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E«, Lldil», Scho-»«, «d Freitag, den 17. Juli 1S31 Nr. 164 84. Jahrg LN 2 «»ML» ALLS komm«» muß, ändern können. G» jdes Hindernisses zu erfüllen. faße« entschlossen, wobei allerdings fraglich ist, ob sie auspeicht. kommen muß, ändern können. stossen, wobei allerdings fraglich ist, ob ste ausreicht. 'HM'-. Reichsbank-iskonl 10 Prozenk. Berlin, 18. Juli. Die Reichsbank hat vom 18. Juli ab den Diskont von 7 ans 18 Prozent, den Lom- bardfaß von 8 ans 18 Prozent erhöht. In der Begründung der Reichsbank heißt es: Mit dem heutigen Tage ist die Gold, und Devisendeckung der Reichsbank unter 40 Prozent gesunken. Die gesetzlich erforderliche Ermächtigung des Generalrats ist hier für eingehakt worden. Die Reichsbank hält es nicht für richtig, mit der Erhöhung ihres Diskontsatzes zu warten, bis die in 8 29 des Bankgesetzes angegebenen Voraussetzungen vorliegen, sondern hat in Vorausnahme dieser Verpflichtung bereits heute den Diskontsatz erhöht. Wie sich die neue Diskont, und Lombarderhöhung aus- wirken werden, darüber besteht in deutschen Wirtschaftskreisen Neue Noloerorduuugen. BerN«, 18. Juli. Die Beratungen des Reichskabinetts zur Sicherung der Wirtschaft wurden «m 21 Uhr abgeschlossen. Das Kabinett verabschiedete eine Notverordnung, in der vier Einzelsragen besonders geregelt sind. Der erste Punkt betrifft die Regelung des Devi- senverkehrs, der zweite die Verössentlichung von Kursen, der dritte enthält Uebergangsbestimmungen für de« Banke« verkehr «ach de« Bankfeiertagen, der viert« Punkt stellt eine Zusatzoerord«u«g z«r Danatnotver- ordnung dar, Die Wie-eraufna-me -es Zahlungsverkehrs nach den Bankfeiertagen vom 15. Juli 1931 wird wie folgt geregelt: Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 15. Juli 1931 wird verordnet: 8 1. 1. Nach Ablauf der für den 14. und 15. Juli 1931 erklärten Bankfeiertage ist ein Zahlungsverkehr nach den folgenden Bestimmungen aufzunehmen. 2. Die von den Bankfeiertagen betroffenen Institute mit Ausnahme der Privatnoienbanken und der Deutschen Gold diskontbank dürfen Barauszahlungen in der Zeit vom 16. bis 18. Juli 1931 nur leisten, soweit'der Empfänger die Zahlungsmittel nachweislich benötigt zur Zah- lung von Löhnen, Gehältern, Ruhegehältern, Ver- sorgungsgebührnissen und ähnlichen Bezügen, Arbeits losen.und Krisenunter st ützungen und Leistungen der öffentlichen Wohlfahrtspflege (Fürsorge), Leistungen an Versicherte der Sozialversicherung und wiederkehren- den Leistungen an Versicherte aus anderen öffentlichen oder privaten Dersicherungsverhältnissen, Steuern oderson. stigen öffentlichen Abgaben, soweit nicht bargeld- lose Entrichtung möglich ist. 3. Di« Vorschrift des Absatzes 2 gilt entsprechend für den U eberwe i sun gsverkehr. Ueberweisungen sind jedoch unbeschränkt zulässig, soweit sie erforderlich sind, um die in Absatz 2 zugelassenen Barauszahlungen zu ermöglichen, soweit sie sich innerhalb desselben Instituts vollziehen, soweit dadurch Zahlungen zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsver mittlung und Arbeitslosenversicherung bewirkt werden, soweit Leistungen an einen Versicherungsträger zur Erfüllung einer Veitragspflicht bewirkt werden. 4. Die A nn ahme von Einzahlungen unterliegt keinen Beschränkungen. Ueber Guthaben, die aus Vareinzahlungen in Reichsmark nach dem 15. Juli 1931 ent- standen sind, kann frei verfügt werden. 8 2. Insoweit Lie Institute nach der Vorschrift des 8 l Varauszahlungen und Ueberweisungen nicht vornehmen dür- fen, gelten die Vorschriften des 8 1 Abs. 2 der Durchführungs verordnung vom 13. Juli 1931 und -es Artikels 2 der zweiten Durchführungsverordnung vom 14. Juli 1931 auch für den 16., 17. und 18. Juli 1931. Diese Tage gelten als staatlich anerkannte allgemeine Feiertage im Sinne Ler Wechselordnung und des Scheckgesetzes. kein Zweifel. Wenn nicht bald wieder eine Erleichterung ein tritt, werden selbst gesunde Unternehmungen (wieviel gibt es noch?) zur Stillegung gezwungen werden, und es wird das Zu dem sehr heiklen Kapitel der Herabsetzung der Noten- deckung durch die Reichsbank meinte Herr Dietrich, sie habe nichts zu bedeuten, da Loch die Deckung noch immer über der Vorkriegsdeckung liege. Das dürfte auf diejenigen nicht über zeugend wirken, die etwas weiter zu denken pflegen und sich sagen, daß es schließlich nicht nur auf die Deckung ankommt, sondern auch auf das Vertrauen, das der Währung im Aus- und Inland entgegengebracht wird. Ministerreden in der Dietrichschen Art sind sicher nicht geeignet, hier besonderen Wandel zum Besseren herbeizuführen. Was das Ausland an- langt, so wäre es «ine Verschleierung von Tatsachen, wenn nicht auf folgendes hingewiesen würde: an fast keinen der Haupt börsenplätze wird augenblicklich die Mark notiert, was zur Folge hat, daß die Danken in Paris, London usw. Marknoten nicht einwechseln und Bankschecks und Kreditbriefe, die auf Mark lauten, nicht honorieren, ferner: die französischen Ban- ken weigern sich, selbst deutschen Großbanken Kredite einzu räumen. Eine beachtliche Erscheinung dürfte auch sein, daß in einem Falle in der Schweiz bereits Anstalten getroffen wur den, die einer Beschlagnahme deutscher Bankguthaben in frem der Währung sehr ähnlich sehen. Zwangsbewirtschaflung -er Zahlungsmittel. Erhöhung -er ReichsbanksStze. Herabsetzung -er Nolen-Deckungsgrenze. Devlsenveror-nung. Straßensperrung. Der obere Mulden weg, öffentlicher Fahrweg von Muldenhammer nach Schönheiderhammer, wird zwischen Eine MiMar-e neue Banknoten. Das Direktorium der Reichsbank hat zur Behebung der Bargeldknappheit die Herabsetzung der Deckung«, grenze für die Reichsbanknoten von 40 auf 30 v. -. ve- Massen. Dadurch ist eine Vermehrung de» Bargeld- bestände« um eine Milliarde Reichsmark- noten möglich. Zugleich mit dieser Maßnahme treten die Vorschriften des Reichsbankgesetzes in Kraft, wonach die Reichsbank für die Dauer der Deckungsherabsetzung eine Notensteuer an da» Reich zahlen und den Reichsbankdiskont stnaufsetzen muß, so daß eine wesentliche ginsverteuerung ein- treten wird. Hierzu wird dem „E. V." mitgeteilt: In sachverständigen Kreisen verweist man darauf, daß die gesetzlich« Deckungs- grenz« von 40 Prozent im Vergleich zu der von 3316 vor dem Kriege und der anderen Länder, die Deckungsgrenzen bis zu 24 Prozent haben, sehr hoch ist. Bei aNer Anerkennung Les Goldes als Generaldevise und als Wertmesser zwischen den verschiedenen Währungen ist man der Auffassung, daß die Stabilität einer Währung in erster Linie darauf beruht, -aß ordnungsmäßiges Wechselmaterial eingereicht und nicht mehr Geld in den Verkehr gebracht wird, als dieser braucht. Der Zahlungsmittelumlauf muß eben unbedingt in der Han- der Reichsbank als der Hüterin der Währung bleiben. An ein« Aufhebung -er Kreditrestriktion seitens der Reichsbank nach der Erhöhung des Diskontsatzes von 7 auf 10 Prozent und -er damit eingtretenen Kreditverteuerung wird nicht gedacht. Allerdings wird man, je mehr sich die Diskonterhöhung auswirkt, in der Kreditrestriktion Nach lassen können. Die außergewöhnliche Erhöhung -es Lombard satzes von 8 auf 15 Prozent ist mit Rücksicht auf di« einge frorenen Kredite vorgenommen worden, weil erfahrungsgemäß gerade für diese Kredite L«r Lombardkredit d«r Reichsbank zur Finanzierung gern in Anspruch genommen wird. Di, Reichsbank ist gezwungen, die Lombardbelastung, die nicht zur diejenige an den Staatsstraßen des Amtsstraßenmeisterbezirks Glaucha« Dienstag, den 21. Juli 1931, vorm. 1411 Ahr j , im Gasthof zum Lindenhof in Glauchau, diejenige an den Staatsstraßen des Amtsstraßenmeisterbezirks Donnerstag, den 23. Zull 1981, vor«. 11 Ahr im Gasthof zum goldenen Helm in Lichtenstein gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Staatl. Straßen- und Wasser-Bauamt Zwickau. 8 3. Wird ein Schuldner durch Lie Erklärung von Dank- feiertagen oder die zur Regelung der Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs getroffenen Maßnahmen ohne sein Verschul den gehindert, ein« Zahlungsverbindlichkeit zu erfüllen so gelten die Rechtsfolgen, Lie wegen der Nichtzahlung oder' der nicht rechtzeitigen Zahlung nach Gesetz oder Vertrag einge- 'reten sind oder eintreten, als nicht eingetreten. Die auf Normatznahmen. Eine neue Reihe Notverordnungen, von denen der „E. D." die für die Oeffentlichkeit wichtigsten bringt, sind erlassen wor- den. Der Zahlungsverkehr zwischen Danken und Publikum sowie den Banken unter sich ist wieder ausgenommen, freilich in sehr beschränktem Umfang. Die Devisen und fremden No ten stehen unter scharfer Zwangsbewirtschaftung. Der Reichs- bankdiskont und -lombardsatz sind um 3 bzw. 7 Prozent herauf-, die Deckungsgrenze für die Reichsbanknoten um 10 Prozent herabgesetzt worden. Das sind ungefähr die wichtigsten be- hördlichen Maßnahmen, welche -er'Zusammenbruch in den letzten 24 Stunden ausgelöst hat. Weniger wichtig ist eine lange über ave deutschen Sender geleitete Rundfunkrede, die der Reichsfinanzminister Dietrich in später Abendstunde des gestrigen Mittwochs gehalten hat. Sie brachte sachlich kaum etwas Neues und ist nur deshalb von Interesse, weil der Mi nister ausdrücklich feststellen zu müssen glaubte, daß die Finanz, kotastrophe (Herr Dietrich sagt: die Schwierigkeiten) nicht vom Reiche gekommen seien, sondern aus der privaten Wirtschaft heraus. Wir verweisen hierzu im allgemeinen auf unsere an dieser Stelle bereits vertretene Ansicht über den Unwert solcher mikrophonaler Deruhigungsreden (auch wenn die Sprecher noch so makrokephal, d. h. von noch so hohem Intellekt sind), und meinen im besonderen, daß die Zeiten zu ernst sein sollten, solchen Klitterungen Raum zu geben. Reich und Privatwirt schaft sind gerade jetzt so eng verbunden, ihre beiderseitigen Fehler und Unterlassungen greifen so ineinander, daß es sehr nach grünem Tisch riecht, wenn eine Teilung der Schuld vor genommen wird. Im übrigen ist es gerade von Herrn Dietrich unvorsichtig, die Schuldfrage aufzurollen. Denn er war es, der sich in Wort und Tat noch zum gemäßigten Optimismus be kannte, als die Katastrophe bereits unabwendbar geworden war. Berlkr, 18. Juli. De« Beschluß -er Reichsbank wird in unterrichteten Kreisen als ers^ Maßnahme angesehen, um -um normalen Geld, und Kreditverkehr' zurückzühchren. Aus diesem' .Beschluß geht hervor,. daß man den P l y n n e u « r Rentenbankscheine endgültig hat fallen lassen, weil die Reichsbank als Hüterin der Währung dis unbedingt« Kontrolle über den Notenumlauf verlangt. Wie wir weiter erfahren, wird di« Reichsbank trotz der Lurch die Heraufsetzung >es Diskontsatzes eintretenden außerordentlichen Kreditver- leuerung auch an der Kreditrestriktion weiter festhalten. Si« leht in -er Kre-itverteuerung ein« notwendig« Ergänzungs maßnahme zu der Restriktion, um die einschränkende Wirkung auf die Wechseleinreichung noch zu verstärken. Ferner hofft die Reichsbank, der seit Anwendung der verschärften Kreditrestrik- lion bereits 50 Millionen Mark Devisen zugeflossen sind, daß ich dies« Tendenz des Devisenzuflusses aus dem Inland noch verstärkt, was natürlich für di« Verbesserung ihrer Valuta- Position von wesentlicher Bedeutung ist. Amtliche Anzeigen. Freitag, den 17. Juli, nach«. 2 Ahr sollen in Zschorlau 11 Saaltafel« meistbietend öffentlich gegen Barzahlung ver- steigert werden. Sammelort der Dieter: Gasthof zum Roß. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schneeberg. Die -artobst- und Pflaumennutzung an den Staatsstraßen -er Amtsstraßenmeisterbezirke Zwickau, Werdau und Kirchberg soll Montag, den 20. Juli 1981, von«. 10 Uhr im alten SchUtzenhause in Zwickau, Ungers Schleiferei und Gchönheiderhammer wegen Massen schüttung von Sonnabend, de« 18. Juli bis So«nabend, den 28. Juli 1921, für jeden Verkehr gesperrt. Umleitung Uber Eibenstock. -mrdshtibel, den 18. Juli 1931. Forstamt HuudshüLek. Drennholzversleigerung. Kirchenwal-Lößnitz Sonnabend, de« 18. Juli 1981, nach«. 84 Uhr sollen auf dem Schlage in Abteilung 7 an der Dahn 80 nn Brennholz, 60 nn Schneidelreifig, - - 18 Plätze anstehende Stöcke gegen Barzahlung versteigert werden. Lößnitz, den 18. Juli 1931. Der Kkrchenvorpand-u Lößnitz. Dr »I» « «Mm.», «WVWk D« .«r»,«dir,US« «»MNmm»« «»«ne «t <v« ft, U« »4 nun »««II« «»<«««««« I» «»««-»«M w »o «s-minm-ii»«,»» „), «»IN» " M »I« « m« br«N« P.N!. N«Uai>iq«U< 0», »"«IN» 100, für dl« 10 nun dnU« «»LackiUM« es. ««IN»" «r. irr«. .«»«Ini«-.Ir^a»«I»> U", e-H«, «r. «. Tageblatt - und Schwarzenberg, der Siadträt« ln Grünhain. Lößnitz. NuWdia und Schnnbera, der Ainanzämt« m Aue und Schwarzenberg. Gr »erd« außerdem veröffentlicht: Bekanntmachung« der Stadträi« « «u« und SLwanenbera und der Amtsgerichts zu Johanngeorgenstadt? »r «u Verlag L. M. Sarlner, «ue, Sachse«. SmMmchm «« »< md «hü» «ml««) KO, Schn»«»«, 10, Sch»«,«,»,,, «i» vlariaulchM