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Sch««»», « vchi»«M>»«, 2SS1 vrohtmschNfti »»«fnmid »««Mw«» Nr. 113. Amtliche Anzeigen. Enleignungsveror-nung vom 14. Mai 1930. Auf Grund der 88 1 und 4 des Sächsischen Enteignungs- gesetzcs vom 24. Juni 1902 wird nach Gehör des Bezirksaus schusses dem Sächsischen Staatsfiskus, vertreten durch das Straßen- und Wasscrbauamt Schwarzenberg, wegen Inan spruchnahme einer 95 gm großen Flache der Flurstücke Nr. 12» und 12b des Flurbuchs für Grünstädtel zum Zwecke der Verbesserung der Staatsstraße Annaberg—Schneeberg zwischen km 16,280 und 16,546 in Grünstädtel nach dem vom Säch sischen Finanzministerium in Dresden unterm 11. Februar 1930 genehmigten Plane das Enteignungsrecht verliehen. Von dem Enteignungsrecht ist innerhalb der in 8 12 Absatz 1 des Enteignungsgefetzes bestimmten Frist Gebrauch zu machen. Auf Grund von 8 67 des Enteignungsgesetzes wird die Durchführung des Enteignungsverfahrens im abgekürzten ! Verfahren angeordnet. Die für das eingeleitetc Enteignungsverfahren aufge- ! stellten Unterlagen, nämlich der Enteignungsplan und das § Flächenverzeichnis, liegen in der Amtshauptmannschaft ! Schwarzenberg, Zimmer Nr. 21, während einer Frist von drei Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung ab gerechnet, zu jedermanns Einsicht aus. Gleichzeitig liegen die vorbezeich neten Unterlagen auch beim hiesigen Straßen- und Wasserbau amt aus. Das Straßen- und Wasserbauamt wird jedem De- jteiligten auf Verlangen Erläuterungen und Auskunft über die Gestaltung der betreffenden Anlagen geben. Der Entcignungstermin wird auf Dienstag, den 24. Juni 1930, vormittags 11 Uhr tn der Amtshauptmannschaft anberaumt. Widersprüche gegen die bevorstehende Enteignung oder gegen den Plan sind bei sonst eintretendem Verluste entweder vor oder spätestens in dem Enteignungstermin bei der Amts hauptmannschaft Schwarzenberg als Enteignungsbehörde an zubringen. Freitag, den 16. Mai 1S30. Die Nebenberechtigten, denen ein dingliches Recht am, Gegenstände der Enteignung oder ein darauf bezügliches per sönliches Gebrauchs- oder Nutzungsrecht zusteht, werden auf gefordert, solche Rechte und die hieraus abzuleitenden Ent schädigungsforderungen spätestens im Enteignungstermin an zumelden, widrigenfalls sie die in diesem Termine getroffenen Festsetzungen gegen sich gelten zu lassen haben und bezüglich des Rechtes auf besondere Entschädigung im Enteignungsver fahren der Gefahr des Verlustes ausgesetzt sein werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß von der ersten Auslegung des Planes an bezüglich der nach dem Plane für das Unternehmen einschließlich der Nebenanlagen in Anspruch zu nehmenden Grundstücke Entschädigung für Neubauten, neue Anpflanzungen oder sonstige neue Anlagen, soweit solche nicht durch die Notwendigkeit oder durch ordnungsmäßige Be wirtschaftung geboten sind, und die hierdurch herbeigeführten Wertserhöhungen nur gefordert werden kann, wenn die An lagen mit Zustimmung des Unternehmers ausgeführt worden sind oder soweit dadurch der Wert des Grundstückes für das Unternehmen selbst erhöht worden ist. Für die Weiterführung bereits begonnener Anlagen gilt diese Beschränkung nur, so weit dem 'Entschädigungsberechtigten die Weiterführung auf Antrag des Unternehmers untersagt worden ist. Der Ent- schädigungsberechtigtc darf die Anlagen, für die ihm hiernach kein Entschädigungsanspruch zusteht, bis zur Ueberweisung des enteigneten Grundstücks an den Unternehmer wegnehmen. Diese Vorschriften sind entsprechend anzuwenden und gelten auch gegen Dritte, wenn der Entschädigungsberechtigte nach der Planauslegung Dritten Rechte am Grundstück oder per sönliche Nutzungs-'oder Gebrauchsrechte eingeräumt hat, durch deren Berücksichtigung sich der Betrag der vom Unternehmer zu leistenden Gesamtentschädigung erhöhen würde. Es wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß die Betei ligten solche nur ihnen bekannte Umstände, aus denen An sprüche auf außergewöhnlich hohe Entschädigungen hergeleitet werden könnten. Im Entcignungstermin anzüzeigen haben, widrigenfalls Mse UMände bei d^ im Enteignungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 14. Mai 1930. 83. Jahrg. i Das Verfahren betr. die Zwangsversteigerung der in Grundbuche für Neustädtel Blatt 163 und 164 auf den Namen des Klempnermeisters Alex Kümmel eingetragenen Grund- stücke wird aufgehoben. Der auf den 16. Mai 1930 anberaumte Termin fällt weg. Amtsgericht Schneeberg, den 15. Mai 1930. Za 4/30 Freitag, den 16. Mai 1930, nachmittags 3 Uhr sollen in Bockau 1 Ladentafel und 1 Blumenregal öffentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Bieter sammeln im Gasthof „Sachsenhof". Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Aue. Freitag, den 16. Mai 1930, vorm. 10 Uhr sollen im Ver steigerungsraum des Amtsgerichts 2 Steppdecken, 6 Veloutin- kleider und 1 graues Damenkostüm meistbietend gegen sofor tige Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schneeberg. Freitag, den 16. Mai 1930, vorm. 11 Uhr soll in Berns bach 1 Radioapparat (6 Röhren) mit Zubehör und Lautsprecher öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Q 350/30 Sammelort der Bieter: Gasthof zum Lamm. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg. Mineralwassersleuer. Am 16. Mai 1930 tritt das Mineralwassersteuergesetz vom 15. April 1930 in Kraft. Händler, Wirte, Konsumvereine, Kantinen, Kasinos, Logen und ähnliche Vereinigungen, die am 16. Mai früh mehr als insgesamt 300 Liter Mineral wässer, Limonaden u. dgl., mehr als 30 Liter konzentrierts Kunstlimonaden oder mehr als 2 Liter Grundstoffe besitzen, haben den Bestand spätestens bis zum 24. Mai 1930 bei der zuständigen Zollstelle zur Nachversteuerung anzumelden. Ein zelaufforderungen ergehen nicht. Zwickau i. Sa., am 13. Mai 1930. Das Hauptzollamt. Die Kosten -er deutschen Sozialpolilik. 20 Prozent -er Bevölkerung erhalten Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln. Berlin, 14. Mai. Im H au sh a l ta u ss chuß des Reichs tags wurde heute der Haushalt des Reichsarbeiisministe- riums beraten. Reichsarboitsminister Dr. Stegerwald gab einen Ue derb lick über die gesamten Kosten der deutschen Sozialpolitik; er führte u. a. folgendes aus: Gegenwärtig treten an den Reichsarbeitsminister vier Gruppen heran mit Wünschen, die größere Mehrausgaben erfordern würden, und zwar die Arbeitslosen, bestimmte Gruppen der In v a l i d c n r e nt n er, die Kleinrentner und die Kriegsbeschädigten. Die öffentlich-rechtlichen Gesamtausgaben (Reich, Länder, Provinzen, Gemeinden, So zialversicherung, Kirchen usw.) betragen rund 23 Milliarden Mark. Davon haben wir auf gut 3 Milliarden Mk., die für Reparationsleistungen und Schuldentilgung und Verzinsung benötigt werden, in den ersten Jahren' keinen Einfluß. Die restlichen 20 Milliarden Mk. Ausgaben entfallen auf folgende Positionen: Sozialversicherung 6 Milliarden, Kriegsbeschädig- tenfürsorge ohne Offizierspensionen und ohne Versorgung der neuen Wehrmacht 1,400 Milliarde, Wohlfahrtspflege 1,300 Milliarde, Wohnungswesen 1 Milliarde, Gesundheitswesen 0,500 Milliarde, Beamtenpcnsionen und Hinterbltebenenbezüge 1,900 Milliarde, Beamtengehälter ohne Reichsbahn und Reichspost, die dafür 2,5 Milliarden verausgaben, 5,250 Mil liarden Mark, so daß für soziale Zwecke, allgemeine Fürsorge, Beamtenpensionen und Gehälter 83 Prozent aller öffentlich-rechtlichen Ausgaben benötigt werden. Der Rest von etwa 3,3 Milliarden Mk. wird ausgewandt für Landstraßen und Wasserstraßen mit 1,5 Milliarden, für Indu strie und Landwirtschaft mit 400 Millionen und an Sachaus gaben für kulturelle Zwecke, innere Verwaltung, Finanzver- waltung, Justiz, Heer, Polizei mit 1,4 Milliarden Mark. Aus öffentlich-rechtlichen Mitteln bekommen gegenwärtig folgende Pevsonengruppen Renten oder Unterstützungen (die rcnten- und unterstützungsberechtigten Familienangehörigen einbegriffen): 4,2 Millionen Arbeitslose, Rentner aus der In validen- und Angestelltenversicherung, Knappschaftsversiche rung 3,8 Millionen, Kriegsbeschädigte 3,4 Millionen, Wohl fahrtspflege 1,5 Millionen, Unfallrentner 1 Million, Pensio näre 1 Million. Zusammen 14,9 Millionen. Abzüglich der Doppelzahlringen verbleiben gilt 12 Millionen Personen oder nahezu 20 Prozent der deutschen Gesamtbe- völkerung, die Zuwendungen aus öffentlich- rechtlichen Mitteln erhalten. Diese Zahl ist in Wahrheit größer, weil bei den Veamten- . Pensionären und deren Familien sowie Hinterbliebenen genaue Ziffern nicht zu ermitteln sind. Von den 20 Milliarden Mark Ausgaben ließen sich allerlei Ersparnisse machen, wenn eine einzige Stelle (beispielsweise Reichsrrgierunq und Reichstag) über diese Mittel nach einem einheitlichen Willen und einheit lichen Gesichtspunkten Anordnungen treffen könnte. Ueber diese Ausgaben verfügen gegenwärtig das Reich, 17 Länder, über 60000 Gemeinden, 7500 Krankenkassen, 106 Berufs- genosfenschaften, 35 Landesversicherungsanstalten usw. In diese Dinge einzudringcn, soll Aufgabe mehrerer A u s g a b e n s e n k u n g s g e s e tz e sein, die demnächst dem Reichstag zugehen werden. Im Mittelpunkt des innerpoli- tischen Streites steht seit einen: Jahr das Arbeitslosen- problem. Im Jahre 1930 dürfte die Arbeitslosigkeit wesentlich größer sein als im Jahre 1929, schon weil im Jahre 1930 bis jetzt für die Bauwirtschaft nahezu 2 Milliarden weniger zur Verfügung stehen als im vergangenen Jahre. Der Rückgang der Bauwirtschaft ist in der Hauptsache darauf zurückzbführen, daß die Städte meist sehr stark verschuldet sind und daß die Mittel für die erststelligen Hnpotheken bis zur Stunde noch stark fehlen. Schließlich sollen die 200 Mill. Mark Zwischenkredite für ländliche Siedlungen in Dauerkredite umgewandelt werden, so daß eine langfristige Kreditierung des Daumarktes stark in Konkurrenz steht mit anderen lang fristigen Kreditbedürfnissen auf dem in- und ausländischen Kapitalmarkt. Für etwaige Mehraufwendungen zugunsten der Sozial versicherung gibt es zwei Wege,' zunächst eine allgemeine Steuererhöhung, die aber nicht in Frage kommen kann. Der zweite Weg ist die Erhöhung der Beiträge zur Sozialversicherung. Auch dagegen habe ich starke Bedenken. Um eins vorübergehende Beitrags erhöhung für die Arbeitslosenversicherung dürfte im Ähr 1930 im Hinblick auf die gewaltige Arbeits losigkeit nicht herumzukommen, sein. Leider kann ich eine Senkung der Ausgaben in der alten Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und Invalidenversiche rung) nicht in Aussicht stellen. Bei der Krankenversicherung halte ich eine solche für möglich. Die Juvalidenver- s i ch c r u n g dagegen steht in Kürz« vor einer Krisis. Sie wird in einigen Jahren um eine größere Beitragserhöhung nicht herumkommen. Für Arbeitslose und Wohlfahrtsunter- stützte müssen im laufenden Jahre über 3 Milliarden auf gewendet lvcrden. Davon kann bei Bewältigung des Arbeits losenprobleins rund die Hälfte gespart werden. In der Aussprache betonte Abg. Thiel (DDp.), die Deutsche Volkspartei sei nicht grundsätzlich gegen eine Er höhung der Beiträge, sofern sie in Verbindung mit einer vernünftigen Neuordnung zur Gesundung der Arbeitslosen versicherung führe. Mg. Boyer-Dresden (Wp.) forderte die Einführung einer gesetzlichen ArbeitsdiM Nach weiterer Debatte, in die auch Dr. Stegerwald ein griff, wurde die Sitzung auf Donnerstag vertagt. Die Resormvvrschläge -er Reichsanstatt. Beitragserhöhung auf 4 Prozent. Berlin, 14. Mai. Die Rcichsanstalt für Arbeitsvermitt lung und Arbeitslosenversicherung teilt mit: Durch das Gesetz zur Vorbereitung der Finanzreform vom 20. April 1930 ist dem Vorstand der Reichsanstalt für Arbciismiiiiung und Ar beitslosenversicherung vom Gesetzgeber der Auftrag erteilt worden, der Neichsrcgierung Vorschläge zu machen, um den Ausgleich zwischen Einnahmen und Aus gaben der Neichsanstalt zu erleichtern. In schwierigen Beratungen ist der Vorstand zu entspre chenden Vorschlägen gelangt. Es galt, einen Iahresfehl- betrag von 335 Millionen Mark nuszugleichen. Dieser Fehlbetrag würde sich nach den Vorschlägen des Vor standes um eine Summe vermindern, die nach Schätzungen der Verwaltung rund 260 Millionen Mark ausmacht. Ls blieben dann etwa 7 5 Mil Ionen Mark noch zu decken. Die größte Verminderung der Ausgaben soll ein treten durch die Senkung der Haupt unter st ützung für die Angehörigen der fünf oberen Lohn- klassen auf die geltenden Sätze der Krisenunterstiitzung; jedoch erfolgt Lie Senkung nur, soweit die Arbeitslosen"kein volles Jahr in Arbeit gestanden haben. Die Familienzuschläge sollen nicht vermindert werden. Die Regelung für alle Arbeits losen mit kurzen Anwartschaften schließt die Sonderregelung des Saisonarbeiterproblems in sich. Mit diesen: Vorschlag auf Senkung der Leistungen ver band der Vorstand den Beschluß, den Beitrag in Not- zeiten auf 4 v. H. des Arbeitsentgeltes zu erhöhen. Die Ausgaben sollen weiter durch Begrenzung des Unterstützungsanspruches auf Arbeitslose im Alter zwi schen 17 und 65 Jahren vermindert werden; jedoch soll die untere Altersgrenze nur so lange gelten, als in den nächsten Jahren der Arbeitsmarkt der Jugendlichen durch den Gebürten - ausfall der Kricgsjahre eine Entlastung erfährt. Zur Erleich terung des Ausgleiches zwischen Stadt und Land erschien die Einbeziehung des ländlichen Gesindes, soweit es nicht auf Iahresverträge beschäftigt wird, in die Arbeitslosenversiche rung geboten. Zur Krisenunter st ützung hielt der Vorstand die Ueber nähme des Gemeindefünftcls auf das Reich für geboten. Er sprach sich im Hinblick auf die krisen- hafte Arbeitsmavktlage für eine Ausdehnung der Kri sen unter st ützung aus mrd wies auf die Zusammen hänge mit der gemeindlichen Wohlfahrtspflicht und die Not wendigkeit ihrer Berücksichtigung beim Finanzausgleich hin. , Bauarbeiter und Arstenunterstützung. Berlin, 14. Mai. Wegen der großen Arbeitslosig- keit im Baugewerbe hat der Christliche Bauarbeiter verband die Forderung auf Einbeziehung der Bauarbeiter in die Krisenunter.stiützuns erhoben.