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Nr. m. . « enthaltend di« amMche« Bebannlmachuftg«« der RnMouvlmannschasi «nd der " Staatsbehörden in Schwarzenberg, der Staats- u. städtischen Behörden in Schneeberg, Löhnttz, Neustadt»!, Srünhain, sowie der Finanzamt« st» Aue und Schwarzenberg. As werden auberdea veröffentlicht r Vie Bekanntmachungen d« StadkrSt« zu Au« und Schwärzend«- und d« Amtsgerichte zu Au« und Johanngeorgenstadt. Verlag S. W. SSrlner. Aue, Srzgeb. ft«rnsdr»»«r! «m »I m» »1. ldtnl» «»« »««) «40, S<So««»»r, «r S4»«iva»«r- r«1. Vra-Mnsqrtft! «»IMtNilnd «vnqsiblr,^ «»,»«,«»-Mmia»«« sir »I, mi RmdmUim «N^mud« Nmmirr dl» »ormMa^ I Uhr kl dm naupjo»s<!>aft«- ftillm. Mm MmMhr ftlr dl« «lustiihm« d«r, «>,«l^n am ama«ftdrl«dmell Lag« lawl« <m d«stlmml«r Slrll« mir» »l-l oezebra, mch al»l Mr dl« NlchNodrU dir durch Fimtpmchrr «tSM'dmm Nnzrlam. — Für Slick,,»« MI- o«rllm,l rlaurlaiidlrk Schrlllftüch« Id«riilmml dl« Schrift» lrllmig d^n« Vrranlwvr!»»,. — Unlrrdrichmam dm M«. Ichaftärlrlrd« brzrOnd«« drln«U»lprIch«. B«l gahlunz». »»>»>« md ftmtur» «rllm -loda», al, »Ich« «mludart. -au»«,«sch«N»fttll«« lu> Um. Li hat». Schamd«, m» Schwa rz«adiri. Nr. 258. Dienstag, den 5. November 1S2S. 82. Iahrg. Amtliche Anzeigen. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kauf mannes Robert Berndt, alleinigen Inhabers der Firma Robert Berndt in Schneeberg wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Verzeichnis der bei der Schlußverteilung zu berücksichtigenden Forderungen, zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Dermögensstiicke, zur Anhörung der Gläu biger über die für die Mitglieder oes Gläubigerausschusses festzusetzenden Vergütungen und Auslagen sowie schließlich zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Termin bestimmt auf den 2d. November 1929, vormittags K12 Uhr. Die Vergütung des Konkursverwalters wird auf 1000 NM., der Betrag der ihm zu erstattenden Derläge auf 45,82 AM. festgesetzt. K 9/24 Schneeberg, am 1. November 1929. Das Amtsgericht, Abtl. für Konkurssachen. Dienstag, den 5. November 1929, vorm. 10 Uhr sollen im Amtsgericht Lößnitz 10 Damenmäntel, 10 Windjacken, 2 Win- tcrsoppen und 1 Manschesteranzug meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Lößnitz. Mittwoch, den 6. November 1929, vorm. 9 Uhr soll in Unterscheibe 1 Ausputzmaschine öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Q 3262/29 Sammelort der Bieter: Gasthaus zum Kastanienbaum. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg. Mittwoch, den 6. November 1929, vorm. 10 Uhr sollen in Schwarzenberg eine größere Menge Gazeschränke, Deckel- und Bürstenhalter, Briefkästen, Sntwässerungskasten «nd Back formen öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung ver- steigert werden. Q 790/29 Sammelort der Meter: Gasthof zum Schützenhaus. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgericht» Schwarzenberg. Mittwoch, den 6. November 1929, vorm. 10 Uhr sollen in Schwarzenberg 1 Herrenfahrrad, 1 Damenfahrrad (fabrikneu), 1 Posten Herrensocken und Kinderkniestrümpfe, 1 Rollschrank, 1 Schreibtisch (Eiche, Diplomat), 1 Büfett, 1 Staubsauger (komplett, Elektrolux) und eine russ. Teemaschine au» Messing öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Q 3284/29 Sammelort der Bieter: Kaffee Poetzsch. Gerichtsvollzieher de» Amtsgericht» Schwarzenberg. Mittwoch, den 6. November 1929, vorm. 11 Uhr sollen in Raschau ein zweitüriger größerer Eisschrank öffentlich meist» bietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Dieter: Hotel zur Hirtbrück. O 2916/29 Der Gerichtsvollzieher de, Amtsgerichts Schwarzenberg. Die Schwelneseuche ist im Ortsteil Alberoda im Grundstücke des Milchhändlers Ernst Mehlhorn amtlich festgestellt worden. Aue, 4. November 1929. Der Stadtrat — Polizeiamt. Berkaus des Stadthauses II «nd des sogen. Lippoldschuppens. Infolge Unterbringung der gesamten städtischen Verwal tung im Goßweilerschen Verwaltungsgebäude werden ») das Stadthaus ll am Markt, b) der sogen. Lippoldschuppen an der Erlaer Straße in nächster Zeit für städtische Zwecke nicht mehr gebrauch!. Diese Grundstücke sollen deshalb verkauft werden. Auskunft über die Größe, die Höhe der Brandkasse, den Mietwert usw. erteilt die Hauptkanzlei (Stadthaus I). Besichtigung nach vor heriger Anmeldung in unserem Stadtbauamt ist gestattet. Wir bitten, Kaufangebote mit Angaben über die Bezah lung des Kaufpreises spätestens bis zum 15. November 1929 hierher einzureichen. ' Schwarzenberg, am 1. November 1929. Der Rat der Stadt — Hauptkanzlet, Nach dem Volksbegehren. Nachdem das Volksbegehren Erfolg gehabt hat, ist die Verlegenheit Lei seinen Gegnern, die bis zur letzten Minute gespottet und gehöhnt hatten, natürlich nicht gering. Und es klingt wie ein Witz, wenn nunmehr die Linkspresse von einem „blamablen Reinfall" schreibt. Wo bleibt da die Logik? Die Blamage ist doch ganz auf der Seite derjenigen, die mit Pech und Schwefel gegen das Freiheitsgesetz zu Felde gezogen sind, die unter Mißbrauch des Rundfunks, unter Beugung gesetz- lich'r Bestimmungen und mit einer beispiellosen Verhetzung den Kampf führten. * Auf der Wahlstatt liegt die zerbrochene Neichsverfnssung, der demokratische Gedanke, wie seine Verfechter ihn auffassen, und der Rest des Vertrauens, der im Volke noch zur Unpartei lichkeit der Reichsregierung vorhanden war. Nicht nur in den Kreisen, die für das Volksbegehren eingetreten sind, sondern auch bei seinen Gegnern, soweit sie sich die Reinheit des poli tischen Wollens gewahrt haben, ist dieses Vertrauen völlig ge schwunden. Die Ortsgruppe Potsdam der Deuts-chen Volkspartei hat einstimmig eine Entschließung an- genourmen, in der es heißt: » Die Versuche zur Einschränkung des Rechtes freier politi scher Dieinungsäußerungen der Beamten (trotz der von der Ortsgruppe gegenüber dem Volksbegehren angenommenen ab lehnenden Haltung) widersprechen dem Geiste und dem Wort laut der Neichsverfassung. Die durch die Minister Severing, Braun und Grzesinski verkündeten Einschränkungen dieses Rechtes werden daher verurteilt. Das hierdurch verloren ge gangene Vertrauen der Beamtenschaft zu dem Grundgedanken der Reicheverfassung muß unter allen Umständen wiederherge- stcllt werden. Sollten tatsächlich Beamte wegen eines Ein tretens für das Volksbegehren diszipliniert werden, so ist eine Gesetzgebung zu fordern, die das volle Recht auf M« Mei nungsäußerung der Beamten für die Zukunft gewährleistet. Selbst von links kann man Stimmen hören, die sich gegen die amtliche Auffassung von Demokratie und Verfassung wenden. So schreibt die linksdemokratische „Weltbühne" u. a.: Nun mögen aber die Veranstalter des Volksbegehrens so absurd wie nur irgend möglich handeln, sie handeln trotzdem nicht illegal und nicht u n d cm o kra t i sch. Ihr Dor- gchm ist gesetzmäßig, ihre Waffe der Verfassung des Deutschen Reiches entnommen. Die Regierung aber ver stößt gegen di« demokratische Konstitution, wenn sie Flug- blätter beschlagnahmt, di« der Propaganda für das Volks begehren dienen, vor allem aber, wenn sie Beamten die ihnen verfassungsmäßig gewährleistete Meinungsfreiheit unterbindet. ... Die Regierung hat . . . vor allem die Pflicht, die so gern im Munde geführt« Demokratie auch dort anzuwenden, wo es unangenehm ist und vlelleicht des augenblicklichen Vorteils beraubt. Haben wir es nicht bis zum Ueberdruß gehört, daß di« Demokratie die beste Garantie biet«, selbst ganz großen Um wälzungen im Staat die Bösartigkeit zu nehmen, da sie doch jeder Minderheit die gesetzmäßigen Möglichkeiten verbrieft, ein- mal Mehrheit zu werden? Das haben wir, wie gesagt, sehr oft gehört, und gerade dieses Prinzip ist in den zehn Jahren Republik fortwährend durchlöchert worden. Die Herren Severing usw. werden sich nicht bessern, sie werden die Demokratie weiter in ihr Gegenteil verkehren und ihre Versuche, die rote Diktatur zu errichten, fortsetzen. Sie werden dabei leider immer noch auf die Hilfe gewisser bürger- kicher Parteien rechnen können. Einzelne demokratische Zei- tungen laufen bereits jetzt wieder den sozialistischen in der politischen Giftmischerei den Rang ab. So be zeichnet das Leipziger Ullsteinblatt in seiner letzten Nummer die Unterzeichner des Volksbegehrens als Rechtsputschisten, Umstürzler und als Herbeiführer einer neuen Inflation. Der demokratische Neichstagsabgeordnete und Chefredakteur der Ullsteinschen „Vossischen Zeitung" verbreitet in seinem Blatte einen Artikel des „Demokratischen Zeitungsdienstes", in dem es heißt: Die Elblinie. ' „Fern vom Schuß". Es ist bedauerlich, daß doch verhältnismäßig so viele deutsche Volksgenossen im Osten, die fern vom Schuß sitzen, nicht wissen und nicht wissen wollen, was die Räumung für unsere Volksgenossen im Westen bedeutet.' Während alle in Deutsch land stch einig sind, daß dem Osten geholfen werden muß, und während Hunderte von Millionen Mark in die Ostgebiete ge steckt werden, zeigt sich dort leider, das Fehlen eines Solidoritätsgedankens, den man als selbstverständlich hätte anschen müssen. Natürlich wissen wir, daß es nicht die Mehrheit des Volkes im Osten ist. Die Mehrheit der Bevölke rung denkt ganz anders. Sie fühlt mit ihren Brü dern im Westen. Aber daß doch so viele Menschen im Osten vorhanden sind, die verblendeter Verhetzung anheimge fallen. sind, das stimmt traurig. * Es ist der Gipfel der Schamlosigkeit, denjenigen, die für das Volksbegehren stimmten, zu unterstellen, sie wollten die Fortdauer der Besetzung! Die Dinge liegen doch tatsächlich so, daß die Parteien und Organisationen des besetzten Gebiets in zahlreichen Entschließungen immer wieder betont haben, sie wollten nicht losgekauft sein durch Opfer, welch« die deutsche Allgemeinheit aufbringen müsse. Di« Haager Be schlüsse fordern aber die Versklavung ganz Deutschlands auf 60 Jahre! Und dann muß die Frage gestellt werden, warum das besetzte Gebiet nicht längst geräumt ist, obwohl die Be dingungen, an welche Versailles die Räumung knüpft, langst erfüllt sind? Di« Freunde des Freiheitsgesetzes (das der hämische Herr Bernhard immer noch „Zuchthausgesetz" zu nen- nen beliebt) tragen g«wiß nicht di« Verantwortung für die politischen Versäumnisse der letzten Jahre, dis Schuldigen sitzen vielmehr auf den Bänken der Grfllllungs- und Ent- mannungspolitiker. Die nationalen Deutschen lehnen den Vor- wurf der mangelnden Solidarität gegenüber den Brüdern im Westen energisch ab. Wenn der Demokratische Zeitungsdienst zwischen den Zeilen fordert, die geringen Zuwendungen an die deutsche Ostmark zur Strafe für das Abstimmungsergebnis ein- zustellen, fo genügt es, diese Gemeinheit niedriger zu hängen. » Hoffentlich werden dem Bürgertum in seiner Gesamtheit durch diese Kampfesweise die Augen geöffnet. Schon sind zweifellos die Widerstände gegen den Marxismus in den letzten Wochen bei den Mittelparteien stärker geworden. Es ist nur zu wünschen, daß nicht Führerehrgeiz und persönliche Eifer süchteleien diese Bewegung im Kein« ersticken. Hd Das Volksbegehren angenommen. 10,08 Prozent Eintragungen. Berlin, 2. Nov. Amtlich wird gemeldet: Nach den bis her eingegangenen Meldungen sind 4136 384 Eintragungen für das Bolksbegehren bei 41019181 erfaßten Stimmberech tigten gezählt worben. Das sind 10,08 Prozent. Das Volks begehren ist also angenommen. (Wiederholt, da in einem Teil der Sonntagsnummer nicht enthalten.) * Die Prozentsätze in den Wahlkreisen. Wie aus den letzten Zählungsergenbissen des Dolksbege^. rens hervorgeht, erhielten von den einzelnen Wahlkreisen überlOProzent folgende: Chemnitz-Zwickau, Potsdam I, Potsdam II, Ostpreußen, Frankfurt/Oder, Breslau, PoMmern^ Magdeburg, Merseburg, Thüringen, Schleswig-Holstein, Ost- Hannover, Braunschweig, Liegnitz, Weser-Ems, Frauken. Die Hauptversager waren in der Hauptsache die Gegenden, wo das Zentrum die maßgebende bürgerliche Partei ist. * * Der Kampf geht weiter! Berlin, 3. Nov. Das Präsidium des Reichsausschusses für das Deutsche Volksbegehren erläßt folgende Kundgebung: Trotz Severing, Braun und Genossen ist das Volksbegehren gegen Tributplan und Kriegsschuldlüge mitErfolgdurch- geführt. Alle Verleumdungen der Erfüllungspresse haben es nicht vermocht, vier Millionen aufrechter deutscher Männer und Frauen von dem offenen Bekenntnis ihres Freiheits-, willens zurückzuhalten. Beispielloser Terror und' skrupelloser Gesinnungszwang sind zuschan- den geworden. Die Eintragung in die Ehrenliste des deutschen Volksbegehrens war ein Bekenntnis und eine Tat. Der Dank kommender Geschlechter ist ihr Lohn! Die erst« Schlacht ist gewonnen! Der Kampf geht weiter! M / Da» uu« kommt. Nachdem das Volksbegehren angenommen ist, hat die Neichsregierung nach Z 43, Absatz 3, des Gesetzes über den Volksentscheid „unverzüglich" den begehrten Gesetzentwurf, das Freiheitsgesetz also, in der Fassung, wie es dem Volks begehren zugrunde lag, im Reichstag einzubringen. „Unverzüglich" ist nicht etwa gleichbedeutend mit „sofort", son- dern hat di« Bedeutung Hon „ohne schuldhaftes Säumen". Liegt das Freiheitsgesetz im Reichstag vor, dann kann er es unverändert annehmen, verändern oder ablehnen; in seiner jetzigen Zusammensetzung wird er es unzweifelhaft ablshnen. Ist das Gesetz abgelehnt, s» ist es nunmehr nach 8 1, Ziffer S, dem Volksentscheid zu unterbreiten. Die Reichsregie, rung bestimmt den Abstimmungstag, zu dem ein Sonntag ge- wählt werden muß. Irgendein« Frist für die Zeit, innerhalb deren der-Absttmmuug»tag festgesetzt werden muß, ist vom Ge« setz nicht bestimmt. Hier hat als» die Retchsreaierung voll» kommen freie Hand. Die Abstimmung beim Volksentscheid ist geheim und lautet auf,La" oder „Rein"; Zusätze sind un- zulässig un- machen-den Zettel ungültig. Da nach dem vom Gesetz über den «»lksentscheid vorg«schrtebenen Verfahren der Volksentscheid gegen einen Reichstagsbeschluß gehen muß, so muß sich die Mehrheit der,Stimmberechtigten an der Abstimmung beteiligen. ,