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KWWUWW» 84. Iahrg Nr. 235 Donnerstag, den 8. Oktober 1S31 Weitere amtl. Bekanntmachungen befinden sich in der Beilage. S» v« «»Mttemi»» ««»«k, n,»4 »v »««»«,»« i«,« «a e—» v« V»««» n, »n X mm diM» dl «».bl-VIxilr» Ist »o «» eul«,»!«», »«»Irft«, IS). ««IN, »1 Nr dl, « mm drNN PN». «NI«x»NI, »«. ««IN, 10». Nr N< »» mm »Mr «„.«NmNiNI, »I ««IN, »I n»srn<»a,in»> onpiN Nr. irre». »«»Nld^NIrsN»,,«,, »,r, s^l«. Nr. m. außenpolitischen Wiedergeburt führt. Die Erledigung -es Parlamentarismus. Einundeinhalbes Jahr» hindurch hat der Kanzler jede Aenderung in der Zusammensetzung des Reichskabinetts ab gelehnt. Obwohl er manchmal allen Grund gehabt hätte, den einen oder den anderen Minister auszubooten, hat er davon abgesehen, so daß es den Eindruck machte, als ob er mit einer Veränderung einen Verlust an Ansehen befürchtete. Viel leicht kamen die Hemmungen auch daher, daß er beim Beginn seiner Kanzlerschaft das Wort von der „letzten Parlament«- rischen Regierung" geprägt hatte. Wenn jetzt Dr. Brüning zuriickgetreten ist und den Auftrag des Reichspräsidenten an- nahm, eine neue Regierung zu bilden, so dürste er durch ganz dringliche Umstände dazu gezwungen worden sein. Welche diese im einzelnen sind, dürfte nicht unbekannt sein. Jedenfalls schließt der Auftrag, eine nicht partei mäßig gebundene Regierung zu bilden, eine neu« Abweichung von der parlamentarischen Linie in sich, so daß das vergan gene Kabinett Brüning vielleicht tatsächlich das letzte par- lamentarisch« gewesen und eine neue Form der Diktatur in der Bildung begriffen ist, die den letzten Rest des bisherigen Pseudoparlamentarismus fallen läßt. Da- mit wäre der bevorstehende Zusammentritt des Reichstags seiner Bedeutung entkleidet. Denn eine zweite Regierung Brüning wird etwaigen parlamentarischen Einflüssen gegen über noch widerstandsfähiger sein als die erste. Hoffentlich ist sie die Zwischenstufe, die zu der notwendigen innen- und Das Reichskabinett ist zurückgetreten. Dr. Brüning nimmt -en Auftrag zur Bildung einer Regierung ohne parteimShlge Bindung an. Nach Abschluß der Arbellen an der neuen Noloeror-nung trat das RelchskabtneH am heutigen Mittwoch vor milk« g unter Vorsitz des Reichskanzlers im Zusammenhang mit der Fortsetzung -er Aussprache über die Genfer Tagung in eine Erörterung -er gesamten politischen Lage ein. Unter Berücksichtigung -es Rücktrltlsgesuches -es Autzenministers beschlotz Vas Kabinett, auf Vorschlag -es Reichskanzlers dem Reichspräsidenten die Gesamt- demisfion des Aeichskabinetts anzubleten. Im Anschlntz daran begab sich -er Kanzler zum Dortrag zum Reichsprüsl-enten. Der Reichspräsident nahm die Demission entgegen, beauftragte die bisherige Retchs- regierung mit -er einstweiligen Wetterführung -er Geschäfte und erteilte gleichzeitig dem Reichskanzler Dr. Brüning den Auftrag zur Neubildung der Reichs regierung mit der Mahgabe, -atz die Regierungsbildung ohne parteimägigs Bindungen erfolgen solle. Dr. Brüning hat -en Austrag angenommen. Kampfansage -es Reichslan-bun-es. Berlin, 6. Okt. Der Reichslandbund hat eine Entschlie ßung angenommen, in der es u. a. heißt: Ans Grund der politischen Einstellung der nationalen Opposition ist es für die innerpolitische Entwicklung Deutschlands vollständig gleich gültig, ob das jetzige oder ob ein umgebilde- des Kabinett vor den Reichstag tritt. Dieses Kabinett wird, wenn es überhaupt ein Vertrauensvotum erhalten will, genau so auf die Unterstützung der Sozialdemokratie angewie- sen sein, wie das erste Kabinett Brüning. Sollte aber der Kanzler eines zweiten Kabinetts Brüning etwa den Versuch machen, den Reichstag nach einem Mißtrauensvotum auf zu l ö s e n und unter völliger Außerkraftsetzung der Reichs verfassung zu regieren, so würde diese Regierung der ge« geschlossenen Opposition der gesamten na. tionalen Front auf der einen Seite und einer ebenso geschlossenen Opposition der Sozialdemokratie und der Kom- munisten auf der anderen Seite gegenüberstehen und damit praktisch für eine Handhabung der Negierungsgeschäfle nicht mehr geeignet sein. Sollte nicht der Reichskanzler, der doch bisher wenigstens die taktische Stellung, die er in der inneren Politik hat, richtig erkannt hat, noch zu der Erkenntnis kom men, daß er sich eine unnötige Arbeit mit der Umbildung seines Kabinetts macht? »««»««slr dl« « NochE« «rsch-ln»,»« v««« dH » U»r t» »« »I,« ««Ihk slr dl, dn « «qrs-rlrd«»« L-,« I«t. « dWmxI« SUll« wird «lql,1-d«, «ch »IM slr »I, RlchNatUI d«r »mch S«»I^«d«r «s,-,-»«« Unptz«. — Mr RI»,-», «. 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Oberbürgermeister Dr. Bracht verwahrt sich. Essen, 7. Okt. Im Zusammenhang mit -er Umbildung des Reichskabinetts war auch der Name des Essener Oberbürger- meisters Dr. Bracht genannt worden. Hierzu teilt Dr. Bracht mit: „Ich verstehe nicht, daß man bei jeder möglichen oder unmöglichen Gelegenheit mich als Kandidaten benennt, zumal doch die Erfahrungen, die man mit den Oberb ür ger- meistern in der Politik gemacht hat, zum mindesten unter- schiedlich« sind (womit Herr Bracht wohl auf seinen Dor- gänger im Essener Oberbürg«rm«isteramt, Dr. Luther, hin- zielt). Jedenfalls halt« ich d«rartige Meldungen für voll- kommen gegenstandslos und vermut«, daß es nicht gerade meine Freunde sind, die derartige Nachrichten in die Öeffentlichkeit lancieren. Die Presse, die derartiges bringt, ist sich offenbar nicht darüber klar, daß sie durch diesen Hinweis auf einen Provinzbürgermeister, der sich seit sieben Jahren be- wußt und gewollt von jeder politischen Tätigkeit fern hält, der deutschrn Politik ein Armutszeugnis ausstellt." waren, auch wenn sie kein Einkommen haben und von anderen Steuern befreit find. 2. Bürgersteuerfreiheit können Personen beanspruchen, die a) vom Wahlrechte ausgeschlossen waren, b) an den Fälligkeitstagen (10. Januar und 10. März 1931) Arbeitslosen, oder Krisenunterstützung, öffentliche Für- sorgeunterstützung, eine Zusatzrente oder Sozialrente be- zogen haben. Sozialrentnern mit mehr als 900 RM. Jahreseinkommen steht der Befreiungsanspruch nicht zu. 3. Wer Befreiung von der Bürgersteuer beanspruchen kann, diese aber noch nicht beantragt hat, kann den Antrag noch nach holen. 4. Wer aus anderen Gründen außer Stande ist, die Bürger- steuer zu entrichten, kann die zwangsweise Beitreibung da- durch abwenden, daß er um Niederschlagung der Steuerschuld nachsucht. Solche Gesuche können aber nur Erfolg haben, wenn die Verhältnisse klargelegt werden und ein« Nachprll- fung ergibt, daß die Steuerschuld bestimmt nicht zu erlangen ist. Die Anträge sind persönlich in unserem Steueramte ab- zugeben. Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, daß nach Ansicht des Gesetzgebers die Bürgersteuer ihrem Zwecke ent- sprechend von den breitesten Schichten der Einwohnerschaft getragen werden soll und daß ihr deshalb auch Personen ohne Einkommen unterworfen sind. 5. Vordrucke für Befreiung«, und Niederschlagungsanträg« sind in unserem Stadtsteueramte erhältlich. Schwarzenberg, am 6. Oktober 1931. Der Rat der Stadt — Steueramt. Der Kanzler will fein eigener Aukenminifler fein? Die neuen Männer find immer noch nicht bekannt. Berlin, 6. Okt. In gut unterrichteten Kreisen rechnet man damit, daßdieUmbildungdesReichskabinett» innerhalb der nächsten 24 Stunden, also bis Mittwoch abend, vollzogen sein wird. Nachdem die Konferenz mit den Ministerpräsidenten der Lander beendet ist, hat der Kanzler heute nachmittag seine Bemühungen um die Kabinettsverände- rung wieder ausgenommen. Es handelt sich dabei vor allem darum, einig« hervor- ragende Männer zu gewinnen, die in dem neuen Kabinett das Reich-Wirtschaft». und da» Reichsverkehrs. Ministerium übernehmen. Bisher steht hierzu nur fest, daß Geheimrat Schmiß da« Wirtschaftsministerium abaelehnt hat. Es gilt aber immer noch al» möglich, daß er das Reichs- Verkehrsministerium übernimmt. Dagegen ist es nicht richtig, daß der frühere preußische Landwirtschaftsminister Professor Warm bald das Reichswirtschaftsministerium bereits abge- lehnt hat. Die Gerüchte, wonach auch mit Dr. Bögler ver handelt wird, werden von unterrichteter Seite als unzutreffend bezeichnet. Für das Reichsinnenministerium denkt man an ein« energische und tüchtige Persönlichkeit, die viel- leicht dem höheren Beamtentum entnommen »erden könnte. Das Außenministerium wird nicht durch «inen neuen Minister besetzt werden. Vielmehr wird der Kanzler e, selbst übernehmen. Ursprünglich war daran gedacht worden, Staatssekretär v. Bülow mit der Wahrnehmung der Geschäfte zu. beauftragen, da damit der Kanzler von den Bot- schafkrempfängen und ähnlichen Aufgaben befreit wird. Diesen Plan hat man aber auch wieder fallen lassen, da Dr. Brüning die Verhandlungen mit L«n auswärtigen Misslons, chefs, z. D. die Besprechungen mit dem amerikanischen Bot- Amtliche Anzeigen. Oessenttiche Aussor-erung zur Abgabe einer Dermögenserklärung sür 1SS1. Nach 8 18 Ws. 2 des Dritten Teils der Verordnung des Reichspräsidenten vom 19. September 1931 (Zweite Steuer- amnestie.Verordnung) — Reichsgesetzbl. I S. 493 — wird mit Freiheitsstrafe, und zwar mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, in besonders schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft, wer vorsätzlich einer bestehenden Rechts- Pflicht zuwider eine Dermögenserklärung 1931 bis zum Ab- lauf der Amnestiefrist nicht abgibt, obwohl das steuerpflichtige Gesamtvermögen nach dem Stande vom 1. Januar 1931 die nach 8 8 des Vermögensteuergesetzes vom 22. Mai 1931 (Reichs- gesetzbl. 1 S. 237) maßgebende Freigrenze übersteigt. Mit Rücksicht hierauf werden, sofern das Gesamtvermögen nach dem Stande vom 1. Januar 1931 20 000 RM. überstiegen hat und eine Dermögenserklärung 1931 bisher noch nicht ab- gegeben worden ist, hiermit zur Abgabe einer derartigen Der- Mögenserklärung bei dem zuständigen Finanzamt aufgefordert: 1. alle natürlichen Personen (Deutsche und Nichtdeutsche), die im Inland entweder ihren Wohnsitz haben oder sich mehr als 6 Monate aufhalten, 2. alle nicht natürlichen Personen (z.B. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und dgl., rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, Stiftungen, andere Zweckvermögen u. dal., offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften u. dgl., Kreditanstalten des öffent- « mthoNmd di« ««Nich«, ««»-nulmachuugeu d« «mi,hauplmaims»ast und d«s * Vezirksverband« Schwarz«nd«ra, d«r Amtsgericht« in Au«, Lößnitz, Schn«berg und Schwor,«nb««L d«r Siadträt« io Srünhain, Lößnitz, Neustadt«! uod Schund«,, dir SInonzämi« in Au« und Schwarz«» d«g. E» w«rd«u auß«rd«m »rvfstnllichkr Btkannlmachungen d« Siadträt« zu Au« >md Schwarzmbtrg und d«r Amtsgericht« zu Sohanngeorgenstadt. Verlag E. M. Gürtner, Aue, Sachse«. «« »1 «» », U»-I, Al», vo«> ««, vcha«,«« 10, S4»-N-O»«r« »1» 0«»la»s4Ntl! »«MM»» lichen Rechts), sofern der Sitz oder der Ort der Leitung im Inland liegt. Nicht zur Abgabe einer Dermögenserklärung verpflichtet sind die im 8 4 des Vermögensteuergesetzes vom 22. Mai 1931 bezeichneten natürlichen unbeschränkt steuerpflichtigen Per sonen, die bereits bisher von der Dermögensteuer befreit waren oder von dem zuständigen Finanzamt ausdrücklich von der Abgabe einer Dermögenserklärung entbunden sind. Unberührt hiervon bleibt di« Verpflichtung zur Abgabe der Dermögenserklärung für die natürlichen und nicht natür- lichen Personen, die durch Zusendung eines Dermögenserklä- rungsvordrucks zur Wgabe der Dermögenserklärung 1931 be sonders aufgefordert worden sind. Wer also einen Erklärungs- Vordruck vom Finanzamt übersandt erhalten hat, muß auf jeden Fall eine Dermögenserklärung 1931 abgeben. Wer im Zweifel ist, ob er eine Vermögenserklärung 1931 abzugeben hat, kann Auskunft beim Finanzamt einholen. Vordrucke für die Vermögenserllärung sind unentgeltlich beim Finanzamt zu haben. Schwarzenberg, den S. Oktober 1931. Finanzamt. Bürgersteuer 1930 in Schwarzenberg. Die Bürgersteuer 1930 ist von den Steuerpflichtigen, die sie an das Stadtsteueramt zu entrichten haben, trotz der er- gangenen schriftlichen Zahlungsaufforderungen noch nicht allenthalben bezahlt worden. Beträge, die am 15. Oktober 1931 noch geschuldet werden, werden zwangsweise beigetrieben. Hierbei weisen wir auf folgendes hin: 1. Bürgersteuerpflichtig sind alle Personen, die am 10. Ok tober 1930 in Schwarzenberg wohnten und über 20 Jahre alt