vormittags 149 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Hartung in Aue wird -um Kon kursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 12. Dezember 1931 bei dem Gerichte anzumelden. Cs wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintreten- denfalls über die im 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf Freitag, den 11. Dezember 1931, mittags 12 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Montag, den 21. Dezember 1931, vormittags 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nichts an den Gemeinschuldner verabfolgen oder leisten, muß auch den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Sache ab gesonderte Befriedigung beansprucht, dem Konkursverwalter bis zum 30. November 1931 anzeigen. K 20/31 Amtsgericht Aue, den 11. November 1931. In dem Verfahren, betr. die Zwangsversteigerung des im Grundbuche für Au« Blatt 488 auf den Namen der Fabri kantenehefrau Minna Marie Stiehler geb. Rudolph in Aue, Schneeberger Straße 64, eingetragenen Grundstücks, ist der auf den 14. November 1931 anberaumte Versteigerungster- min zufolge Rücknahme des Dersteigerungsantrags aufgehoben worden. Za 8/31 Amtsgericht Aue, den 11. November 1931, In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Uhr machers Johann Albert Wilde in Neustädtel wird auf Antrag des Konkursverwalters ein« Versammlung der Gläubiger zur Beschlußfassung über die Veräußerung des dem Gemein schuldner gehörenden Grundstücks aus Freitag, den 27. November 1931, vorm. 10 Uhr in das Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 60, einberufen. Schneeberg, den 9. November 1931. Das Amtsgericht. Donnerstag, den 12. November 1931, vorm. 9 Uhr soll in Nittersgrün 1 großer Posten Zeitschriften und Romane öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Q 3585/31 Sammelort der Bieter: Gasthof zum Engel. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg. Donnerstag, den 12. November 1931, nachm. 4 Uhr soll im Gasthof Albertturm in Beierfeld 1 Flurgarderobe meistbie- tend gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Sammelort der Bieter: Gasthof Albertturm, Beierfeld. Vollstreckungsstelle des Finanzamts Schwarzenberg. « enthaltend di« amtlich«» ««kanntmachnng«» dir «mtthauplmannschast und de» Beztrdrverband» Schwarzenberg, d« Amlrgerichi« in Au«. Lößnitz, Schnrederg und Schwarz«nb«rg, d«r Stadirät« in Granhain. Lögnitz, N«usiädl«1 und Schneeberg, d«r Sinanzäml« in Au« und Schwarzenberg. E» wird«» außerdem veröffentlichtr Bekanntmachungen der Sladlrät« zu Au« und Schwarzenberg und dm» Amtrg,richt» zu Johanngeorgenstadt. Verlag L. M. SSrlner, Aue, Sachfen. »m»^chir> «x» »1«» »» U^i, «-Y 44» v-x««»«r, 1» «na Vr-Pans-NM v»«t»im» »Ni«f«-s«