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Br. 230 Freitag, den 2. Oktober 1S3l 84. Iahrg Ver ¬ den Reichsbankpräsidenten schwer zu schaffen machen» Die SPD hat also gar keinen Grund, mit dem „Erreich ten" zu renommieren. Ihr Ultimatum hat einen recht küm merlichen Erfolg gehabt. Die Partei wird aber trotz allem die Regierung weiter stützen, denn sie befindet sich nach der Ham burger Wahl und vor der Spaltung in einem Zustand besam- mernswerter Schwache. Der Kanzler kann über diese Partei ruhig zur Tagesordnung übergehen, er hat von ihr nichts zu befürchten. Dafür hat er aber andere Sorgen in schwerer Menge, nachdem die Sonnentage des Franzosenbesuchs dem grauen politischen Alltag platzgemacht haben. Besonders dürf ten die Warnungsruse aus England dem Kanzler und dem Schwere Sorgen im Regierungslager. Am gestrigen vormittag hatte der Reichskanzler die Vertreter der SPD. empfangen. In dem parteiamtlichen Bericht über den Besuch heißt es, die Sozialdemokraten hätten vom Kanzler in ultimativer Form die Beseitigung der schlimm sten Härten der Juni-Notverordnung verlangt, auch sei der Kanzler von dem am gleichen Tage veröffentlichten Programm der Wirtschaftsoerbände abgerückt. Zu dieser aufgeblasenen Veröffentlichung läßt die Regierung erklären, der Aussprache käme keineswegs die zugespitzte Bedeutung zu, die man ihr gegeben habe. Die Meinungen über die Bedeutung der Aus sprache gehen als ziemlich weit auseinander. Die neueste Notverordnung wird dem sozialistischen Ulti matum nicht gerecht. Sie hebt die siebenprozentige Lohnkür- zung nicht auf, sondern verringert nur die vorläufige Gel- tungsdauer des Schiedsspruchs (was natürlich praktisch wert- los ist, denn die Verhältnisse werden sich bis Ende November nicht gebessert haben, und der Schiedsspruch wird verlängert werden müssen). Ein weiteres, gleichfalls nur scheinbares, Entgegenkommen liegt in der Aufhebung der Beitragspflicht der Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Ruhrbergbaues zur Arbeitslosenversicherung. Einmal wird die Lohnkürzung da- durch nicht wettgemacht, und dann werden die Ausfälle ander- weit gedeckt werden müssen. Der Allgemeinheit der Versiche- rungspflichtigen ist jedenfalls nicht geholfen. Ferner ist die Verordnung (und das ist wohl ihr eigentlicher Grund) der Auftakt zu dem Kohlen-Dumping gegen England. Dum- pings verwirft aber bekanntlich die deutsche (internationale) Sozialdemokratie aufs schärfste, weil darunter ja die Arbeiter des anderen Landes zu leiden haben. Jedenfalls scheint es kein Zufall zu sein, daß noch am gleichen Abend eine Notverordnung über den Lohnstrcit im Ruhrbergbau verkündet wurde. Die Regierung hatte es so eilig, daß sie den verfassungsmäßigen Weg der Verkündung, nämlich die Veröffentlichung im Reichsgcsetzblatt (welche einige Zeit gedauert hätte), verließ, und die Notverordnung durch den Rundfunk mit der Wirkung der Gesetzeskraft veröffentlichen ließ. Durch dieses Novum, das staatsrechtliche Bedenken aus zulösen geeignet ist, ist der Rundfunk ein Teil der Gesetz- gebungsmaschine geworden, nachdem er bisher in politischer Hinsicht nur als Mittel zur Verkündung höchst unmaßgeblicher persönlicher Ansichten von Ministern gedient hatte. Tarifkündigung auch in der Berliner MeLall'iuluflrie. Berlin, 30. Sept. Der Verband Berliner Metallindu- strieller hat den L ohntar i fve ctrag zum 31. Oktober gekündigt. Von dieser Kündigung werden rund 114 000 Beschäftigte in 270 Betrieben betroffen. Feststellung des Beitragsausfalles erforderlich sind. Nähere bestimmt der Neichsarbeiisminister. 8 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer kündung in Kraft. hältnissen nicht möglich erschien. Bei dieser Sachlage hat der Reichspräsident den Reichsarbeitsminister durch eine heute er gangene neue Notverordnung ermächtigt, bei der Der- bindlichkeitserklärung des auf Grund der Notverordnung vom 27. September 1931 ergangenen Schiedsspruches die Lauf dauer abzuändern. Der Lohnschie-sspruch für den Ruhebergbau verbindlich Tarifkündigung in Niederschlefien. Breslau, 30. Sept. Der Eiscnhüttenverband Nieder schlesien hat die Kündigung des Lohntarifs zum 31. Oktober ausgesprochen. Don dieser Kündigung werden etwa 4000 Arbeiter betroffen. Ferner wurden die geltenden Manteltarifverträge -um 31. Dezember d. I. vom Verband schlesischer Metallindustrieller, Gruppen Breslau, Neiße und Natibor, gekündigt. Die Vereinigung der Breslaus" Arbeit geberverbände hat den am Tarifvertrag beteiligten Angestell tenorganisationen zum 31. Oktober die Tarifgehälter gekündigt mit dem Verlangen, die Gehaltssätze in der Höh« festzulegen, wie sie bis zum 31. Januar 1927 in Gültig keit waren. 22 000 Breslauer Angestellte werden von dieser Kündigung betroffen. „Wettere Gehattskürzungen unmöglich". Berlin, 30. Sept. Der Reichsbund höherer Be amten hat an den Reichsfinanzminister auf Grund von Nachrichten über die Kabinettsverhandlungen im Rahmen der Vorbereitung der neuen Notverordnung «in Telegramm ge richtet, in dem weitere Gehaltskürzungen für unmöglich erklärt werden, und die Regierung gebeten wird, zur Beruhigung der Beamtenschaft mitzuteilen, daß eine weitere Kürzung nicht bevorstehe. Nolveror-nung hebt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aus Freilich nur im Ruhrgebiet. Kommunistische Slreikumlriebe im Ruhrgebiet. Esse«, 30. Sept. In der heutigen Frühschicht haben auf einzelnen Schachtanlagen kommunistische Elemente versucht, die Belegschaften zum Streik zu veranlassen. Nur in den Bergrevieren Krefeld, Essen H und HI sind Teile der Beleg- schäft serngeblieben. In den übrigen Revieren sind di« Beleg schaften fast vollzählig angefahren. Sie kann die Befreiung auch auf die untertage beschäftigten Angestellten und auf andere Steinkohlengebiete ausdehnen und ihre Geltungsdauer über den 30. November 1931 hinaus ver längern. Durch die Befreiung von der Beitragspflicht wird das Bersicherungsverhältnis der Arbeit- nehmer nicht berührt. Der Ausfall an Beiträgen wird der Ncichsanstalt vom Reich ersetzt. Die Einzugsstellen sind verpflichtet, der Reichsanstalt alle Angaben zu machen, die zur Das Berlin, 30. Sept. Der Ncichsarbcitsminister hat Schiedsspruch über die Arbeitszeit im Ruhrbergbau für verbindlich erklärt. Die Derbindlichkeitserklärung des gleichzeitig ergangenen Lohnschiedsspruches begegnete insofern Schwierigkeiten, als die darin vorgesehene Laufdauer von vier Monaten unter den obwaltenden wirtschaftlichen Ver- Eschweller, 30. Sept. In der Grube Eschweiler Reserve wurde heute der Obmann der kommunistischen. Gewerkschaft»- opposition fristlos entlassen, weil er die Frühschicht zur Arbeitsniederlegung airffordert«. Auf einer kom munistischen Delegschaftsversammlung wurde heute abend be schlossen, morgen früh'in den Streik zu treten. Da Be lästigungen der Arbeitswilligen zu befürchten sind, wird di« gesamte'Polizei und Landjägerei des Bezirks alarmbereit ge halten. Auch in Alsdorf wurden im Laufe des Tages 13 Berg arbeiter fristlos entlassen, weil sie zum Streik aufforderten. Prestestimmen. Berlin, 30. Sept. Die D. A. Z. findet die Lösung be- denklich. Der Ausfall der Dersicherungseinnahme müsse schließlich doch wieder von der Wirtschaft aufgebracht werden. Dor allem aber scheine die für den Ruhrbergbau angewandte Taktik als solche besonders angreifbar. Ein Lichtblick sei ledig lich, daß die Regierung durch die Verkürzung der Laufdauer des Tarifvertrages erneut zum Ausdruck gebracht habe, daß sie binnen kürzester Frist eine Gesamtregelung aller zur Zeit noch geltenden wirtschaftlichen Bindungen für notwendig halte. — Die Börsenztg. ist der Auffassung, daß der von der Reichs regierung eingeschlagene Weg den Gedanken der Arbeits gemeinschaft der Tarifparteien noch mehr als bisher zerstöre. Dadurch, daß der Staat einen Teil der Lasten übernehme, werde er die Hartnäckigkeit der Gewerkschaften im Bestehen auf ihren Forderungen nur noch verstärken. — Die Deutsche Z t g. nennt die Notverordnung «inen neuen Beweis für den Widersinn unseres heutigen Schlichtungswesens, dessen Auf rechterhaltung in Zeilen der Not sich als unmöglich erweise. Tatsächlich kann ja aller Widerstand der Gewerkschaften nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, daß dieses Schlichtungswesen bereits allenthalben durchlöchert sei. — Die Doss. Ztg. spricht von einer Subvention des Reiches an den Ruhrberg, bau in Höhe von 7 Prozent der gesamten Lohnsumme. Für die Verkürzung der Laufzeit des Schiedsspruches sei in erster Amtliche Anzeigen. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Kurt Lang, Schwär- zenberg, alleiniger Inhaber der nicht eingetragenen Firma Kurt Lang, Dürobedarfshaus, Schwarzenberg, wird beute, am 80. September 1931, vormittags 10 Uhr 15 Min. das Kon- kursverfahren eröffnet. Der Lokalrichter Otto Ulbrich in Schwarzenberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 26. Oktober 1931 bei dem Gericht anzumelden. - Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über di« Bestellung eines Gläubiaerausschusseg und eintreten denfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 28. Oktober 1931, vormittags S Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 11. November 1931, vormittags 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Einspruch de« Stahlhelms gegen den Volksentscheid. Berlin, 30. Sept. Das Bundesamt des Stahlhelms hat an das Wahlprüfungsgericht beim Preußischen Landtag ein Schreiben gerichtet, in dem gegen das Abstimmungs ergebnis des Volksentscheids auf Landtagsauf, lösung in Preußen, wie es der Landeswahlausschuß festi.-telli hat, Einspruch erhoben In dem Schreiben wird «ine An zahl von Gründen ausgeführt, die nach Ansicht Les Stahl helms beweisen, daß Uebergrif^e im Sinne einer Ab- stimmungsbehinderung oder irreführender Beeinflussung durch die Behörden stattgefunden haben und daß die in der Ver fassung vorgesehen« Abstt m mungs frei hei t und das Abstimmungsgeheimnis bei dem Volksentscheid verletzt worden sind. ... . Linie die Unübersichtlichkeit der Verhältnisse durch den Stu« des englischen Pfundes maßgebend gewesen. — Das Berk Tagebl. äußert gleichfalls Bedenken gegen di« „Subvention" für den Ruhrbergbau. Der Ruhrbergbau werde hierdurch in di« Lage versetzt, den englischen Unterbietungen mit größter Kraft entgegenzutreten. Wie es scheine, habe di« Regierung an ihre Hilfsmaßnahme keinerlei Bedingungen in bezug auf ein« Senkung der Inlandspreise geknüpft. Es müsse also fraglich erscheinen, ob die Jnlandsverbraucher von dieser Regelung irgend welche Vorteile hätten. — Der Börsen- kurirr bezeichnet es als verhängnisvoll, die mehr als bankrotte Arbeitsversicherung wieder anzumelken, um den Lohnabbau unnötig zu machen oder zu mildern. Subventionen seien unter diesen' Umständen Bilanzverschleierungen. — Der Vorwärts spricht von einer unhaltbaren Zwischenlösung, die eine Senkung der Lohnkosten um 10,25 Prozent bedeute, wovon die Arbeiter 3,75 Prozent, das Reich, d. h die Steuer zahler, 6,5 Prozent zu tragen hätten. Da der Reichsarbeits minister ermächtigt sei, diese Subventionierung auch auf die anderen Steinkohlenreviere auszudehnen und von dieser Er mächtigung natürlich Gebrauch machen werde, bedeute das praktisch ein Geschenk des Reiches an die Grubenbesitzer von mindestens 25 Millionen, wozu noch di« Lohnkürzung komm«, die etwa ebensoviel betragen dürft«. TtlOkölclll » di« ««Mch«, «ekannlmachnugen der «»lshauplmannschaN und d« " """ """" ""VL WNWZ'z.L.LK«.'' Verlag «. M. Gärtner, «ue, Sachsen. Der Wortlaut -er Notverordnung. Berlin, 30. Sept. Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Neichsverfassung wird folgendes verordnet: 8 1. Der Neichsarbeitsminister wird ermächtigt, bei der Derbindlichkeitserklärung von Schiedssprüchen, die auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über die Bei legung von Schlichtungsstreitigkeiten öffentlichen Interesses vom 27. September 1931 ergangen sind, die in dem Schieds spruch vorgeschlagene Lauf dauer der Regelung ohne Zu- fl'mmung der Parteien zuändern. 8 2. Di« Neichsregierung wird ermächtigt, die Untertage arbeiter des Steinkohlenbergbaues des Ruhrgebietes und ihre Arbeitgeber mit Wirkung vom 1. Oktober bis zum 30. Novbr. 1931 von der Beitragspflicht zur Reichsanstalt für Ar beitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zu befreien. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nichts an den Gemeinschuldner verabfolgen oder leisten, muß auch den Besitz der Stiche und die Forderungen, für die er aus der Sache ab- gesonderte Befriedigung beansprucht, dem Konkursverwalter bis »um 21. Oktober 1931 anzeigen. K 31/31 Da» Amtsgericht zu Schwarzenberg. Freitag, den 2. Oktober 1931, vorm. 10 Uhr sollen in Bernsbach 1 Schleifstein und 1 Schraubstock öffentlich meist- bietend gegen sofortig« Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Bieter: Gasthof zum Lamm. O 2535/31 Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg. Die Kaffenzeit der Städtischen Sparkaffe ist ab 1. Oktober 1931 folgende: Montag bis mit Freitag von 9 bis 14.30 Uhr, Sonnabend von 9 bis 12.30 Uhr. Lößnitz, am 30. September 1931. Der Rat der Stadt. ft» -««dH N,»» «U ftmimftmft, «m« m« «mmMd IM, Vn!» ft, »ft 34 mm dr^I- »lmN.IliiMmM« I» «>I^l»iw«,!rd ft 3» <gm»«ftn-»^,m «» eiftm,«»«4 VMUrM^r I«), »». ft, »I« «mm dr«ft PN«. «ftlnimM, 3», 1°°, ft, »ft « mm 3«U« «KU. 3«. «M-4U»33 vk irr«. ««m«i,»m«ir»-«»M»> «m. «»Hm. Ar. W. «INE dft mmiUft» 3 U»' k d«, Uftm. «m »E.IV «ftn»— ft, Miu« «mwlsmlm». — Uitadnchmam dm ft* jchikÄMI-dm dmNftd« lUlmNiftMt,. ÄI «NM «d Smit«» >N1m «ft mnftdatt. ft, Am, Libnitz. L-imb«, Md