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Ottendorfer Zeitung Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend § Di« .vtlnckrrf« Z«ttung- erschetnl Di«»»- » ta>, D»«n»r»t«, »n» konn«b«»d. - D« B«t»a»-Pi«t» wtid mV V»«vm jeden Monat« tetannt g«z«beru - I» Fall« höherer Gewalt (Krieg od. senst. « A kgcnowelcher Störungen de« Betriebe» der » A Zeitung, d. Lieferanten od. d. Beförderung»- » »» Einrichtungen) hat der Bezieher »eine« An» » W sprach auf Lieferung »der Nachlieferung der « s Zeitung »». «ückzahlung d. B«Mg»preis«. L »Illlllllllllllllllllllllllllllllllll-» Postscheck-Konto Leipzig Nr. 29148. Nummer 28 MerWWS' Diese Zeitung veröffentlicht die de» Vemeinderates Md AlMW amttichen Bekanntmachungen zu Ottendorf-Okrilla. Mit den Beilagen »Reue Illustrierte', »Mode und Keim' >md „Der Kot»lv" Schrifüeüung, Druck und Verlag Hermann Rühle, Ottendors-Okrilln. Freitag, den H. März ^932 3l. Jahrgang Aerttiches und Sächflsches. Gttendorf-Vkrilla, am z. März ,9z2. — Heute Donnerstag ist es Herrn Max Lesche, Inhaber eines der bekanntesten hiesigen Bauunternehmen, und seiner Gemahlin vergönnt, daß schöne Fest der Silber-Hochzeit zu feiern. Auch an dieser Stelle bringen wir dem Jubelpaar mit besten Wünschen für die weitere Zukunft unsere Gratulation dar. — Eifrig sind seit dem frühen Morgen bereits die Dekorateure an der Arbeit um die Räumlichkeiten des Gasthofs zum Roß in ein farbenprächtiges Bild zu verwandeln, das dann am Sonnabend den stimmungsvollen Rahmen geben soll zum Gesindel-Ball im Schwarzen Rößl. Wer an diesem einzigartigen Fest teilnehmen will, ganz gleich ob im Kostüm oder im Sonntagsstaat, versorge sich rechtzeitig die Karten im Vorverkauf. (Näheres siehe Inserat). — Wieder feiern die Strauß-Walzer m aller Welt große Triumpfe. Und so dürste wohl jeder der die einschmeichelnden Melodien dieser Walzer gehört hat, die Gelegenheit nichi vorübergehen lassen, einen Einblick in das Leben des Kompo nisten zu werfen. Die Schauburg-Lichtspiele bringen ab heute einen Tonsilm aus dem Leben Johann Strauß, der nicht nur äußerst sehenswert ist, sondern der auch durch die darin ent haltene Stranß'icbe Musik einen besonder > Genns, bietet. Die Schulgelder an Volks- und Berufsschulen Das Ministerium für Volksbildung hat in Ausführung der sächsischen Sparnotverordnung vom 21. September 1931 mit Wirkung vom 1. April 1932 bestimmt, daß die Schulbe zirke berechtigt und verpflichtet sind, für Schüler, die die Klassen des 9. und 10. Schuljahres höherer Abteilungen der Volksschule oder die Vollklassen der Berufsschule besuchen, das Schulgeld zu erheben, auch soweit es dem Staat zufließt. In den Vollklassenzügen der Berufsschule beträgt das Schul geld für die Klassen mit Vollunterricht auch wenn mehr als 30 Stunden verbindlichen Unterrichts erteilt werden, jährlich 60 RM. In den Klassen, in denen kein Vollunterricht erteilt wird, ermäßigt sich das jährliche Schulgeld in demselben Ver hältnis, in dem die Zahl der wöchentlichen verbindlichen Un terrichtsstunden zu der Zahl von 30 Wochenstunden steht. Der Staatsanteil am Schulgeld berechnet sich jährlich in Klas sen der Berufsschule mit Vollunterricht nach einem Schul geldsatz von 60 RM, in Klassen, in denen kein Vollunterricht erteilt wird, sowie in Vollklassenzügen mü ffwei- oder drei jährigem Vollunterricht nach einem Satz von 20 RM Das Schulgeld für die Klassen des dritten Jahrgangs steht in voller Höhe dem Schulbezirk zu. Bei Berechnung des Staats anteils an dem von den Volksschülern des 9. und 10. Schul- jahreszu entrichtenden Schulgeld wird ein Satz von jährlich 60 RM zu Grunde gelegt. Neben dem nach der Sparver ordnung eingeführten Schulgeld können die Schulbezirke auch Fremdenschulgeld erheben. Unveränderte Lilgungssähe für Baudartehen Das Sächsische Arbeits- und Wohlfahrtsministerium er läßt folgende Verordnung: Mit Rücksicht auf die ungünstigen wirtschaftlichen Ver hältnisse und die große Arbeitslosigkeit will es das Arbeits und Wohlfahrtsministerium für die von ihm im Rechnungs jahre 1926 aus Anleihemitteln gewährten Staatsbaudarle hen und für die in den Rechnungsjahren 1926 und 1927 aus Aufwertungsmitteln gewährten Darlehen des Wohnungs baustocks, für die bestimmungsgemäß nach Ablauf von fünf Jahren der Tilgungssatz auf 2 v H. erhöht werden sollte, auch für die Rechnungsjahre 1932 und 1933 bei dem bishe- rigen Tilgungssatz von 1. v. H. jährlich belassen. Dies gilt auch für die vom Arbeits- und Wohlfahrtsministe rium bewilligten Sonderbaudarlehen für kinderreiche Fami lien, Kriegsbeschädigte, Landarbeiter, Wirtschaftsheimstätten und Umsiedler. Den Gemeinden und Bezirksverbänden wird dringend empfohlen, hinsichtlich der aus ihren eigenen Auf wertungssteuermitteln gewährten Baudarlehen in gleichet Weise zu verfahren.» Soweit Gemeinden und Bezirtsver- dänoe Baudarlehen gewährt haben, die aus Staatsanleihe oder Wohnungsbaustockmitteln stammen, dürfen sie in den Rechnungsjahren 1932 und 1933 keinen höheren Tilgungs- atz als 1 v. H. und keine Zinsen fordern. Dresden. In der Verhandlung vor dem Berufungs enat des Reichsaussichtsamts für'Prtvatversicherung wurde >ie Berufung der Spar- und Kreditgemeinschaft Bausparkas- en A.-G. Dresden zurückgewissen. Die Untersagung des Zeschäftsbetriebes dieser Gesellschaft ist somit rechtskräftig geworden. Bewilligung von Meingarkenstellen in Sachsen Dresden. In der Zeit oom 2b Februar bis 1. März sind wiederum zahlreiche Kleinsiedler- und Kleingartenstellen bewilligt worden. Unter letzteren befinden sich 120 in Zit tau. 100 in Wurzen, Mo in Leipzig und 100 in Epremberg. sonenautos zusammen. Dabei wurde einer der Wagen etwa zehn Meter weit auf eine Wiese geschleudert. Die Insassen mußten sämtlich ins Krankenhaus gebracht werden. Ebenso mußte eine Frau, die in dem andern Wagen mitgesahren war, dem Krankenhaus zugeführl werden. Die beiden Fahr zeuge wurden so schwer beschädigt, daß sie abgeschleppl wer den mußten. Dresden. Rektoratsübergabe. In der Aula der Technischen Hochschule fand die feierliche Uebergabe des Rektorats statt, an der Vertreter der staatlichen und städti schen Behörden, der Universität Leipzig, der Bergakademie Freiberg, der Kunst- und Kunstgswerbeakademie Dresden, der Studentenschaft usw teilnahmen. Nachdem der schei dende Rektor, Prof. Dr. ing. Binder, oen Jahresbericht für des Jahr 1931/32 erstattet hatte, hielt der neue Rektor, Prof. D.-. ing. Reuther, leinen Antrittsvortrag über „Ausgrabung und Bauforschung . Heidenau. NeuesWasserwerk. In zweijähriger jauzeit hat die Stadt Heidenau mit einem Kostenaufwand ucn rund 440 000 RM im Stadtteil Gommern ein neues Wasserwerk errichten lassen, das jetzt seiner Bestimmung ibergeben worden ist. Das Werk isi wissenschaftlich und tech nisch nach den modernsten Grundsätzen errichtet. Man nimmt an, daß durch das Werk eine völlig ausreichende Wasserver sorgung der Stadt Heidenau und der an das Leitungsnetz angeschlossenen Gemeinden gewährleistet wird. Leipzig. Schmierfinken. In letzter Zeit haben sich junge Leute in hiesigen Museen recht unangenehm be merkbar gemacht, indem sie auf Rahmen und Schildchen von ausgestellten Bildern und Urkunden Hakenkreuze kritzel ten. Derartige Schmierereien hat man im Museum für Länderkunde, in dem für Völkerkunde und im Bildermuseum am Augustusplatz festgestellt. Leider konnten die Urheber dieses Ünsugs noch nicht gefaßt werden. Billige Züge zur Leipziger Messe Leipzig. Wie das Leipziger Meßamt mitteilt, wird für die anläßlich der Leipziger Messe am 9 März von Berlin, Magdeburg, Dresden, Buchholz-Chemnitz, Plauen-Zwickau, Forst-Cottbus, Hoyerswerda, Erfurt, Saalfeld-Gera, Nord hausen und am 13. März von Berlin nach Leipzig und zu rück verkehrenden Verwaltungsjonderzüge eine bOprozentige Fahrpreisermäßigung (statt wie bisher 40 Prozent) gewährt. Wie das Messeamt aus Prag erfährt, werden alle Ein käufer aus der Tschechollowaket. die auf der Leipziger Messe Aufträge an Aussteller erteilen laut einem Beschluß der De visenkommission in der Zuteilung von Devisen wohlwollend behandelt werden. . Forderungen der Stromabnehmer Leipzig. Der Reichsverband der Elektrizitätsabnehmer e. D., Sitz Berlin (REA) hielt in Leipzig eine Tagung ab und faßte folgende Entschließung: „Die Bemühungen des Reichskommisfars für Preisüberwachung haben nicht zu einem die Stromabnehmerschaf! auch nur annähernd befrie digenden Erfolg geführt Wir fordern vom Reichswirtschafts- ministerium nochmals nachdrücklich den Erlaß eines seit Jahren im Entwurf vorgslegten Reichrgesetzes betreffend Elektrizitätsbelieferung.. damO an Stelle der seitherigen Rechlsunsicherheit eine klare Rechtslage eintritt und der Stromabnehmer (auch Konzessionsgemeinden) durch Anru fung des — vom REA vorgeschlagenen — Elektrvwirtschaft- jichen Senats der Oberlandesgerichte als gesetzlichen Schieds gerichts unter möglichst geringem Kostenrisikö sein Recht im Sinne einer wirtschaftlichen Gerechtigkeit (Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten) verfolgen kann. — Auch die Länderregierungen sollen wiederholt angegangen werden, für den Erlaß des vom REA vorgeschlagenen Reichsgesetzes betreffend Elettrizitätslieferung einzutreten. Lebhaft begrüßt wurde die Gründung eines Sächsischen Landes- verbandes des REA, durch den eine einheitliche Ver tretung der Interessen der sächsischen Stromabnehmerschaft geschaffen werden mutz. Oberwiesenthal. Skiläuferin tödlich verun glückt. In einer Waldschneise bei den Tellerhäuiern prallte eine Skiläuferin aus Chemnitz die die,Gewalt über ihre Eretter verloren hatte, mit solcher Wucht gegen einen Baum, daß sie sich schwere Kop'- und innere Verletzungen und einen Beinbruch zuzog. Die Verunglückte wurde dem Krankenhaus Lberwiesenthal zugeführt. Dür> konnte jedoch nur noch der auf dem Transport eingetretene Tod sesigestelll werden. Treuen. Fabrikbrand. Im benachbarten Eich brach in der in dem großen Fabrikgebäude von Koch untergebrach ten Werkstatt von Erhard Rink ein Schadenfeuer aus wobei die Werkstatt völlig ausbrannte und die Decke^zum Ober geschoß ebenfalls zerstört wurde. Den Wehren von Eich und Treuen gelang es schließlich, das Feuer auf seinen Herd zu beschränken. Der Schaden ist beträchtlich Die Entstehungs ursache des Brandes konnte noch nicht geklärt werden. Halle. Grubenstillegung. Die zur Chemischen Fabrik Buckau in Ammendorf gehörige Grube ...Klara-Ver ein' ist jetzt stillgelegt worden. Die etwa 180 Mann starte Belegschaft wird zu einem kleinen Teil noch für einige Zeit beschäftigt werden. Die Stillegung sollte bereits im vorigen Jahre erfolgen, wurde aber im Interesse der Belegschaft immer wieder binausaeickoben. Lie Loüerung der WohnungsrwangswWchtst Dresden, 2. Marz. In Verfolg der reichsrechtlichen Bestimmungen ist unter Aufhebung der bisherigen Lockerungsverordnungen vom Ju stizministerium sowie vom Arbeits- und Wohlfahrtsministe rium eine fünfte Verordnung über die Lockerung der Woh nungszwangswirtschaft erlassen worden mit Gültigkeit ab 1. April 1932. Soweit das Wvhnungsmangeigesetz in Betracht kommt, gelten für die Inanspruchnahme von Räumen durch die Ge meindebehörden die gleichen Freigrenzen wie nach der vierten Lockerungsverokdnug vom 14 Januar 1932, Vom 1. April 1932 ab sind in Sachsen alle Geschäfts räume sowie die sog. teuere» Wohnungen vom Reichsmieten- gesetz und vom Mieterschutz befreit. Teuere Wohnungen sind solche Wohnungen, deren Iahresfriedensmiete 1200 ÄM und mehr in den Orten der Ortsklasse A, 900 RM und weht in den Orten der Ortsklasse B, 600 RM und mehr in den Orten der Ortsklasse C und 450 RM und mehr in den Orten der Ortsklasse D beträgt Die gleichen Freigrenzen gelten auch für neuabgeschlos- sene Mietverträge. Neue Mietverträge über Wohnungen mit einer geringeren Iahresfriedensmiete, die vom Woh nungsmangelgesetz frei sind, genießen daher in Abweichung von der reichsrechtlichen Regelvorschrift wie bisher denselben Mieterschutz wie laufende Verträge. Da für Untermietverhältnisse vom 1. April 1932 ab kein Mieterschutz mehr gilt, sind sie in der fünften Lockerungs- Verordnung auch so weit von den Vorschriften des Reichs mietengesetzes befreit worden, als dieses bisher ausnahms weise noch für sie Geltung hatte. Die Vorschriften über das Schiedsverfahren vor den Mieteinigungsämtcrw sind weg gefallen. Die 88 12 und 18 enthalten Schutzvorschristen zugunsten derjenigen Mietverhaltnisse, die voM 1. April 1932 ab keinen Mieterschutz mehr genießen, weil ihre Iah- resfriedensmiete über der oben bezeichneten Grenze liegt, Sie beziehen sich auf die Länge der einzuhaltenden Kündi gungsfrist und auf die Verlängerung einer Räumungssrist, k. an;, i Plauen, w a> w e r e r u , o m m e n N o g. Au, ve; ts-NT, ?>ch mc -l"°gn °u! B-r°nÄnz?-- ! »«»- M R-'ch-nd°ch.M-b-n «.«» M» Dresdner Verkehrsvereins alle Verkehrs- und Wirtschafts kreise Dresdens zwecks Hebung des Fremdenverkehrs zusam mengeschlossen. Inzwischen hat sich ein „Femdenverkehrs- ausschuß für Dresden und Umgebung" gebildet. Vor diesem Ausschuß teilte Direktor Planitz vom Dresdner Verkehrs verein mit, daß nach dem Muster Budapests und Berlins auch für Dresden Pauschalhefte für das Wochenende und den dreitägigen Aufenthalt eingeführt werden sollen. Um den Fremden über alles zu unterrichten, was in Dresden los sei, soll die bestehende Zeitschrift „Das Neue Programm" künftig unter der Bezeichnung „Wochenprogramm Dresden" als amtliches Nachrichtenblatt des Dresdner Verkehrsvereins er scheinen. Was die Beteiligung an bevorstehenden Fremden verkehrsausstellungen betrifft, so wird Dresden auf der Leip ziger Messe, der Berliner Wochenend-Ausstellung und vor aussichtlich auch auf Verkehrsausstellungen in Norwegen und Schweden vertreten sein. Neuregelung der Vrandversicherungsbeiträge Die Brandversichekungskammet Hai in der ,»Sächsischen Staatszeitung" Grundsätze für die Ermittlung der Beitrags» leistungen bei der Abteilung für Gebäudeversicherung der Landes-Brandversicherungsanstolt bekanntgegeben. Damit ist nach langen Vorarbeiten der erste Schritt in die Oessent» lichkeit getan, um die geplante Neuregelung der Erhebung von Versicherungsbeiträgen vorzubereiten. Der Grund für diese Neuregelung ist, daß das bisherige, in, Jahre 1863 ein» geführte System der Erhebung der Beiträge nach Einheiten nicht mehr allenthalben den wirtschaftlichen Verhältnissen der Neuzeit entspricht und daher durch ein beweglicheres System ersetzt werden muß. Durch das neue System soll eine beweglichere und gerechtere Heranziehung der verschie» denen Wagnisgruppen zu den Versicherungsbeiträgen her beigeführt werden. Das Innenministerium als Dienstauf sichtsbehörde hat seine Zustimmung für zunächst drei Jahre ausgesprochen. — Die neuen Grund'ätze über die Beitrags erhebung treten für die Städte mit Berufsteuerwehr am 1. Januar 1933, im übrigen am 1 Juli 1933 in Kraft. Das neue System baut sich wie bisher aus der durch die bautech nischen Beamten der Landes-Brandversicherungsanstalt er mittelten Schätzung des Versicherungswertes des einzelnen Gebäudes auf, nur daß an Stelle der bisherigen Einheiten ein Beitragssatz tritt, der vom Tausend der durch Schatzung ermittelten Versicherungssumme berechnet wird. Wer sich über die neuen Grundsätze näher unterrichten will, kann sie bei den staatlichen Brandversicherungsämtern Ansehen oder sie gegen Entrichtung von 20 Rps in bar oder in Briesmar ten von diesen Äemtern öder der Brandversicherungstammer ist Dresden beziehen. —