Volltext Seite (XML)
>>> N". Ab«», „» 84. Jahrg Sonntag, den 19. Juli 1931 Nr. 166 Lößnitz Oessenlliche Mahnung Scharfe Matznahmen gegen die Kapitalflucht le Das Ende -er Pressefreiheit Presseflimmen s ion schließt Deutsch« Whegebern ein« Art ein r i« 4N Ä, Die Vorschriften des 8 12 Absatz 2, 8, der 88 1» und 1S Absatz 1 der Verordnung zur Bekämpfung politischer Au», schreituugen vom 28. März 1931 gelten entsprechend. 8 8. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkün dung In «rast. regierten Staaten bisher als unvorstellbar gegolten habe und ' erklärt, di« Notverordnung selbst gestatte eine Kritik nicht mehr. — Die Germania bezeichnet di« Notverordnung als eine seit langem notwendig« Korrektur der Unwahrhaftigkeit einer gewissen Presse, die keine Bedenken zu tragen habe, ihre Leser über wichtige Erklärungen der Reichsregierung nicht zu unterrichten oder diese Erklärungen sogar zu entstellen. In Dle Börsen bleiben geschlossen. Berlin, 18. Juli. Mit Rücksicht auf die Beschränkungen de» Zahlungsverkehr» wird die Eröffnung derWertpapi «r- und Metallbörse vorläufig weiter ausgesetzt. So bald der Zahlungsverkehr e» gestattet, wird über die Wieder eröffnung Beschluß gefaßt weichen. DieProduktenbörfe soll in dem bisherigen beschränkten Umfang tätig bleiben. Erinnert wird an die sofortige Entrichtung der Mietzinssteuer für Juli 1961. Grundsteuer-Vorauszahlung 2. Termin 1931. Hundesteuer 2. Termin 1931 und Kirchensteuer-Abschlagszahlung 2. Termin 1931. Nach dem 25. Juli 1931 noch rückständige Beträge werden im Beitreibungsverfahren eingezogen. Lößnitz, den 18. Juli 1931. Der Rat der Stadt — Steueramt. d« durch >d« «ich» äAnb-u! «««do U»M «U Mm«»«« »« «V» «» «W-M- v« r« mm «AI, m «m!.»I«»»»Il» M »0 —» 81»««^»«» ««ddrfil^r «wdri, flr »« w mm britK PAU- N«dl<n»«,«l« I», «mm«» 1«o, «, U, »0 mm »««« «II. «« E»«,»« V»Nch«»«—«> 0Np,>« «k. >««. v«'. ««««. Nr. W. dieser Methode hab« System gelegen. Für die Presse selbst, ihre Freiheit und ihr« Selbstbestimmung sei der jetzt ausgeübt« Drrichtigungszwang alles andere als erfreulich; die groß« ihrer Verantwortung bewußte Mehrheit der deutschen Presse werde allerdings durch diese neue Verordnung nicht getroffen wer- den. — Die Voss. Ztq. begrüßt ausdrücklich die neue Not« Verordnung, die endlich der Regierung ein Mittel in die Hand gebe, um einem schweren Uebelstand abzuhelfen. Es könne keinen Augenblick zweifelhaft sein, daß die Reichsregierung sich mit dieser Verordnung ein scharfes Instrument geschaffen habe, um den Typ von Opposition, der sich bei uns allmählich ent wickelt habe, einer Korrektur zu unterziehen. Die Presse-Not- Verordnung sei als ultima ratio gegen unhaltbar« Zustand« notwendig gewesen. — Das kommunistische Organ Berlin am Morgen wendet sich mit aller Schärfe gegen die neue Verordnung, die nichts anderes bedeute als die absolute De« fehlsgewalt der Regierung über die oppositionelle Presse. Frankreichs Forderungen. Verpfändung der Zölle, Finanzkontrolle, politischer Waffenstillsland Pari», 18. Juli. Der amerikanische Schatzamtssekretär M«llon hat Eap Ferrat gestern nachmittag verlassen, um Das Reichskabinett hat am Freitag weitere Naiver- ord»> »gen beschlösse«, di« am heutigen Sonnabend ver- öffentlich^ «erde«. Au» ihrem Inhalt verlautet folgender: Der Zahlungsverkehr wird durch neue Lockerungen, die bi» nächsten Donnerstag gelten sollen, erleichtert. Die Mög lichkeit der Auszahlung von Sparkonten bis zur Höhe von etwa 2V Mark täglich und von laufenden Konten bis zu 109 Mark täglich ist vorgesehen. Der Ueberweisungsverkehr wird im großen Nahmen auf täglich 2999 Mk. als Höchstsumme er. weitert, im engeren kleinen Kreis der Banken auf 15 999 Mk. Daneben wird das Wcchselportefeuille mit dem Uebergang rest los abgebaut. Der jetzige Zinssatz für Einlagen von Guthaben bei den Sparkassen und Banken wird auch de« Hamsterern in Kürze zeigen, wie kurzsichtig sie in ihrer Panikstimmung ge- handelt haben. Die kommende Notverordnung gegen Kapital- und Steuerflucht führt einen allgemeinen Deklaration», zwang für Devisen ein. Niemand darf seinen Devisen besitz verheimlichen. Das im Ausland befindliche Vermögen mutz von allen Steuerpflichtigen durch eidesstattlich« Versiche rung angegeben werden, was bisher noch nicht der Fall war. Nachelchung. In der Zeit vom 21. Juli bl» 7. August 1931 findet im Stadtbezirk Schwarzenberg eine Nacheichung der Maße, Ge wichte, Waagen und Meßwerkzeuge statt. Die Nacheichung wird für die Altstadt Schwarzenberg mit de» Stadttellen Sachsen- selb und WIlbenau in der Turnhalle an der Karlsbader Straße und für den Stadtteil Neuwelt in der neuen Schule vorgenommen. Die Besitzer derartiger Gegenstände erhalten noch besondere Vorladung; die darauf angeben« Zeit ist pünkt lich einzuhalten. Wir fordern alle hiesigen Gewerbetreibenden, Landwirte und sonstigen Personen, di« Eichungsgegenständ« im öffentlichen Verkehr verwenden, auf, ihre sämtlichen Eichungsgegenstände in sauberem Zustande zu den angebenen Zeiten im Nacheichunqsraume entweder selbst oder durch zu- verlässige erwachsene Personen den Eichbeamten zur Prüfung vorzulegen. Die Vorlegung der Waagebalken hat mit den Waageschalen zu erfolgen. Di« Gebühren für die Nacheichung müssen hierbei sofort bezahlt werden. Wer Meßgeräte besitzt, deren Herbeischaffung zur Nacheichungsstelle wegen ihrer Größe oder Befestigung mit besonderer Schwierigkeit verbun den ist, so daß die Nacheichunq nur an Ort und Stelle erfolgen kann, hat dies bei Beginn der Nacheichung dem Eichbeamten zu melden. Hierbei weisen wir noch besonders darauf hin, daß Meßgeräte, denen bei der Nacheichung der Stempel und das Iahreszeichen entzogen wird, oder die nach der Nacheichung keinen gültigen Nacheichungsstempel tragen, im öffentlichen Verkehr nicht weiter verwendet werden dürfen. Di« Nichtbe- sichtsrecht Uber all« später von Deutschland, vom Reich, Ländern oder Kommunen im Ausland aufzunehmenden An leihen. 4. Deutschland verpflichtet sich, nach Ablauf des Hoover- feierjahres die Zahlungen nach dem Poungplan wieder aufzunehmen. 5. Deutschland verpflichtet sich, seine Finanzen energisch zu reformieren und künftig die Budgets des Reiches, dey Länder und d«r großen Kommunen derWirtschaftskom« missiondesDölkerbundes vorzulegen. Berlin, 18. Juli. Nach Ansicht der D.A.Z. bedeutet die neue Notverordnung den Anfang vom Ende der Pressefreiheit. „ Das Blatt gibt zu. daß ein Teil der Presse das verantwortliche sich zur Teilnahme an der Viermächte-Konferenz nach Paris zu Amt des Journalisten manchmal mißbraucht und neben der < begeben. 6. Als Gegenleistung für die Lil land mit Frankreich und den übri«ü „politischenWaffensttllst heißt, es verpflichtet sich — selbstve rung der absoluten Gegenseitigkeit — nicht zu erhöhen und tn seiner Außenpolitik kein« autzmoerfey,' die di« Ruhe Europas gefährden küni Notverordnuna zur Bekämpfung politischer Ausschreilungen. Berlin, 17. Juli. Die Reichsregierung gibt heute abend nur eine Notverordnung gegen politische Ausschreitungen bekannt, die Veröffentlich»«- ge « der Presse zum Gegenstand hat. Die nächste Sitzung de» Relchskabinetts findet morgen mittag statt. , Berlin, 17. Juli. Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird für das Reichsgebiet ver ordnet: 8 1. Der verantwortlicheSchriftlekt«, einer periodifchenDrnckschriftist verpflichtet, auf Verla«- ge« der obersten Reichs- oder Landesbehörde« ob«, der von Ihnen bestimmten Stellen Kundgebungen sowie Ent gegnungen auf dle in der periodischen Druckschrift mitge- teilten Tatsachen ohne Einschaltung oder Weglassung unent geltlich aufzunehmen. Der Abdruck hat unverzüglich, bei Tageszeitungen späte- sten« in der nach Eingang der Kundgebung oder Entgegnung nächstfolgenden, für den Druck nicht bereit» abgeschlossene« Nummer zu erfolgen. Die Kundgebung oder Entgegnung ist an der vom Einsender bestimmten Stelle mit der von Ihm be- stimmten Ueberschrift und In der von Ihm bestimmten Schrift zum Abdruck zu bringen. Eine Stellungnahme zu einer Ent gegnung in der gleichen Nummer ist unzulässig. 8 2. Druckschriften, durch deren Inhalt die öffent- llche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird, kön- vm polizeilich beschlagnahmt «qd elngezogen werden. Periodische Druckschriften können verboten werde«, wen« der Vorschrift de, 8 1 zuwidergehandelt wird oder wen« dmAihre« Inhalt dl« öffentlich« Sicherheit «nd Ordnung ge- Da« Bankgeheimnis wird aufgehoben. Di« kom- ««-« Notverordnung gsg«m.K»ptt«L-»»aL fl« cht hat den Zweck, mit alle« dem Staate zu Gebot« stehen- den Mitteln di« Rückkehr der ins Ausland gebrachten Gelder zu erzwingen. Jeder, der freiwillig Mitteilung an das Finanz, amt und an die Rekchsbant über sein« Devisenbestände angiot, wird von jeder Strafe freigestellt. Wer Vermögensbestänbe dieser Art verschweigt, wird mit Gefängnis bezw. Zuchthaus und Vermögenskonfiskation bestraft. Im Jnlandsverkehr darf die Umrechnung nur nach den amtlichen deutschen Kursen er folge«. Die Reichsregieruna will auf diese Weise von vorn- herein alle inflationistischen Wirknngen im Keime ersticken. Ferner will, wie verlautet, die Regierung durch Notver- ordnung eine Reform de» Aktienrecht« herbeiführen, damit in Zukunft solche Vorgänge wie bei Nordwolle unmög lich sind. Weiter wird mit Wirkung vom. "L. Juli ab bei den Grenzübertritten für jeden Patz eine Gebühr vom 19 9 Mark erhoben werden mit Ausnahme de» kleine« Grenz, verkehr», der Auswanderer und Wanderarbeiter. Paris, 17. Juli. Als Grundlage für di« Verhandlung in Paris hat die französische Negierung «inen umfassenden Sa nierungsplan ausgearbeitet, der folgendes Vorsicht: 1. Die Dank von Frankreich, die Bank von England und die Federal Reserve Bank ^öffnen der Reichsbonk einen kurz fristigen Kredit von 500 Millionen Dollar, Ler zur Noten deckung bestimmt ist. 2. Zur Ablösung dieses kurzfristigen Kredites wird sobald al» möglich eine internationale Anleihe in gleicher Höhe aus gegeben werden. An dieser Anleihe beteiligen stch zu je einem Drittel erstens Frankreich, zweitens Amerika, drittens England, Belgien, Italien, Holland und die SchE Di« Anleihe ist in 10 Jahren zu tilgen und durch die Verpfändung der deutschen Zölle sicherzustellen. 8. Di« Verwendung des Anleil Komitee der Bank für Internat! kontrolliert. Dies«, Komitee Amtliche Anzeigen. Das Kesamtministerium hat beschlossen, mit d«r Erledi- gung aller Angelegenheiten, die aus Anlatz der Hochwasserkata- stroph« im Schwarzwassertal vom 0. Juli 1931 zu besorgen sind, in erster Instanz di« Amtshauptmannschaft Schwarzen- berg zu beauftragen. Die Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg, den 17. Juli 1931. Auf Blatt 692 des Handelsregisters, die Firma Krupp- DruSenmüller Gesellschaft mit beschränkter Haftung I« Ane betr. ist heut« eingetragen worden: Der Kaufmann Robert Rudolph in Berlin-Friedenau ist nicht mehr Geschäftsführer. Amtsgericht Aue, den 16. Juli 1931. achtung dieser Gesetzbestimmunq hat außer der Bestrafung di, Einziehung der ungültigen Gegenstände zur Folge. Schwarzenberg, 16. Juli 1931. I Der Nat Ler Stadt (Gewerbeamt). OefseMche Sla-lveror-nelensihung in Ane Mittwoch, den 22. Juli 1931, 18 Uhr («ach«. 6 Uhr). Tagesordnung: öffentlich: 1. Kenntnisnahme von einer Zuschrift der Reichsbahn, Bahnhofsumbau betr. 2. Richtig- sprechung Ler Rechnung der Schulkasse auf 1929/30. 8. Desgl, der Rechnung der Stadtkasse auf 1928/29. 4. Desgl. der Rech nung Ler Gemeinde-, Schul-, Fürsorge- und Feuerlöschkasse Auerhammer auf 1929/30. 5. Richtigsprechung der Kass« de« Stadtziegelei für 1929/30. 6. Kenntnisnahme vom Abschluß der Rechnung des Gaswerkes und der Elektrizitätsversorgung ür 1930/31 und Verteilung des Reingewinnes. 7. Neurege- üng der Ausgangsgebühren Les Schlachthofes. 8. Gesuch des Derkehrsvereins um Uebernähm« der Kosten des Druckes des Prospektes der Stadt Au«. 9. Wahl von Mitgliedern in di« Steuerausschüsse. 10. Anliegerleistungen. 11. Bewilligung eines städtischen Unterstützungsbetrags für die Hochwasserge schädigten. 12. Anträge der Erwerbslosen und der komm. Stadtverordnetenfraktion, Hilfe für die Hochwassergeschädig- ten usw, betr. , Das Reinigen Ler Schornsteine in der hiesigen Gemeind« wird in der Zeit vom 18. bis 24. Juli ausgeführt werden. Niederschlema, 18. Juli 1931. Das Gemeindeamt. Lagebla« - und Schwärzender-, der Sladlrät, in Sronhain. Lößnitz, A«städm Md Schn»««-, o« Finanzämter I« Au« md Schwarzenberg. S» »erd« «ußerde« »eröfftnillchtr «edanntmachvngen der Sladkräl« z« «d Schwarzenberg und d« vwlsgerichl, zv Sohanngeorgenstadt. Verlag S. M. Särlner» Aue, Sachse«. am « Um) 04«^r« 10, V4*«v»«r, »»1« »««be«'» ew«l««e» Waffe der. Kritik die Waffe Les Totschw«igens allzu bedenken los angewendet hat. Die bisherigen bekanntlich bereits ver- ... — — , schärften Bestimmungen hätten jedoch bei weitem ausgereicht, W-Uer- Lockerungen Im Zahlungsverkehr. Srlchwerler Aulenlhall Im Ausland.