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WMWMWMÄ Taaeblaü » di« «»Mche» B«bamttmaqung«u der «mi-hauplmannschast und d« » Eezlrdrverbanb« Schwarzenbera, d« Amtsgerich!« in Au«, Löbnitz? Schn«b«ra und Schwarz«nb«rg, d«r viadiröt« ta Grünhaln, LvgnIH, N«usiädi«t und Schn«b«rg, d«r FinaiuSmlir in Au« und Schwarz«nbrrg. „ .«r,,»r>r,UO« «»MI«»»»- E1»I «««e »u »«««»,»» r«„»«» en». »d L« VrU» W, »U »4 mm »rUI. L»I«i^.«iuUl«lUI. «* U«»»laNd<t!Nl y! >» (gamMmanrUl«, «» >1), m«IrU »1 slk dl, « mm brUK VUI- «««»*«, «». «m»«» 100. » »U «> mm »««, «n. e^mUntl« «». «I BtlchvldwU». ViNch.»»«,«», 0ch>,I« «r. 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Das im Grundbuch« für Schneeberg Blatt 430 auf den Namen des Warmschauers Kurt Walter Leuschner, früher in Iahnsdorf, jetzt in Schneeberg eingetragene Grundstück, soll am Freitag, dem 8. Januar 1932, vormittags 9 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver. steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuchs 1,7 Ar groß und nach dem Derkehrswert auf 20 500 RM. geschätzt. Die Brand- Versicherungssumme beträgt 22 300 RM.; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (Z 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GBl. S. 72). Das Grundstück liegt an der unteren Zobelgasse in Schneeberg und ist mit einem dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshaus in geschloffener Bauweise bebaut. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbulbamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 41). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 28. Juli 1931 verlaut barten Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht er sichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Dersteige- rungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigen ¬ falls für das Rxcht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Za 19/31 Schneeberg, den 3. November 1931. Das Amtsgericht. Das im Grundbuche für Raschau Blatt 10 auf den Namen des Fabrikarbeiters Emil Richard Krauß in Raschau ringe- tragens Grundstück soll am Freitag, dem 15. Januar 1932, vormittags 9 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 9,5 Ar groß und nach dem Verkehrswert auf 8100 RM. geschätzt. Die Brand versicherungssumme beträgt 9090 RM.; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (Z1 des Ges. v. 18.3.1921, GDBl. S. 72). Das Grundstück liegt im oberen Ortsteil in Raschau an der Annaberger Straße, es besteht aus Wohngebäude mit Keller und Anbau, Hinterwohngebäude, Geräteschuppen, Hof raum und Garten und trägt die Ortslisten-Nr. 10 Abt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 2). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, so weit sie zur Zeit der Eintragung des am 24. September 1931 verlautbarten Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Der- steigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzen. ' 84. Iahrg. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder di« einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widri genfalls für das Recht der Dersteigerungserlös an die Stell« des versteigerten Gegenstandes tritt. Za. 37/31 Schwarzenberg, den 2. Nov. 1931. Das Amtsgericht. Freitag, den 6. November 1931, vorm. 11 Uhr soll tm Gasthaus Bierhalle in Zschorlau 1 elektr. Haarschneidemaschine öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgerichts Schneeberg. Sparkasse der Stadt Aue. , Der von der Sparkasse entworfene und vom Treuhänder geprüfte Teilungsplan für die aufzuwertenden Marksparein lagen liegt in der Zett vom 6. November bis mit 7. Dezember 1931 während -er üblichen Geschäftszeit bei unserer Kass« zur Einsichtnahme aus. Etwaige begründete Ansprüche der Gläubiger können da selbst während der Auslegungsfrist oder zu Protokoll an gebracht werden. Aue, am 5. Nov. 1931. Die Sparkassenverwaltung. Nie-erschlema. Wasserleitung. Freitag, den 6. November, soll von nachmittags 1 Uhr an eine Spülung des Wasserleitungsrohrnetzes vorgenommen werden. Da hierbei eine Triibung des Wassers unvermeidbar ist, wird empfohlen, sich vorher mit etwas Wasservorrat zu ver sehen. Der Gemeinderat. Private Schulden oder Reparationen Der Kamps um den Vorrang beginn!. Neue GegensStze zwischen Deuischlanb un- Frankreich. Das Reichskabinett hat, wie mitgeteilt wird, am Mittwoch vormittag schulden- und reparationspolitische Fragen beraten, lieber diese Beratungen wird strengstes Stillschweigen bewahrt, weil die zuständigen Stellen vermeiden wollen, daß die außerordentlich schwie rigen Verhandlungen, die jetzt beginnen, irgendwie gestört werden können. Sicher ist, daß irgendwelche wesent lichen Beschlüsse über die Neparationsfrage noch nicht gefaßt worden sind. Es ist wahrscheinlich, daß zunächst weitere Rück fragen in Paris notwendig sind. Man nimmtan,daß demKabinett bestimmte Vorschläge des Stillhalteausschusses im Wirtschafts beirat vorgelegen haben, und daß der Bericht des Botschafters in Paris über die Unterredung mit Briand, Laval und Flan- din besprochen wurde. Was in Berlin über die Pariser Ver handlungen bisher bekannt geworden ist, stammt aus franzö sischen Blättern. Darnach hat sich die Konferenz am Quai d'Orsay etwa wie folgt abgespielt: Der deutsche Botschafter hat die schweren Finanz nöte Deutschlands geschildert und zum Ausdruck gebracht, daß das Deutsche Reich nach Ablauf des Hoover-Feierjahres an eine Wiederaufnahme der Reparationszahlungen nicht denken könne. Darüber soll man in Paris besonders entsetzt sein, daß v. Hoesch unverblümt zum Ausdruck gebracht habe, Deutschland stände an der Schwelle des Bankrotts. Auf der anderen Seite dürfte v. Hoesch erklärt haben, daß Deutschland mit einer neuen Prüfung seiner Zah lungsfähigkeit einverstanden sei. Gleichzeitig hat dann der deutsche Botschafter noch auf die durch die kurzfristi gen kommerziellen Schulden geschaffenen Verhält nisse hingewiesen. Laval hat demgegenüber gefordert, daß Deutschland zum Mechanismus des Poungplanes zu- rückzukehren habe. Allerdings hat er sich der Notwendigkeit nicht verschlossen, daß eine neue Reparationsregclung Platz greifen müsse. Das Ergebnis seiner Amerikareise sei gewesen, daß sich die Europäer nunmehr über eine entsprechende Hand- habung der Neparations- und Schuldenfrage untereinander zu einigen hätten. Dann hat Laval den Finanzminister Flandin hinzugezogen. Dieser dürfte erklärt haben, daß die Frage der privaten deutschen Auslandsverschuldung Frank reich nicht interessiere und völlig aus dem Spiel zu bleiben habe. Frankreich käme es auf die politischen Reparationszahlungen an, und nur darüber wolle es sich mit Deutschland unterhalten. Außerdem dürfte Flan din dem deutschen Botschafter ziemlich phantastische Summen hinsichtlich der französischen Zahlungsforderungen zur Kenntnis gebracht haben. Zum Schluß der Besprechung haben die französischen Minister nochmals gefordert, die Neichsregierung möge sofort den Antrag, wenn nicht auf ein Poungmoratorium, so doch auf die unmittelbare Einberufung des beratenden Sonderausschusses der BIZ. zur Neufestsetzung der Zahlungsfähigkeit Deutschlands stellen. Erst danach wäre man bereit, über eine eventuell allgemeine Neparationskon ferenz mit sich reden zu lassen. * Aus Negierunqskreisen wird hierzu folgendes bemerkt: „Der taktische Gegensatz dec deutschen und der französischen Auffassung hat sich nunmehr herauskristallisiert. Er läßt sich wohl am kürzesten auf die Formel bringen, daß Laval zu nächst die reparaiionspolitische Seite des Pro blems behandelt sehen will, damit der Poun gplan mit dem Ablauf des Feierjahres w'eder in Funktion tritt. Dabei sind die Franzosen offenbar bereit, zum mindesten vorübergehend einige Nachlässe zu gewähren. Sie scheinen sich mich in der technischen Entwicklung einer solchen Regelung gewissen deut schen Wünschen anpaffen zu wollen, z. B. in der Einberufung einer Reparottonskonferenz. Aber das Wesentliche ist doch, daß sie den Poungplan wieder in Gang bringen wollen, der seine Unmöglichkeit nicht nur nach unserem, sondern nach den: Urteil der besten Sachverständigen der ganzen Welt erwiesen hat. Der deutsche Standpunkt geht nun von der Er kenntnis aus, der sich prinzipiell auch der französische Finanz minister nicht verschließen konnte, daß die kurzfristige Verschuldung Deutschlands eine Situation geschaffen hat, die zunächst eine Bereinigung verlangt, ehe man die Möglichkeiten der Reparationszahlungen überhaupt über sehen kann. Das heißt also, daß die Reichsregierung zunächst di« privaten Schulden konsolidieren will, damit sie an das große Reparationsprobleni von einer gefestigteren Basis aus Herangehen kann. Das widerspricht dem, was die französische Negierung will. Sie nimmt für die Reparationen Lie unbedingte Priorität in Anspruch. Daß dieser Gegensatz nun scharf herausgearbeitet ist, scheint im Augenblick das ein zige Ergebnis der Pariser Unterredung zu sein. Die Reichs- regierung wird nun zu dieser Situation Stellung nehmen müssen." - O Die Negierung wird nun, wie verlautet, Lie Einberufung des beratenden Sonderausschusses der BIZ. verlangen. Frei lich müßten vorher die Kompetenzen dieses Ausschusses, die im Doungplan selbst nicht genau umschrieben sind, festgelegt wer- Len. Hier können insofern neue Schwierigkeiten ent stehen, als es gar nicht feststeht, ob sich Frankreich der deut- schon Auslegung dos Doungplanes anschließt. Wahrscheinlich wird es zur Klärung dieser Frage noch verschiedentlicher Aus sprachen zwischen Berlin und Paris bedürfen, welche die nächsten Tage in Anspruch nehmen dürften. Paris, 4. Nov. Die Morgenpresse beschäftigt sich, mit der Unterredung des deutschen Botschafters mit Laval und Briand. Echo de Paris weist darauf hin, daß Deutschland zunächst das Problem der privaten Schulden anzuschneiden gedenke, während Frankreich die Neparattonen in den Vordergrund stelle. Deutschland sei zu raten, sich zunächst einmal der fran- zösischen Ansicht anzuschließln. Es sei wahrscheinlich, daß Deutschland diesem Rate entsprechend die Einberufung des tm Poungplan vorgesehenen beratenden Ausschusses dos Poung- planes beantragen werde. Es sei unvermeidlich daß dann eine Konferenz der Regierungen stattfinde, die den Poungplan unterzeichnet hätten, und zwar wahrscheinlich in Frankreich entweder in Paris oder an der Riviera im Dezember oder spätestens Januar. Frauklin Bouillon hetzt gegen Deutschland. Paris, 4. Nov. Dor bekannte Deutschenhasser und Abge ordnete Franklin Bouillon erklärt« auf einer Tagung der sozialen und radikalen Linken, es sei notwendig, auch in Frank, reich zu eine« Regierung des nationalen Zusammen schlusses überzugehen wie in England. Die bisherig« Politik Englands und Amerikas hätte ersteres an den Abgrund geführt und letzteres vor die größten Schwierigkeiten gestellt. Dieser Politik sei auch der Poungplan zum Opfer gefallen, und Deutschland weigere sich heute, auch nur einen Pfennig zu bezahlen. Ministerpräsident Laval habe zwar in Washing ton unbeschränkte Vollmachten erhalten, es sei aber unmöglich, zu retten, was einfach nicht mehr zu retten sei. Deutsch land schulde heute 174 Milliarden Franken ohne die 40 Milliarden Tribute. Die französischen Banken hätten den Alliierten etwa 15 Milliarden vorgestreckt, und diese hätten sich beeilt, das Geld zu einem höheren Zinssatz in Deutschland unterzubringen. Heut« verlange man von Frank reich, sich für diejenigen zu opfern, die es bisher ausgenützi hätten. Deutschland habe einmal «inen inneren Bankrott planmäßig hrrbeigoführt und versuche heute, einen äußeren zu organisieren. Frankreichs Alliierte müßten jedoch verstehen, daß es sich unmöglich in den Abgrund stürzen könne, den sie selbst gegraben hätten. Völlige Umstellung in -er Oslhilse. Preußen macht nicht mehr mit. Berlin, 4. Nov. Schlange-Schöningen hat die Ueber- nahme des Ostkommissariats von der Erfüllung bestimmter sach licher Wünsche hinsichtlich der Osthilfe abhängig gemacht, lieber diese Wünsche ist es dann zu einem Konflikt mit Preußen gekommen, Las bekanntlich mit der Osthilfe ganz andere Zielsetzungen verbindet als das Reich Infolgedessen hat jetzt Preußen seine Mitarbeiter aus der Oststelle zurück- gezogen. Damit gibt es nur noch eine Ne i ch sosth i lfe. Die Osthilfearbeit unter Treviranu s war von drei Voraussetzungen ausgegangen, die sich ni cht erfüllt haben. Einmal trat die erwartete Wiede röhr Ler Rentabilität der Landwirtschaft nicht ein. Zum zweiten war es nicht möglich, Mittel in größerem Umfange über die vorgesehenen Beträge hinaus, insbesondere auch nicht, wie man gehofft hatte, aus dem Ausland für die Osthilfe zu mobilisieren, und zum dritten trat eine völlig veränderte Lage hinsichtlich der Grund- und Bodenpreise «in. Damit waren im Grunde genommen di« früheren Osthilfeplän« erledigt, und auch alle weiteren Pläne,, die größere Barmittel erfordert hätten, mußten abgeschrieben werden. Di« alte Osthilfe muß also nun in neuen Formen übergeleitet werden. Verbot -es Fugabewesens? Berlin, 4. Nov. Als erster der zahlreichen Reichstags ausschüsse, die während der Winterpause des Reichstags zu- 'ammentreten, versammelt« sich heute der Dolkswirtsckäftlich, Ausschuß, um zunächst die Anträge über das Zugabe- wesen zu beraten. Reichsjustizminister Joel erklärte, daß der Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Zugaben zu Waren oder, Leistungen bereits im Kabinett verabschiedet worden sei und sofort dem Reichsrat zugeleitet werden würde, im Hinblick auf Liese Sachlage beschloß Ler Ausschuß, von Ler Beratung der vorliegenden Anträge abzusehen