instrumente einschließlich Harfe und Schlagzeug sowie Kontrabaß). 6. Die Abteilung für die Ausbildung von Dirigenten (Konzert, Oper, Chordirektion). -j. Die Abteilung für Klavier (Cembalo) und Orgel. 8. Das Kirchenmusikalische Institut. 9. Die Abteilung für Schulmusik. io. Vorlesungen: Musikgeschichte, Formenlehre, Praktische Instrumentationslehre, Instrumentenkunde und ältere Musik, Akustik, Rhythmik und Metrik. 11. Das Seminar für Musikerziehung, welches folgende Lehn facher umfaßt: a) Geschichte der Musikerziehung. b) Praktische Musikerziehung mit Berücksichtigung der allgemeinen Pädagogik. c) Methodik der Gehörbildung. d) Methodik des Gesanges. e) Methodik des Violim und Violoncellospiels. f) Methodik des Klavierspiels. g) Einführung in den Klavierunterricht und Probelektion. Die Bedingungen für öle Aufnahme in die Hochfchulabteilung entsprechen etwa den Prüfungsanforderungen für die Abgangs» bestätigung der Ausbildungsklassen. Bei der Aufnahmeprüfung in die Hochschule wird gefordert: