i. Osterferien: vom Palmsonntag bis zum Ende der Festwoche, 2. Pfingstferien: vom Pfingstsonnabend bis zum Ende der Fest# woche, 3. Sommerferien: von Mitte Juli bis Mitte September, 4. Weihnachtsferien: vom 23. Dezember bis 6. Januar. (Alle genannten Tage sind in die Ferien eingeschlossen.) ZEUGNISSE UND PRUFUNGSGEBÜHREN An Prüfungsgebühren sind zu entrichten: Staatliche Reifeprüfung oder Solistenprüfung (Hochs schulZeugnis) (Seite 11, Abs. 2) RM. 50,- Prüfung zwecks Erlangung einer Abgangsbescheinis gung der Hochschule (Seite 11, Abs. 1) RM. 30,- Prüfung zwecks Erlangung einer Abgangsbestäti gung der Ausbildungsklassen (Übertritt in die Hochschule) (Seite 13, Abs. 3) RM. 10,- Studierende, die das Institut ohne Prüfung verlassen, haben für einen Studiennachweis RM. 1,— zu zahlen. BESTIMMUNGEN FÜR DIE STUDIERENDEN Die Studierenden erkennen mit ihrem Eintritt in das Landes« konservatorium die Instituts Ordnung an. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht ist nicht gestattet. Beurlaubungen von einzelnen Orchester« und Chorproben oder ähnlichen