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Amtliche Anzeigen. Ueber den Nachlaß des am 16. Juni 1931 in Bockau ver storbenen Gastwirts Gustav Adolf Taubert wird heute, am v. August 1931, nachmittags 5t4 Uhr das Konkursverfahren eröfftiet. Der Rechtsanwalt Dr. Loose in Aue wird zum Konkurs- Verwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 31. August 1931 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung Uber die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl «Ines anderen Verwalters sowie Über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintreten denfalls über die >m 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf Dienstag, de» 1. September 1981, nachmittag» 84 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Dienstag, den 8. September 1981, nachmittags 8 Ahr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nichts an den Nachlaß verabfolgen oder leisten, muß auch den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Sache abgeson- derte Befriedigung beansprucht, dem Konkursverwalter bis zum 28. August 1931 anzeigen. Da» Amtsgericht zu Ane. Di« amtlichen Bekanntmachungen sämtlicher Behörden können in den Geschäftsstellen de, „Erzgeblrglschen Dolksfreunds* in Aue. Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg ringeseben werden Freitag, den 7. August 1931, vorm. 10 Uhr sollen in Bernsbach 2 Gtehwulte, 2 Diplomatenschreibtische, 1 Tüten« druckapparat. 1 Geldschrank, 1 Posten Laternen, 1 Posten But terforme«, 1 Posten Weißblechtrichter, 1 Poste» Backformen« 1 Posten Brotkörbe, 1 Poste« Eiertiegel und 1 Posten G«ld- körbe öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung ver steigert werden. Q1437/31 Sammelort der Bieter: Gasthof zum Lamm. Der Gerichtsvollzieher de« Amtsgerichts Schwarzenberg. Am Sonnabend, dem 8. August 1931, 11 Uhr sollen an Ort und Stelle in Lößnitz 1 Seldschrank, 7 Knopflochnähmaschi- nen, 7 Schnellnäher, 16 Nähmaschinen (Oberteile) und 209 m engl. Leinen öffentlich meistbietend gegen Barzahlung ver steigert werden. Treffpunkt der Dieter: Gasthaus -um Anker. Die Bollstreckungsstell« de» Finanzamts Aue. -- — Für die Wiederherstellung des vollen Zahlungs verkehrs auch bei den Sparkonten der Banken, Genossen- schäften und Sparkassen erwartet man voraussichtlich für Sonnabend eine neue Verordnung, die die bisherigen Sperrmaßnahmen ab Montag aufhebt. Hinsichtlich der. Reichsaufsicht Uber das Dankgewerbe sind die Beratun gen noch nicht weiter gediehen. Fest steht lediglich, daß nicht ein eigener Behördenapparat aufgezogen werden soll, sondern daß man die Aufsicht in engster Anlehnung an die Reichsbank und ihr Filialnetz gestalten will. Ueber den materiellen Inhalt der Bankenaufsicht sind die Meinungen sehr geteilt. Endlich bereitet die Reichsregierung ein Bankge- setz vor, das die Trennung von Depositenbanken und Emis sionsbanken ausspricht, um eine größere Sicherheit für die Einlagen bei den Banken zu schaffen. Schwierige Fragen. Das Neichskabinett hielt am Mittwoch mehrere Sitzungen ab, in denen neben den außenpolitischen Fragen, die durch die Romreise aufgeworfen werden, einige wichtige innerpolitische Gegenstände zur Beratung standen. Nach der Verabschiedung der Sparkassen-Notverord- nung, über die der „E. V." an anderer Stelle berichtet, nahm das Kabinett die Vorschläge Les Reichsernährungsmini sters zur Frage der Erntefinanzierung entgegen. Die Vorschläge fanden die grundsätzliche Billigung der Reichs- regierung. Beratungen über das Selbslhilfeprogramm Wie soll den Ländern und Gemeinden geholfen werden? Die Sparkassen unler Nolverordnungsrechl Berlin, 5. Aug. Verordnung des Reichspräsidenten über die Spar- und Girokassen sowie die kommunalen Giroverbände und kommunalen Kreditinstitute vom 8. August 1931. 8 1. I. Die Reichsregierung ist ermächtigt, bei den öffentlichen oder dem öffentlichen Verkehr dienenden Spar, und Girokaffen sowie bei den kommunalen Girover bänden und kommunalen Kreditinstituten die zu einer zweck- mäßigen Gestaltung der Organisation erforderlichen Maß- «ahnten zu treffen, insbesondere bestehende Satzunge «zu ändern oder neue Satzungen einzufllhren; sie kann zu diesem Zwecke insbesondere Einrichtungen von Anstalten aufheben, zusammenlegen und neu begründen. II. Die Reichsregierung kann die in Absatz I bezeichneten Befugnisse auf die obersten Landesbehörden übertragen. 8 2. Die in 1 genannten Spar» und Girokassen, Giro verbände und Kreditinstitute sind bis auf weiteres zur Ab gabe wechselmäßiger Erklärungen nach näherer Bestimmung der obersten Landesbehörde befugt; die Rechts wirksamkeit der Wechselverpflichtung ist von solchen Destim- mungen unabhängig. 8 3. Den in 8 1 genannten Spar- und Girokassen, Giro- verbänden und Kreditinstituten ist bis auf weiteres untersagt, Anleihen, Darlehen und Kassenkredite an Ge- meinden, Gemeindeverbände und andere öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten unmittelbar oder mittelbar zu gewähren. 8 4. Die Vorschrift des 8 2 tritt mit Wirkung vom 1. August in Kraft; die Verordnung tritt im übrigen mit ihrer Verkündigung in Kraft. Emission von Reichsschatzwechseln. Berlin, 8. Aug. Die Reichsbank hat einen Posten von Reichsschatzwechseln mit Laufzeit bis zum 6. November zur Ausgabe gebracht. Der gesamte Betrag ist bereits bei den Banken zum Diskontsatz von 16 Prozent untergebracht. Das Reich hat damit das ihm zustehende Schatzwechselkontingent von 400 Millionen Reichsmark ausgenutzt. und dort eine Lohn- und Gehaltssenkung unvermeidbar wer- den läßt, erwägt die Reichsregierung eine AktionzurSen- kung der allgemeinen Lebenshaltungskosten. Da dre Arbeitnehmer im Durchschnitt zwischen 20 und 28 v. H. ihrer Ausgaben für Mieten verwenden, ist «ine Senkung der Mieten geplant in Verbindung mit einer Neuordnung .der Hauszinqsteuer. Der Zahlungsverkehr am Mittwoch. Berlin, 8. Aug. Der erste Tag des unbeschränkten Zoh- lungsverkehrs ist ruhig verlaufen. Nirgends waren Angstabhebungen zu verzeichnen. Es war im Gegenteil fest- zustellen, daß Beträge, die offenbar in den kritischen Tagen aus Angst abgehoben worden waren, wieder eingezahlt wurden. Ueberhaupt sind größere Auszahlungen fast gar nicht vorge nommen worden. Die Einzahlungen sollen jedenfalls die Auszahlungen übertreffen. Das gleiche wird auch von den Filialen der Großbanken aus der Provinz gemeldet. Auch bei der Darmstädter und Nationalbank war an allen Schaltern Ruhe, teilweise sind sogar Effekten, die kurz vor der Krise aus- geliefert worden waren, wieder «ingeliefert worden. Auch Ueberweisungsaufträge, die in den Tagen nach dem 13. Juli gestellt waren, sind storniert worden. — Die Londoner Presse veröffentlicht Meldungen aus Berlin, wonach das öffentliche Vertrauen in die deutschen Banken sich heute in einem Maße kund getan habe, das sogar die Bankiers selbst in Erstaunen gesetzt habe. Berlin, 8. Aug. Die deutsche Rentenbankkredit- anstalt (Landw. Zentralbank) teilt mit, ihre bisher gel tenden Z insb « dingun genfür die mit ihr im Geschäfts- verkehr stehenden Danken und Kreditnehmer auch nach der neuesten Erhöhung des Reichsbankdiskontsatzes unverän dert weiterbestehen. Der Höchstzinssatz dem Landwirt gegen über beträgt also für kurzfristige Betriebs- und Saisonkredit« wie bisher 8,28 Prozent p. a. Tratten für Exportwaren genehmigungsfrek. Der Relchswirtschaftsminister hat an die Devisenbewirt schaftungsstellen ein Telegramm gerichtet, nach dem Ziehungen (Tratten) gegen Exportware von Banken, die sich schon bisher mit dem Ankauf und Einzug solcher Tratten für ihre Kunden befaßt haben, ohne vorherige schriftliche Geneh migung angenommen oder versandt werden dürfen. Jeden falls dürfen ohne diese Genehmigung Wechsel zur Akzeptein holung im Ausland entgegengenommen werden. Zulassung voit Scheck» der DanatVank im Postscheckverkehr. Nachdem die Danatbank erklärt hat, daß sie die auf sie gezogenen und bet den Postkassen ekngelieferten Schecks für Post- und Fernsprechgebühren und auch für Steuerzahlungen honorieren werde, sind die Postanstalten angewiesen worden, Danatbankschecks in demselben Rahmen wie die Schecks der übrigen Privatbanken anzunehmen. Neue Schikane gegen -as Pfund. Berlin, 8. Aug. Das englische Pfund ging im Verlaufe einer Stunde erheblich zurück. In Londoner Finanzkreisen schreibt man diese Schwäche des Pfundes der Tatsache zu, daß französische Banken ihre Pfund« gegen Dollar verkauft und dadurch der Sterling-Devise die Unterstützung entzogen haben. Zu den Arbeiten des Reichskabinetts, di« sich mit Ler Gestaltung des Se lbsthilfeprogra mms beschaff tigen, verlautet in unterrichteten Kreisen, daß sie vermutlich längere Zeit in Anspruch nehmen werden. Man rechnet nicht mehr damit, daß eine Notverordnung, die die Maßnahmen der Selbsthilfe enthalten soll, noch vor Ende August verkündet wird. Die Neichsregierung braucht deshalb längere Zeit zur Erledigung Lieser Arbeiten, weil sie Wert darauf legt, in engster Fühlungnahme mit allen beteiligten Wirt- schafts- und Bevölkerungskreisen über die zu treffenden Maßregeln zu beraten. Presseslimmen zur Sparkafsenveror-nung. Berlin, 6. Aug. Die Doss. Ztg. verweist darauf, daß die Regierung sich nichts weniger als das Recht reserviere, die gesamte Organisation des Sparwesens nach ihrem Ermessen neu zu orden. Wenn man die Sparkassen von den Kommunen loslöse, müsse man den Gemeinden, die heute die schwächsten öffentlich-rechtlichen Wirtschaftskörper des Reiches sind, auf an dere Weise neue Mittel zuführen. Die Gemeinden seien durch die Fürsorge für die Wohlfahrtserwerbslosen über ihr« Kraft belastet. Me Folgen dieses untragbaren Zustandes milder» man nicht dadurch, daß man ihnen noch die letzten Quellen sperre, aus denen sie sich bisher Mittel, wenn auch auf dem Kreditwege, verschaffen konnten. — Aehnlich äußert sich der Vorwärts, der meinte, daß in der nächsten Zeit den Städten das Geld für Arbeiterlöhne, Beamtengehälter und besonders auch für die Unterstützung?« fehlen werde. Das Reich werde dt«'Verantwortung außerörd«nich ernst zu prüfen haben, die es mit dem Verbot auf sich geladen hat. — Germania unterstreicht, daß durch diese Verordnung den Sparkassen der Weg zu der neuen Akzept- und Garantiebank und zur Reichs bank geöffnet und damit eine der Hauptvorbedingungen für dis Wiedereröffnung des vollen Zahlungsverkehrs auch bei den Sparkassen erfüllt werde. — Die DAZ. ist der Auffassung, daß die Notverordnung eine weitere Sicherung dagegen getrof fen habe, daß politische Einflüsse aus den Kommunen zu einem unwirtschaftlichen Mißbrauch dieser Kapitalreserven der deut schen Volkswirtschaft führen. Auch diese Maßregel werde zur Gesundung des Kredits und zur Wiederherstellung des Ver trauens beitragen. — Der LokaIanz. glaubt, daß die Kom munen nunmehr ohne weitgehende energische Sparmaßnahmen und vielleicht einen Abbau ihrer wirtschaftlichen Betätigung kaum auskommen würden. Man werde dabei darauf sehen müssen, die Sparkassengelder sicher zu stellen, die jetzt schon als Anleihen an die Kommunen geflossen und als kurzfristige Kredite notleidend geworden seien. — Die Deutsche Ztg. spricht von einem „schweren Eingriff in die Kommunalwirt schaft", der zugleich der denkbar schärfste Mißbilligungsbeweis für die ganze kommunale Finanzwirtschaft der letzten Jahre sei. Diese in einer gesetzlichen Maßnahme liegende Mißbilli gung sei leider in hohem Maße gerechtfertigt. Wie wir hören, werde« die programmatischen Beratungen immer wieder von der finanziellen Lage der Länder und Gemeinden gestört. Man ist in Regierungskreisen der Ansicht, Laß die Verschuldung der Länder und Gemeinden näher an 1,5 Milliarden RM. denn an 1,0 Milliarden RM. liege« wird. Da nun die Etats der Länder und Gemeinden zu über 50 v. H. aus Personalausgaben, d. h. Beamtengehälter und Wohlfahrtsunterstiitzungen sich zusammensetzen, wird mit einem Schnitt an diesen beiden Posten gerechnet. Darüber, daß die Sanierung der Länder und Gemeinden eine dringende Not. wendigkeit, ist man sich im Kabinett einig. Denn solange auch nur irgendeine Gemeinde oder irgendein Land sanierungsbe- dürftig ist, wird für den Aufbau des Kredites für Deutschland das notwendige Vertrauen nicht herzustellen sein. Die Ent- scheidungen über die Art der Durchführung der Sanierung der Gemeinde, und Länderfinanzen sind noch nicht gefallen. Die Neichsregierung befürchtet von einer Gehaltskürzung der Ge- meindebeamten Rückwirkungen auf die Gehälter der Reichs- beamten und die Gehälter und Löhne der Angestellten und Arbeiter der Privatwirtschaft. Nun haben aber sowohl der Neichsarbeitsminister wie auch der Reichsfinanzminister den Vertretern der Beamtenverbände erklärt, daß eine Gehalts- kürzung für die Reichsbeamten nicht mehr beabsichtigt ist. Ebenso haben in den letzten Kabinettssitzungen» einzelne hinzu gezogene Berater aus Ler Industrie sich sehr deutlich gegen einen weiteren Lohn, und Gehaltsabbau ausgesprochen. Sie zeigten an Beispielen aus ihren eigenen Betrieben, wie sehr durch Ä« schon eingctretene Lohn- und Gehaltskürzung und durch die Angeführte Kurzarbeit Einkommen und Lohn ihrer Arbeitnehmyn beschnitten worden sind, und erklärten eine weitere Lohr* und Gehaltssenkung als untragbar für den wirtschaftlichen Effekt der Arbeit. Für den Fall aber, daß die Sanierung der Finanzen -er Gemeinden und Länder; -och hier Nr. 182. 84. Jahrg. Freitag, den 7. August 1S31 v» «»m-sch« »«»» MI „»>«»»«d» r«9« »Mm» v» ftrU» ft» ft, »4 mm d»it« ftft»»l-»ftftl««»»«U4 M gi so «» ei-r-i-i-», ««»»«MM »), ««»rn» »» »»„ vo »m um, pau. ««u«»Mi« «». >»».ft« ft« »o »u» ftoSkft<»»»oft> «r. irr«. ft«*«l,vkftl»k»9Mor ft«. 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