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Mietzinssteuersenkung und Mielzahlung. Wie bereits mitgeteilt, wird ab 1. April die Miet- zinssteuer in allen Steuerstufen nm 20 Prozent, also um ein Fünftel der jeweiligen Sätze, gesenkt. Für den Mieter, der die volle Miete (also einschließlich der Mictzinssteuers zahlt, ändert sich nichts; er entrichtet auch künftig die bis herige, seit dem 1. Januar gesenkte Miete. Anders ist es in den Fällen, in denen ein Mieter bisher Mictzins- steuererlaß — und zwar vollen Erlaß — erhielt und auch weiterhin darauf Anspruch hat. Einem solchen Mie ter können in Zukunft, da die Mietzinssteuer nm ein Fünftel gesenkt wird, nur die um diesen Betrag ermäßig ten Sätze von der Stadt erlassen werden. Tie jetzige Mirtzinsstenersenkung hat zur Folge, daß der H a u sb e si tz e r a n t e i l an der gesenkten Miete je weils um den gleichen Betrag wächst, um den die Miet zinssteuer ermäßigt wird. Der Allgemeine Hausbesitzer verein zu Dresden hat für 50 berfthikdenc Friedensmieten der normalen Belastung von bisher 5l Prozent, künftig -10,8 Prozent Mietzinsstener, die wirklichen Zahlen er rechnet. Aus der umfangreichen Tabelle geben wir nach stehend einen Auszug wieder, aus dem man sA durch Zu sammenziehen jeden in Frage kommenden Mietbctrag er rechnen kann. Da die gesetzliche Miete auch nach dem 1. April 110 Prozent bleibt, hat diese Tabelle nur für die Bcre ch - nung der Steuer Bedeutung, das heißt für die jenigen Mieter, die Steuererlaß genießen, nnd für die Verhandlungen mit dem Steueramt bzw. bei Ablösung der M i e tz i n s st e u e r. Für die Mieter, die Mietzinssteuererlasse genießen, ist der bisherige Be trag aus Spalte 3 und der künftige Betrag ans Spalte 6 zu ersehen. Außerdem ist in Spalte 8 der künftige Be trag der Mietzinssteuerstundung angegeben, da dieser eben falls um ein Fünftel gekürzt worden ist. Dort, wo bisher ein anderer Steuersatz als 5l bzw. 48 Prozent galt, kann diese Tabelle nicht angewendet werden. Wo eine höhere Miete vereinbart ist, ist bei Mietzinssteuererlaß die bis herige Miete um den Betrag in Spalte 5 zu erhöhen. L L Z L w Gesetzliche Miete im Jahre ' 1932 (NO«,) Miete im 1. Vier- betrag der Miet-I rssteuer Mietzinssteuer; Friedensmiete):; Miete ab Mietzinssteuerstundung ab 1. 4. —2,4°/o , 5S°/„ Hausbesitzer- anteil: 'S' 5i o/g Mietzins- § steuer: 69,2 o/y Hausbesitzer anteil: r" 40,8°/o Mietzins- s? steuer Senkunas zii (20°n der —10,2 der I 2 3 4 5 6 7 8 1 0,09 0,05 0,04 0,01 0,06 0,03 0,00 2 0,18 0,28 0,10 0,09 0,13 0,02 0,12 0,07 0,00 3 0,15 0,03 0,17 0,10 0,01 4 0,37 0,20 0,17 0,03 0,23 0,14 0,01 5 0,46 0,25 0,21 0,04 0,29 0,17 0,01 tz 0,55 0,30 0,26 0,05 0,35 0,20 0,01 7 0,64 0,73 0,34 0,30 0,06 0,40 0,24 0,01 8 0,39 0,34 0,07 0,46 0,27 0,02 9 0,83 0,44 0,49 0.38 0,43 0,08 0,52 0,31 0,02 10 0,92 0,09 0,58 0,34 0,02 20 1.83 2,75 0,98 0,85 0,17 1,15 0,68 0,04 30 1,48 1,28 0,26 1,73 1,02 0.06 40 3,67 1,97 1,70 0,34 2,31 1,36 0,08 50 4.58 2,46 2,95 2,13 0,43 2,84 1,70 0,10 tzO 5,50 2,55 0,51 3,46 2,04 0,12 70 6,42 7,33 3,44 3,93 2,98 0,60 4,04 2,38 0,14 80 3,40 0,68 4,61 2,72 0,16 90 8,25 4,43 3,83 0,77 5,19 3,06 0,18 IM 9.17 4,92 4,25 0,85 5,77 3,40 0,20 200 18,33 9,83 8,50 1,70 11,53 tz,80 0,40 :«0 27,50 14,75 12,75 2,55 17,M 10,20 0,60 400 36,67 19,67 17,- 3,40 23,07 13,60 0,80 500 45,83 55,— 24,58 29,50 21,25 4,25 28,83 11 — I,— l>M 25,50 5,10 34,60 20,40 1,20 700 64,17 73,33 34,42 29,75 5,95 40,37 23,80 1,40 800 39,33 34,- 6,80 46,13 27,20 1,60 SOO 82,50 44,25 38,25 7,65 51,90 30,60 1,80 1000 91,76 49,17 42,50 8,50 57,67 34- 2,- Eine Eingabe der Mieterorganisation Der Landesverband Sachsen im Bund Deutscher Mie tervereine e. V. (Sih Dresden) hat erneut an die säch sische Regierung eine Eingabe eingereicht, in der darauf hingewiesen wurde, daß die Mietzinssenkung, die die Vierte Notverordnung der Mieterschaft gebracht hat, für die ärm sten Bevölkernngsschichten mit dem 1. April ihre Bedeu tung dadurch verliert, daß sich von da an die Aufwertnngs- steuer um 20 Prozent ermäßigt nnd um diese 20 Prozent die Miete für diejenigen Mieter wieder wächst, denen auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen die Mietzinssteuer erlassen war. Diese Bevölkerungsschichten würden noch dadurch besonders hart getroffen, daß in der Zwischenzeist die Unterstützungssätze einschließlich der Fürsorgesätze u. a. gerade wegen der Mietzinssentung auf Grund der Vierten Notverordnung herabgesetzt worden sind. Die Regierung wurde gebeten, unverzüglich Mittel zur Verfügung zu stellen und die Gemeinden anzuweisen, ebenso unverzüglich besondere Fürsorgemaßnahmen zu ergreifen. * Ablösung der Aufwertungssteuer. Zur Durchführung der Ablösung der Aufwertungs steuer haben das Finanzministerium und das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium eine weitere Verordnung veröffent licht, die in Nr. 72 der Sächsischen Staatszeitung vom 26. März 1932 abgedruckt ist und die die noch ausstehen den eingehenden Vorschriften über die Durchführung der Ablösung der Aufwertungssteuer enthält. Paragraph 1 der Verordnung weist darauf hin, daß bei der Ermittlung des Jahresbetrags der Aufwertungs steuer, der der Berechnung des Ablösungsbetrags zugrunde zu legen ist, alle Ermäßigungen und Erlasse außer Betracht zu bleiben haben, deren Berücksichtigung in Paragraph 1 Abs. 2 der Verordnung vom 21. März 1932 nicht aus drücklich vorgeschrieben ist. In Paragraph 2 der Verordnung ist die Schadloshal tung hilfsbedürftiger Mieter für den Verlust der Befrei ungsmöglichkeit nach Paragraph 4 des Aufwertungssteuer gesetzes geregelt. Soweit diese Mieter infolge der Ablösung ihren Befreiungsanspruch verlieren — bei Teilablösung ist dies nur zur Hälfte der Fall — ist zu ihren Gunsten dem Grundstückseigentümer ein Be trag zu gewähren, der dem Betrag entspricht, der bei Nichtablösung für die Wohnung des hilfsbedürftigen Mie ters als Aufwertnngssteuer zu entrichten sein würde. Selbstverständliche Voraussetzung ist hierbei, daß der Grundstückseigentümer dem Mieter einen entsprechenden Betrag an der Miete nachläßt. Die Höhe der Unter stützung, die aus Fürsorgemitteln gewährt wird, ist inso fern beschränkt, als sie für die Laufzeit der Aufwertungs steuer insgesamt den Betrag nicht übersteigen darf, der auf die Wohnung des hilfsbedürftigen Mieters als an teiliger Ablösungsbetrag entfällt. Die erforderlichen Mit tel erhalten die Bezirkssürsorgeverbände aus Ablösungs mittelu. Der Grundstückseigentümer hat für seine Woh nung im eigenen Grundstück keinen Anspruch aus den Aus gleich. — Von besonderer Wichtigkeit sind die Vorschriften in Paragraph 8 'der Verordnung. Wird der Ablösungs betrag bis zum 30. April 1932 entrichtet, so ist neben ihm lausende Aufwertnngssteuer für den Monat April 1932 nicht zu erheben. Hat der Eigentümer die laufende Steuer für April 1932 bereits entrichtet und löst er dann die Steuer uoch bis zum 30. April 1932 ab, so ist der Mo natssteuerbetrag für April 1932 voll auf den Ablösungs betrag anzurechnen. Für die Zeit nach dem 30. April 1932 ist für den äb- lösenden Eigentümer insofern eine Vergünstigung geschaf fen worden, als neben Ablösungsbeträgen, die bis zum 15. eines Monats eingezahlt werden, laufende Aufwer- tuugssteuerbeträge für den Monat der Einzahlung nicht zu entrichten sind. Sind sie bereits entrichtet, so sind sie voll auf den Ablösungsbetrag anzurechnen. Wird der Ablö sungsbetrag in der Zeit vom 16. bis zum Ende eines Mo nats eingezahlt, so ist die Hälfte der laufenden Steuern für den vollen Monat der Einzahlung abzuführen. Für Fälle, in denen der Ablösungsbetrag aus Grün den, die nicht in der Person des Grundstückseigentümers liegen, noch nicht endgültig entrichtet werden kann, ist die Hinterlegung des Ablösungsbetragcs zugelassen. Für die endgültige Abrechnung gilt der Zeitpunkt der Hinterlegung als Zeitpunkt der Entrechtung des Äblösungsbetrags. Paragraph 5 der Verordnung regelt die Einzelheiten der Teilablösung, die in Aachsen für die Hälfte der Anf- wertungssteuer zugelassen ist. Endlich werden die Grundsteuerbehörden angewiesen, auch soweit sie nicht Ablösungsstellen sind, den ablösungs bereiten Grundstückseigentümern bereitwilligst über die mit der Ablösung zusammenhängenden Fragen Auskunft zu er teilen. * Ne AmiM IM IhreWim. Eine Aufforderung des Neichskommissars für Preisüber wachung an die Gemeinde». Nach eingehenden Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden hat der Reichskommissar für Preisüber wachung zur Ergänzung nnd Unterstützung der Bestrebun gen au, Senkung der Preise für lebenswichtige Waren nnd Leistungen die Gemeinden und Genreindeverbände aufgefordert, die Möglichkeit einer Senkung der bisher er hobenen kommunalen Gebühren, Beiträge und privatrecht- licheu Leistungsentgelte zu prüfen. Dieser Forderung wol len die Gemeinden und Gemeindeverbände nachkommen, obwohl die kommunalen Haushalte durch die steigenden Wohlfahrtslasten und den Rückgang des Steueraufkom mens außerordentlich belastet sind. Die Nachprüfung wird sich im wesentlichen erstrecken auf die Gebühren für Müll- befeitigung, Kanalisation und Straßenreinigung, Markt hallen, öffentliche Märkte, Vieh- und Schlächthöfe sowie Fleischbeschall und Trichinenschau, Friedhöfe und Krema torien, Badeanstalten, Krankenhäuser, Heil- und Pflege- anstalten, Krüppel- und Siechenheime und sonstige An stalten aus dem Gebiet des Gesundheitswesens, fermer auch auf das Gebiet der privatrechtlichen Leistungsentgelte, ins besondere auf die Nachprüfung der Gebühren des Reklame- und Anschlagwesens sowie auf die Entgelte für Tankstellen. Zur Senkung der Entgelte sollen grundsätzlich alle Er sparnisse verwandt werden, die den Gemeinde und Ge meindeverbänden aus der vierten Notverordnung vom 8. Dezcu.ler 1931 durch die Verminderung der Selbst kosten, deren Berechnung durch die Grundsätze im einzel nen genau geregelt ist, entstehen. Eine Senkung der Entgelte muß erfolgen, wenn der Ertrag die Selbstkosten der Gemeinden oder Gemeinde verbände übersteigt. Eine Senkung der Gebühren unter die Selbstkosteil kommt nicht i» Frage. In den Fäl len, in denen die Entgelte die Selbstkosten nicht decken, ist eine Senkung überhaupt nicht erforderlich. Da es bei den ständig steigenden Wohlfahrtslasten und den rückständigen Steuerringängen vollkommen ausgeschlos sen erscheint, daß in einer Gemeinde sämtliche für eine Nachprüfung in Betracht kommenden Anstalten ihre Ge bühren und sonstige Entgelte senken können, lassen die Grundsätze es zu, die Ersparnisse aus der Notverordnung und die Minderung der Sachkosten gegenüber dem Staude vom 1. 7. 1931 innerhalb der Verwaltung zusammeizzu- ziehen und zu besonders kräftiger Senkung an eiu.zelneu Stellen, z. B. bei den Gas- und Elektrizitätswerken oder bei den Schlachthofgebühren »sw., je nach den Bedürfnissen des einzelnen Ortes, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegcnstehen, zu verwenden. Die gesamte Durchführung der Gebührenseukuug ist da von abhängig, daß nicht der Reichsminister der Finanzen oder die zuständigen obersteil Landesbehörden auf Grund gesetzlicher Bestimmungen Anordnungen über die Verwen dung der den Gemeinden oder Gemeindeverbänden aus der Notverordnung entstehenden Ersparnisse getroffen haben oder noch treffen werden. Von zahlreichen Groß-, Mittel und Kleinstädten sind bereits entsprechend diesen grund sätzlichen Mitteilungen Senkungen von kommunalen Ge bühren, Beiträgen und privatrechtlichen Leistnngsentgeltcn borgenvmmen worden. RekordflugWes „Graf Zeppelin". In 4r/s Tagen deutsche Post nach Buenos Aires. Friedrichshafen, 29. März. Um 16.12 Uhr erschien das Luftschiff zum ersten Male Uber dem Flugplatz, um 16.20 Uhr wurde die Post abgeworfen und um 16.37 Ühr war der Schwarzhemd. Kriminalroman von Bruce Graeme. An» Deutsche übertragen von Ravi Ravendro. löj (Nachdruck verboten.) Jean antwortete nicht auf diesen Angriss ihres Bruder». Gchwarzhemd freute sich in seinem Versteck, daß er noch rechtzeitig von dem Summen gewarnt worden war. Der Zufall kam ihm in unerwarteter Weise zu Hilse. Dieser zweite Eindringling konnte doch nur ein gewöhn- licher Einbrecher sein. „Sind Sie bereit, meine Herren?" fragte Mc Tavish. Die anderen gaben leise ihre Zustimmung. Mc Tavish stand neben der Schalttafel und legte den zweiten Hebel um. „So, nun ist Schwarzhemd gefangen. Haben Sie Ihre Revolver schußbereit? Es ist möglich, daß dieser Mann ein gefährlicher Verbrecher ist." „Sie brauchen keine Angst zu haben," sagte Marshall etwas schroff. „Wir wissen doch, daß Schwarzhemd nie mals Wassen bei sich trägt." „Das kann aber auch eine Legende sein," erwiderte McTavish unfreundlich. „Du kommst auch mit, Jean. Es ist vielleicht eine ganz gute Lehre für dich, wenn du deinen Helden einmal zu sehen bekommst. Du hast dann in Zukunft wahrscheinlich etwas mehr Sympathie für die Leute, die von diesem Halunken ausgeplündert werden." In tiefem Schweigen stiegen die Fünf die Treppe hinunter und näherten sich dem Speisezimmer. Die Tür war nur angelehnt; der Raum war nicht erhellt, aber sie hörten Geräusche. Im nächsten Augenblick riß Mc Tavish die Tür auf, drehte das Licht an und trat beherzt ein. Aber eine Sekunde später ertönte ein Knall, und McTavish stürzte zu Boden. Der Revolver entglitt seiner Hand. Pulvergeruch verbreitete sich in dem Zimmer. Marshall eilte hinein, fest entschlossen, für den unerwarte ten Schuß Rache zu nehmen. Aber der Einbrecher war von dem elektrischen Schlag zu Boden gesunken und krümmte sich in Todesangst. „Hände hoch!" fuhr ihn Marshall an. Schimpfend und fluchend gehorchte der andere. „Halten Sie den Mundi" befahl der Detektiv kurz. Mc Tavish hatte sich inzwischen mit Hilse der beiden anderen wieder erhoben, aber er zitterte noch am ganzen Körper. Es zeigte sich, daß er nur leich! verwundet war. Das Geschoß hatte seinen eigenen Revolver getroffen, war daran abgeprallt und hatte den fleischigen Teil seines Oberarms verletzt. McTavish sah den Einbrecher wütend an. „Nun sehen Sie wohl ein, Marshall, wie weit Sie mit Ihrem Optimismus kommen Sagten Sie nicht, daß der Kerl niemals eine Schußwaffe bei sich trägt? Was wäre nun geworden, wenn wir keine Waffen gehabt hätten?" Marshall betrachtete den Verbrecher verwirrt und er staunt. Er hatte sich Schwarzhemd ganz anders vor- gestellt und ihn stets für einen Gentleman gehalten; aber diesen Gefangenen konnte man beim besten Willen nicht so bezeichnen. Außerdem kamen ihm die Züge dieses Mannes sonderbar bekannt vor Er runzelte die Stirn und versuchte, sich zu erinnern, mit wem er es zu tun hatte. Sir Allen hätte über Jeans Gesichtsausdruck lachen können, wenn die Lage nicht so ernst gewesen wäre, denn sie sah aus, als ob die Welt unlergegangen wäre. Auch ihre Illusionen waren geschwunden Sie halte erwartet, einen interessanten, intelligenten Menschen zu sehen, und sie entdeckte nun einen häßlichen, unrasierten Menschen in einem schmierigen Anzug, der die gemeinsten Redens- arten und Schimpfworte gebrauchte. Mc Tavish hatte sich jetzt wieder so weit erholt, daß er Herr der Lage war. „Mr. Schwarzhemd, Sie können sich als gefangen be trachten." „Ja, verdammt noch einmall" „Sie sind also doch nicht so schlau und klug, wie Sie sich immer einbilden. Da ich Sie nun mit eigenen Augen sehe, halte ich auch nicht viel von Ihnen Sie wären ja vielleicht mit Ihrer Beute davongekommen und hätten Ihren niederträchtigen Plan erfolgreich durchführen können, wenn Sie mir nicht vorher einen Brief geschrieben hätten." Der Mann sah ihn verärgert an. „Wovon quatschen Sie denn eigentlich?" McTavish zuckte die Schultern. „Das muss doch selbst am besten wissen." „Was soll das heißen?" „Warum verstellen Sie sich denn, Mr. Sch... Hemd?" „Was wollen Sie denn mit Ihrem ewigen Schwarz Hemd? Ich bin kein SchwarzhemdI" McTavish lachte höhnisch. „Die Flausen h»ls«N Ihnen nichts Damit kommen Sie nicht los. Mr. Schwarz- Hemd." „Sie verdammter Kerl, ich heiße nicht SchwarzhemdI Mein Name ist — aber das können Sie meinetwegen selbst herausfinden!" „Ganz recht. Aber halten Sie jetzt Ihren Mund." „Einen Augenblick. Mr. McTavish," unterbrach ihn Marshall. „Der Mann kam mir gleich so bekannt vor — jetzt kommt mir die Erinnerung. Es ist Sniffy Tompkins, und soviel ich weiß, ist er erst vor kurzem aus dem Ge fängnis entlassen worden." „Gut gebrüllt," sagte Sniffy. „Sie sind natürlich der verfluchte Marshall. Was haben Sie denn bei diesen Gents hier zu tun? Sie sind wohl vom Amt weg? Wollen selbst mehr Geld verdienen, was?" „Ja, ich habe den Dienst aufgegeben und arbeite jetzt auf eigene Rechnung." „Ach so! Und da halten Sie es wohl für eine groß artige Heldentat, wenn Sie mir so eine Falle legen?" „Das ist keine Falle, Sniffy. Die Schuld müssen Sie sich selbst zuschreiben. Sie hätten uns eben nicht den Brief schreiben sollen." Sniffy wurde immer ärgerlicher. „Verdammt noch mal, ich habe doch keinen Brief ge schrieben!" „Aber natürlich haben Sie einen Brief geschrieben und mit Schwarzhemd unterzeichnet. Sie haben sich für diese Nacht angemeldet." „Wenn ich diesen elenden Schwarzhemd erwische, der Ihnen diesen Bries geschickt hat, dann drehe ich ihm das Genick um! Der Kerl soll einmal sehen, was es heißt, andere zu verpfeifen. Darauf können Sie sich verlassen, so wahr ich Tompkins heiße." «Fortsetzung folgt.) .