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§ 7 Der Unterricht der Schülerinnen ist (mit Ausnahme der allgemeinen Übungen im Solo- und Ensemblespiel, sowie Chorgesang) von dem der Schüler völlig getrennt. § 8. Der vollständige Kursus der Theorie der Musik dauert, wie oben (§ 2) erwähnt wurde, 3 Jahre, und es kann dieser Zeitraum nur unter den daselbst angeführten Bedingungen verringert werden. Für die Dauer des praktischen Unter richts läßt sich, der Natur der Sache nach, kein bestimmter Zeitraum angeben, indem die größere oder geringere Aus bildung und Fertigkeit lediglich vom Talent und Fleiße des Schülers abhängt. Für kürzere Zeit als ein Jahr kann jedoch kein Schüler und keine Schülerin aufgenommen werden, und diejenigen, welche das Institut aus irgend einem Grunde, mit Ausnahme von durch einen Arzt bescheinigten Krankheitsfällen, früher verlassen sollten, haben das festgesetzte Honorar für das ganze Jahr zu bezahlen, wozu sie sich nebst ihren Eltern oder Vormündern bei der Aufnahme verbindlich machen müssen. (Siehe das Formular.) § 9. Nur zu Ostern und Michaelis eines jeden Jahres, zu welcher Zeit für alle untern Klassen immer ein neuer Kursus beginnt, können in der Regel neue Schüler und Schülerinnen in das Institut eintreten, und es wird der Tag der Aufnahme sowie der vorhergehenden Prüfung jedesmal in den gelesen- sten in- und ausländischen Zeitungen und musikalischen Journalen bekannt gemacht. Fern wohnenden Ausländern soll der Eintritt jedoch auch zu anderer Zeit gestattet sein, wenn sie so viele theoretische und praktische Kenntnisse erlangt haben, daß sie imstande sind, sich dem schon, vor geschrittenen Unterrichte anzuschließen. § 10. Von den aufzunehmenden Schülern und Schülerinnen wird Folgendes verlangt: