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Schülers oder einer Schülerin ist dem Direktorium hiervon sofort schriftliche Mitteilung zu machen. 7) Den Schülern und Schülerinnen ist es ohne besondere Erlaubnis des Direktoriums nicht gestattet, in Fächern, in denen am Conservatorium Unterricht erteilt wird, Privatunter richt bei Lehrern oder Lehrerinnen zu nehmen, die nicht am Conservatorium angestellt sind. 8) Den Schülern und Schülerinnen ist es ohne besondere Erlaubnis des Direktoriums nicht gestattet, in Konzerten irgend welcher Art, in fremden Orchestern oder Gesangver einen in und außerhalb Leipzig mitzuwirken. 9) In den alljährlich vorOstern stattfindenden öffentlichen Prüfungen können nur solche Schüler und Schülerinnen auf treten, die vorzügliche Leistungen zu bieten vermögen. Wünsche wegen Zulassung zu diesen Prüfungen sind zu nächst dem betr. Fachlehrer mitzuteilen, der sie dem Direk torium zu weiterer Entschließung unterbreitet. Alle son stigen das Conservatorium betreffenden Gesuche sind beim Vorsitzenden des Direktoriums anzubringen. 10) Weder in den öffentlichen Prüfungen, noch in den Vortragsabenden, ist es den auftretenden Schülern und Schülerinnen gestattet, einem Hervorruf Folge zu leisten. 11) Den in der Regel jeden Freitag, öfter auch Dienstag Abend von 6—8 Uhr stattfindenden Vortragsabenden bei zuwohnen, wird den Schülern und Schülerinnen dringend empfohlen. Während der Vorträge selbst hat Ruhe zu herrschen, die weder durch Kommen, Gehen, oder Wechseln der Plätze, noch durch Unterhalten oder sonstige Äußerungen gestört werden darf. Soweit Beifallsbezeigungen überhaupt gestattet werden, haben sich dieselben in den Grenzen des Anstandes und der Mäßigung zu halten. 12) Der Austritt aus dem Conservatorium ist nur am Ende eines Sommer- oder Winterhalbjahrs nach vorheriger Abmeldung beim Direktorium zulässig. Diese Abmeldung hat spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Halbjahrs zu erfolgen.